Habe mir die Zeit genommen diverse Bescheide genauer (als Nichtjurist) genauer zu betrachten. Meines Erachtens ist der neue BVwG nicht für Landesbescheide (Wasser, Eisenbahnrecht) zuständig. Daraus ergibt sich aber auch die Ablehnung von seitens ,,AFN" bezüglich Gutachter, als nicht relevant.
Es gibt zwei große Kernthemen:
Wasserhaushalt und Weltkulturerbe:
Wasserhaushalt
Die ÖBB Infrastruktur AG haben ein Modell des Johanneum Research vorgelegt, während die ,,AFN" die Messwerte zweier Stationen auf den ganzen Berg hochgerechnet haben Der AFN-Experte vor Gericht meinte ,dass die ÖBB Infrastruktur AG zugesagt hätten , dass er Einblick in den gesamten Datenberg erhält, der auf einen wesentlich geringeren Abfluss schließen lässt.
Weiters konnte niemand der (wieder von Seiten des AFN) vorgebrachten Bedrohung von Aussterben seltenen Tierarten, welche im Grundwasser durch den Tunnel vom Aussterben bedroht sein sollen, nennen.
Erfreulich war bzw. ist der Ausgang gegenüber Bürgerinitiative" BISS": Jener wurde zugesagt, dass das Bergwasser zum Tunnelportal abgeleitet und dort interessierten Versorgern zur Verfügung gestellt wird.
Weltkulturerbe
De Trennung in Kernzone (156 ha) und Pufferzone (8.581 ha), wie im Managementplan beschrieben, gebe es nicht. (lt. Schüböck ,,AFN). Laut einem Schreiben des ,,Welterbe Zentrums" sind aber nur 158 ha als "property" definiert worden . Dieses Schreiben wurde auch dem ,,AFN" übermittelt.
Damit bleibt dem Affenverein"AFN" nichts anders übrig als sich zum Europäischen Gerichtshof zu wenden.
l.g.rellov
Es ist besser, ein Licht zu entzünden, als über die Dunkelheit zu fluchen.