Zum Hauptinhalt springen
  • Wir sind gesiedelt! -> NEUES FORUM

    Sollte keine E-Mail gekommen sein, bitte um Neuregistrierung.

Thema: Spätere Senioren-Ermäßigung für Männer verfassungswidrig (2952-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Benutzer und 1 Gast betrachten dieses Thema.
  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Spätere Senioren-Ermäßigung für Männer verfassungswidrig
Spätere Senioren-Ermäßigung für Männer verfassungswidrig

Verfassungsgerichtshof hebt Verordnung auf, die geschlechtsspezifische Altersgrenzen festlegt

Wien - Unterschiedliche Altersgrenzen für Frauen und Männer bei Senioren-Fahrpreisermäßigungen sind verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgestellt. Er hat - mit Reparaturfrist bis Jahresende - eine Verordnung von Verkehrsministerin Doris Bures aufgehoben, die die Wiener Linien betrifft. Aber alle vergleichbare Regelungen seien "ebenso problematisch" und müssten überdacht werden, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Donnerstag in einer Pressekonferenz in Wien. Auch die ÖBB haben Seniorenermäßigungen für Frauen ab 60 und für Männer ab 65.

Für solche Altersgrenzen ohne Bezugnahme darauf, ob der bzw. die Betreffende tatsächlich in Pension ist, gebe es keine sachliche Rechtfertigung - und somit widersprechen sie dem Gleichbehandlungsgesetz, betonte Holzinger. Dieses beruht auf einer EU-Richtlinie, die die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet.

Keine ähnliche Nachfolgeregelung vorstellbar

Die Wiener Linien haben sich bislang bei ihren Ticketermäßigungen für Senioren am gesetzlichen Pensionsalter orientiert. Das sei laut Holzinger keine sachliche Rechtfertigung. Vertretbar seien Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen wie Bedürftige oder Einkommensschwächere. "Schwer vorstellen" kann sich Holzinger, dass eine gesetzliche Regelung gefunden wird, mit der die Differenzierung nach dem Geschlecht beibehalten werden kann. Denn es wäre eine sachliche Rechtfertigung mit Bezug zum Sachbereich - also zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel - nötig und das sei wohl "schwierig" zu konstruieren.

Anlass für die VfGH-Entscheidung waren Anträge zweier Wiener Gerichte - des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien und des BG Innere Stadt -, denen Schadenersatzklagen männlicher Busfahrer vorlagen. Konkret ging es um eine Verordnung des Verkehrsministerin nach dem Kraftfahrliniengesetz. Ein Kläger verlangte Schadenersatz wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes und der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie.

Ermäßigt Fahren ab sofort

Für das Außerkrafttreten bestimmte der VfGH zwar eine Frist bis Ende des Jahres, aber Männer können den vergünstigten Seniorentarif bis dahin zum vergünstigten Tarif für Frauen unmittelbar auf Grund der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie geltend machen, weil für unionsrechtliche Ansprüche die Außerkrattretensfrist nicht relevant ist.

Die Wiener Linien haben indes bereits entsprechende Änderungen bei den Preisen angekündigt. Das Problem werde im Zuge der neuen Tarifstruktur, die bis Sommer ausgearbeitet werden soll, gelöst werden, versicherte Answer Lang, Sprecher der Verkehrsbetriebe. Derzeit arbeitet eine von der rot-grünen Stadtregierung eingesetzte Arbeitsgruppe gerade an einem neuen Ticketsystem. Bis Ende Juni sollen die Ergebnisse vorliegen. Man gehe davon aus, dass diese dann bis zum Jahresende umgesetzt würden, so Lang.

In der Frage, wie diese konkret aussehen könnte, wollte er der Arbeitsgruppe nicht vorgreifen. (APA/red)

Quelle: http://diestandard.at/1293371146515/Wiener-Linien-Spaetere-Senioren-Ermaessigung-fuer-Maenner-verfassungswidrig
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.