Hat wer Neuigkeiten bezüglich der Videoüberwachung?
Erstellt am: Januar 03, 2013, 17:43:59
Recherche zur VideoüberwachungIch habe mich nun ein bisschen schlauer gemacht, wie das Zusammenspiel zwischen Videoüberwachung, Meldepflicht und Rückmeldung des Datenverarbeitungsregister (in Österreich) aussieht.
Der jüngste
Erfolg der Polizei in Sachen Videoüberwachung in der Wiener U-Bahn zeigt doch sehr deutlich auf, wie wichtig eine Videoüberwachung sein kann! Bleibt nur zu hoffen, dass die Bim- und Bus-Überwachung auch in Graz rasch genehmigt wird! Dazu möchte ich auch gleich verraten, dass ich leider noch nichts über die Dauer eines Genehmigungsverfahrens herausfinden konnte!
Nun aber zu den gefunden Informationen, die ich Euch nicht vorenthalten möchte:
Überwachung im privaten Bereich:Die
Österreichische Datenschutzkommission schreibt zum Thema "Videoüberwachung im privaten Bereich" folgendes:
Wenn eine Überwachungsanlage Bilddaten aufzeichnet, liegt eine meldepflichtige Datenanwendung vor, da die Daten identifizierbarer Personen verarbeitet (d.h. ermittelt, gespeichert und möglicherweise auch z.B. an Polizeibehörden übermittelt) werden.
...und weiter:
Eine Videoüberwachungsanlage darf aufgrund der Bestimmung des § 50c DSG 2000 grundsätzlich erst nach Abschluss des Registrierungsverfahrens in Betrieb genommen werden bzw. erst dann, wenn sich das Datenverarbeitungsregister innerhalb von zwei Monaten nach Einlangen der Meldung nicht geäußert hat (Vorabkontrollverfahren - § 18 Abs. 2 DSG 2000).
Daraus folgt, dass man als Privatperson sein Grundstück oder seine Wohnung relativ einfach mit einer Videoüberwachung sichern kann, zusätzlich muss sie nur geeignet gekennzeichnet werden. Nicht überwacht werden darf eine Wohnungseingangstür in einem Mehrparteienhaus, der Haupteingang zum Haus darf wiederum überwacht werden, laut
Entscheidung vom OGH. Die Meldung an die DSK (Datenschutzkommission) inklusive "Angabe der Verhältnismäßigkeit" muss nur dann erfolgen, wenn man nicht nur ein Livebild-System, sondern die gefilmten Daten irgendwie anderwärtig verwendet, so z.B. auf einer Festplatte abspeichert oder auf ein VHS-Band aufzeichnen läßt! Die Meldepflicht gilt natürlich auch für die im Handel zahlreich angebotenen Videoüberwachungssysteme, deren Daten man über das Internet oder Smartphone abrufen kann, auch wenn es nur Livebilder mit etwas zeitlicher Verzögerung durch die Datenübertragung sind.
Meldet man die Überwachung vorschriftsgemäß und bekommt nach 2 Monaten noch keine Antwort, darf man sie bis auf Widerruf der DSK legal betreiben!
Überwachung im öffentlichen Bereich:Viel zu lesen gibt es über die begründete Überwachung durch die Polizei (oder eine andere Staatsmacht), wenn bereits eine bestimmte Person einer Tat vertächtigt wird (würde hier den Rahmen sprengen und hat auch nicht wirklich etwas mit der Videoüberwachung in Bus und Bim zu tun, denn hier gelten alle Fahrgäste in erster Linie als unvertächtig, Stichwort: "Unschuldsvermutung").
In einem Artikel der
Österreichischen Gemeinde-Zeitung fand ich folgenden Artikel: "Videoüberwachung an öffentlichen Orten - verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen".
Unter Punkt "2.Aufzeichnung" steht:
Aus den Verfassungsbestimmungen des § 1 DSG geht hervor, dass es für eine Aufzeichnung von Videoüberwachungsdaten einen Rechtsgrund geben muss, damit die Aufzeichnung zulässig ist.
Als Beispiel sei die Überwachung einer kommunalen Verkehrseinrichtung herausgegriffen
Geht man von den rechtlichen Befugnissen des Auftraggebers aus, so ist ein begleitendes Aufzeichnen zulässig, damit etwa bei einem Überfall das Wahrgenommene bzw. Wahrnehmbare bewiesen werden kann
Eine längere Aufbewahrung von Daten oder eine Auswertung zum Zwecke der Identifikation und des Wiedererkennens von Personen ist nicht zulässig. Die Daten sind, wenn sie nicht mehr benötigt werden, zu löschen.
Wikipedia schreibt im
Artikel "Videoüberwachung" - "Datenschutzrechtliche Probleme":
Ist durch bildliche Darstellung einer Person diese identifizierbar, so unterliegen die Bildaufnahmen dem Datenschutz. Dabei ist unerheblich, ob eine Person tatsächlich identifiziert wird oder nicht.
Ein paar Links mit weiteren
Informationen zum Thema Videoüberwachung gibt es hier.
Die
"Gesamte Rechtsvorschrift für Standard- und Muster-Verordnung 2004, Fassung vom 09.10.2012" findet man als PDF hier.
Zum Thema Straßenbahn und Videoüberwachung in Wien
gibt es hier Lesestoff. In der Kleinen Zeitung gab es schon einige
Artikel über "Kamera gegen Gewalt in Tram" (z.B. auch hier: "
Videokameras in Trams sind teure Staubfänger").
Das bedeutet, dass eine Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum meldepflichtig ist. Die gespeicherten Daten müssen verschlüsselt sein und dürfen nur von zuvor definierten Personen eingesehen werden, sofern es dafür einen guten Grund gibt (z.B. Raufhandel mit Körperverletzung oder Taschendiebstahl). Alle nicht benötigten Daten müssen schon nach wenigen Tagen gelöscht werden.
Irgendwelche Daten, wie lange ein Genehmigungsprozess für eine Videoüberwachung im öffentlichen Bereich dauert, habe ich leider nicht finden können. Diese Daten unterliegen vermutlich dann doch wieder dem Datenschutz! So, genug damit für heute!