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Verkehr => ÖPNV - Stadtverkehr => Störungen/Behinderungen => Thema gestartet von: Wien, 16.Bezirk am September 05, 2010, 12:27:37

Titel: GVB gegen die Einbahn
Beitrag von: Wien, 16.Bezirk am September 05, 2010, 12:27:37
Ich weiß nicht genau wohin damit, also sollte es an dieser Stelle falsch sein, bitte verschieben.

Was mir letztens aufgefallen ist:

Ich war mit der Linie 64 in Richtung St. Peter unterwegs. Im Center West fährt der Bus dort mehrfach klar gegen die Einbahn. Grundsätzlich nichts ungewöhnliches, befahren Busse im Stadtgebiet öfters Abschnitte, die als Einbahn markiert sind, in Gegenrichtung. ABER, Normalerweise ist auf einer Zusatztafel vermerkt "Mit Ausnahme von Linienbussen" oder "Ausgenommen GVB". Hier ist das NICHT der Fall. Ein Versehen? Eine Schlamperei? Oder gilt am Ende am Gelände des CW die StVo nicht?
Titel: Re: GVB gegen die Einbahn
Beitrag von: Martin am September 05, 2010, 12:33:34
Prinzipiell gilt auf "privaten" Verkehrsflächen die StVO genauso.

Wo fährt der Bus gegen die Einbahn? - Mir fallen nur Stellen ein, wo die BL 64 eine eigene (S)Trasse hat.

Vll könntest Du das auf einem Satelitenbild skizieren?

Titel: Re: GVB gegen die Einbahn
Beitrag von: Wien, 16.Bezirk am September 05, 2010, 12:57:12
hab schnell etwas gekritzelt, die Qualität lässt daher etwas zu wünschen übrig. 2 Stellen sind eingezeichnet, bei einer dritten bin ich mir nicht ganz sicher, das müsste ich mir noch einmal anschauen.
Titel: Re: GVB gegen die Einbahn
Beitrag von: amadeus am September 05, 2010, 13:56:23
Die beiden Stellen sind richtig eingezeichnet.
Es handelt sich allerdings um keine Einbahnen.
Nicht alles, was durch ein Verkehrszeichen "Einfahrt verboten" gekennzeichnet ist, ist deshalb auch eine Einbahn.
Titel: Re: GVB gegen die Einbahn
Beitrag von: Wien, 16.Bezirk am September 05, 2010, 14:18:32
Gut, dann sind es keine Einbahnen, sondern lediglich zwei Stellen an denen eine Einfahrt verboten ist. Impliziert das, dass GVB-Busse, bzw. deren Fahrer und Innen sich dem widersetzen dürfen?
Ist das ein Fehlverhalten (klarerweise nicht in erster Linie der LenkerInnen) oder eine rechtliche Unschärfe? Oder kenn ich einfach den Ausnahmeparagraphen nicht?
Titel: Re: GVB gegen die Einbahn
Beitrag von: amadeus am September 05, 2010, 19:13:48
Grundsätzlich gilt, wenn nichts anderes festgelegt wurde, die StVO. Zuwiderhandlungen bleiben dort jedoch grundsätzlich sanktionslos (auch für jeden anderen Verkehrsteilnehmer).
Im Unfallsfalle könnten sich die Beteiligten jedoch auf die StVO berufen. In diesem speziellen Fall ist damit jedoch nichts zu gewinnen, weil ja tatsächlich keine Einbahn vorhanden ist und daher immer mit Gegenverkehr gerechnet werden muß.
Titel: Re: GVB gegen die Einbahn
Beitrag von: Wien, 16.Bezirk am September 06, 2010, 06:28:51
Naja dann...

Diese Schilder stehen also nur des Stehens wegen dort!?  ???
Titel: Re: GVB gegen die Einbahn
Beitrag von: amadeus am September 06, 2010, 08:15:57

Diese Schilder stehen also nur des Stehens wegen dort!?  ???


Nein. Normalerweise halten sich ja die meisten daran. Damit erfüllen sie auch ihren Zweck.
Titel: Re: GVB gegen die Einbahn
Beitrag von: Martin am September 06, 2010, 09:08:18
Eine Zusatztafel "Ausgenommen Linienbusse" würde aber trotzdem nicht schaden.  ;)
Titel: Re: GVB gegen die Einbahn
Beitrag von: Michael am September 06, 2010, 09:34:06

Nicht schaden? Und wenn in diesem Abschnitt ein Unfall passiert...
Zitat von: amadeus

Im Unfallsfalle könnten sich die Beteiligten jedoch auf die StVO berufen. In diesem speziellen Fall ist damit jedoch nichts zu gewinnen, weil ja tatsächlich keine Einbahn vorhanden ist und daher immer mit Gegenverkehr gerechnet werden muß.


Ist dann halt schlecht für das Verkehrsunternehmen.