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Thema: Zugunglück Waldstein 06.05.2015 (69316-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #60

Und wenn die vida das schon so lange weiß, wieso hat sie nichts früher unternommen? Was sie jetzt macht, ist Leichenfledderei.


Was sollen's denn machen außer darauf hinweisen und eine Modernisierung fordern? In die Betriebsleitung habens ja keinen Eingriff und das Betriebsverfahren war offensichtlich von der Behörde genehmigt, also hätte auch eine Anzeige nix gebracht.

  • Ch. Wagner
Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #61

Was sollen's denn machen außer darauf hinweisen und eine Modernisierung fordern? In die Betriebsleitung habens ja keinen Eingriff und das Betriebsverfahren war offensichtlich von der Behörde genehmigt, also hätte auch eine Anzeige nix gebracht.


Und wann hat das die vida gemacht? Und wenn die vida gewollt hätte, hätte das sehr wohl etwas gebracht.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #62
Zum Thema "Der Betrieb war so genehmigt": Das stimmt nur bedingt! Es wäre erst einmal Aufgabe des Betriebsleiters der StLB gewesen, immer wieder zu prüfen, ob beide (Fdl, Tfzf) nach den Bestimmungen des ZLB arbeiten oder ob hier Hausbräuche eingerissen sind. Dann wäre zu prüfen gewesen, ob auf der Strecke Peggau - Übelbach der angewendete ZLB bei der Anzahl der zu fahrenden Züge noch adäquat ist oder ob zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen wären. Dann wäre zu prüfen gewesen, ob der ZL-Fdl in Weiz mit zwei Strecken zurecht kommt bzw zurecht kommen kann, selbes gilt übrigens für die NÖVOGerln. All das wäre der Geschäftsleitung vorzulegen gewesen mit der Empfehlung von Änderungsmaßnahmen und die Geschäftsleitung hätte das annehmen müssen (können) oder ablehnen, das aber begründet und vor allem schriftlich. Nur wie ich den Betrieb StLB kenne, ist das alles nicht passiert, womit jetzt auch der Betriebsleiter drinnen "hängt". Im Übrigen sind meine Ausführungen in der EisbVO nachzulesen!! Die StLB ist ein Wirtschaftsbetrieb des Landes Steiermark und das BMVIT nur eine weitere Aufsichtsbehörde. Und da könnte es jetzt recht spannend werden, weil das BMVIT mit dem Genehmigen der Privatbahn-DV nicht immer up-to-date ist!

Vorzuwerfen ist dem BL auf alle Fälle:

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Bau, den Betrieb und die Organisation von Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung 2003 - EisbVO 2003)

Aufgaben des verantwortlichen Betriebsleiters

§ 9. (1) Der verantwortliche Betriebsleiter hat unbeschadet der Verantwortlichkeit des Eisenbahnunternehmens für die Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes und des Eisenbahnverkehrs zu sorgen, insbesondere

1. die Dienstvorschriften und Dienstanweisungen zur Erfüllung der sich aus den Rechtsvorschriften und den behördlichen Anordnungen und Genehmigungen ergebenden Pflichten des Eisenbahnunternehmens laufend zu prüfen und gegebenenfalls eine Aktualisierung oder Ergänzung zu veranlassen,...


Nachdem der S-Bahnbetrieb aufgenommen wurde und somit die Zugfolge erheblich verdichtet wurde, wäre es sehr wohl die Aufgabe des BL gewesen, nach §9(1)1 zu handeln... ...und das wird ihn schlussendlich den Kopf kosten!

Der Herr Geschäftsführer hatte übrigens am Dienstag einen Termin im Landtag!

Wer muss denn bei maßgeblichen Änderungen/Umbauten/Zubauten an seinem Haus oder seinem Auto zur Behörde? Oder kommt die Behörde jährlich vorbei und fragt, ob bewilligungspflichtige Änderungen vorgenommen wurden? Und die Anzeige gegen den Geschäftsführer wurde schon von einer Privatperson am 07.05.2015 wegen fahrlässiger Gemeingefährung bei der Staatsanwaltschaft Graz eingebracht, die Gewerkschaft macht sich jetzt nur wieder einmal wichtig!

  • Ch. Wagner
Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #63

Und die Anzeige gegen den Geschäftsführer wurde schon von einer Privatperson am 07.05.2015 wegen fahrlässiger Gemeingefährung bei der Staatsanwaltschaft Graz eingebracht


Und diese Privatperson kennen wir alle aus einem "befreundetem Forum".
Gell, Bilch
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #64
Die Frage ist, wer sich hier generell wichtig macht ...

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #65
Steiermark: Mit 72 km/h prallten die Züge zusammen
Erste Untersuchungsergebnisse nach Frontalunfall mit zwei Toten bei Deutschfeistritz.

Bei der Suche nach den Ursachen des schweren Zugunfalles bei Deutschfeistritz (Steiermark) sind die Untersuchungen einen Schritt weiter. Laut Peter Urbanek,  Chef der Bundesuntersuchungsstelle, steht nun die Aufprallgeschwindigkeit fest: ,,Beide Züge hatten jeweils 36 km/h Geschwindigkeit, plus, minus einem Stundenkilometer", berichtet er dem KURIER.

Das ist mehr, als Experten zuletzt angenommen haben. Beide Lokführer waren nicht zu schnell unterwegs (Tempo 50 wäre erlaubt) und beide hatten kurz vor dem Aufprall Anfang Mai eine Vollbremsung eingeleitet, wie die Prüfung des Auswertestreifens ergab. Damit ist die Theorie einer Billig-Zeitung, es handle sich  möglicherweise um einen Selbstmord wie bei dem Germanwings-Absturz in Frankreich, endgültig widerlegt. Auch der ins Visier geratene mögliche Herstellerfehler beim Aufkletterschutz ist damit vom Tisch. Dieser müsste nur einen Aufprall mit 36 km/h überstehen, bei dem Frontalcrash der steirischen Landesbahn war  das Tempo aber doppelt so hoch. Der Schweizer Hersteller Stadler ist damit entlastet.

Untersuchungen gehen weiter
Für Urbanek und seine Mitarbeiter ist der Fall aber noch  nicht abgeschlossen, die Prüfung könnte noch Monate dauern. ,,Wir untersuchen derzeit den genauen Werdegang der Lokführer bis zu deren Ausbildung. Außerdem überprüfen wir die Betriebsverfahren", sagt Urbanek. Denn an den Vorschriften bezüglich Haltesignalen und der Kommunikation gab es zuletzt massive Kritik. Die Gewerkschaft hat gegen die Steirischen Landesbahnen Anzeige wegen fahrlässiger Gemeingefährdung erstattet. Es werden wiederholte Verstöße gegen das Eisenbahngesetz und das Arbeitnehmerschutzgesetz sowie eine mögliche Vertuschung vermutet.

Wie berichtet, waren bei dem Unglück ein 21-jähriger Lokführer und eine 60-jährige Passagierin gestorben.

Quelle: http://kurier.at/chronik/oesterreich/steiermark-mit-72-km-h-prallten-die-zuege-zusammen/133.390.468?utm_content=bufferaa205&utm_medium=social&utm_source=facebook.com&utm_campaign=buffer
Liebe Grüße
Martin

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #66
Zitat

... müsste nur einen Aufprall mit 36 km/h überstehen, bei dem Frontalcrash der steirischen Landesbahn war  das Tempo aber doppelt so hoch.


Das ist Quatsch.
Die Aufprallgeschwindigkeit gilt natürlich für ein feststehendes Hindernis. Wenn das Hindernis mit exakt der gleichen Geschwindigkeit entgegenkommt und auch die Massen der beiden Kontrahenten übereinstimmen (offensichtlich war beides der Fall) dann war die Aufprallgeschwindigkeit exakt 36 km/h, da verdoppelt sich nichts. Auch nicht die kinetische Energie die zu vernichten ist.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #67

Zitat

... müsste nur einen Aufprall mit 36 km/h überstehen, bei dem Frontalcrash der steirischen Landesbahn war  das Tempo aber doppelt so hoch.


Das ist Quatsch.
Die Aufprallgeschwindigkeit gilt natürlich für ein feststehendes Hindernis. Wenn das Hindernis mit exakt der gleichen Geschwindigkeit entgegenkommt und auch die Massen der beiden Kontrahenten übereinstimmen (offensichtlich war beides der Fall) dann war die Aufprallgeschwindigkeit exakt 36 km/h, da verdoppelt sich nichts. Auch nicht die kinetische Energie die zu vernichten ist.


Der Aufkletterschutz funktioniert ja nur bei einem Aufprall auf ein Fahrzeug, das ebenfalls mit Aufkletterschutz ausgestattet ist (worin sollte sich die gerillte Platte sonst festkrallen, wenn dort am anderen Fahrzeug nichts entsprechendes vorhanden ist). Und die Norm sieht eben 36km/h Geschwindigkeitsdifferenz vor - sprich jedes der beiden Fahrzeuge muss 18km/h schlucken.

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #68

Und die Norm sieht eben 36km/h Geschwindigkeitsdifferenz vor - sprich jedes der beiden Fahrzeuge muss 18km/h schlucken.

Korrekt, allerdings mußte jedes der beiden Fahrzeuge 36 km/h schlucken. Wäre einer gegen ein feststehendes (unnachgiebiges) Hindernis gestoßen dann hätte das eine Fahrzeug auch 36 km/h schlucken müssen. Allerdings hätte der Eine alle Energie in seiner Struktur verbraten müssen, bei zweien ist die Knautschzone einfach doppelt so lang.
Der Journalist meinte aber offensichtlich daß sich die 36 km/h irgendwie verdoppelt hätten.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #69

Zitat

... müsste nur einen Aufprall mit 36 km/h überstehen, bei dem Frontalcrash der steirischen Landesbahn war  das Tempo aber doppelt so hoch.


Das ist Quatsch.
Die Aufprallgeschwindigkeit gilt natürlich für ein feststehendes Hindernis. Wenn das Hindernis mit exakt der gleichen Geschwindigkeit entgegenkommt und auch die Massen der beiden Kontrahenten übereinstimmen (offensichtlich war beides der Fall) dann war die Aufprallgeschwindigkeit exakt 36 km/h, da verdoppelt sich nichts. Auch nicht die kinetische Energie die zu vernichten ist.


Nein, wenn zwei Züge/Autos/Teilchen die entgegenkommen kollidieren muss man (abhängig vom Winkel) logischerweise die Geschwindigkeiten addieren. Da die frontal zusammengestossen sind war somit die Aufprallgeschwindigkeit 72km/h.

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #70

Nein, wenn zwei Züge/Autos/Teilchen die entgegenkommen kollidieren muss man (abhängig vom Winkel) logischerweise die Geschwindigkeiten addieren. Da die frontal zusammengestossen sind war somit die Aufprallgeschwindigkeit 72km/h.


Nix wird addiert, schon gar nicht logischerweise.   :)  Ob einer mit 36 km/h gegen ein feststehendes und wirklich unverrückbares Hindernis prallt oder ob ihm eine gleiche Masse mit der gleichen Geschwindigkeit entgegenkommt ist völlig egal. Am Kollisionspunkt wird für jeden der Entgegenkommende schlagrtig zum fixen Hindernis. Anders schauts nur aus, wenn einer schwerer ist als der andere oder wenn unterschiedliche Geschwindigkeiten vorliegen.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #71


Nein, wenn zwei Züge/Autos/Teilchen die entgegenkommen kollidieren muss man (abhängig vom Winkel) logischerweise die Geschwindigkeiten addieren. Da die frontal zusammengestossen sind war somit die Aufprallgeschwindigkeit 72km/h.


Nix wird addiert, schon gar nicht logischerweise.   :)  Ob einer mit 36 km/h gegen ein feststehendes und wirklich unverrückbares Hindernis prallt oder ob ihm eine gleiche Masse mit der gleichen Geschwindigkeit entgegenkommt ist völlig egal. Am Kollisionspunkt wird für jeden der Entgegenkommende schlagrtig zum fixen Hindernis. Anders schauts nur aus, wenn einer schwerer ist als der andere oder wenn unterschiedliche Geschwindigkeiten vorliegen.


Nein das ist absolut nicht egal ob man gegen ein feststehendes Objekt oder ein gleich schnelles entgegenkommendes Objekt prallt. Ich würd mal sagen such dir mal ein Hauptschulbuch über Physik raus. Ansonsten teste es eben aus, fahre mal mit 50km/h gegen eine Mauer, und dann bitte einen Freund mit 50km/h auf dich zuzufahren während du auch 50 fährst, da wirst einen ziemlichen Unterschied erkennen!

Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #72


Und die Norm sieht eben 36km/h Geschwindigkeitsdifferenz vor - sprich jedes der beiden Fahrzeuge muss 18km/h schlucken.

Korrekt, allerdings mußte jedes der beiden Fahrzeuge 36 km/h schlucken. Wäre einer gegen ein feststehendes (unnachgiebiges) Hindernis gestoßen dann hätte das eine Fahrzeug auch 36 km/h schlucken müssen. Allerdings hätte der Eine alle Energie in seiner Struktur verbraten müssen, bei zweien ist die Knautschzone einfach doppelt so lang.
Der Journalist meinte aber offensichtlich daß sich die 36 km/h irgendwie verdoppelt hätten.


Das "korrekt" und der folgende Satz widersprechen sich hier allerdings. Denn je nachdem wie viel Energie das Hindernis schlucken kann würde für den Aufkletterschutz dann ein beliebiger Wert zwischen 18 und 36km/h übrig bleiben. Es wäre daher sinnlos, eine Geschwindigkeit in die Norm rein zu schreiben.

Gegen ein beliebiges Hindernis muss der Aufkletterschutz aber soweit ich informiert bin auch gar nicht wirken. Der wirkt ja nur in *Verbindung* mit dem Aufkletterschutz des 2. Fahrzeugs. Diese beiden *zusammen* müssen also 36km/h aufnehmen können.
Erstellt am: 31 Mai 2015, 17:44:04



Nein, wenn zwei Züge/Autos/Teilchen die entgegenkommen kollidieren muss man (abhängig vom Winkel) logischerweise die Geschwindigkeiten addieren. Da die frontal zusammengestossen sind war somit die Aufprallgeschwindigkeit 72km/h.


Nix wird addiert, schon gar nicht logischerweise.   :)  Ob einer mit 36 km/h gegen ein feststehendes und wirklich unverrückbares Hindernis prallt oder ob ihm eine gleiche Masse mit der gleichen Geschwindigkeit entgegenkommt ist völlig egal. Am Kollisionspunkt wird für jeden der Entgegenkommende schlagrtig zum fixen Hindernis. Anders schauts nur aus, wenn einer schwerer ist als der andere oder wenn unterschiedliche Geschwindigkeiten vorliegen.


Nein das ist absolut nicht egal ob man gegen ein feststehendes Objekt oder ein gleich schnelles entgegenkommendes Objekt prallt. Ich würd mal sagen such dir mal ein Hauptschulbuch über Physik raus. Ansonsten teste es eben aus, fahre mal mit 50km/h gegen eine Mauer, und dann bitte einen Freund mit 50km/h auf dich zuzufahren während du auch 50 fährst, da wirst einen ziemlichen Unterschied erkennen!


Prinzipiell habt ihr beide Recht ;)

es geht nur darum, wo die Energie abgebaut wird. Amadeus geht davon aus, dass die beiden Fahrzeuge exakt gleich viel Energie aufnehmen, also jeweils ihre "eigene". Dann ist es tatsächlich egal, ob es ein mit gleicher Geschwindigkeit entgegenkommendes Fahrzeug oder eine feste, stillstehende Wand ist.
In der Praxis ist das natürlich nie der Fall; da wird immer eines der beiden Fahrzeuge mehr Energie schlucken müssen und dementsprechend nachher schlechter ausschauen. Genau das versucht man ja durch den Aufkletterschutz zu verhindern. Das setzt aber eben voraus, dass beide Fahrzeuge einen solchen haben. Wenn dann von einer Geschwindigkeitsdifferenz die Rede ist muss folglich jedes der beteiligten Fahrzeuge die Hälfte davon aufnehmen - die Wirkung des Aufkletterschutzes ist ja nicht davon abhängig, welches der beiden fahrzeuge wie schnell fährt sondern eben nur von der Differenz.

Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #73
Warum gibt es diese Erkenntnisse nur im "Kurier" zu lesen? Woher hat der Redakteur die Information? Sicherlich nicht von der Staatsanwaltschaft oder von den Steiermärkischen Landesbahnen.
Meines Wissen darf die Weiche in Waldstein nur mit 20 km/h befahren werden und wenige Meter danach hatte der Triebwagen angeblich schon 36 km/h.  

Re: Zugunglück Waldstein 06.05.2015
Antwort #74

Warum gibt es diese Erkenntnisse nur im "Kurier" zu lesen? Woher hat der Redakteur die Information? Sicherlich nicht von der Staatsanwaltschaft oder von den Steiermärkischen Landesbahnen.
Meines Wissen darf die Weiche in Waldstein nur mit 20 km/h befahren werden und wenige Meter danach hatte der Triebwagen angeblich schon 36 km/h.  


Die Mindestbeschleunigung bei voller Beladung wird von Stadler mit 0,8m/s² angegeben.

Von 20 auf 36km/h braucht ein GTW also maximal 43m.

Da er aber eher leer war kann man wohl von 1m/s² ausgehen, dann reichen schon 35m.