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Thema: versperrte Wanderwege (16425-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Torx
Re: versperrte Wanderwege
Antwort #15

Und wer stellt fest, ob es sich dabei um "illegale Aktivitäten, die der Allgemeinheit schaden", handelt?
P.S.: Da wir ja gar nicht wissen, ob zuerst der Weg oder zuerst der Grundeigentümer da war


Deswegen geht es darum, mal die Rechtsgrundlage recherchieren. Es kann ja durchaus auch rauskommen, dass manche Wege legal versperrt worden sind - dann schafft das Gewissheit für Bürger und Besitzer.
Dazu muss man die fraglichen Stellen aber erst mal erfassen um sich einen Überblick verschaffen.

Zitat
Eher ist es doch so, dass Du den Rechtsweg beschreiten kannst, sobald Du Dich in Deinem Rechten eingeschränkt fühlst.


Das ist doch Blödsinn. Wenn alle Bürger der Stadt dort am spazieren gehindert werden, wieso sollte nur einer den Rechtsweg auf sich nehmen?
Deswegen gibt es ja versuche einiger Parteien hier eine Meldestelle der Stadt einzurichten. Da die Stadt hier leider säumig ist, und die zuständige Magistratsabteilung allen ernstes einen ehrenamtlichen Verein in der Pflicht sieht, werden sich die Bürger hier halt in irgendeiner Form zusammentun müssen um zu ihrem Recht zu kommen.


Zitat
Dass das Beschreiten des Rechtswegs mit Kosten verbunden ist, liegt in der Natur unseres Wirtschaftssystems: wer etwas haben will (egal ob Gegenstand oder Leistung), muss es kaufen. Und wer für das Feststellen des Rechts kein Geld hat, der kann staatliche Rechtshilfe in Anspruch nehmen. Also gilt das Recht doch für alle.


Klar. Als ob der Adel und die Kirche die Grundstücke so toll gekauft hätten.  ;D
Graf Mensdorff, bist Du's?


Zitat

hast Du die Grundeigentümer um Erlaubnis gefragt, ob Du deren "Wegsperren" in Deine Karte einzeichnen darfst? Oder ist das gar auch eine "illegale Aktivität"?


Mit einem Grundstück gehört einem das Stück Land (mit all seinen verbundenen Rechten und Pflichten), aber nicht das Äquivalent auf einer Karte. So lange es sich um Tatsachenbehauptungen handelt wie "da war mal ein Durchgang und der ist jetzt zu" gibt es hier kein Problem. Die werden übrigens auch nicht von mir eingezeichnet, sondern das ist jetzt die Meldestelle, die die Stadt nicht einrichten will.



Wie ist das beim ehemaligen Castellhof, dort kommt man ja auch nicht mehr durch. - Ist das eigentlich rechtens?


Meines Wissens kommt man schon noch durch das Grundstück, auch wenn der Weg nun eine Kurve macht.

Das wäre aber so ein klassisches Beispiel wo jemand den Grund, auf dem sich ein Weg befindet an eine Baufirma verkauft, die den natürlich möglichst still und leise schließen will. Vielleicht hat der ganze Wirbel im Vorfeld aber dazu beigetragen, dass sie gewusst haben, dass da mit größtmöglichem Widerstand zu rechnen sein wird, falls sie das tun.

Laut einer älteren Frau war ja eigentlich schon das Gebäude selbst mit dem Schutz der Haager Konvention versehen, aber das Taferl ist irgendwann "plötzlich verschwunden", Buch geführt wurde damals nicht.



Zitat
Jedenfalls wäre es Aufgabe des Staates dafür zu sorgen dass nicht nur diejenigen zu ihren Rechten kommen, die Geld und Besitz haben.


Das ist vielleicht ein Wunsch deinerseits, aber das bleibt ein Wunsch!


Aber man kann es ja ändern probieren. Außer man ist, so wie einige Leute hier offenbar, dafür dass das so bleibt.

Re: versperrte Wanderwege
Antwort #16

Wie ist das beim ehemaligen Castellhof, dort kommt man ja auch nicht mehr durch. - Ist das eigentlich rechtens?


Meines Wissens nach wurde die Durchwegung (Fuß und Rad) im Bebauungsplan vorgeschrieben und auch umgesetzt. Ist da nachträglich wieder abgesperrt worden?

lg, IC
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)

Re: versperrte Wanderwege
Antwort #17
Zitat
Dazu muss man die fraglichen Stellen aber erst mal erfassen um sich einen Überblick verschaffen.


Welche fraglichen Stellen und welchen Überblick? Es gibt nur eine einzige Stelle, an der zu erfahren ist, ob es Wegerechte usw. gibt und das ist - zum 50. Mal - das Grundbuch am Bezirksgericht!

Der langen Rede und des Herumraunzens kurzer Sinn: Jeder Staatsbürger hat das Recht, in das Grundbuch einzusehen, sich einen Zulassungsbesitzer ausheben zu lassen, eine Meldeauskunft zu beantragen, usw. Nur, das kostet eben etwas, weil jemand damit  Arbeit hat und Arbeit ist eben zu bezahlen! Warum also soll eine Stadt, eine Gemeinde, ein Magistrat von sich aus hergehen und Tätigkeiten durchführen, nur weil sich das ein zahlungsunwilliger Bürger so einbildet, zumal die genannten Behörden - noch einmal - nicht zuständig für Grundbuchangelegenheiten sind.

  • Torx
Re: versperrte Wanderwege
Antwort #18

Welche fraglichen Stellen und welchen Überblick? Es gibt nur eine einzige Stelle, an der zu erfahren ist, ob es Wegerechte usw. gibt und das ist - zum 50. Mal - das Grundbuch am Bezirksgericht!


Falsch:
http://www.ovg.at/index.php?id=2046
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19640110_OGH0002_0070OB00344_6300000_000
http://www.naturfreunde.at/files/uploads/2013/09/NFOE_Wegerechtbroschuere_OK_WEB.pdf

Zitat aus letzterem: "Die Widmung einer Grundfläche als öffentlicher Weg ist von seiner Bezeichnung im Grundbuch und in den Grundstücksverzeichnissen unabhängig."

  • Stipe
Re: versperrte Wanderwege
Antwort #19

Zitat
Einmal durch eine soeben abgemähte Wiese zu gehen wird wohl keinen allzu großen nachweisbaren Schaden verursachen.


Na, dann frag einmal die Leute, die ihr Auto auf einem asphaltierten, aber leider privaten Grundstück zum Parken abstellen. Auch da wird kein Schaden angerichtet, trotzdem kann es sehr teuer werden: Anwalt lässt über Betreiben des Grundstücksinhabers das Kennzeichen ausheben, Zusendung einer straf(!)bewährten Unterlassungsklage, Kosten des Antrages, Kosten des Anwaltsbüro, Kosten aufgrund des Einschreitens des Rechtsanwaltes nach der RAO, usw. Bei Klagen wegen Besitzstörungen geht es in der Regel um die Unterlassung zukünftiger Störungen. Der Unterlassungsanspruch setzt Wiederholungsgefahr voraus. Mit einer Unterlassungserklärung bzw. einem prätorischen Unterlassungsvergleichs kann man die Wiederholungsgefahr beseitigen. Dies ist wesentlich billiger, als später die Besitzstörungsklage, wenn der Unterlassungsvergleich ins Leere geht. Ein Fall aus meinem Bekanntenkreis: Die Person ist auf einen Parkplatz der CPO Car Parking Operators GmbH eingefahren, hat gesehen, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt ist sofort, ohne das Auto zu verlassen, wieder ausgefahren. Prompt kam Post von Mag. IGALY-IGALFFY. Entsprechend der Empfehlung seines Rechtsanwaltes hat er die Unterlassungserklärung und Auskunftserteilung unterschrieben und dem Herrn Mag. IGALY-IGALFFY zeitgerecht die geforderten €175.- mit dem Vermerk ,,vorbehaltlich Rückforderung" überwiesen! Ein paar Tage später hat er von Mag. IGALY-IGALFY ein Mail erhalten, in welcher der Anwalt mitteilte, dass er die gestellten Bedingungen nicht erfüllt hätte, er meinem Bekannten die €175.- zurück überweisen hat und bei Gericht bereits eine Besitzstörungsklage eingebracht hat. Ergebnis: Verloren in der ersten Instanz, Kosten bisher 644€ - wohlbemerkt ohne eigenen Anwaltskosten! Verfahren läuft noch. Und das alles, obwohl kein Schaden entstanden ist! Und genau so, wie beim Auto (mit Kennzeichen) holt eben der Grundbesitzer die Polizei, wenn es sich um eine Person handelt, die widerrechtlich sein Grundstück betritt.

Zitat
Jedenfalls wäre es Aufgabe des Staates dafür zu sorgen dass nicht nur diejenigen zu ihren Rechten kommen, die Geld und Besitz haben.


Das ist vielleicht ein Wunsch deinerseits, aber das bleibt ein Wunsch!


Nein, das ist keine Strafe. Unterlassungsklagen können teuer werden, aber eine Strafe ist ein Strafbescheid wegen Schnellfahrens oder die Geldstrafe in einem Finanz- oder Justizstrafverfahren aber niemals ein Folge eines Zivilprozesses.

Ceterum censeo dass das schon eine Aufgabe einer Stadt ist, für ihre Bürger die Wege frei zu halten. Es steht sicher auch nirgends geschrieben, dass sich die Stadt den Stadtpark leisten muss, aber eine gute Idee ist es dennoch.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: versperrte Wanderwege
Antwort #20


Wie ist das beim ehemaligen Castellhof, dort kommt man ja auch nicht mehr durch. - Ist das eigentlich rechtens?


Meines Wissens nach wurde die Durchwegung (Fuß und Rad) im Bebauungsplan vorgeschrieben und auch umgesetzt. Ist da nachträglich wieder abgesperrt worden?

lg, IC


Wo sollte man dort durchgehen können? - Das neue Gebäude weist keinen Durchgang auf...
Liebe Grüße
Martin

Re: versperrte Wanderwege
Antwort #21


Meines Wissens nach wurde die Durchwegung (Fuß und Rad) im Bebauungsplan vorgeschrieben und auch umgesetzt. Ist da nachträglich wieder abgesperrt worden?


Wo sollte man dort durchgehen können? - Das neue Gebäude weist keinen Durchgang auf...


Es gibt eine Rad-/Fußverbindung zwischen J.-Redtenbacher-Gasse und Schönaugasse: http://www.openstreetmap.org/#map=19/47.06302/15.44086. Diese wird auch im Bbpl beschrieben: http://www.graz.at/cms/dokumente/10139145_4200826/384da4c3/06_18_0_ERL.pdf (S. 12), http://www.graz.at/cms/dokumente/10139145_4200826/e106b6b6/06_18_0_Jakob_Redtenbacher_Gasse_Beschluss_1000_SDE_V11.pdf. Der Weg wird demnach zwar am Rand des Grundstücks statt mittig geführt, der eigentliche Zweck (Durchwegung) damit jedoch weiterhin erhalten.

lg, IC
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: versperrte Wanderwege
Antwort #22
Ah OK, muss ich mal schauen...
Liebe Grüße
Martin

  • Torx
Re: versperrte Wanderwege
Antwort #23
Hier ist ein Foto vom Durchgang von der Adolf-Kolping-Gasse zu Schönaugasse.

Re: versperrte Wanderwege
Antwort #24

P.S.: Da wir ja gar nicht wissen, ob zuerst der Weg oder zuerst der Grundeigentümer da war: hast Du die Grundeigentümer um Erlaubnis gefragt, ob Du deren "Wegsperren" in Deine Karte einzeichnen darfst? Oder ist das gar auch eine "illegale Aktivität"?  :frech: :sh:


Sowohl Tatsachenbehauptungen wenn sie wahr sind, als auch Werturteile bedürfen keiner Erlaubnis um ausgesprochen oder niedergeschrieben zu werden. Es ärgert mich diese Einstellung, die in Deutschland und Österreich so weit verbreitet ist, dass auf einem Privatgrundstück nur Besitzer*innen oder gar nur Eigentümer*innen Rechte hätten. Das stimmt eben nicht.

Liebe Grüße,
Stefan

  • Torx
Re: versperrte Wanderwege
Antwort #25

Es ärgert mich diese Einstellung, die in Deutschland und Österreich so weit verbreitet ist, dass auf einem Privatgrundstück nur Besitzer*innen oder gar nur Eigentümer*innen Rechte hätten. Das stimmt eben nicht.


Ich bin auch immer wieder verwundert mit welcher Überzeugung (und auch mit welchem unfreundlichen Unterton eigentlich) immer wieder Leute ihr juristisches Halbwissen zum Besten geben, das sich schon nach einfachster Recherche als falsch herausstellt.

Re: versperrte Wanderwege
Antwort #26

Ich bin auch immer wieder verwundert mit welcher Überzeugung (und auch mit welchem unfreundlichen Unterton eigentlich) immer wieder Leute ihr juristisches Halbwissen zum Besten geben, das sich schon nach einfachster Recherche als falsch herausstellt.


Das dürfte in der Natur des Menschen liegen: Mensch findet etwas "ungerecht", ruft nach "gerechter" Strafe - und vermischt dabei Straf- und Zivilrecht. :lol:

Re: versperrte Wanderwege
Antwort #27
Nun, theoretisch gibt es auch ein Wegerecht, das nicht im Grundbuch festgeschrieben ist! Dies birgt jedoch einen sehr großen Nachteil: Es gibt keine Rechtssicherheit für die Wegeberechtigten, insbesonders bei einem Eigentümerwechsel des mit dem Wegerecht belasteten Grundstückes. Bedeutet: Der (neue) Besitzer muss das Wegerecht nicht mehr gewähren, andererseits: Wenn das Wegerecht (welches eine Einschränkung darstellt) im Grundbuch steht, muss es der potentielle Interessent ja nicht kaufen. Und daher nochmal: Alles, was nicht im Grundbuch eingetragen ist, kann jederzeit durch den (neuen) Eigentümer aufgekündigt werden. Ausnahmen, wann der Besitzer das nicht so leicht kann, sind im Notwegegesetz festgeschrieben.

Zitat
zum Thema 'Halbwissen' habe ich eine Frage: seit wann gilt eine einfache Naturfreundebroschüre als Rechtsgrundlage?

:hehe: :hehe:

  • Torx
Re: versperrte Wanderwege
Antwort #28
...als ob ich nur die Broschüre verlinkt hätte...