Und außerdem müssten wesentlich mehr Übergänge bei der Grazer Straßenbahn als EK gekennzeichnet werden (denke da z.B. an die Conrad-von-Hötzendorfstraße, vor allem zwischen Grazbachgasse und Fröhlichgasse)
Eisenbahnkreuzungen sind nur in Abschnitten möglich, in welchen die Straßenbahn auch als Eisenbahn verkehrt. Also wenn auf eigenem Gleiskörper im Raumabstand und nicht auf Sicht gefahren wird. Sonst sind es ganz normale Straßenkreuzungen.
Da gibts nur zwei, die durch Kraftfahrzeuge befahren werden können und diese sind ampelgeregelte Kreuzungen. - Für Radfahrer und Fußgänger bei den anderen Straßen finde ich eine Signalanlage zu teuer.
In der C-v-H-Str. zwischen Grazbachg. und Fröhlichgasse handelt es sich doch um einen eigenen Gleiskörper?Und was heißt im Raumabstand und nicht auf Sicht gefahren wird?In Graz wird bei der Straßenbahn überall auf Sicht gefahren und trotzdem gibts einige EK's.Ich meinte, dass die Radfahrer- und Fußgängerübergänge richtigerweise auch mit Andreaskreuzen gekennzeichnet/gesichert werden müssten.
Ein eigener Gleiskörper ist nur eine Voraussetzung, nicht die einzige. Raumabstand bedeutet, daß sich in einem Abschnitt nur ein Fahrzeug befinden darf. Also unser altbekanntes Blocksystem. Ob das mit Signal, Stab, Funk oder Buschtrommel gesichert wird, ist egal. Daher wird dort auch nicht auf Sicht sondern wie bei der Eisenbahn mit Sicherung gefahren, was eine Streckenbeobachtung trotzdem nicht ausschließt. Also auf der Mariatroster Strecke ist das so. Dort gibt es auch Eisenbahnkreuzungen weil die Straßenbahn dort keine Straßenbahn sondern eine Eisenbahn ist.Für eine Straßenbahn gilt auch auf Kreuzungen die StVO (mit wenigen Einschränkungen), für Eisenbahnen die Eisenbahnkreuzungsverordnung.Man bekommt sofort schlimme rechtliche Probleme, wenn man versucht, beide zu vermengen.Wenn die Straßenbahn in einem Abschnitt keine Eisenbahn ist, dann ist ein Andreaskreuz dort sinnlos und auch rechtswidrig, da ja keine Eisenbahnkreuzung vorliegt. Ist dann nur eine ganz normale Kreuzung.Interessant ist, dass die StVO keine Straßenbahnverordnung kennt, sondern nur eine Eisenbahnkreuzungsverodnung bzw. sich nur auf "die eisenbahnrechtlichen Vorschriften" bezieht. Zur Vermeidung von Mißverständnissen der Versuch einer Klarstellung (damit es nicht zu einfach ist): Grundsätzlich ist alles was auf Schienen fährt eine Eisenbahn, für Straßenbahnen gelten durch die Straßenbahnverordnung eigene Regeln, die aber nur gelten, wenn die Straßenbahn als Straßenbahn und nicht als Eisenbahn verkehrt. Alles klar? (Außer einigen beamteten Spezialisten im Verkehrsministerium kennt sich vermutlich ohnehin keiner in diesem seit über hundert Jahren wuchernden Gesetzes- und Verordnungsgeschwür aus. Die Zulassung neuer Eisenbahnfahrzeuge dauert auch nicht umsonst ,,ewig").