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Thema: Bei Verspätung Geld zurück Ab heute gelten EU-weit mehr Rechte für Fahrgäste. (2152-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Bei Verspätung Geld zurück Ab heute gelten EU-weit mehr Rechte für Fahrgäste.
Bei Verspätung Geld zurück

Ab heute gelten EU-weit mehr Rechte für Fahrgäste. Die Baustellen bedingt zahlreichen Zugverspätungen könnten die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) künftig teuer kommen.

Ab Donnerstag müssen die Bahnbetreiber bei Verspätungen über 60 Minuten im nationalen und über 120 Minuten internationalen Verkehr 25 bzw. 50 Prozent des Fahrpreises erstatten. Die ÖBB gehen auf Wunsch von Infrastrukturministerin Doris Bures (S), die nächste Woche auch ein entsprechendes Gesetz in den Ministerrat bringt, darüber hinaus: Im Nahverkehr bekommen die rund 40.000 Jahreskartenbesitzer ein Recht auf Entschädigung, wenn die Verspätungen ein bestimmtes Ausmaß überschreiten, teilte die ÖBB mit.

"Kunden haben ein Recht auf Entschädigung bei groben Verspätungen, die das Unternehmen verschuldet. Wir werden die Vorgaben der EU punktgenau umsetzen und damit einen klaren Impuls in Richtung Kundenfreundlichkeit setzen", versprach Gabriele Lutter, Vorstandssprecherin der ÖBB-Personenverkehr AG in einer Aussendung.
Freiwillige Vorreiterrolle

Die ÖBB haben Fahrgäste bereits seit 2004 freiwillig entschädigt: Bei Tageszügen gab es ab einer Stunde und bei Nachtzügen ab zwei Stunden Verspätung 20 Prozent des Fahrpreises (maximal 80 Euro) per Gutscheinen zurück, allerdings nur, wenn das Ticket mindestens 20 Euro im nationalen bzw. mindestens 50 Euro im Fernverkehr gekostet hat. Pro Jahr wurden auf diesem Weg "einige zehntausend Euro" rückerstattet.

Ab morgen stehen Kunden bei Verspätungen ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises zu, bei 120 Minuten 50 Prozent des Ticketpreises - wahlweise Gutschein oder Bargeld. Die Bahn muss bei Verspätungen von mehr als einer Stunde ihren Fahrgästen auch Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder "vernünftigerweise lieferbar" sind, wie es heißt. Wird der letzte Anschlusszug versäumt, werden Taxikosten bis maximal 50 Euro und/oder Hotelkosten bis maximal 80 Euro gegen Vorlage der Rechnung ersetzt.

Das entsprechende Formular ist an allen Personenkassen und beim Zugbegleiter erhältlich und unter www.oebb.at herunterzuladen und muss dann zusammen mit Original-Ticket und eventuellen Rechnungen an die ÖBB-Personenverkehr, Fahrgastrechte, Postfach 75, 1020 Wien gesendet bzw. am Bahnschalter abgegeben werden.
Abweichungen beim Nahverkehr

Für den Regional- und Nahverkehr funktioniert das System anders. Die ÖBB verpflichten sich dort zu einer Pünktlichkeit von mindestens 85 Prozent, d.h. weniger als 15 Prozent der Züge dürfen verspätet sein. Ein Zug gilt als verspätet, wenn er mehr als 5 Minuten hinter dem planmäßigen Halt unterwegs ist. Der Wert wird vom Schienenregulator monatlich evaluiert, so die Bahn. Wird das Ziel auf bestimmten Strecken und Streckenabschnitten nicht erreicht, erhält der Besitzer einer Jahreskarte in einem Verkehrsverbund 10 Prozent des Werts einer Monatskarte zurück. Um einen Überblick zu haben, wo die Pendler jeweils unterwegs sind, wollen die ÖBB die Jahreskartenbesitzer demnächst von den Neuerungen informieren und bitten, ihre tägliche Fahrroute anzugeben. Die Rückerstattung erfolgt als Gutschein oder auf das Konto und geschieht automatisch am Jahresende bzw. mit dem Ablauf der Jahreskarte.

Keine Entschädigung gibt es laut EU-Verordnung, wenn die Zugverspätung bzw. der -ausfall auf das Verschulden des Reisenden oder eines Dritten zurückzuführen ist oder etwa auf Naturkatastrophen. Auch wenn Reisende rechtzeitig vor dem Kauf des Tickets über mögliche Verspätungen informiert wurden, können sie keine Rückzahlung fordern. Untergrenze für eine Entschädigung sind 4 Euro. Für Schlichtungsfälle ist die Schienen-Control GmbH als unabhängige Instanz zuständig.

quelle: kleine.at
Liebe Grüße
Martin

Re: Bei Verspätung Geld zurück Ab heute gelten EU-weit mehr Rechte für Fahrgäste.
Antwort #1
ÖBB müssen Verspätungen auch bei höherer Gewalt entgelten

Europäischer Gerichtshof wies ÖBB-Klage zurück: Ausschlussklausel in Beförderungsbedingungen sei völkerrechtlich nicht zulässig

Wien/Luxemburg - Bahnreisende haben bei erheblichen Verspätungen auch dann Anspruch auf eine teilweise Fahrpreiserstattung, wenn die Unpünktlichkeit des Zugs auf höherer Gewalt beruht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag damit eine ÖBB-Klage zurück.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich mit einer Beschwerde der österreichischen Eisenbahngesellschaft ÖBB-Personenverkehr AG an den EuGH in Luxemburg gewandt. Die ÖBB kritisierten, dass sie von der Schienen-Control Kommission verpflichtet wurden, in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen eine Klausel zu streichen, nach der bei höherer Gewalt jegliche Entschädigung ausgeschlossen ist.

Kompensation soll Passagiere entschädigen

Der EuGH betont, dass die Verordnung selbst die Eisenbahnunternehmen nicht von ihrer Pflicht zur Fahrpreisentschädigung befreit, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. Die Entschädigung solle nicht den Unternehmer für seine Fehler bestrafen, sondern den Preis kompensieren, den der Fahrgast als Gegenleistung für eine nicht im Einklang mit dem Beförderungsvertrag erbrachte Dienstleistung gezahlt hat.

Im Wortlaut fasst der EuGH den Spruch so zusammen: "Der Beförderer kann sich seiner Erstattungspflicht nicht unter Berufung auf völkerrechtliche Regeln entziehen, nach denen er im Fall höherer Gewalt von der Pflicht zum Ersatz des durch eine Verspätung entstandenen Schadens befreit ist."

Viertel bis Hälfte des Fahrpreises

Eine Haftungsbefreiung des Beförderers im Rahmen der mit der Verordnung geschaffenen Entschädigungsregelung sei demnach nicht anwendbar. "Ein Eisenbahnunternehmen darf in seine Allgemeinen Beförderungsbedingungen keine Klausel aufnehmen, die es von seiner Pflicht zur Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen befreit, die auf höherer Gewalt beruhen", unterstreicht der Gerichtshof.

In der Verordnung selbst ist vorgesehen, dass ein Fahrgast bei einer Verspätung von mindestens einer Stunde von der Eisenbahngesellschaft eine anteilige Fahrpreiserstattung von 25 Prozent verlangen kann. Ab zwei Stunden Verspätung erhöht sich die Entschädigung auf 50 Prozent des Preises.

Ähnliche Richtersprüche bei Flugreisen

Der EuGH hat heuer bereits in zwei Urteilen die Rechte von Passagieren gestärkt - in beiden Fällen jene von Flugreisenden. Im Februar stellten die Richter klar, dass Fluggästen nicht nur bei verspäteten Direkt-, sondern auch bei Umsteigeflügen Entschädigungen zustehen. Vorausgegangen war dem Urteil ein Rechtsstreit zwischen einem deutschen Ehepaar und Air France aufgrund eines verpassten Anschlussfluges. Entscheidend sei nur die Verspätung am Ankunftsort, hieß es damals.

Ähnlich dem aktuellen Spruch gegen die ÖBB bestätigte der Gerichtshof zudem im Jänner das Anrecht auf Unterkunft und Verpflegung, wenn Flüge wegen von Naturkatastrophen annuliert werden müssen. Anlass des Urteils war eine Klage, weil eine Passagierin infolge der Luftraumsperre über Europa im April 2010 nach Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull. (APA/red, derStandard.at, 26.9.2013)


Quelle: http://derstandard.at/1379292123212/OeBB-muessen-Verspaetungen-auch-bei-hoeherer-Gewalt-entgelten
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)