Zum Hauptinhalt springen
  • Wir sind gesiedelt! -> NEUES FORUM

    Sollte keine E-Mail gekommen sein, bitte um Neuregistrierung.

Thema: Ein Monat dauert 30 Tage (7170-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Benutzer und 1 Gast betrachten dieses Thema.
  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Ein Monat dauert 30 Tage
Ein Monat dauert 30 Tage

Ein 19-jähriger FH-Student kaufte am 1. Oktober eine "Monatskarte" der ÖBB nach Villach. Bei einer Kontrolle am 31. Oktober galt die Karte jedoch nicht mehr. Von Uwe Sommersguter

Die Frage, über welchen Zeitraum sich die Gültigkeit einer Monatskarte erstreckt, ist nicht so albern, wie sie klingt. Klar, der Kalender sagt: zwischen 28 und 31 Tage, je nachdem. Die ÖBB meinen: 30 Tage, immer.

Pünktlich zu Semesterbeginn am 1. Oktober löste ein 19-jähriger FH-Student aus Klagenfurt eine "Monatskarte" nach Villach: "Keine Sekunde dachte ich darüber nach, wie lange dieses Ticket gilt." Doch der junge Mann hatte nicht mit den ÖBB und deren kreativer Auslegung des Begriffs "Monat" gerechnet.

Als er am 31. Oktober nach Villach pendelte, wurde er von einem pflichtgetreuen Kontrolleur als Schwarzfahrer entlarvt. Der überraschte Student musste erkennen, dass sein Monatsticket noch vor Monatsende die Gültigkeit verlor. ÖBB-Sprecher Christoph Posch sieht die Verantwortung beim Kunden: "Ich gehe davon aus, dass er lesen kann. Die Beförderungsbedingungen der ÖBB sind für alle abrufbar."

Vor die Wahl gestellt

Der Schwarzfahrer wurde vom Kontrolleur vor die Wahl gestellt: Entweder er erwirbt auf der Stelle bar oder per Bankomatkarte ein neues Monatsticket um 60 Euro, plus 10 Euro Bearbeitungsgebühr. - Weil der Student weder das Bargeld bei sich hatte noch eine Zahlungsfunktion auf seiner Bankkarte, fiel diese Option aus. Per Erlagschein zahlen durfte der FH-Student nicht, auch die Möglichkeit, ein Vollpreisticket zu erwerben, wurde ihm verwehrt.

Oder er zahlt 60 Euro "Kontrollgebühr" plus 30 Euro Bearbeitungsgebühr - dafür gibt's sehr wohl einen Zahlschein. 95 Euro für eine Fahrt nach Villach, im guten Glauben, man habe ein gültiges Ticket. Posch: "Der Zugbegleiter handelte korrekt - wir prüfen aber die Möglichkeit zur Kulanz."
UWE SOMMERSGUTER

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/3157134/ein-monat-dauert-30-tage.story
Liebe Grüße
Martin

  • loger
Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #1
Nach längerem Suchen hab ich zwar den anscheinend für Kärnten geltenden Text "gilt 30 Tage ab Ausstellungsdatum" gefunden.Nach dieser Beförderungsbedingung darf ich dann mit einer am 1.Februar gelösten Monatskarte bis zweiten März fahren  ??? (im Schaltjahr natürlich nur bis einschl. 1.März) ??   loger

Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #2
Das ist ja wohl eine absolute Frechtheit, wieso soll das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Etwa bei Noe steht:
Zitat
ÖBB- Wochen- und Monatskarte: gültig 7 Tage / 1 Monat ab Ausstellungsdatum, kann mit jedem gewünschten Tag begonnen werden

http://www.oebb.at/de/Reisen_in_Oesterreich/Niederoesterreich/PendlerInnen/Bahnfahren_ist_OeBB/index.jsp

Bei Kärnten:
Zitat
Wochen- und Monatskarte

    gültig 7 Tage / 30 Tage ab Ausstellungsdatum

http://www.oebb.at/de/Reisen_in_Oesterreich/Kaernten/PendlerInnen/Bahnfahren_ist_OeBB/index.jsp

und bei uns in der Stmk: ??? da steht nix drüber. Soll man jetzt raten wie lang bei uns die Monatskarte gilt?

Ich hoff die Regulierungsbehörde gibt der ÖBB dafür ordentlich eine auf den Deckl.

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #3

und bei uns in der Stmk: ??? da steht nix drüber. Soll man jetzt raten wie lang bei uns die Monatskarte gilt?


Verbundkarten gelten einen Monat.
Wie es beim Hauspreis der ÖBB ist, weiß ich nicht.
Sollte die ÖBB unbedingt eine "30-Tageskarte" anbieten wollen, so soll sie diese auch genau so benennen. Nicht Monatskarte.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


  • 4020er
  • Styria Mobile Team
Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #4
Zitat
Sehe ich auch so! Wenn ich mir einen längerfristig gültigen Fahrschein kaufe, prüfe ich sehr wohl, wie lange der Fahrschein gültig ist.

Lieber Dietmar,
ich bin mir sicher, dass du dir die AGB und/oder Beförderungsbestimmungen eines jeden Geschäftspartner vollständig durchliest. Dazu gehören natürlich die der HGL und ÖBB. Selbstverständlich aber auch die von Spar, Billa, Hofer (je nach dem wo du einkaufst), Saturn, Media Markt, die deines Kleiderhändlers, deines Schuhhändlers, die von Canon oder Nikon und natürlich die von Adobe und sonstiger Software die du auf deinem PC installiert hast.
Wer weiß, vielleicht gehört Adobe ja jetzt dein Haus/Wohnung/Kamera/PC weil es in den sogennanten "Lizenzvereinbarungen" steht?
Nein, tun sie nicht! Der Gestzgeber sieht hier zum Glück eine besondere Regelung vor:
Zitat
Wurde der Vertragspartner nicht besonders auf nachteilige, ungewöhnliche oder überraschende Klauseln in AGB oder Vertragsformblättern hingewiesen, gelten diese nicht. Das gilt auch, wenn der Vertragspartner nach den Begleitumständen des Vertrags und dem äußeren Erscheinungsbild nicht mit ihnen rechnen musste. Ob eine Klausel in AGB Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt hat und deshalb unwirksam ist, muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Dies hängt auch von der Branchenüblichkeit und dem Erwartungshorizont des Adressatenkreises ab.

Dass ein Monat 31 Tage haben kann es wirklich nicht vorhersehbar ist, dass die Monatskarte plötzlich nur mehr 30 Tage gültig ist kann man meiner Meinung nach als ziemlich ungewöhnlich und überraschend bezeichnen.

Übrigens, ich war so frei den Absatz mit den Tarifbestimmungen über Wochen- und Monatskarten der ÖBB hier hinein zu kopieren:
Zitat
Streckenkarten
Allgemeines

Streckenkarten ( Wochen-, Monatsstreckenkarten ) werden für jedermann ausgegeben. Streckenkarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der angegebenen Strecke.

Geltungsdauer
Streckenkarten werden mit einer Geltungsdauer von sieben aufeinander-folgenden Tagen (Wochenstreckenkarte), und einem Monat (Monatsstreckenkarte) ausgegeben.

Wochenstreckenkarten/ Monatsstreckenkarten werden mit Fließdatum ausgegeben; sie gelten sieben Tage/ einen Monat, beginnend mit dem ersten Geltungstag 0.00 Uhr bzw. vom Ausgabezeitpunkt an bis 24.00 Uhr des letzten Geltungstages.


Und auch noch die defintion eines Kalendermonats:
Zitat
Kalendermonat

Monat vom ersten Tag des Monats bis zum letzten Tag des Monats.



Anders ist es jedoch mit den Regio-Biking-Karten, hier trifft die 30 Tage-Regelung zu:
Zitat
Regio-Biking
[...]

10.6 Geltungsdauer der Fahrkarten
Tickets für Regio-Biking werden als Tageskarte mit einer Geltungsdauer von einem Tag, als Wochenkarte mit einer Geltungsdauer von sieben Tagen oder als Monatskarten mit einer Geltungsdauer von 30 aufeinander folgenden Tagen ausgegeben.


http://www.oebb.at/static/tarife/index.html

...und auch der VVK hat diese 30 Tage-Regelung:
Zitat
Monatskarten, die auch oder ausschließlich außerhalb der Stadtverkehrsge-biete Klagenfurt und Villach gelten, berechtigen zu beliebig vielen Fahrten und Fahrtunterbrechungen innerhalb der erworbenen Zonen. Sie gelten ab dem Tage der Ausgabe oder Entwertung vom Ausgabe- od. Entwertungszeitpunkt an 30 Tage lang (Tag= 0:00 - 24:00 Uhr; z.B. von Dienstag 14. Oktober 2003 bis einschließlich Mittwoch 12. November 2003, 24:00 Uhr) und darüber hi-naus bis zum Erreichen des planmäßigen Fahrzieles.


http://www.kaerntner-linien.at/files/vvk/9649.pdf

Im Zeitungsbericht wird von einer ÖBB-Fahrkarte gesprochen, womit letzteres hinfällig wird.
Da man die eher ungenaue Berichterstattung mancher Zeitungen ja gewohnt ist und es sollten die Tarifbestimmungen des VVK gelten, kann ich auf die obrige Regelung zu Klauseln verweisen.

Ob´s was hilft ist natürlich fraglich, ich als Kunde würde das auf jeden Fall nicht auf mir sitzen lassen!

lg
A developed country is not a place where the poor have cars. It's where the rich use public transport.
-Gustavo Petro

Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #5
Natürlich muss man nicht alle AGB bzw. das "Kleingedruckte" im Detail kennen. Aber man ließt sich doch aus Erfahrung die Teile durch, die einen besonders betreffen und auch wichtig für die Produkteigenschaften sind.

Das sind bei Tickets vor allem Geltungsdauer / Tag (besonders extrem bei den Wienern mit ihren Kalendermonaten). Und generell Versandkosten, Umtauschmodalitäten, Garantiebedingungen etc.

Das mich nicht interessiert wer bei einem Schaden (nicht) haftet (außer es ist meine Versicherung), oder was im Todesfall eines Hauptmieters passiert ist klar, denn das kommt selten vor und hat meist keinen Einfluss auf die Entscheidung da man eh keine Alternativen hat.

Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #6

Natürlich muss man nicht alle AGB bzw. das "Kleingedruckte" im Detail kennen. Aber man ließt sich doch aus Erfahrung die Teile durch, die einen besonders betreffen und auch wichtig für die Produkteigenschaften sind.

Das sind bei Tickets vor allem Geltungsdauer / Tag (besonders extrem bei den Wienern mit ihren Kalendermonaten). Und generell Versandkosten, Umtauschmodalitäten, Garantiebedingungen etc.



Na das ist schon ein bisserl sehr einfach gedacht. Dann müsste die ÖBB aber auch dafür sorgen dass deren AGB leicht zugänglich sind, etwa so wie etwa bei uns in den Strassenbahnen aushängen,oder etwa in den Wiener U-Bahn Stationen angebracht sind. Die ÖBB Beförderungsbedingungen hab ich noch in keinem Zug gesehn, die sind vielleicht irgendwo versteckt am Bahnhof.

Und selbst wenn man sichs einmal durchliesst, z.B. wie oben angeführt etwa in Niederösterreich, wo das Ticket einen Monat gilt, warum sollte man dann davon ausgehen müssen dass es in Kärnten plötzlich mit 30 Tagen festgelegt ist? Damit rechtnet ja wohl kein Mensch.

Wenns nur ein 30 Tage Ticket ist, dann muss die ÖBB eben den Namen auf 30-Tage-Ticket ändern, eine Musterklage wegen Irreführung wär da auf jeden Fall sinnvoll.

Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #7
Das was überall aushängt sind allerdings auch nur die Beförderungsbestimmungen (bzw. Auszüge). Die ausführlichen Tarifinformationen (und überhaupt AGB wenn es welche gibt) findest du wahrscheinlich nirgends in Ö ausgehängt.


Wenns nur ein 30 Tage Ticket ist, dann muss die ÖBB eben den Namen auf 30-Tage-Ticket ändern, eine Musterklage wegen Irreführung wär da auf jeden Fall sinnvoll.


Adressat wäre hier der Verkehrsverbund Kärnten und nicht die ÖBB PV, für die ist der Verkauf nur ein Durchlaufposten.

Für die ÖBB PV gilt immer diese Definition:

Zitat
Die Geltungsdauer von einem Monat endet, wenn

    sie am ersten Tag eines Kalendermonats beginnt, am letzten Tag des gleichen Monats,
    sie an einem anderen Tag eines Monats beginnt, an dem nach der Datumszahl vorangehenden Tag des folgenden Monats; fehlt diese Datumszahl im Februar, so endet die Geltungsdauer am letzten Tag im Februar.


Einzig (wie schon weiter oben beschrieben) beim Regio-Biking gibt es eine 30 Tage Regelung, kA ob das wieder mit Verkehrsverbund / Regionalverkehr zusammenhängt oder was sonst der Grund ist.

Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #8
Nachdem 7 (=58,3% -also die überwiegende Zahl!) von 12 Monaten 31 Tage zählen, ist es schon ein starkes Stück, hier keine bundesweite, klipp und klar offengelegte Regelung zu haben.

Ich meine, wo "Monatskarte" draufsteht, muss auch ein Monat "drin" sein. Alles andere fällt unter das Stichwort Etikettenschwindel. Dann müsste die Karte in 30-Tage-Karte umbenannt werden. Es kann nicht sein, dass in 7 von 12 Monaten untadelige, bezahlende Fahrgäste am Monatsletzten kriminalisiert werden und sich von Kontrolloren unter Umständen auch noch blöd anmachen lassen müssen. Wie kommen die denn eigentlich dazu?!?

Bevor ich nun wieder meinen Fuß über die Schwelle eines geheiligten öffentlichen Verkehrsmittels setzen darf: Kann ich vielleicht irgendwo nachlesen, ob 24-Stunden-Karten am Tag der Zeitumstellung im Herbst analog dazu eine Stunde früher ungültig werden? Schließlich zählt der betroffene Kalendertag ja 25 Stunden... Hoffentlich habe ich nicht irgendwo eine diesbezügliche Beförderungsbedingung oder Tarifbestimmung überlesen, das wäre unverzeihlich.

Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #9

Bevor ich nun wieder meinen Fuß über die Schwelle eines geheiligten öffentlichen Verkehrsmittels setzen darf: Kann ich vielleicht irgendwo nachlesen, ob 24-Stunden-Karten am Tag der Zeitumstellung im Herbst analog dazu eine Stunde früher ungültig werden? Schließlich zählt der betroffene Kalendertag ja 25 Stunden... Hoffentlich habe ich nicht irgendwo eine diesbezügliche Beförderungsbedingung oder Tarifbestimmung überlesen, das wäre unverzeihlich.


Da die 24h Karte laut Tarifbestimmungen als 24 Stunden gültig definiert ist, bekommst du auch 24h. Im Frühling dann eben von 13:00 bis 14:00 und im Herbst von 13:00 bis 12:00.  :hehe: :hehe:

Wäre aber einmal interessant das bei den Automaten (die ja ein "Ablaufdatum" drucken) zu testen. Ob die Sommerzeit verstehen  8)

  • ptg
Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #10
Also meiner Meinung nach ist die Definition "Monatskarte" falsch.
Da kann ich Viator nur zu stimmen. Wenn die Karte immer 30 Tage gültig ist, muss auch 30-Tage Karte draufstehen.  

Und als Ergänzung zu den Zeitumstellungstagen noch:
Braucht man mit einer Jahreskarte dann eigentlich in einem Schaltjahr für den 29. Februar auch eine eigene Karte? oder für den 31. Dezember? Das wird sich ja heuer noch weisen. Ich les mir diesbezüglich nicht so genau die AGB durch.


Im Übrigen war ich heute von Stifting bis Hauptbahnhof fast 1 h unterwegs. Fast 20 min Wartezeit in Leonhard ohne irgendeine Info der HGL (Außer das ungefähr 15 min lang gestanden ist, dass der 7er in 6min kommen soll; immerhin sind dann 3 7er hintereinander gekommen) und am Jakmoniniplatz sind dann mehrere Straßenbahnen mit Warnblinkanlage gestanden, wieder ohne Information.
Hätte ich bis Wetzelsdorf oder zum UKH weiterfahren müssen, wäre sich das nicht ausgegangen. Muss ich dann trotz Verschulden der HGL noch eine Stunde stempeln?

Zitat
Dauert die einfache Fahrt zum ersten Fahrziel mit einem gültigen
Verbundfahrausweis bei direkter und ununterbrochener Fahrt gemäß Fahrplan oder
betrieblich bedingter Fahrplanänderungen länger als die vorgesehene Geltungsdauer,
darf die Fahrt auch nach Ablauf der Geltungsdauer bis zum Fahrziel fortgesetzt
werden. Im Falle einer Überprüfung muss der Fahrgast der kontrollierenden Stelle
innerhalb von drei Tagen die Ursachen für die Überschreitung der Geltungsdauer
nachweisen.
Quelle: http://www.verbundlinie.at/service/_download/tarifbestimmungen.pdf

Gut dass ich das Nachweisen muss, wo ich keine Nachweismöglichkeiten habe. Denn offensichtlich hat es laut HGL ja kein Problem gegeben.
  • Zuletzt geändert: November 05, 2012, 08:59:45 von ptg

Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #11

Im Übrigen war ich heute von Stifting bis Hauptbahnhof fast 1 h unterwegs. Fast 20 min Wartezeit in Leonhard ohne irgendeine Info der HGL (Außer das ungefähr 15 min lang gestanden ist, dass der 7er in 6min kommen soll; immerhin sind dann 3 7er hintereinander gekommen) und am Jakmoniniplatz sind dann mehrere Straßenbahnen mit Warnblinkanlage gestanden, wieder ohne Information.
Hätte ich bis Wetzelsdorf oder zum UKH weiterfahren müssen, wäre sich das nicht ausgegangen. Muss ich dann trotz Verschulden der HGL noch eine Stunde stempeln?


Das beantwortet busbahnbim.at:
Zitat

Was ist, wenn die Fahrt länger dauert? Die Tarifbestimmungen | PDF sehen im Punkt 4.2.6 vor, dass jede direkte und ununterbrochene Fahrt mit der selben Fahrkarte auf jeden Fall beendet werden darf, auch wenn deren Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen sein sollte. Wenn Sie hingegen Ihre Fahrt unterbrechen und/oder in die Gegenrichtung weiter fahren etc., endet die Gültigkeitsdauer Ihrer Fahrkarte wirklich nach Ablauf der jeweiligen Zeit. Danach müssen Sie eine neue Fahrkarte kaufen bzw. stempeln.
.

Liebe Grüße,
Stefan

  • ptg
Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #12
@StefanTiran

Ich hab die entsprechende Bestimmung ja eh eingefügt. Das Problem dabei ist, dass ich im Falle einer Kontrolle nachweisen muss, dass ich ununterbrochen unterwegs war. Das kann ich aber nicht, jeder Kontrollor kann behaupten, dass ich inzwischen noch einen Kaffee trinken oder Einkaufen oder sonst was war. Wie soll ich was Nachweisen, vor allem wenn ich nicht damit rechne mehr als eine Stunde für eine einfache Strecke zu brauchen.

@Dietmar
(Die Gewährleistung braucht man sich nicht durchlesen, denn die ist gesetzlich geregelt.)
Bei zwei Geräten mit gleichlanger Garantie kann es auch unterschiedliche Auffassungen geben, wenn das Gerät zufällig zum Ende der Garantie kaputt wird, ob es noch in die Garantie fällt. Ist ja auch abhängig davon ob der Händler oder der Hersteller die Garantie gewährt (Hersteller beruft sich dann z.B. auf das Empfangsdatum statt dem Sendedatum)
Und schon wird aus einer 3-Jahresgarantie eine So-in-etwa-3-Jahre Garantie.

Für mich ist eine immer 30 Tage gültige Karte eine 30-Tage-Karte und keine Monatskarte. Das ist ein Unterschied, wie das eben auch mit Gewährleistung und Garantie (gewaltiger Unterschied!) so ist.  


Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #13


Gut dass ich das Nachweisen muss, wo ich keine Nachweismöglichkeiten habe. Denn offensichtlich hat es laut HGL ja kein Problem gegeben.



Also mit einer Digitalkamera, z.B. auch der im Handy kann man durchaus sein Warten dokumentieren. Wobei man selbst wenn ein(e) KontrollorIn blöd kommt, ja noch immer nicht zahlen muss, wenn man im Recht ist. Dann müssen nämlich die HGL klagen und umgekehrt eben selber beweisen, dass das Ticket ungültig, also dass die Fahrtunterbrechung gewollt war.

Liebe Grüße,
Stefan

Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Antwort #14

Kann ich vielleicht irgendwo nachlesen, ob 24-Stunden-Karten am Tag der Zeitumstellung im Herbst analog dazu eine Stunde früher ungültig werden?


Also zumindest in Graz ist das so, hab mir dort letzten Samstag ein 24h-Ticket gekauft, dass entsprechend eine Stunde versetzt endete. Da ist es ja auch ok - steht ja 24-Stunden drauf, und genau die bekommt man auch.