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Thema: Strafe für Schoßhund erlassen (2227-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Strafe für Schoßhund erlassen
Liebe Grüße
Martin

Re: Strafe für Schoßhund erlassen
Antwort #1
Wieso muss Mann, da strafe Zahlen nur weil man eine Hund auf den schoss hat in einer Straßenbahn, verstehe ich nicht ganz!!!!!!


lg

Re: Strafe für Schoßhund erlassen
Antwort #2
Ich finde, dass die HGL dringend an den Beförderungs-/Tarifbestimmungen für Hunde bzw. an deren Kommunikation arbeiten müssen!!
Ich habe selbst einen Hund (fällt von der Größe her eindeutig in die Kategorie "Schoßhund") und muss sagen, dass es hier kein einheitliches System gibt!

Ich habe kein Problem damit, dass man eine Fahrkarte kaufen muss, aber so wie die derzeitige Situation bei den HGL ist, ist es unzumutbar. In den Beförderungs-/Tarifbestimmungen steht, dass kleine Tiere in einem geeigneten Behältnis kostenlos transportiert werden - soweit so gut, aber es hat einmal (müsste ca. 2 Jahre her sein) einen ähnlichen Artikel wie diesen gegeben, in dem der HGL-Pressesprecher (Herr Pichler) sagte, dass Hunde, die am Schoß gehalten werden, ebenfalls gratis transportiert werden.

Die Kontrolleure wissen davon aber nichts und die sind (nicht nur bei Hunden, sondern auch in einigen anderen Fällen) extrem streng und unfreundlich, wie mir in letzter Zeit aufgefallen ist. Dass auf die Einhaltung der Bestimmungen geachtet wird, ist wichtig und richtig, aber die Securitas schießt hier eindeutig über das Ziel hinaus. Hier muss man auf ein einheitlich kommuniziertes System achten, dass für Graz Linien, Fahrgäste UND Kontrolleure klar ist. Weil wenn man seinen Hund am Schoß gratis transportieren darf, sollten dass auch alle wissen.


Es ist allerdings auch schwierig genau zu definieren, wie groß ein "Schoßhund" sein darf, um gratis transportiert zu werden. Deshalb wäre mein Vorschlag für eine klare Regelung (mit der ich als Besitzer eines eindeutig kleinen Hundes auch gut leben könnte) folgender:

Es müssen für ALLE Hunde Fahrkarten gekauft werden (unabhängig, wie groß sie sind und ob sie am Schoß platz haben), aber dafür gelten entweder die 40 oder 50% ermäßigten Karten auch für Hunde und man sollte eine verbilligte Hundejahreskarte einführen. Damit wären sämtliche Unklarheiten beseitigt und es kann nicht mehr zu Konflikten zwischen Fahrgästen und Kontrolleuren kommen und es würden trotz der verbilligten Fahrkarten höhere Einnahmen entstehen, da viele Hundebesitzer, die es derzeit auf einen Konflikt mit den Kontrolleuren ankommen lassen, auch eine Fahrkarte kaufen würden.