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Thema: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit (28134-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #90

Gibt es das auch für nicht Kleine-Leser?


Antwort #89 - hier in diesem Thread  - auf diese habe ich mich auch bezogen...  ;) http://www.styria-mobile.at/home/forum/index.php?topic=7040.msg91187#msg91187



Und was sagt der Betriebsrat dazu: ein Mitarbeiter hat sich korrekt verhalten ist ist deswegen moralisch verwerflich? Was hat Frau Muhr noch in der HGL zu suchen?

Wenn sich der Mitarbeiter im Ton vergreift, kann man kaum von "korrekt" sprechen. - Da wir alle nicht dabei waren, auch Frau Mag Muhr nicht - können wir nur von Informationen Dritter ausgehen.

Ausserdem was hat die Vorschrift von einem Straßenbahnbetrieb mit Moral zu tun? -
Weil vermutlich ein Fahrer moralisch vll falsch und noch dazu in einem schlechten Ton auf die Anfrage einer Kundschaft reagiert aber dabei alle  (moralisch hinterfragbaren) Vorschriften beachtet, soll seine Chefin den Hut nehmen, weil sie diese Tatsache den Medien erklärt?  -
Das lieber Christian musst Du mir genauer erklären.

Das Einhalten einer Vorschrift schließt nicht moralische Unbedenklichkeit ein.
Liebe Grüße
Martin

  • Ch. Wagner
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #91

Das lieber Christian musst Du mir genauer erklären.


Ich will es zumindestens versuchen.
Es gibt eine Vorschrift, daß in Hochflurfahrzeugen kein Rollstuhlfahrer in seinem Rollstuhl mitgenommen werden darf. (So nebenbei: wieso hat die Begleitperson nicht das Kind in den Wagen getragen, auf einen Sitz gesetzt und den Rollstuhl in einem Auffangraum abgestellt?). An diese durchaus sinnvolle Vorschrift (wie auch Frau Muhr bestätigt) hat sich der Fahrer gehalten. Die Beschwerdeführerin hat am Ton des Fahrers etwas auszusetzen gehabt. Wie der Fahrer aber das gesagt hat, und auch warum, wissen wir nicht, ebensowenig in welchem Ton die Begleitperson mit dem Fahrer geredet hat. Und Frau Muhr weiß das ganz sicher auch nicht, sie war ja nicht dabei. Sie beurteilt aber dieses - nb. ihr nicht bekannte - Verhalten als moralisch nicht zu rechtfertigen. Und das steht der Frau Muhr sicher nicht zu. Sie kann höchstens ein fehlerhaftes Verhalten feststellen, aber nicht die Moral des Fahrers in Frage stellen.
Zudem ist Frau Barbara Muhr Vorstandsdirektorin der Graz-Linien. Sie hat damit auch eine "Fürsorgepflicht" den Mitarbeitern gegenüber. Im letzten Satz bittet sie, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht pauschal verurteilt werden. Sie aber verurteilt einen Mitarbeiter (durch das Handeln und den falschen Ton eines einzelnen Mitarbeiters), weil diese "spezielle Causa ... in die Schlagzeilen geriet". Sie gesteht zwar im nächsten Absatz ein, daß der Fahrer rechtlich richtig gehandelt hat, aber letzlich besteht die Schuld des Fahrers darin, daß über diesen Vorfall in der Zeitung berichtet wurde. Und sie nimmt sich heraus, nur weil es in der Zeitung stand, dem Fahrer, ihren Mitarbeiter, in aller Öffentlichkeit als moralisch verwerflich zu bezeichnen. Moralisch verwerflich handeln Herr Assad und andere Diktatoren, nicht aber ein Bimfahrer, der jemand auf die geltenden Beförderungsbedingungen hinweist. 
Und das, lieber Martin, ist für mich bedenklich, daß Frau Muhr nicht zu ihrem Mitarbeiter steht, sondern in aller Öffentlichkeit ihn zu Sau macht, quasi wortwörtlich. Im April letzten Jahres hat sie auch in einem Interview zum Thema Fahrgäste Stellung genommen, sie erwarte von ihnen Respekt, Wertschätzung und Höflichkeit. Der Fahrer aber kann das von ihr nicht erwarten.
Frau Muhr lebt in einer eingetragenen Partnerschaft. Sie selbst sollte also wissen, wie die Bevölkerung mit Pauschalverurteilungen umgeht, und alles dafür tun, daß solche Vorkommnisse das bleiben was sie sind: lächerliche Streitigkeiten, die intern und nicht via Medien ausgetragen werden sollen.

LG!Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #92
Danke für die ausführliche Darlegung der Argumente, die ich in meiner Antwort 93 in einem Satz zusammenfassen wollte!

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #93
Lieber Christian!

Prinzipiell hast Du ja Recht, aber was wir alle nicht wissen können ist ein betriebsinterner Ablauf in der HGL - wo ja der Fahrer schon sicher befragt wurde (vll von Frau Muhr persönlich) und sein Verhalten vll  auch bereut und selbst einsieht, dass er moralisch falsch gehandelt hat.
Das sind aber alles Dinge, die sich für uns im Reich der Spekulationen abspielen. - Man kann dafür weder den Fahrer noch seine "Chefin" verurteilen.

Sollte das alles hinter dem Rücken des Fahrers passiert sein, ist es natürlich eine Frechheit. - Da gebe ich Dir 100% Recht!

Gerade so einen Fall muss man mit Glacé - Handschuhen anfassen, da ja die durchaus sinnvolle Vorschrift einen behinderten Menschen vor den Kopf stoßen könnte.
Ich glaube sowohl der Fahrer als auch die Verantwortlichen der HGL sind sich nun dessen bewusst. Vielleicht wird das ja bei den nächsten Beförderungsbedingungen berücksichtigt.

Gestern ist die erste neue Variobahn gefahren. - wenn alles klappt sollten am Jahresende über 40 Niederflurstraßenbahnen für den Verkehr in Graz zugelassen sein. Bei den etwas mehr als 50 Kursen, die tagsüber unterwegs sind, sollten sich 2/3 NF-Fahrzeuge locker ausgehen. Dann ist eine solche Diskussion hoffentlich obsolet.
Liebe Grüße
Martin