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Allgemein => Graz => Thema gestartet von: Torx am Mai 20, 2015, 02:04:40

Titel: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Torx am Mai 20, 2015, 02:04:40
Hallo!

Ich habe mal unter http://www.wegsperren.at (http://u.osmfr.org/m/40110/) eine Karte eingerichtet, wo man sehr einfach die Spazier-, Wanderwege und Durchgänge eintragen kann, wo versucht wird diese durch Verbotsschilder oder Zäune zu versperren, bzw. wo das schon passiert ist.

Mit bitte um Mithilfe - so kann man mal eine Übersicht schaffen wie derzeit die Lage ist und ob das überhaupt auf einer bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage das passiert.

Was sagt ihr dazu?

Politisch sieht das ganze so aus:
Das Problem dürfte schon länger bekannt sein, GR Candussi hat sich offenbar schon seit dem Jahr 2003 bemüht hier etwas zu machen.
Im Jahr 2012 hat es dazu bereits einen Vorstoß der Grünen gegeben, der von der ÖVP abgeändert worden ist. Passiert sein dürfte bis dahin nicht viel, vor ca. einem Jahr hat es einen Antrag der KPÖ zum Thema gegeben. Die Antwort der zuständigen Magistratsabteilung war, dass sie keinen Handlungsbedarf sieht, weil das ja eh der Alpenverein macht (bzw. machen soll).

Quellen:
Archivmeldung über Initiative von Candussi (http://archiv.graz.gruene.at/pressemitteilungen/durchsetzung-des-wegerechtswanderwegekataster/)
Antrag der Grünen 2012 (http://archiv.graz.gruene.at/anfragen/schutz-der-grazer-wanderwege/)
Abänderungsantrag der ÖVP 2012 (http://www.graz.at/cms/dokumente/10194893_5263533/23fabc4a/2012-06-14%20Ab%C3%A4nderungsantrag%20zum%20DA%20der%20GR%C3%9CNEN%2C%20Wanderwege.pdf)
Antrag der KPÖ 2014 (http://www.graz.at/cms/dokumente/10233090_410977/43509092/140515_antraege.pdf)

Prinzipiell schadet es sicher nicht, sich mal eine Übersicht über die Lage zu verschaffen! Ein Kurzbeschreibung gibte s im angehängten Bild, Bearbeitung ist ohne Anmeldung möglich. Die Karte ist nun da - allerdings noch ohne viel Inhalt.
Klappt ganz einfach - sollte allerdings jemand Bilder eintragen wollen, dann bitte per Link externe Bilder einbinden (zB hier im Forum posten und den genauen Link verwenden, oder per Bildhoster wie zum Beispiel picload.org (http://www.picload.org)).
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Torx am Mai 25, 2015, 23:54:27
Hm, so groß scheint der Bedarf ja doch nicht zu sein...

Aber die Einträge sollten noch mehr werden.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: vorsignal am Mai 26, 2015, 07:11:32
Zitat
und ob das überhaupt auf einer bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage das passiert.


Wobei die rechtlichen Grundlagen über das Betreten fremder Grundstücke ja nicht so schwer zu verstehen sind. Das Betreten eines fremden Grundstückes stellt grundsätzlich einen Eingriff in ein fremdes Besitzrecht dar und ist strafbar (Besitzstörung). Ob dieses Grundstück nun eingezäunt oder nicht ist, spielt keine Rolle. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass das Verlassen einer öffentlichen Straße oder Weges Betreten eines fremden Grundstückes bedeutet. In der österreichischen Rechtsordnung finden sich aber einige Erlaubnisse zum Betreten fremder Grundstücke. Es sind dies vor allem der §33 des Forstgesetzes, weiters Landesgesetze über die Wegfreiheit im Bergland oder das Vorliegen einer Dienstbarkeit (Wegservitut) sowie das Bestehen von entsprechendem Gewohnheitsrecht. Das heißt, nach §33 Forstgesetz darf jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten, gehen, wandern, laufen, nicht aber reiten, fahren, zelten oder lagern bei Dunkelheit. Kommerzielle Veranstaltungen und das Betreten des Waldes zu anderen Zwecken als Erholungszwecken bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch den Grundeigentümer. Der Grundeigentümer kann darüber hinaus für sich und seine Beschäftigten eine im Gesetz festgelegte Fläche, die in Zusammenhang mit seinen bzw. ihren Wohnhäusern stehen muss, für das Betreten durch die Allgemeinheit auf Dauer sperren. Bei diesem Recht gibt es mehrere gesetzliche Einschränkungen, zum Beispiel für Flächen mit behördlichem Betretungsverbot, Bannwald, Waldbrandgefahr, Schädlingsbekämpfung, Jungwald unter drei Metern, Sperren nach dem Forstgesetz oder jagdrechtliche Sperren, Sperren nach dem Naturschutzgesetz oder Nationalparkgesetze.

"Eisenbahn"bezogen bedeutet das, dass zum Beispiel ein Feld oder ein nicht öffentlicher Feldweg, der zu einem Fotostandort führt, grundsätzlich nicht betreten werden darf. Holt der Grundbesitzer (meist ein Bauer) die Polizei, kann es für den Fotografen eng werden. Solche Fälle sind in der Szene bekannt.

§33 Forstgesetz

Benützung des Waldes zu Erholungszwecken

Arten der Benützung

§ 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

(2) Zu Erholungszwecken gemäß Abs. 1 dürfen nicht benützt werden:
                              
a) Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot aus den Gründen des § 28 Abs. 3 lit. d, § 41 Abs. 2 oder § 44 Abs. 7 verfügt hat,

b) Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, wie Forstgärten und Saatkämpe, Holzlager- und Holzausformungsplätze, Material- und Gerätelagerplätze, Gebäude, Betriebsstätten von Bringungsanlagen, ausgenommen Forststraßen, einschließlich ihres Gefährdungsbereiches,

c) Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, diese unbeschadet des § 4 Abs. 1, solange deren Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat.

(3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Schilanglaufen ohne Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine darüber hinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des Waldeigentümers gestattet. Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.

(4) Soweit es die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wälder zuläßt, hat der Erhalter der Forststraße deren Befahren durch Fahrzeuge im Rettungseinsatz oder zur Versorgung von über die Forststraße erreichbaren Schutzhütten zu dulden; einer Ersichtlichmachung im Sinne des § 34 Abs. 10 bedarf es nicht. Ist die Forststraße abgesperrt, so ist zwischen dem Erhalter der Forststraße und der für den Rettungseinsatz zuständigen Stelle eine für den Erhalter der Forststraße zumutbare Vereinbarung über die Zugänglichmachung der Forststraße zu treffen. Der Erhalter der Forststraße hat gegenüber dem Inhaber der Schutzhütte Anspruch auf eine dem Umfang der Benützung der Forststraße entsprechende Entschädigung für vermögensrechtliche Nachteile. Die Bestimmungen des § 14 Abs. 1 dritter bis sechster Satz sind sinngemäß anzuwenden.

(5) Durch die Benutzung des Waldes zu Erholungszwecken tritt eine Ersitzung (§§ 1452 ff. ABGB) nicht ein.

(6) Die Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des Abs. 3 darf von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes wahrgenommen werden.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: StefanTiran am Mai 26, 2015, 11:22:05

Zitat
und ob das überhaupt auf einer bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage das passiert.


Wobei die rechtlichen Grundlagen über das Betreten fremder Grundstücke ja nicht so schwer zu verstehen sind.


Es geht ja auch weniger darum, ob etwas schwer zu verstehen ist, sondern darum, dass es im Streitfall immer gut zu wissen ist, auf welche Norm das Gegenüber seine Rechtsauffassung stützt.

Zitat
Das Betreten eines fremden Grundstückes stellt grundsätzlich einen Eingriff in ein fremdes Besitzrecht dar und ist strafbar (Besitzstörung).


Sicher, dass diese Norm eine Materie des Strafrechts darstellt? Ich hab jetzt zwar nicht Jus studiert, hätte das jetzt aber eher im Privatrecht vermutet.

Liebe Grüße,
Stefan
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: vorsignal am Mai 26, 2015, 11:42:09
Zitat
Sicher, dass diese Norm eine Materie des Strafrechts darstellt? Ich hab jetzt zwar nicht Jus studiert, hätte das jetzt aber eher im Privatrecht vermutet.


Wo genau habe ich denn kundgetan, dass diese Materie Strafrecht darstellt? Wenn du bei Rot über die Kreuzung gehst, machst du dich auch strafbar, aber eben auch nicht gerichtlich, sondern verwaltungsrechtlich. Und wenn du ein Grundstück betrittst, das nicht dir oder "der Öffentlichkeit" gehört oder dessen Betreten vom Grundstückeigentümer erlaubt ist, dann machst du dich eben auch strafbar - in zivilrechtlicher Hinsicht.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Stipe am Mai 26, 2015, 13:14:17
Es gibt sowohl Justizstrafrecht (also das klassische mit der Karlau und so...) als auch Verwaltungsstrafrecht. Eine privat Rechtsanspruch, dass jemand etwas tun oder unterlassen möge hat zwar meist auch Möglichkeiten, diesen Anspruch durch zu setzen, diese Maßnahmen sind aber keine Strafe. Insofern ist das schon korrekt, dass eine Besitzstörung keine strafbare Handlung ist, das Bezirksgericht entscheidet ja auch mit Beschluss und nicht mit Urteil.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Torx am Mai 26, 2015, 22:52:22
Äh... Habt ihr meine oben genannten Links denn gelesen??

Da steht, u.a.:
Auf die seit langem von den Bürgerinnen und Bürgern begangenen Wege gibt es ein öffentliches Recht auf Nutzung. Im Falle einer Wegabsperrung müsste deshalb geprüft werden, ob die Absperrung gerechtfertigt ist und im Falle, dass das seit langem bestehende Recht der Öffentlichkeit verletzt wurde, sind Maßnahmen zu ergreifen.

Die Situation ist also so, dass Wege eventuell zu unrecht abgesperrt werden, dass Leute daran gehindert werden ihr Recht auszuüben. Aber da die Stadt dem nicht weiter nachgeht, wird das Recht auf öffentliche Nutzung irgendwann erlöschen, denn welcher einfache Sparziergänger nimmt schon die rechtlichen Instanzen auf sich?

Daher halte ich es schon für wichtig, dass die Stadt a) zuerst das Gespräch sucht und b) die rechtliche Situation prüft. Sollte herauskommen das der Besitzer im Recht ist könnte man das zumindest vorrübergehend auch Vermerken. Dazu müsste man aber erst mal erfassen wie stark den das Problem überhaupt ist. Sieht man sich die Aktivitäten im Gemeinderat an, so gibt es offenbar bedarf.

Und ja, auch ein Grundstücksbesitzer darf nicht einfach alles machen, aber das hat sich in Österreich anscheinend noch nicht ausreichend herumgesprochen.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Torx am Mai 26, 2015, 23:35:20

Zitat
Aber da die Stadt dem nicht weiter nachgeht,....

... tritt ein "Wutbürger" auf den Plan und macht einen Plan, den er "Wegsperren" nennt. Soll man daraus letztendlich folgern, dass man Grundeigentümer, die ihr Eigentum schützen wollen, also Leute, die Wege sperren, weg sperren soll?  :o ::) :police: :no:


Was hat denn das mit "Eigentum schützen" und "Wutbürger" zu tun? Sein Eigentum kann der Eigentümer ja gerne schützen, aber ebenso darf er den Bürgern ihr Recht nicht verweigern.

Und wer auch immer so ein Grundstück kauft, der weiß beim Kauf auch welche Pflichten damit verbunden sind. Entsprechend wirkt sich das wohl auch auf den Grundstückspreis aus. Deswegen kann es auch nicht sein, dass man den Leuten ihr Recht verweigert um das Grundstück dann eventuell für Spekulanten teurer zu machen.

Links gelesen?
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: vorsignal am Mai 27, 2015, 00:33:10
Also das kann ja wohl nicht so schwer sein! Geh auf's jeweils zuständige Bezirksgericht und nimm Einblick in das Grundbuch. Das geht auch bei einem Notar oder auch online. Aus dem jeweiligen Grundbuchauszug geht hervor, ob es bestimmte Rechte (Wegerechte, Dienstbarkeitsrechte usw.) gibt. Das Studium eines Grundbuchsauszugs ist allerdings oft nicht leicht. Es empfiehlt sich daher die Zuziehung eines Fachmannes. Und wenn gesichert ist, dass ein Grundstücksbesitzer entsprechend vorhandene Einträge nicht beachtet, kannst du klagen. Tust du das nicht, weil dir das zu viel Aufwand bedeutet - und natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden ist - dann lass es und reg' dich nicht weiter auf.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Torx am Mai 27, 2015, 00:44:18

Und wenn gesichert ist, dass ein Grundstücksbesitzer entsprechend vorhandene Einträge nicht beachtet, kannst du klagen. Tust du das nicht, weil dir das zu viel Aufwand bedeutet - und natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden ist - dann lass es und reg' dich nicht weiter auf.


Guter Scherz. Jemand der keinen (entsprechenden) Grund hat soll also das Geld für einen Rechtsanwalt haben um also einen Großgrundbesitzer, wie zum Beispiel am Plabutsch klagen zu können? Das Recht soll also nur für die gelten, die Geld haben?

Das wär' schon eindeutig Aufgabe der Stadt das zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass die Wege auch erhalten bleiben, sofern sie illegal geschlossen werden! Mich wundert, dass illegale Aktivitäten die der Allgemeinheit schaden hier so vehement verteidigt werden.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: vorsignal am Mai 27, 2015, 00:50:36
Zitat
Das wär' schon eindeutig Aufgabe der Stadt das zu überprüfen


Wo steht das?
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Torx am Mai 27, 2015, 01:00:02

Zitat
Das wär' schon eindeutig Aufgabe der Stadt das zu überprüfen

Wo steht das?


In meinen genannten Links.

Es kann meinetwegen auch Land oder Bund sein. Jedenfalls wäre es Aufgabe des Staates dafür zu sorgen dass nicht nur diejenigen zu ihren Rechten kommen, die Geld und Besitz haben.

Der meiste Land gehört in Österreich übrigens neben dem Staat den ehemaligen Adelsfamilien und Klöstern (http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/671228/Grundbesitz_Wem-gehort-Osterreich). In bebautem Gebiet sind Banken, Versicherungen und stadtbekannte Investoren. Es sind übrigens auch nicht alle Wege im Stadtgebiet gleich ein Wald.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Martin am Mai 27, 2015, 07:31:42
Wie ist das beim ehemaligen Castellhof, dort kommt man ja auch nicht mehr durch. - Ist das eigentlich rechtens?
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Cerberus2 am Mai 27, 2015, 07:55:11

Und wenn du ein Grundstück betrittst, das nicht dir oder "der Öffentlichkeit" gehört oder dessen Betreten vom Grundstückeigentümer erlaubt ist, dann machst du dich eben auch strafbar - in zivilrechtlicher Hinsicht.


Strafbar in zivilrechtlicher Hinsicht ... so ein Sachverhalt ist mir neu ...


Eine privat Rechtsanspruch, dass jemand etwas tun oder unterlassen möge hat zwar meist auch Möglichkeiten, diesen Anspruch durch zu setzen, diese Maßnahmen sind aber keine Strafe. Insofern ist das schon korrekt, dass eine Besitzstörung keine strafbare Handlung ist, das Bezirksgericht entscheidet ja auch mit Beschluss und nicht mit Urteil.


So kenne ich das auch. Und wenn der Schädiger was zahlen muss, dann ist das keine Strafe, sondern Schadenersatz. Das setzt aber voraus, das ein Schaden entstanden ist, den der Geschädigte dem Grunde und der Höhe nach nachweisen muss.

Einmal durch eine soeben abgemähte Wiese zu gehen wird wohl keinen allzu großen nachweisbaren Schaden verursachen.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: vorsignal am Mai 27, 2015, 08:24:28
Zitat
Einmal durch eine soeben abgemähte Wiese zu gehen wird wohl keinen allzu großen nachweisbaren Schaden verursachen.


Na, dann frag einmal die Leute, die ihr Auto auf einem asphaltierten, aber leider privaten Grundstück zum Parken abstellen. Auch da wird kein Schaden angerichtet, trotzdem kann es sehr teuer werden: Anwalt lässt über Betreiben des Grundstücksinhabers das Kennzeichen ausheben, Zusendung einer straf(!)bewährten Unterlassungsklage, Kosten des Antrages, Kosten des Anwaltsbüro, Kosten aufgrund des Einschreitens des Rechtsanwaltes nach der RAO, usw. Bei Klagen wegen Besitzstörungen geht es in der Regel um die Unterlassung zukünftiger Störungen. Der Unterlassungsanspruch setzt Wiederholungsgefahr voraus. Mit einer Unterlassungserklärung bzw. einem prätorischen Unterlassungsvergleichs kann man die Wiederholungsgefahr beseitigen. Dies ist wesentlich billiger, als später die Besitzstörungsklage, wenn der Unterlassungsvergleich ins Leere geht. Ein Fall aus meinem Bekanntenkreis: Die Person ist auf einen Parkplatz der CPO Car Parking Operators GmbH eingefahren, hat gesehen, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt ist sofort, ohne das Auto zu verlassen, wieder ausgefahren. Prompt kam Post von Mag. IGALY-IGALFFY. Entsprechend der Empfehlung seines Rechtsanwaltes hat er die Unterlassungserklärung und Auskunftserteilung unterschrieben und dem Herrn Mag. IGALY-IGALFFY zeitgerecht die geforderten €175.- mit dem Vermerk ,,vorbehaltlich Rückforderung" überwiesen! Ein paar Tage später hat er von Mag. IGALY-IGALFY ein Mail erhalten, in welcher der Anwalt mitteilte, dass er die gestellten Bedingungen nicht erfüllt hätte, er meinem Bekannten die €175.- zurück überweisen hat und bei Gericht bereits eine Besitzstörungsklage eingebracht hat. Ergebnis: Verloren in der ersten Instanz, Kosten bisher 644€ - wohlbemerkt ohne eigenen Anwaltskosten! Verfahren läuft noch. Und das alles, obwohl kein Schaden entstanden ist! Und genau so, wie beim Auto (mit Kennzeichen) holt eben der Grundbesitzer die Polizei, wenn es sich um eine Person handelt, die widerrechtlich sein Grundstück betritt.

Zitat
Jedenfalls wäre es Aufgabe des Staates dafür zu sorgen dass nicht nur diejenigen zu ihren Rechten kommen, die Geld und Besitz haben.


Das ist vielleicht ein Wunsch deinerseits, aber das bleibt ein Wunsch!
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Torx am Mai 27, 2015, 08:58:37

Und wer stellt fest, ob es sich dabei um "illegale Aktivitäten, die der Allgemeinheit schaden", handelt?
P.S.: Da wir ja gar nicht wissen, ob zuerst der Weg oder zuerst der Grundeigentümer da war


Deswegen geht es darum, mal die Rechtsgrundlage recherchieren. Es kann ja durchaus auch rauskommen, dass manche Wege legal versperrt worden sind - dann schafft das Gewissheit für Bürger und Besitzer.
Dazu muss man die fraglichen Stellen aber erst mal erfassen um sich einen Überblick verschaffen.

Zitat
Eher ist es doch so, dass Du den Rechtsweg beschreiten kannst, sobald Du Dich in Deinem Rechten eingeschränkt fühlst.


Das ist doch Blödsinn. Wenn alle Bürger der Stadt dort am spazieren gehindert werden, wieso sollte nur einer den Rechtsweg auf sich nehmen?
Deswegen gibt es ja versuche einiger Parteien hier eine Meldestelle der Stadt einzurichten. Da die Stadt hier leider säumig ist, und die zuständige Magistratsabteilung allen ernstes einen ehrenamtlichen Verein in der Pflicht sieht, werden sich die Bürger hier halt in irgendeiner Form zusammentun müssen um zu ihrem Recht zu kommen.


Zitat
Dass das Beschreiten des Rechtswegs mit Kosten verbunden ist, liegt in der Natur unseres Wirtschaftssystems: wer etwas haben will (egal ob Gegenstand oder Leistung), muss es kaufen. Und wer für das Feststellen des Rechts kein Geld hat, der kann staatliche Rechtshilfe in Anspruch nehmen. Also gilt das Recht doch für alle.


Klar. Als ob der Adel und die Kirche die Grundstücke so toll gekauft hätten.  ;D
Graf Mensdorff, bist Du's?


Zitat

hast Du die Grundeigentümer um Erlaubnis gefragt, ob Du deren "Wegsperren" in Deine Karte einzeichnen darfst? Oder ist das gar auch eine "illegale Aktivität"?


Mit einem Grundstück gehört einem das Stück Land (mit all seinen verbundenen Rechten und Pflichten), aber nicht das Äquivalent auf einer Karte. So lange es sich um Tatsachenbehauptungen handelt wie "da war mal ein Durchgang und der ist jetzt zu" gibt es hier kein Problem. Die werden übrigens auch nicht von mir eingezeichnet, sondern das ist jetzt die Meldestelle, die die Stadt nicht einrichten will.



Wie ist das beim ehemaligen Castellhof, dort kommt man ja auch nicht mehr durch. - Ist das eigentlich rechtens?


Meines Wissens kommt man schon noch durch das Grundstück, auch wenn der Weg nun eine Kurve macht.

Das wäre aber so ein klassisches Beispiel wo jemand den Grund, auf dem sich ein Weg befindet an eine Baufirma verkauft, die den natürlich möglichst still und leise schließen will. Vielleicht hat der ganze Wirbel im Vorfeld aber dazu beigetragen, dass sie gewusst haben, dass da mit größtmöglichem Widerstand zu rechnen sein wird, falls sie das tun.

Laut einer älteren Frau war ja eigentlich schon das Gebäude selbst mit dem Schutz der Haager Konvention versehen, aber das Taferl ist irgendwann "plötzlich verschwunden", Buch geführt wurde damals nicht.



Zitat
Jedenfalls wäre es Aufgabe des Staates dafür zu sorgen dass nicht nur diejenigen zu ihren Rechten kommen, die Geld und Besitz haben.


Das ist vielleicht ein Wunsch deinerseits, aber das bleibt ein Wunsch!


Aber man kann es ja ändern probieren. Außer man ist, so wie einige Leute hier offenbar, dafür dass das so bleibt.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Immanuel Cunt am Mai 27, 2015, 09:54:19

Wie ist das beim ehemaligen Castellhof, dort kommt man ja auch nicht mehr durch. - Ist das eigentlich rechtens?


Meines Wissens nach wurde die Durchwegung (Fuß und Rad) im Bebauungsplan vorgeschrieben und auch umgesetzt. Ist da nachträglich wieder abgesperrt worden?

lg, IC
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: vorsignal am Mai 27, 2015, 10:11:50
Zitat
Dazu muss man die fraglichen Stellen aber erst mal erfassen um sich einen Überblick verschaffen.


Welche fraglichen Stellen und welchen Überblick? Es gibt nur eine einzige Stelle, an der zu erfahren ist, ob es Wegerechte usw. gibt und das ist - zum 50. Mal - das Grundbuch am Bezirksgericht!

Der langen Rede und des Herumraunzens kurzer Sinn: Jeder Staatsbürger hat das Recht, in das Grundbuch einzusehen, sich einen Zulassungsbesitzer ausheben zu lassen, eine Meldeauskunft zu beantragen, usw. Nur, das kostet eben etwas, weil jemand damit  Arbeit hat und Arbeit ist eben zu bezahlen! Warum also soll eine Stadt, eine Gemeinde, ein Magistrat von sich aus hergehen und Tätigkeiten durchführen, nur weil sich das ein zahlungsunwilliger Bürger so einbildet, zumal die genannten Behörden - noch einmal - nicht zuständig für Grundbuchangelegenheiten sind.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Torx am Mai 27, 2015, 11:22:42

Welche fraglichen Stellen und welchen Überblick? Es gibt nur eine einzige Stelle, an der zu erfahren ist, ob es Wegerechte usw. gibt und das ist - zum 50. Mal - das Grundbuch am Bezirksgericht!


Falsch:
http://www.ovg.at/index.php?id=2046
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19640110_OGH0002_0070OB00344_6300000_000
http://www.naturfreunde.at/files/uploads/2013/09/NFOE_Wegerechtbroschuere_OK_WEB.pdf

Zitat aus letzterem: "Die Widmung einer Grundfläche als öffentlicher Weg ist von seiner Bezeichnung im Grundbuch und in den Grundstücksverzeichnissen unabhängig."
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Stipe am Mai 27, 2015, 11:41:31

Zitat
Einmal durch eine soeben abgemähte Wiese zu gehen wird wohl keinen allzu großen nachweisbaren Schaden verursachen.


Na, dann frag einmal die Leute, die ihr Auto auf einem asphaltierten, aber leider privaten Grundstück zum Parken abstellen. Auch da wird kein Schaden angerichtet, trotzdem kann es sehr teuer werden: Anwalt lässt über Betreiben des Grundstücksinhabers das Kennzeichen ausheben, Zusendung einer straf(!)bewährten Unterlassungsklage, Kosten des Antrages, Kosten des Anwaltsbüro, Kosten aufgrund des Einschreitens des Rechtsanwaltes nach der RAO, usw. Bei Klagen wegen Besitzstörungen geht es in der Regel um die Unterlassung zukünftiger Störungen. Der Unterlassungsanspruch setzt Wiederholungsgefahr voraus. Mit einer Unterlassungserklärung bzw. einem prätorischen Unterlassungsvergleichs kann man die Wiederholungsgefahr beseitigen. Dies ist wesentlich billiger, als später die Besitzstörungsklage, wenn der Unterlassungsvergleich ins Leere geht. Ein Fall aus meinem Bekanntenkreis: Die Person ist auf einen Parkplatz der CPO Car Parking Operators GmbH eingefahren, hat gesehen, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt ist sofort, ohne das Auto zu verlassen, wieder ausgefahren. Prompt kam Post von Mag. IGALY-IGALFFY. Entsprechend der Empfehlung seines Rechtsanwaltes hat er die Unterlassungserklärung und Auskunftserteilung unterschrieben und dem Herrn Mag. IGALY-IGALFFY zeitgerecht die geforderten €175.- mit dem Vermerk ,,vorbehaltlich Rückforderung" überwiesen! Ein paar Tage später hat er von Mag. IGALY-IGALFY ein Mail erhalten, in welcher der Anwalt mitteilte, dass er die gestellten Bedingungen nicht erfüllt hätte, er meinem Bekannten die €175.- zurück überweisen hat und bei Gericht bereits eine Besitzstörungsklage eingebracht hat. Ergebnis: Verloren in der ersten Instanz, Kosten bisher 644€ - wohlbemerkt ohne eigenen Anwaltskosten! Verfahren läuft noch. Und das alles, obwohl kein Schaden entstanden ist! Und genau so, wie beim Auto (mit Kennzeichen) holt eben der Grundbesitzer die Polizei, wenn es sich um eine Person handelt, die widerrechtlich sein Grundstück betritt.

Zitat
Jedenfalls wäre es Aufgabe des Staates dafür zu sorgen dass nicht nur diejenigen zu ihren Rechten kommen, die Geld und Besitz haben.


Das ist vielleicht ein Wunsch deinerseits, aber das bleibt ein Wunsch!


Nein, das ist keine Strafe. Unterlassungsklagen können teuer werden, aber eine Strafe ist ein Strafbescheid wegen Schnellfahrens oder die Geldstrafe in einem Finanz- oder Justizstrafverfahren aber niemals ein Folge eines Zivilprozesses.

Ceterum censeo dass das schon eine Aufgabe einer Stadt ist, für ihre Bürger die Wege frei zu halten. Es steht sicher auch nirgends geschrieben, dass sich die Stadt den Stadtpark leisten muss, aber eine gute Idee ist es dennoch.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Martin am Mai 27, 2015, 12:22:39


Wie ist das beim ehemaligen Castellhof, dort kommt man ja auch nicht mehr durch. - Ist das eigentlich rechtens?


Meines Wissens nach wurde die Durchwegung (Fuß und Rad) im Bebauungsplan vorgeschrieben und auch umgesetzt. Ist da nachträglich wieder abgesperrt worden?

lg, IC


Wo sollte man dort durchgehen können? - Das neue Gebäude weist keinen Durchgang auf...
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Immanuel Cunt am Mai 27, 2015, 13:32:04


Meines Wissens nach wurde die Durchwegung (Fuß und Rad) im Bebauungsplan vorgeschrieben und auch umgesetzt. Ist da nachträglich wieder abgesperrt worden?


Wo sollte man dort durchgehen können? - Das neue Gebäude weist keinen Durchgang auf...


Es gibt eine Rad-/Fußverbindung zwischen J.-Redtenbacher-Gasse und Schönaugasse: http://www.openstreetmap.org/#map=19/47.06302/15.44086 (http://www.openstreetmap.org/#map=19/47.06302/15.44086). Diese wird auch im Bbpl beschrieben: http://www.graz.at/cms/dokumente/10139145_4200826/384da4c3/06_18_0_ERL.pdf (http://www.graz.at/cms/dokumente/10139145_4200826/384da4c3/06_18_0_ERL.pdf) (S. 12), http://www.graz.at/cms/dokumente/10139145_4200826/e106b6b6/06_18_0_Jakob_Redtenbacher_Gasse_Beschluss_1000_SDE_V11.pdf (http://www.graz.at/cms/dokumente/10139145_4200826/e106b6b6/06_18_0_Jakob_Redtenbacher_Gasse_Beschluss_1000_SDE_V11.pdf). Der Weg wird demnach zwar am Rand des Grundstücks statt mittig geführt, der eigentliche Zweck (Durchwegung) damit jedoch weiterhin erhalten.

lg, IC
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Martin am Mai 27, 2015, 13:40:12
Ah OK, muss ich mal schauen...
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Torx am Mai 27, 2015, 21:55:26
Hier ist ein Foto vom Durchgang von der Adolf-Kolping-Gasse zu Schönaugasse.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: StefanTiran am Mai 28, 2015, 14:32:12

P.S.: Da wir ja gar nicht wissen, ob zuerst der Weg oder zuerst der Grundeigentümer da war: hast Du die Grundeigentümer um Erlaubnis gefragt, ob Du deren "Wegsperren" in Deine Karte einzeichnen darfst? Oder ist das gar auch eine "illegale Aktivität"?  :frech: :sh:


Sowohl Tatsachenbehauptungen wenn sie wahr sind, als auch Werturteile bedürfen keiner Erlaubnis um ausgesprochen oder niedergeschrieben zu werden. Es ärgert mich diese Einstellung, die in Deutschland und Österreich so weit verbreitet ist, dass auf einem Privatgrundstück nur Besitzer*innen oder gar nur Eigentümer*innen Rechte hätten. Das stimmt eben nicht.

Liebe Grüße,
Stefan
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Torx am Mai 29, 2015, 00:56:07

Es ärgert mich diese Einstellung, die in Deutschland und Österreich so weit verbreitet ist, dass auf einem Privatgrundstück nur Besitzer*innen oder gar nur Eigentümer*innen Rechte hätten. Das stimmt eben nicht.


Ich bin auch immer wieder verwundert mit welcher Überzeugung (und auch mit welchem unfreundlichen Unterton eigentlich) immer wieder Leute ihr juristisches Halbwissen zum Besten geben, das sich schon nach einfachster Recherche als falsch herausstellt.
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Cerberus2 am Mai 29, 2015, 05:27:09

Ich bin auch immer wieder verwundert mit welcher Überzeugung (und auch mit welchem unfreundlichen Unterton eigentlich) immer wieder Leute ihr juristisches Halbwissen zum Besten geben, das sich schon nach einfachster Recherche als falsch herausstellt.


Das dürfte in der Natur des Menschen liegen: Mensch findet etwas "ungerecht", ruft nach "gerechter" Strafe - und vermischt dabei Straf- und Zivilrecht. :lol:
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: vorsignal am Mai 29, 2015, 09:04:31
Nun, theoretisch gibt es auch ein Wegerecht, das nicht im Grundbuch festgeschrieben ist! Dies birgt jedoch einen sehr großen Nachteil: Es gibt keine Rechtssicherheit für die Wegeberechtigten, insbesonders bei einem Eigentümerwechsel des mit dem Wegerecht belasteten Grundstückes. Bedeutet: Der (neue) Besitzer muss das Wegerecht nicht mehr gewähren, andererseits: Wenn das Wegerecht (welches eine Einschränkung darstellt) im Grundbuch steht, muss es der potentielle Interessent ja nicht kaufen. Und daher nochmal: Alles, was nicht im Grundbuch eingetragen ist, kann jederzeit durch den (neuen) Eigentümer aufgekündigt werden. Ausnahmen, wann der Besitzer das nicht so leicht kann, sind im Notwegegesetz festgeschrieben.

Zitat
zum Thema 'Halbwissen' habe ich eine Frage: seit wann gilt eine einfache Naturfreundebroschüre als Rechtsgrundlage?

:hehe: :hehe:
Titel: Re: versperrte Wanderwege
Beitrag von: Torx am Mai 29, 2015, 10:28:17
...als ob ich nur die Broschüre verlinkt hätte...