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Thema: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar (9452-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Martin
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UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar

Schluss mit dem Gebimmel: Der Unabhängige Verwaltungssenat für Steiermark hat entschieden, dass Kuhglocken auf eingezäunten Weiden nahe bewohnten Gebietes unzumutbar für die Anrainer sind.
Das Gebimmel von Kuhglocken sei für Anrainer unzumutbar

Ein Landwirt aus der Weststeiermark hatte sich im vergangenen Herbst geweigert, seinem Vieh die Glocken abzunehmen. Der UVS hat im Zuge der Berufung nun den schlaflosen Nachbarn recht gegeben, hieß es in den am Montag veröffentlichten Rechtssätzen.

Zahlreiche schlaflose Nächte haben zwei Familien nahe einer Weide in Stallhofen (Bezirk Voitsberg) im vergangenen Sommer und Herbst erlebt. Dort hat ein Landwirt seinen Kühen Glocken umgehängt. Da die Tiere jedoch auch "nachtaktiv" waren und etwa aus dem metallischen Futtertrog fraßen, wobei die Glocken zusätzlich Lärm machten, hielten es die Anrainer nicht mehr aus. Es folgte eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft und eine Geldstrafe für den uneinsichtigen Bauern.

Landwirt meldete sich per Anwalt

Doch statt die Glocken abzunehmen, meldete sich der Landwirt per Anwalt und wollte sein Recht durchsetzen, wonach das Gebimmel auf Almen zur Tradition gehöre und beruhigend wirke. Beim Lokalaugenschein des UVS traf Richter Erich Kundegraber auf "völlig fertige" Anrainer: "Sie konnten nicht mehr schlafen. Ihre Nerven lagen blank."

Die Entscheidung vom 29. Mai lautete daraufhin: "Eine unzumutbar belästigende Verwahrung von Rindern liegt vor, wenn die Tiere mit Kuhglocken in einem ländlichen Gebiet mit verstreuten Wohnobjekten innerhalb einer umzäunten Weide gehalten werden und die Tiere in der Nacht durch das Läuten der Glocken ein lautes Geräusch erzeugen, welches die Nachtruhe von Anrainern stört." Es bestehe kein Grund, auf einer eingezäunten Weide, die allseitig leicht einsehbar ist und in keinem Almgebiet liegt, Rinder mit einer Glocke zu versehen. Innerhalb einer Streusiedlung gehörten Kuhglocken weder zur traditionellen Besonderheit des ländlichen Raumes noch müssen sie als beruhigend empfunden werden.

Die Anrainer hoffen nun, dass der Landwirt auf die Kuhglocken verzichtet. Ansonsten drohen diesem laut Kundegraber noch höhere Strafen seitens der Bezirkshauptmannschaft.

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"Wir wollen keinen Präzedenzfall"

Landwirtschaftskammer-Direktor Werner Brugner über den UVS-Spruch.
Werner Brugner, Direktor LWK Steiermark

Herr Direktor, haben Sie sich schon einmal durch das Läuten von Kuhglocken gestört gefühlt?

WERNER BRUGNER: Ich bin ja selber praktizierender Landwirt und kann nur sagen: definitiv nicht.


Können Sie den Urteilsspruch des UVS nachvollziehen?

BRUGNER: Ich kenne die Örtlichkeit nicht. Ob Weidevieh mit Glocken ausgestattet wird, hängt etwa davon ab, wie groß die Weide, wie unwegsam und einsehbar das Gelände ist, ob es an einen Wald grenzt und ob es oft Schäden im Zaun gibt. Allerdings hat der UVS mit seiner Formulierung ,ländliches Gebiet mit verstreuten Wohnobjekten' auch schwammig formuliert.

Welche Bedeutung hat die Entscheidung für die Landwirtschaft?

BRUGNER: Es könnte sein, dass sie einen Präzedenzfall darstellt und man sich künftig daran orientiert. Das wollen wir natürlich nicht.


Sind Ihnen schon derartige Konflikte untergekommen?

BRUGNER: Konfliktpotenzial zwischen Landwirtschaft und Bevölkerung gibt es genug, ich kann nur an beide Seiten appellieren. An die Landwirte, dass sie die Vorschriften genau einhalten, und an die Bevölkerung, dass sie in als störend empfundenen Situationen über ihren Schatten springt.

Wo liegt die Problematik bei Weidehaltung in besiedeltem Gebiet?

BRUGNER: Das Tierschutzrecht schreibt uns vor, dass wir das Vieh nicht ganzjährig im Stall anbinden dürfen. Also brauchen wir Auslaufflächen. Das wird in verbauten Gebieten immer schwieriger, da ist auch die Raumordnung gefordert.

INTERVIEW: W. ROMBOLD


Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/3068241/uvs-entschied-kuhglocken-weide-unzumutbar.story




Wenn das ein Präzedenzfall wird, dann gute Nacht mit der Landwirtschaft:  :P

Man könnte eine elektronische Kuhglocke mit Dämmerungsschalter entwickeln  :gluck:
Liebe Grüße
Martin

  • Ch. Wagner
Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #1
Der UVS hat - meiner Meinung nach - vollkommen richtig entschieden. Und wenn die Bauern schon so viele Förderungen bekommen, dann sollen sie wenigstens im verbauten Gebiet solchen Unfug lassen.
Ich kenne in Stallhofen keine Hochalm.
LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #2
Ferndiagnose:
Die Anrainer sind frisch aufs Land gezogene Großstädter?  :raucher:

Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #3
Allein schon aus Gründen der Tierquälerei ists mehr als begrüssenswert Kühglocken zu begrenzen. Die sind ja nicht grad leicht, und das Dauergebimmel wird auch nicht gradzur seelischen Gesundheit der Tiere beitragen.

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #4
Wozu sollen auf einer eingezäunten Weide Kuhglocken gut sein? Im freien Weidegebiet dienen sie zum Wiederfinden der Tiere, aber hier? Ist wohl eher ein Bosheitsakt des Bauern.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


  • Ch. Wagner
Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #5

Wozu sollen auf einer eingezäunten Weide Kuhglocken gut sein? 


Um "frisch auf's Land gezogene Großstädter" zu vertreiben.
LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #6
Wenn sie erst jetzt aufs Land gezogen sind: Warum ziehen sie dort hin?
Wenn sie schon lange dort wohnen: Warum stört sie das erst jetzt?
Steirerbluat is koa Himbeersaft!

  • Dan
Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #7
Wohne zwar auch am Land, aber das klingt so, als ob der Bauer das eher aus Boshaftigkeit gemacht hat. Bei uns geht keine Kuh mit Glocke aus dem Stall. Auf der Alm, ja, aber auf der umzäunten Weide? Nein.

Man hätte aber statt des Urteils schön eine außergerichtliche Einigung erwirken können. Walter4041s Diagnose könnte auch stimmen, weiß ich nicht.

  • Ch. Wagner
Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #8

Man hätte aber statt des Urteils schön eine außergerichtliche Einigung erwirken können. .


Wie in "Steiermark heute" berichtet wurde, geht das schon seit Jahren so. Es sind ganz einfach Streithanseln, und der nächste Konflikt ist auch schon da.
LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #9

Wie in "Steiermark heute" berichtet wurde, geht das schon seit Jahren so. Es sind ganz einfach Streithanseln, und der nächste Konflikt ist auch schon da.
LG! Christian


Der Link zum Bericht: http://tvthek.orf.at/programs/70020-Steiermark-heute/episodes/4336551-Steiermark-heute/4338609-Aus-fuer-Kuhglocken
Liebe Grüße
Martin

Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #10
Wieso erinnert mich das an ähnliche Verhaltensmuster? z.B. Hirtenklostertrasse, oder billigen Baugrund neben einem Flugplatz kaufen und dann ein Flugverbot verlangen, und Ähnliches.
MfG  Gerold.

  • PeterWitt
Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #11
Da gab es doch auch so einen Fall vor einigen Jahren, als ein neu auf´s Land gezogener Zeitgenosse erwirkte, dass der Bauernhof am Nachbargrundstück wegen Lärm- (Hühner, Kühe) und Geruchtsbelästigung (Schweine, Kühe) geschlossen werden musste. Da frage ich mich halt schon: aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird jemandem, für den man wohl auch das Gewohnheitsrecht geltend machen kann, die Lebensgrundlage entzogen?
Und mal ehrlich: wie wären wohl die Chancen, wenn jemand vom Land in die Stadt zieht, sagen wir einmal Eggenberger Gürtel, und dann wegen Lärm- und Schadstoffbelastung erklagt, dass sie Straße gesperrt und zur Fußgängerzone wird?  ???

Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #12

Da frage ich mich halt schon: aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird jemandem, für den man wohl auch das Gewohnheitsrecht geltend machen kann, die Lebensgrundlage entzogen?



Na so ists aber auch nicht. Immerhin gibts ja gesetzliche Emissionsbestimmungen. Und warum sollte sich jeder Betrieb dran halten müssen, Bauern aber nicht? Die werden eh schon milde genug behandelt, weil gerade was Gülle und Abluft betrifft werdens eh mit Samthandschuhen angefasst.
Eine Chemiefirma könnt nicht sagen sie lässt ihre Abluft ungefiltert ins freie und schüttet ihre Rückstände auf ein Feld, auch wenn die etwa genau die gleiche Zusammensetzung der Abluft und des Rückstands hätten!

Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #13

Na so ists aber auch nicht. Immerhin gibts ja gesetzliche Emissionsbestimmungen. Und warum sollte sich jeder Betrieb dran halten müssen, Bauern aber nicht? Die werden eh schon milde genug behandelt, weil gerade was Gülle und Abluft betrifft werdens eh mit Samthandschuhen angefasst.
Eine Chemiefirma könnt nicht sagen sie lässt ihre Abluft ungefiltert ins freie und schüttet ihre Rückstände auf ein Feld, auch wenn die etwa genau die gleiche Zusammensetzung der Abluft und des Rückstands hätten!


Soll jetzt die Stallluft gefiltert werden, oder über dem Misthaufen eine Absaugung gebaut werden. Das sind Dinge die auf dem Land bei einem Bauernhof eben so sind, ebenso 2 - 3 mal im Jahr wird der Mist und die Gülle aufs Feld gebracht, das ist Bio-Dünger und das stinkt dann eben mal eine Woche. 

Das ist aber nicht dasselbe wie die Kuh die keine Kuhglocke braucht. Das ist Boshaftigkeit vom Bauern wenn das auf einer kleinen eingezäunten Weide gemacht wird. Das der Hahn aber um 4 Uhr kräht, da kann der Bauer leider nichts dafür!

  • Martin
  • Global Moderator
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Re: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar
Antwort #14
60 Euro Strafe für lautes Rindvieh

Kuhglockengeläute raubte einer steirischen Familie den Schlaf. Nach Anzeige und Berufung entscheidet der Verwaltungssenat: Der Landwirt muss Strafe zahlen.

Kuhglockengeläute ist für Anrainer eine "unzumutbare Belästigung"

Erneut kollidierten in der Weststeiermark eine Kuhherde und ihre obligatorischen Glocken mit den Schlafgewohnheiten der Nachbarschaft. Wie schon im ersten Fall aus 2012 bekamen die Anrainer recht: Der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark (UVS) bestätigte die 50-Euro-Verwaltungsstrafe für den Landwirt und schlug noch (moderate) zehn Euro als Verfahrenbeitrag hinauf. Nun bleibt dem abgestraften Nebenerwerbsbauern nur mehr der Weg zu den Höchstgerichten.

Schauplatz der Auseinandersetzung ist eine mehr als einen Hektar große Weide in der Weststeiermark. Dort grasen Kühe, allesamt mit Glocken um den Hals. Der Vorbesitzer hatte darauf noch verzichtet, wie sich bei der Verhandlung herausstellen sollte. Sein Nachfolger setzte unterdessen auf Glocken. Dazu steht der Bauer: Er wollte sicherstellen, dass sein Vieh, sollte es im Fall der Fälle den Zaun überwinden, rasch gefunden wird. Gleichsam ein Akt des Tierschutzes. Obendrein würden sich die Beschwerden in Grenzen halten.

Anders die Situation im rund 50 Meter entfernten Wohnhaus. Dort fühlten sich die Bewohner "durch das Läuten der Kuhglocken zur Nachtzeit in unrhythmischen Abständen in der Nachtruhe gestört und dadurch unzumutbar belästigt". So fasste der Landwirt eine Verwaltungsstrafe von 50 Euro aus, legte dagegen aber Berufung ein. Doch der Verwaltungssenat konnte sich vor Ort vom Lärmproblem überzeugen. Dabei reicht es, wenn "sich eine Person gestört fühlt". Die Berufung wurde abgewiesen, weil auch Kuhglocken und Tierschutz aus Juristensicht nichts miteinander zu tun haben.


THOMAS ROSSACHER

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/3407769/60-euro-strafe-fuer-lautes-rindvieh.story
Liebe Grüße
Martin