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Thema: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz (12104-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Re: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz
Antwort #15
Auch wenn ich die Gasse gerne auf Spaziergängen durchwanderte und mich an der Ansicht der Häuser erfreute so bleibt doch der bittere Beigeschmack eines unverhältnismäßigen Eingriffes in die Eigentumsrechte der Eigentümer.  Verbunden mit dem Denkmalschutz sind auch wesentlich höhere Kosten in der Erhaltung, von Umgestaltungswuenschen mal ganz abgesehen.
Meist fällt mit dem Denkmalschutz auch der Wert im Verkaufsfall da der neue Eigentümer eben nicht frei darüber verfügen darf im öffentlichen Interesse.
LG
zweitervondrei

Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf einen Parkplatz!!!!!!

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz
Antwort #16
Die Preise dort sind nicht niedrig, eben weil der Bereich noch so ist wie er ist und dies einen Aufpreis rechtfertigt. Dort wäre eher jede (sichtbare) Veränderung kontraproduktiv und wertmindernd. Fast keiner wird daher so dumm sein, dies tun zu wollen. Und genau für den ignoranten Rest brauchts den Denkmalschutz.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


Re: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz
Antwort #17

Im Gegensatz zu euch kenn ich die Gasse, und das ist nix besonderes. Die ist um nix besonderer als die angrenzenden Strassen. Dann kann man als nächstes die Sonnenstraße unter Denkmalschutz stellen, dann die EhelrEhlergasse, dann die Leonhardsstrasse, dann vielleicht noch das schöne Seebachgassen Gymnasium, etc.
Es gibt kein Seebachgassen-Gymnasium, sehr wohl aber ein Seebacher-Gymnasium (BG & BRG Seebacher)
http://www.seebacher.ac.at/  :frech: :hehe:
Du wärst der geeignete Kandidat für die Leitung des Bundesdenkmalamtes oder für den Landeskonservator!  :one: :bier:
Se srdečným pozdravem, SC Pendolino

Re: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz
Antwort #18

Die Preise dort sind nicht niedrig, eben weil der Bereich noch so ist wie er ist und dies einen Aufpreis rechtfertigt. Dort wäre eher jede (sichtbare) Veränderung kontraproduktiv und wertmindernd. Fast keiner wird daher so dumm sein, dies tun zu wollen. Und genau für den ignoranten Rest brauchts den Denkmalschutz.


Also nochmal etwas langsamer

Objekte die unter Denkmalschutz gestellt werden verlieren zumeist an Wert für den Eigentümer im Falle eines Verkaufs. Der aktuelle Wert ist dabei selten von Belang. Vergleichbar ist dies mit der Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch welche die Rechte eines möglichen neuen Besitzers beschneidet (Servitut bspws). Vergleichbar ist in diesem Fall eben die Beschränkung von Umbaumaßnahmen oder Sanierungsmaßnahmen durch den Denkmalschutz. Damit verbunden sind einerseits ein komplizierter Behördenweg  wie auch die erhebliche Kostensteigerung im Sanierungsfall um den Ansprüchen des Denkmalschutzes bezogen auf die Substanzerhaltung gerecht zu werden.  Weiters berücksichtigt der Denkmalschutz in diesem Fall nicht die im Laufe der Zeit veränderten Ansprüche an den PRIVATEN Wohnraum.

Aber dies ist nur die eine Seite dieser Zwangsmaßnahme.

Andererseits wird, ohne Parteienstellung, dem Eigentümer das Recht auf Selbstbestimmung genommen.

Ob eine Änderung nun kontraproduktiv, wertmindernd oder ignorant ist sollte wohl der Eigentümer entscheiden dürfen und keine selbsternannten "Bewahrer des einzig Richtigen" oder das Bundesdenkmalamt.

Selbstverständlich steht es jedem frei etwas für "schön" oder "schützenswert" zu befinden (Schönheit liegt bekanntlich im Auge des Betrachters). Dies ist jedoch ein Individualrecht, welches nun den Eigentümern in der Wegenergasse genommen werden soll.

Im schlimmsten Fall treibt man dadurch einen Eigentümer in den Verkauf an einen Investor der dann mit geeigneten Mitteln (vgl. Kommodhaus udgl.) seine Vorstellungen von zeitgemäßem Wohnraum durchsetzt.

Hauptsache alle (wirklich alle?) schreien gleich "schützen, schützen, schützen" wie ein Mantra vor sich hin um die eigene Unflexibilität zu zementieren da alles Neue per se schlecht ist und hässlich und schlecht ist und hässlich und schlecht ist und hässlich und schlecht ist und hässlich und und und........
LG
zweitervondrei

Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf einen Parkplatz!!!!!!

  • Torx
Re: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz
Antwort #19

Ob eine Änderung nun kontraproduktiv, wertmindernd oder ignorant ist sollte wohl der Eigentümer entscheiden dürfen und keine selbsternannten "Bewahrer des einzig Richtigen" oder das Bundesdenkmalamt.


Es gibt schon andere Faktoren, als nur das Eigentum. Wenn ich mir einen Picasso und einen Skovgaard kaufe, habe ich dann das Recht beide Bilder zu zerreisen um damit ein neues Werk in Form von einer Stückerl-Collage zu machen? Wenn ein Haus schon 400 Jahre da war, steht es mir zu diese Periode einfach so zu beenden, nur weil ich 2 Jahre davon der Besitzer war? In gewissen Ausmaß werden manche Dinge auch zu einem Teil der Öffenlichkit.

Die Eigentümer sind sich der Bedeutung und historischen Tragweite oft nicht bewusst. Aber klar ist auch, dass der Denkmalschutz seine Kommunikation klar verbessern muss. Statt einem unfreundlichen "Nein, wenn wir zum Schluss kommen, dass es würdig ist, geschützt zu werden, haben Eigentümer kein Mitspracherecht." wäre ein freundlicheres "Nein, er hat kein Einspruchsrecht aber wir unterstützen ihn dabei Juwel in Schuss zu halten" oder so etwas besser gewesen. Wobei man sagen muss dass der Denkmalschutz einerseits eh finanziell ausgehungert wird und andererseits heißt das auch nicht, dass man nichts verändern darf, es wird halt die bauliche Qualität beurteilt.

Re: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz
Antwort #20
Natürlich sollte der Denkmalschutz den Besitzern auch ihre besondere Verantwortung für ihr Bauerbe begreiflich machen, mit Besitzern allenfalls Lösungen bei Veränderungswünschen gemeinsam erarbeiten und nicht von oben herab diktieren (falls das nicht ohnehin der Fall sein sollte). Ich finde es gut, dass ein Gemeinwesen, das auf sich etwas hält, auf sein baukulturelles Erbe achtet. Ist man denn nicht sogar schon in den USA inzwischen soweit, dass nicht jeder Vermögende immer und mit allem einfach tabula rasa machen kann?

Bei Renovierungsarbeiten sollte es daher auch der Fall sein, dass die Besitzer einen Großteil der Mehrkosten (im Vergleich zu einer 08/15-"Modernisierung") abgegolten bekommen.

Re: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz
Antwort #21


Es gibt schon andere Faktoren, als nur das Eigentum. Wenn ich mir einen Picasso und einen Skovgaard kaufe, habe ich dann das Recht beide Bilder zu zerreisen um damit ein neues Werk in Form von einer Stückerl-Collage zu machen? Wenn ein Haus schon 400 Jahre da war, steht es mir zu diese Periode einfach so zu beenden, nur weil ich 2 Jahre davon der Besitzer war? In gewissen Ausmaß werden manche Dinge auch zu einem Teil der Öffenlichkit.


Ja dieses Recht hat der Eigentümer!


Die Eigentümer sind sich der Bedeutung und historischen Tragweite oft nicht bewusst. Aber klar ist auch, dass der Denkmalschutz seine Kommunikation klar verbessern muss. Statt einem unfreundlichen "Nein, wenn wir zum Schluss kommen, dass es würdig ist, geschützt zu werden, haben Eigentümer kein Mitspracherecht." wäre ein freundlicheres "Nein, er hat kein Einspruchsrecht aber wir unterstützen ihn dabei Juwel in Schuss zu halten" oder so etwas besser gewesen. Wobei man sagen muss dass der Denkmalschutz einerseits eh finanziell ausgehungert wird und andererseits heißt das auch nicht, dass man nichts verändern darf, es wird halt die bauliche Qualität beurteilt.


Alternativ bestünde natürlich die Möglichkeit die Verantwortung für die schützenswerten Objekte der Allgemeinheit zu überantworten. Das Bundesdenkmalamt kauft sämtliche Objekte und hält sie auch instand, denn wenn es ein öffentliches Interesse gäbe so hätte die Öffentlichkeit auch dafür aufzukommen. Die derzeitigen Besitzer wären befreit von der finanziellen Last eines solchen Objektes und könnten gegen geringes Entgelt weiter wohnhaft bleiben (natürlich nur bei Verwendung von entsprechend der Bauepoche originalen Kostümierungen).

In Bezug auf Veränderungen solltest Du versuchen an den Fenstern etwas zu ändern ohne den Lichteinfallswinkel udgl. zu stark vom Original abweichen zu lassen, ebenso Wärmedämmung, Heizungssanierung usw.





LG
zweitervondrei

Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf einen Parkplatz!!!!!!

  • Torx
Re: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz
Antwort #22

Ja dieses Recht hat der Eigentümer!


Das hat er viellecht juristisch, aber nicht unbedingt moralisch oder im Sinne der sozialen und kulturellen Verantwortung. Wenn etwas im Fokus der Öffentlichkeit liegt sollte nicht nur der darüber entscheiden dürfen der das Geld hat.


Die derzeitigen Besitzer wären befreit von der finanziellen Last eines solchen Objektes


Geh bitte.. Soo schlimm ist das dann auch wieder nicht... Außerdem - wem gehört so ein Haus? Entweder jemandem der es geerbt hat - der hat den Wert dann eh nicht selbst geschaffen - oder es gehört jemandem der es sich zusammengespart und gekauft hat weil es ihm gefällt. Den trifft das vielleicht aber er wäre auch eher an einem Erhalt interessiert. Und für den Rest - Immobilienfirmen, Banken, Spekulanten - braucht man finanziell eigentlich kein Mitleid haben.

Re: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz
Antwort #23

Wenn ich mir einen Picasso und einen Skovgaard kaufe, habe ich dann das Recht beide Bilder zu zerreisen um damit ein neues Werk in Form von einer Stückerl-Collage zu machen?


Zerreißen darf der Eigentümer auf jeden Fall, die Stückerl-Collage könnte in das Urheberrecht, das bei den Erben des Schöpfers liegt, eingreifen, daher müsste er dafür noch ein paar Jahre warten.

Re: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz
Antwort #24

Geh bitte.. Soo schlimm ist das dann auch wieder nicht... Außerdem - wem gehört so ein Haus? Entweder jemandem der es geerbt hat - der hat den Wert dann eh nicht selbst geschaffen - oder es gehört jemandem der es sich zusammengespart und gekauft hat weil es ihm gefällt.


Warum glaubt eigentlich jeder, dass erben super ist und die Erben ausgesorgt hätten?

Aus eigener Erfahrung kann ich nur folgendes sagen; Erben bedeutet zumeist den schmerzvollen Verlust einer Person, zusätzlich kann der Erhalt eines geerbten Objektes die finanziellen Reserven durchaus stärker beanspruchen als man sich das wünscht. Vorallem wenn sich der Verkauf hinzieht und damals war auch noch die Erbschaftssteuer fällig.
Nicht jeder der erbt ist auch gleich eine vermögende Person. 

Zum Käufer, nicht jeder der etwas kauft sieht es als perfekt an wie es ist, vielleicht bietet sich aber die perfekte Basis für die eigenen Gestaltungswünsche.

Vielleicht sollte man die wirklich schützenswerten Gebäude einfach nach Stübing verfrachten. Damit wäre dann zumindest wieder etwas Platz für die verpönte zeitgemäße Architektur.
LG
zweitervondrei

Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf einen Parkplatz!!!!!!

  • Ch. Wagner
Re: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz
Antwort #25
Schaut euch doch einmal die Liste der denkmalgeschützten Häuser in Graz an, deren Besitzer sehr gut damit und davon leben können. Zmal ja das Bundesdenkmalamt ja kein Verhinderer einer Renovierung ist, sondern zumeist einer Modernisierung, besonders im Innenbereich, durchaus aufgeschlossen ist. Zudem gibt es auch steuerliche Anreize für den Besitzer. Also blättert einmal in "denkmalgeschützte Objekte in Graz" bei Wikipedia nach, und ihr werdet sehen, daß keiner der Besitzer am Hungertuch nagen muß.

LG! Christian
Erstellt am: Februar 03, 2014, 15:13:19

Vielleicht sollte man die wirklich schützenswerten Gebäude einfach nach Stübing verfrachten. Damit wäre dann zumindest wieder etwas Platz für die verpönte zeitgemäße Architektur.


Aber freilich, Schloß Eggenberg, Palais Meran, Palais Attems, usw.,usf. Machen wir schon, eh kloa!
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • Torx
Re: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz
Antwort #26

Warum glaubt eigentlich jeder, dass erben super ist und die Erben ausgesorgt hätten?

Das habe ich auch nie behauptet.

Zitat

Damit wäre dann zumindest wieder etwas Platz für die verpönte zeitgemäße Architektur.

...wer sagt denn dass kein Platz dafür ist? Wird derzeit eh viel zeitgenössisches gebaut...

Re: Die erste Grazer Gasse unter Denkmalschutz
Antwort #27
Und unser Spezialist just4fun meldet sich zum Thema jetzt gar nimmer zu Wort?  :hehe:
Schau, schau... :frech:
Se srdečným pozdravem, SC Pendolino