Wozu sollen auf einer eingezäunten Weide Kuhglocken gut sein?
Man hätte aber statt des Urteils schön eine außergerichtliche Einigung erwirken können. .
Wie in "Steiermark heute" berichtet wurde, geht das schon seit Jahren so. Es sind ganz einfach Streithanseln, und der nächste Konflikt ist auch schon da.LG! Christian
Da frage ich mich halt schon: aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird jemandem, für den man wohl auch das Gewohnheitsrecht geltend machen kann, die Lebensgrundlage entzogen?
Na so ists aber auch nicht. Immerhin gibts ja gesetzliche Emissionsbestimmungen. Und warum sollte sich jeder Betrieb dran halten müssen, Bauern aber nicht? Die werden eh schon milde genug behandelt, weil gerade was Gülle und Abluft betrifft werdens eh mit Samthandschuhen angefasst. Eine Chemiefirma könnt nicht sagen sie lässt ihre Abluft ungefiltert ins freie und schüttet ihre Rückstände auf ein Feld, auch wenn die etwa genau die gleiche Zusammensetzung der Abluft und des Rückstands hätten!