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Thema: Allgemeine Frage zum Sicherheitsabstand (6686-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • FlipsP
Allgemeine Frage zum Sicherheitsabstand
Mir ist gerade eingefallen, dass bei Zweirichtungsfahrzeugen eigentlich der 70 cm Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos entfällt, da die Passagiere doch auch über die Türen auf der anderen Seite auf die Straße evakuiert werden können. Sind diese Gedanken richtig oder muss immer dieser Sicherheitsabstand gewährleistet werden?
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

Re: Allgemeine Frage zum Sicherheitsabstand
Antwort #1
Sollen die aussteigenden Fahrgäste in den Gegenzug laufen?

  • TW 22
Re: Allgemeine Frage zum Sicherheitsabstand
Antwort #2
Straßenbahnverordnung 1999 - StrabVO

§ 19. (1) Zum Schutz von Personen muß neben jedem Gleis außerhalb der Lichtraumumgrenzung ein Sicherheitsraum vorhanden sein. Er muß vom Gleis aus und durch Türen der Fahrzeuge erreichbar sein. Zwischen zwei Gleisen genügt ein gemeinsamer Sicherheitsraum.


Theoretisch wäre bei einem Straßenbahnbetrieb der ausschließlich Zweirichtungswagen einsetzt ein linksseitiger Sicherheitsraum denkbar. ABER dies wäre nur mit einer Verbreiterung des Gleisachsabstandes möglich, der als gemeinsamer Sicherheitsraum erforderlich wäre. Ohne diese Gleisaufweitung wäre bei einem Halt von zwei Straßenbahnwagen auf gleicher Höhe eine Evakuierung NICHT möglich. Diese Gleisaufweitung führt aber wiederum zu einer möglichen Entfernung von Parkplätzen ...

  • FlipsP
Re: Allgemeine Frage zum Sicherheitsabstand
Antwort #3
Dankesehr!
Sehr hilfreich!
Würde es also nicht genügen das Zweite Gleis einfach als Sicherheitsabstand zu nutzen? Es kommt ja zu 99,9999% nicht vor, dass 2 Bahnen genau nebeneinander liegen bleiben.
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

  • TW 22
Re: Allgemeine Frage zum Sicherheitsabstand
Antwort #4
NEIN - außerdem steht es ganz eindeutig da - oder?

§ 19. (1) Zum Schutz von Personen muß neben jedem Gleis außerhalb der Lichtraumumgrenzung ein Sicherheitsraum vorhanden sein. Er muß vom Gleis aus und durch Türen der Fahrzeuge erreichbar sein. Zwischen zwei Gleisen genügt ein gemeinsamer Sicherheitsraum.

  • 4010
Re: Allgemeine Frage zum Sicherheitsabstand
Antwort #5
Die Logik dahinter ist auch irgendwie unverständlich. Eine Fahrspur nebenan darf explizit als Sicherheitsraum genutzt werden, auch wenn ein LKW dort stehen und blockieren könnte...

Re: Allgemeine Frage zum Sicherheitsabstand
Antwort #6

Die Logik dahinter ist auch irgendwie unverständlich. Eine Fahrspur nebenan darf explizit als Sicherheitsraum genutzt werden, auch wenn ein LKW dort stehen und blockieren könnte...


Was im Falle einer Evakuierung ja auch nicht ganz unwahrscheinlich ist, da das ja meist die Folge eines Unfalls oder sonst einer Unterbrechung der vorausliegenden Fahrbahn ist. Und genau dann ist es auch extrem unwahrscheinlich, dass ein Gegenzug daherkommt.

  • kroko
Re: Allgemeine Frage zum Sicherheitsabstand
Antwort #7
Zitat
Die Logik dahinter ist auch irgendwie unverständlich. Eine Fahrspur nebenan darf explizit als Sicherheitsraum genutzt werden, auch wenn ein LKW dort stehen und blockieren könnte...


Naja, die Logik ist halt dass es eine einigermaßen praxistaugliche Lösung sein muss. Wenn die Fahrbahn rechts auch nicht passen würde, könnten Straßenbahnen vielerorts nicht oder fast nicht fahren.

  • 4010
Re: Allgemeine Frage zum Sicherheitsabstand
Antwort #8

Zitat
Die Logik dahinter ist auch irgendwie unverständlich. Eine Fahrspur nebenan darf explizit als Sicherheitsraum genutzt werden, auch wenn ein LKW dort stehen und blockieren könnte...


Naja, die Logik ist halt dass es eine einigermaßen praxistaugliche Lösung sein muss. Wenn die Fahrbahn rechts auch nicht passen würde, könnten Straßenbahnen vielerorts nicht oder fast nicht fahren.


Dann könnte man aber auch gleich auf Straßen mit Mischverkehr das Gegengleis als Sicherheitsraum erlauben.

  • FlipsP
Re: Allgemeine Frage zum Sicherheitsabstand
Antwort #9


Zitat
Die Logik dahinter ist auch irgendwie unverständlich. Eine Fahrspur nebenan darf explizit als Sicherheitsraum genutzt werden, auch wenn ein LKW dort stehen und blockieren könnte...


Naja, die Logik ist halt dass es eine einigermaßen praxistaugliche Lösung sein muss. Wenn die Fahrbahn rechts auch nicht passen würde, könnten Straßenbahnen vielerorts nicht oder fast nicht fahren.


Dann könnte man aber auch gleich auf Straßen mit Mischverkehr das Gegengleis als Sicherheitsraum erlauben.


Genau das denke ich mir auch
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

  • Ch. Wagner
Re: Allgemeine Frage zum Sicherheitsabstand
Antwort #10

Genau das denke ich mir auch


Ich dagegen denke, daß der Gesetzgeber das (zwar aus Anlaß der Kapruntragödie) richtig vorgeschrieben hat. Ansonsten müßte man wohl die Einrichtungswagen abschaffen oder entsprechend umbauen. Und man kann wohl dem Bürger zumuten, 50m bis zu seiner Haustür zu gehen. Ich finde diese Diskussion absurd. Wenn man schon für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist, dann soll man das auch konsequent sein.

LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • FlipsP
Re: Allgemeine Frage zum Sicherheitsabstand
Antwort #11


Genau das denke ich mir auch


Ich dagegen denke, daß der Gesetzgeber das (zwar aus Anlaß der Kapruntragödie) richtig vorgeschrieben hat. Ansonsten müßte man wohl die Einrichtungswagen abschaffen oder entsprechend umbauen. Und man kann wohl dem Bürger zumuten, 50m bis zu seiner Haustür zu gehen. Ich finde diese Diskussion absurd. Wenn man schon für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist, dann soll man das auch konsequent sein.

LG! Christian


Habe das gar nicht so gemeint, dass dafür die Parkplätze bestehen bleiben sollen. Dachte eher allgemein daran und wohlgemerkt nur für einen Zweirichtungsbetrieb (nicht, dass man jetzt alles umstellen sollte).

Eigentlich kam es ja aus der Überlegung, eine Stadtbahn auf einer 4-spurigen Straße zu bauen und daneben auch noch 2 x 2 m Gehsteig platz zu haben, was sich aber schlichtweg dort nicht ausgeht, wenn man auf beiden Seiten den Sicherheitsabstand zur Straße hin benötigt. Daher dachte ich mir, bei einer Unterbrechung ist es sehr selten, dass 2 Fahrzeuge genau auf gleicher Höhe zu liegen kommen und so die Fahrgäste auf das Gegengleis aussteigen könnten. Dann bräuchte man den Sicherheitsabstand zur Straße nicht mit 70 cm, sondern eben nur das Lichtraumprofil.
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates