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Thema: Schwarzfahren (4862-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema - Thema abgeleitet von Störungen, Behinderun...

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Schwarzfahren
Ich habe dazu keinen richtigen Tread gefunden, hier wohl am Besten aufgehoben.


https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5755899/Wegen-100-Euro-Strafe_Nach-Flucht_Polizei-durchkaemmte-Uni-Graz

Was man nicht alles für eine Schwarzfahrerin macht  ;D

Re: Schwarzfahren
Antwort #1
Ich habe dazu keinen richtigen Tread gefunden, hier wohl am Besten aufgehoben.


https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5755899/Wegen-100-Euro-Strafe_Nach-Flucht_Polizei-durchkaemmte-Uni-Graz

Was man nicht alles für eine Schwarzfahrerin macht  ;D

Die Dame kann froh sein, wenn sie nicht im Vorstrafenregister aufscheint. Die vorsätzliche Angabe einer falschen Identität ist nämlich strafbar.

PS: Der Beitrag würde beim Thread "Kurioses" passen.

  • Ch. Wagner
Re: Schwarzfahren
Antwort #2
Was man nicht alles für eine Schwarzfahrerin macht 




Und die Polizei ist für wirklich wichtige Aufgaben blockiert.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • FlipsP
Re: Schwarzfahren
Antwort #3
Ich habe dazu keinen richtigen Tread gefunden, hier wohl am Besten aufgehoben.


https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5755899/Wegen-100-Euro-Strafe_Nach-Flucht_Polizei-durchkaemmte-Uni-Graz

Was man nicht alles für eine Schwarzfahrerin macht  ;D


Wegen 100 Euro Strafe | Nach Flucht: Polizei durchkämmte Uni Graz nach Schwarzfahrerin
Am Montag sorgten drei Beamte für Aufsehen auf der Uni Graz. Das ist kein Einzelfall: Wegen jedem zehnten Schwarzfahrer muss die Polizei ausrücken.

Von Michael Kloiber | 10.11 Uhr, 22. Jänner 2020

Es war ein ungewöhnlicher Polizeieinsatz, der am Montag am Sportzentrum der Uni Graz für Aufsehen sorgte. Drei Beamte haben dort Räumlichkeiten und Turnhallen durchkämmt - um eine Schwarzfahrerin zu finden, die vor den Fahrscheinkontrolleuren geflüchtet war.

Zur Vorgeschichte: ,,Ich war mit einem Bus der Linie 58 unterwegs, wurde kontrolliert und hatte kein Ticket dabei", gesteht die Betroffene gegenüber der Kleinen Zeitung ein. Die Prüfer seien daraufhin mit ihr ausgestiegen. In Folge habe sie kurzfristig den Namen einer Freundin mit Jahreskarte genannt. Zur Identitätsüberprüfung forderten die Kontrollorgane dann die Hilfe der Polizei an. Daraufhin ist die Lehramtsstudentin eigenen Angaben zufolge weggelaufen: ,,Ich weiß, dass ich keinen Fahrschein hatte und mit einer Strafe rechnen musste, aber bin mir vorgekommen wie eine Schwerverbrecherin".

Polizei bestätigt Vorfall

Seitens der Exekutive bestätigt man den Vorfall, die Kritik kann man aber nicht nachvollziehen: ,,Wir haben durch das Schwarzfahren eine Verwaltungsübertretung. Zudem bestand der Verdacht, dass die Dame einen falschen Namen genannt hat. Das sind Straftaten, wir müssen da reagieren", so Polizei-Sprecher Fritz Grundnig. Die Beamten hätten richtig gehandelt, der Einsatz sei gerechtfertigt.

Das sind Straftaten, wir müssen da reagieren. Die Beamten haben richtig gehandelt.

FRITZ GRUNDNIG, POLIZEI-SPRECHER

Im Schnitt dokumentiert die Holding täglich zehn Polizeieinsätze wegen Schwarzfahrern. Das ist jeder Zehnte von den durchschnittlich fast 100 erwischten Personen pro Tag: ,,Wenn es zu Problemen bei der Kontrolle kommt, alarmieren wir die Exekutive", so Holding-Sprecher Gerald Zaczek-Pichler. Meist würden sich die Probleme dann rasch lösen lassen, heißt es.

Fahrgäste fälschen Tickets

Aber: ,,Immer wieder kommt es auch zu Anzeigen". Beispielsweise, wenn Tickets gefälscht werden: ,,Das ist juristisch gesehen die Erschleichung einer Leistung". Auch gibt es Handgreiflichkeiten gegenüber den Prüforganen, wie Grundnig bestätigt: ,,Das passiert zwar selten, es kommt aber auch vor, dass Kontrolleure geschlagen werden".

DIE STRAFEN

70 Euro kostet es in Graz, wenn man beim Schwarzfahren in den Öffis erwischt wird. Kann man diese Summe nicht sofort begleichen, muss man 100 Euro überweisen.

Die auf der Uni überführte Schwarzfahrerin muss nun die Strafe von 100 Euro begleichen, die Kosten des Polizeieinsatzes muss sie nicht übernehmen. Warum die Studentin ohne Fahrschein unterwegs war, erklärt sie übrigens so: ,,Ich bin gerne bereit zu zahlen - aber nur, wenn die Öffis pünktlich kommen."


Diese Person studiert Lehramt und sollte einmal Vorbild für unsere Kinder sein.  :hammer:
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

Re: Schwarzfahren
Antwort #4

  • Ch. Wagner
Re: Schwarzfahren
Antwort #5
Es besteht allerdings keine Pflicht, einem Kontrollor den Ausweis zu zeigen. Und der Kontrollor hat auch kein Recht, jemanden festzuhalten. Die Polizei wird also nur gerufen, um die Personalien festzustellen.
Auch im Supermarkt an der Kasse hat niemand das Recht, in meine Tasche zu schauen.
Und wenn die Polzei nichts anderes zu tun hat, als zehnmal am Tag Personalien von Schwarzfahrern festzustellen, dann freut mich das: endlich haben wir wieder genügend Polizisten und das subjektive Gefühl der Sicherheit hat sich deutlich erhöht.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Schwarzfahren
Antwort #6
Da liegst du leider falsch.

Laut § 127 der Strafprozessordnung darf jeder Bürger eine Person vorläufig festhalten, wenn der Verdacht besteht, dass die Person eine Straftat begangen hat und unter Umständen fliehen will. Das ganze ist bei Fahrscheinkontrolleuren nicht anders.

  • flow
Re: Schwarzfahren
Antwort #7
Schwarzfahren ist eine Straftat?
Morteratsch - fermeda sün dumanda

Re: Schwarzfahren
Antwort #8

Re: Schwarzfahren
Antwort #9
Schwarzfahren ist eine Straftat?

Bin mir da nicht sicher aber kann Schwarzfahren nicht auch unter "Erschleichen einer Leistung"  fallen?
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/149

  • Ch. Wagner
Re: Schwarzfahren
Antwort #10
Da liegst du leider falsch.


Nein, liege ich nicht.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Schwarzfahren
Antwort #11
Schwarzfahren wird in Ö. in der Regel als Verwaltungsübertretung geahndet und unterliegt daher nicht der StPO.

  • LS64
Re: Schwarzfahren
Antwort #12
Abgesehen von Verwaltungsübertretung/Straftat:

Laut § 127 der Strafprozessordnung darf jeder Bürger eine Person vorläufig festhalten, wenn der Verdacht besteht, dass die Person eine Straftat begangen hat und unter Umständen fliehen will. Das ganze ist bei Fahrscheinkontrolleuren nicht anders.

Der Artikel 127 der Strafprozessordnung, der hier zitiert wird, ist deutsch.
Aber auch hier: Ein Verdacht reicht nicht aus, bitte einfach nachlesen. Außerdem muss es verhältnismäßig sein; also ist die Frage ob für eine Erschleichung einer Leistung im Bereich von 2,50€ ein Festhalten bei Widerstand gerechtfertigt ist (die Antwort ist laut deutschen Gerichten: Nein).

In Deutschland wird allerdings das Schwarzfahren durchaus auch als Straftat verfolgt - d.h. wenn die Verkehrsunternehmen eine besondere Schwere feststellen z.B. bei Wiederholungstätern.

Re: Schwarzfahren
Antwort #13
In Deutschland IST Schwarzfahren eine Straftat - es gab ja erst unlängst eine Initiative, dies zu ändern, um damit die Gericht zu entlasten (weil offenbar sehr, sehr oft der Weg zu den Gerichten eingeschlagen wird - in diesem Land sowieso nicht ganz unüblich).

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

  • Ch. Wagner
Re: Schwarzfahren
Antwort #14
In Deutschland IST Schwarzfahren eine Straftat



Wem das entgangen ist: Seit 1945 gehört Österreich nicht mehr zu Deutschland. Wir haben hier unsere Gesetze und die sind üblicherweise ausreichend.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.