Zitat von: Firehawk am September 27, 2013, 00:58:24Ich bin hier der Meinung, dass du ganz normal fahren kannst. Die Schilder sind ungültig da nicht mehr als 2 zusammen montiert werden dürfen (gibt Ausnahmen, treffen hier aber nicht zu).Irgendwo hab ich mal einen Spruch gelesen, dass so etwas sehr wohl gilt, da das Gesetz nur die Anzahl auf einer "Anbringungsvorrichtung" auf 2 limitiert und die damals zur Diskussion stehende Hauswand eben keine Anbringungsvorrichtung ist.
Ich bin hier der Meinung, dass du ganz normal fahren kannst. Die Schilder sind ungültig da nicht mehr als 2 zusammen montiert werden dürfen (gibt Ausnahmen, treffen hier aber nicht zu).
Zitat von: Cerberus2 am September 27, 2013, 10:45:48Irgendwo hab ich mal einen Spruch gelesen, dass so etwas sehr wohl gilt, da das Gesetz nur die Anzahl auf einer "Anbringungsvorrichtung" auf 2 limitiert und die damals zur Diskussion stehende Hauswand eben keine Anbringungsvorrichtung ist.Wäre interessant den zu finden.Ich erinnere mich umgekehrt an Entscheidungen, wo die Schilder für ungültig erklärt wurden obwohl sie an eigenen Stangen montiert waren (bspw. UVS 30.6-88/2008). Nur wurde es aufgrund der Nähe (ich glaube 50 cm) der Stangen zueinander als eine Vorrichtung gesehen. Laut den Entscheidungen geht es um den Eindruck des Verkehrsteilnehmers, daher würde auch deine Hauswand keine Auswirkung auf die zu Hohe Anzahl an Verkehrszeichen haben.
Irgendwo hab ich mal einen Spruch gelesen, dass so etwas sehr wohl gilt, da das Gesetz nur die Anzahl auf einer "Anbringungsvorrichtung" auf 2 limitiert und die damals zur Diskussion stehende Hauswand eben keine Anbringungsvorrichtung ist.