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Thema: Anti Feinstaub: Osterfeuer im Visier (6065-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Martin
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Anti Feinstaub: Osterfeuer im Visier
Anti-Feinstaub-Maßnahme: Osterfeuer im Visier

In Feinstaubgebieten (außer Graz) ist heuer nur ein Osterfeuer erlaubt. In anderen, rund 300 Gemeinden, gilt ein strenges Zeitlimit.

Im Sinne der Luftgüte werden Oster- und Sonnwendfeuer heuer noch weiter eingeschränkt
Die Landeshauptstadt und acht Randgemeinden im Süden durften in den vergangenen Jahren keine Osterfeuer mehr zulassen. Bei Missbrauch drohte ein Strafe von bis zu 3.630 Euro. Eine sehr wirksame Anti-Feinstaub-Maßnahme.

Heuer wird nachgelegt: Osterfeuer auf Sparflamme, so könnte man die Folgen der letzten Novelle des Bundesluftreinhaltegesetzes zusammenfassen. Mehr als 300 Gemeinden sind landesweit von der neuen Verordnung ab April betroffen.
Verbot
Konkret: In Graz sind Oster- beziehungsweise Sonnwendfeuer weiterhin strikt untersagt. Hingegen kann in den bisher vom Verbot betroffenen Gemeinden (Feldkirchen bis Seiersberg) ab heuer jeweils ein Feuer entzündet werden. "Wenn alle Vereine mitmachen, wird es bei uns wieder ein Osterfeuer geben", freut sich Seiersbergs Ortschef Werner Breithuber.
Osterfeuer

Die Regelungen für die Gemeinden

Anderswo müssen Bürgermeister, Vereine und Bürger umdenken: In 22 Gemeinden - von Fernitz (Graz Umgebung) über Werndorf bis hinunter nach Leibnitz und Spielfeld - darf nämlich nur mehr ein Brauchtumsfeuer brennen. Nicht nur zu Ostern, sondern auch zu Sommerbeginn: Wobei ein Feuer entweder direkt am 21. Juni oder am darauf folgenden Samstag erlaubt ist.
Doch die neue Verordnung reicht noch weiter: Mehr als 300 Gemeinden haben darauf zu achten, dass die Osterfeuer - wie viele auch immer - nur zwischen 15 Uhr am Karsamstag und 3 Uhr am Ostersonntag lodern.
Gottfried Ritz, Berg- und Naturwacht, überwacht Osterfeuerverbot
Wann beginnt die Berg- und Naturwacht, das Osterfeuerverbot zu kontrollieren?
GOTTFRIED RITZ: Wir sind unterwegs, sobald es trocken ist. In Graz sind das acht Mann. Ein paar Haufen sieht man ja schon. Wir reden dann mit den Leuten.
Werden vor Ostern eigentlich häufig Anzeigen erstattet?
RITZ: Nein, in letzter Zeit nicht. Die Grazer sehen es mittlerweile ein. Im Umland glauben manche noch, dass sie ein Osterfeuer abbrennen dürfen. Aber die schlechte Luft bekommen dann wir im Grazer Stadtgebiet.
Heuer gibt es für viele Gemeinden neue Regeln . . .
RITZ: Weil jeder mit der schlechten Luft ringt. Daher sind die Kollegen in anderen Bezirken aufgerufen zu kontrollieren.
Wer sich nicht daran hält, der riskiert eine Verwaltungsstrafe. Die Berg- und Naturwacht sowie die Polizei ist angehalten, zu kontrollieren. Bei Verstößen darf durchaus gelöscht werden, bestätigt Werner Prutsch, Leiter der Abteilung für Umweltrecht. "Wir wollen und müssen bis zum Geht-nicht-mehr einschränken", verweist er auf die akute Feinstaubproblematik.
Letztlich trifft sie auch jene Bezirke, vor allem Murau und Liezen, wo die Luft vergleichsweise sauber ist. Eben dort gilt neuerdings die kleine Einschränkung, dass die Feuer laut Verordnung "auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund" fußen müssen. Die Konsequenz: Im schönen Schladming darf sogar in der Osterwoche nicht wie wild "gefeuert" werden.
Der steirische Umweltlandesrat Gerhard Kurzmann (FPÖ) wirbt um Verständnis: "Die Einschränkungen sind notwendig und fair verteilt."
THOMAS ROSSACHER

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2705792/osterfeuer-visier.story




Die Regelungen für die Gemeinden
In rund 300 steirischen Gemeinden gilt für Osterfeuer heuer ein Zeitlimit.

Verbot von Brauchtumsfeuern ohne Ausnahme: Graz.

In folgenden Gemeinden darf nur mehr ein Brauchtumsfeuer brennen: Feldkirchen, Fernitz, Gabersdorf, Gössendorf, Grambach, Hart, Hausmannstätten, Kalsdorf, Kaindorf a.d.Sulm, Lang, Lebring, Leibnitz, Mellach, Gralla, Obervogau, Pirka, Raaba, St. Veit am Vogau, Seiersberg, Spielfeld, Straß, Tillmitsch, Unterpremstätten, Vogau, Wagna, Weitendorf, Werndorf, Wildon, Wundschuh, Zettling.

Mehr als 300 Gemeinden haben darauf zu achten, dass die Osterfeuer - wie viele auch immer - nur zwischen 15 Uhr am Karsamstag und 3 Uhr am Ostersonntag lodern. Hier die Gemeinden - geordnet nach Bezirken:

Bruck an der Mur: Bruck an der Mur, Parschlug, Sankt Marein im Mürztal Kapfenberg (nur die Katastralgemeinden): Deuchendorf, Diemlach, Hafendorf, Kapfenberg, Krottendorf, Pötschach, Pötschen, Sankt Martin, Schörgendorf und Winkl Oberaich (nur die Katastralgemeinden): Oberaich, Oberdorf Landskron, Picheldorf und Streitgarn Sankt Lorenzen im Mürztal (nur die Katastralgemeinden) Rammersdorf, Rumpelmühle und Sankt Lorenzen im Mürztal, Breitenau am Hochlantsch, Pernegg an der Mur

Judenburg: Zeltweg

Knittelfeld: Apfelberg, Feistritz bei Knittelfeld, Flatschach, Großlobming, Knittelfeld, Sankt Lorenzen bei Knittelfeld, Sankt Margarethen bei Knittelfeld, Spielberg bei Knittelfeld Kobenz (nur die Katastralgemeinden): Kobenz und Raßnitz Sankt Marein bei Knittelfeld (nur die Katastralgemeinden): Greuth, Prank und Sankt Marein

Leoben: Kraubath an der Mur, Niklasdorf, Proleb, Sankt Peter Freienstein, Traboch, Trofaiach Leoben (nur die Katastralgemeinden): Donawitz, Göß, Judendorf, Leitendorf, Leoben, Mühltal, Prettach und Waasen Sankt Michael in Obersteiermark (nur die Katastralgemeinden): Brunn, Jassing, Liesingtal, Sankt Michael in Obersteiermark und Vorderlainsach Sankt Stefan ob Leoben (nur die Katastralgemeinden): Kaisersberg, Niederdorf und Sankt Stefan

Mürzzuschlag: Mürzhofen Allerheiligen im Mürztal (nur die Katastralgemeinden): Allerheiligen, Edelsdorf und Sölsnitz Kindberg (nur die Katastralgemeinden): Herzogberg, Kindberg, Kindbergdörfl und Kindthal

Graz Umgebung: Deutschfeistritz, Eisbach, Gratkorn, Gratwein, Judendorf Straßengel, Peggau, Röthelstein, Schrems bei Frohnleiten Frohnleiten (nur die Katastralgemeinden): Adriach, Frohnleiten, Laas, Laufnitzdorf, Mauritzen, Pfannberg, Rothleiten und Wannersdorf, Übelbach (nur die Katastralgemeinden): Übelbach Land und Übelbach Markt, Attendorf, Brodingberg, Dobl, Edelsgrub, Eggersdorf bei Graz, Fernitz, Hart Purgstall, Haselsdorf Tobelbad, Hitzendorf, Höf Präbach, Kainbach bei Graz, Krumegg, Kumberg, Langegg bei Graz, Laßnitzhöhe, Lieboch, Mellach, Nestelbach bei Graz, Rohrbach Steinberg, Sankt Bartholomä, Sankt Marein bei Graz, Sankt Oswald bei Plankenwarth, Stattegg, Stiwoll, Thal, Vasoldsberg, Weinitzen, Werndorf, Zwaring Pöls

Deutschlandsberg: Aibl, Bad Gams, Deutschlandsberg, Eibiswald, Frauental an der Laßnitz, Georgsberg, Greisdorf, Groß Sankt Florian, Großradl, Gundersdorf, Hollenegg, Lannach, Limberg bei Wies, Marhof, Pitschgau, Pölfing Brunn, Preding, Rassach, Sankt Josef (Weststeiermark), Sankt Martin im Sulmtal, Sankt Peter im Sulmtal, Sankt Stefan ob Stainz, Schwanberg, Stainz, Stainztal, Stallhof, Sulmeck Greith, Unterbergla, Wernersdorf, Wettmannstätten, Wies

Feldbach: alle Gemeinden

Fürstenfeld: alle Gemeinden

Hartberg: Bad Waltersdorf, Blaindorf, Buch Geiseldorf, Dechantskirchen, Dienersdorf, Ebersdorf, Friedberg, Grafendorf bei Hartberg, Greinbach, Großhart, Hartberg, Hartberg Umgebung, Hartl, Hofkirchen bei Hartberg, Kaibing, Kaindorf, Lafnitz, Limbach bei Neudau, Neudau, Pinggau, Pöllau, Pöllauberg, Rabenwald, Rohr bei Hartberg, Rohrbach an der Lafnitz, Saifen Boden, Sankt Johann bei Herberstein, Sankt Johann in der Haide, Sankt Magdalena am Lemberg, Schlag bei Thalberg, Schönegg bei Pöllau, Sebersdorf, Siegersdorf bei Herberstein, Stambach, Stubenberg, Tiefenbach bei Kaindorf, Wörth an der Lafnitz

Leibnitz: alle außer den Gemeinden, in denen nur ein Feuer erlaubt ist

Radkersburg: alle Gemeinden

Voitsberg: Bärnbach, Köflach, Krottendorf Gaisfeld, Ligist, Maria Lankowitz, Mooskirchen, Rosental an der Kainach, Sankt Johann Köppling, Sankt Martin am Wöllmißberg, Söding, Södingberg, Stallhofen, Voitsberg

Weiz: Albersdorf Prebuch, Anger, Etzersdorf Rollsdorf, Feistritz bei Anger, Floing, Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Gutenberg an der Raabklamm, Hirnsdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Krottendorf, Kulm bei Weiz, Labuch, Laßnitzthal, Ludersdorf Wilfersdorf, Markt Hartmannsdorf, Mitterdorf an der Raab, Mortantsch, Naas, Nitscha, Oberrettenbach, Pischelsdorf in der Steiermark, Preßguts, Puch bei Weiz, Reichendorf, Sankt Margarethen an der Raab, Sankt Ruprecht an der Raab, Sinabelkirchen, Thannhausen, Ungerdorf, Unterfladnitz und Weiz.
  • Zuletzt geändert: März 24, 2011, 07:23:01 von Grazer111
Liebe Grüße
Martin

  • kroko
Re: Anti Feinstaub: Osterfeuer im Visier
Antwort #1
Wenn man eine Tradition NICHT verbietet, wie die Silvester-Knallerei, dann jammern alle und sagen: "die Autofahrer werden schikaniert, aber gegen diesen Feinstaub vom Feuerwerk wird nichts getan, usw.usf."

Wenn man eine Tradition DOCH verbietet, wie die Brauchtumsfeuer, jammern auch alle und sagen: "wegen dem bissl Feinstaub werden unsere Traditionen ruiniert und gegen die wahren Ursachen  wird nichts getan usw.usf."

Fazit: wie man's macht ist's falsch.

Re: Anti Feinstaub: Osterfeuer im Visier
Antwort #2
Damit muss man als Politiker leben, bin auch dafür die unkontrollierte Silvesterknallerei zu verbieten. Wobei ich Osterfeuer nicht ganz sterben lassen würde, aber die Massenverbrennungen von nassen Material und tw. auch Müll müssen nicht sein.

Re: Anti Feinstaub: Osterfeuer im Visier
Antwort #3
Wieder einmal eine typisch österreichische Lösung! ;D Natürlich kann man hierzulande den Gemeinden oder div. Vereinen nicht das "Event" Osterfeuer inkl. dessen Einnahmen verbieten!

Was das recht großzügige Zeitlimit für die Feuer zur Feinstaubreduzierung im größeren Stil beitragen soll, ist auch unklar. (Die Liste mit den 300 Gemeinden:  :lol:). Und natürlich wird überall (außerhalb von Graz) so wie zu Silvester strengstens kontrolliert werden!

  • kroko
Re: Anti Feinstaub: Osterfeuer im Visier
Antwort #4
Heute ein Leserbrief in der Kleinen Zeitung: wieso verbietet man Osterfeuer, wenn man Rallye-Rennen erlaubt ("das ist alles Heuchlerei, usw.usf").

Genau das habe ich weiter oben gemeint: wenn man irgendwas verbietet und irgendwas anderes nicht, regen sich gleich wieder alle auf und schimpfen über die vermeintliche Heuchlerei. Recht machen kann man's keinem.

  • zipfer
Re: Anti Feinstaub: Osterfeuer im Visier
Antwort #5
Ist heuer das Thema Osterfeuer ein Thema...oder doch nicht?

Weil z.B. in Nadischhöhe (Fasslberg-Weinitzen) schon ein grosser Hügel an brennbarem Material entstanden ist, und diese "gute Luft" dann über Mariatrost nach Graz fliegt....  :pfeifend:


  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Anti Feinstaub: Osterfeuer im Visier
Antwort #6
In den meisten Umlandgemeinden ist nur EIN (zentrales) Osterfeuer erlaubt. Diese werden daher riesig ausfallen.

Ich persönlich finde das die Brauchtumsfeuer eigentlich einen wichtigen traditionellen Bestandteil des Lebens in unserem Land darstellen und im ländlichen Gebiet nicht verboten werden sollten.

Wir diskutieren über Umweltzonen, Feinstaub usw. weil in den letzten Jahrzehnten die Meßmethoden natürlich viel genauer wurden.
Im Endeffekt müsste man dann aber auch jegliche Art von Feuerwerken sowie das Verbrennen gewisser Stoffe im Festbrennstoffofen verbieten.

Das Verbot der Brauchtumsfeuer mag in der Stadt durchaus einen Sinn machen.
Am Land bringen die Leute nun das Material mit einem KFZ zum Feuerplatz, was wieder für zusätzlichen Feinstaub sorgt... :P
Liebe Grüße
Martin

  • zipfer
Re: Anti Feinstaub: Osterfeuer im Visier
Antwort #7
Ich bin auch nicht generell gegen Osterfeuer.
Nur wenn eben Verbot IN der Stadt gelten, und dann ein "Feuergürtel" um die Stadt herum entsteht und die "Frischluftschneisen" erst recht wieder diese Verbrennungsluft IN die Stadt ransportieren...dann fragt frau-man sich einfach ob das logisch zu Ende gedacht ist... ???

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Anti Feinstaub: Osterfeuer im Visier
Antwort #8
Im Gemeindegebiet von Graz ist das Entfachen von Brauchtumsfeuern ganzjährig verboten.

In den nachstehenden Gemeinden darf jeweils nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden, das von der Gemeinde veranstaltet wird: Feldkirchen bei Graz, Fernitz, Gabersdorf, Gössendorf, Grambach, Gralla, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Kalsdorf, Kaindorf an der Sulm, Lang, Lebring, Leibnitz, Mellach, Obervogau, Pirka, Raaba, St. Veit am Vogau, Seiersberg, Spielfeld, Straß, Tillmitsch, Unterpremstätten, Vogau, Wagna, Weitendorf, Werndorf, Wildon, Wundschuh und Zettling. Die Gemeinden haben dieses Brauchtumsfeuer bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.

Außerhalb der Stadt Graz und dieser Gemeinden dürfen Brauchtumsfeuer auch von privaten Personen entfacht werden.

Also Gratkorn, Gratwein, Judendorf,  Stattegg, Thal, Weinitzen usw. haben kein Problem.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Anti Feinstaub: Osterfeuer im Visier
Antwort #9
Strenge Auflagen für Osterfeuer

Wegen der Trockenheit gilt zu Ostern heuer in der Nähe von Wäldern ein Feuer-Verbot. Die Strafen sind saftig und reichen bis 7270 Euro.

Ein generelles Verbot ist es letztlich nicht geworden, doch für Osterfeuer gelten heuer wegen der Trockenheit in der Steiermark noch strengere Auflagen als sonst. Darauf hat sich die Katastrophenschutzabteilung des Landes am Mittwoch mit den Bezirkshauptmannschaften geeinigt.

Leicht entzündlich

Wie berichtet, sind in den südlichen Landesteilen aufgrund der ausgebliebenen Regenfälle die Wald- und Wiesenflächen leicht entzündlich. Entsprechend besorgt blicken die Behörden dem Karsamstag entgegen. Sogar ein generelles Verbot der Brauchtumsfeuer wurde erwogen. Jetzt steht fest: Graz bleibt der einzige Bezirk, in dem Osterfeuer untersagt sind (aus Feinstaubgründen), in den meisten anderen Regionen ist aber ein höherer Abstand zu Wäldern einzuhalten.

Im Detail: In den beiden Bezirken Liezen und Bruck an der Mur gibt es keine Einschränkungen, es gelten die üblichen Auflagen für Brauchtumsfeuer. Die beiden Bezirkshauptmannschaften Leibnitz und Voitsberg wollen erst am Donnerstag entscheiden, ob sie strengere Vorschriften erlassen. In allen restlichen Bezirken gilt: Im "Gefahrenbereich von Wäldern" ist Abheizen verboten. Wie groß der Sicherheitsabstand genau sein muss, hänge von der Größe des Feuers und der Windrichtung ab, sagt Forstreferatsleiter Heinz Lick.

In die Praxis übersetzt: "Viel unter 100 Meter neben einem Wald sollte man besser kein Feuer machen", sagt Michael Miggitsch von der Katastrophenschutzabteilung. Die Strafen sind übrigens saftig und reichen bis 7270 Euro. "Wer sich also nicht sicher ist, sollte heuer lieber die Finger vom Feuer lassen", appelliert Lick.
GÜNTER PILCH

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/allgemein/ostern/2988159/strenge-auflagen-fuer-osterfeuer.story
Liebe Grüße
Martin