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Thema: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse (31214-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Bim
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #45


Und im konkreten Fall bitte lesen - ich habe kein einziges Schild gefordert - ich sagte sogar, dass diese Schilder umsonst sind, sondern ein Hindernis in der Platzmitte wichtig wäre, um rechtlich einen Kreisverkehr zu verwirklichen!


Statt physischem Hindernis sollte auch reichen, um die Mittelinsel eine weiße Linie aufzupinseln (=Fahrbahnrand), welche ja nicht überfahren werden darf, wobei Lkw und Busse das notgedrungen trotzdem tun werden.

lg, IC


Richtig, sollte theoretisch auch ausreichen ... lassen wir uns überraschen, wie es tatsächlich gelöst wird.


Stichwort Fahrbahnrand:
Auch ein interessantes Detail am Rand, Randlinien zu überfahren ist nicht bei Strafe verboten. Überfahren ist nur für Sperrlinien verboten. Früher waren Sperrlinien (gelb) und Randlinien (weiß) ganz klar voneinander zu unterscheiden. Heute kann man optisch zwischen einer Sperrlinie und einer Randlinie nicht unterscheiden. Trotzdem ist nur das Überfahren von Sperrlinien bei Strafe verboten .... hier wurde scheinbar etwas vergessen ...

In § 8 Bodenmarkierungsverordnung steht im Absatz 1:

(1) Randlinien sind nicht unterbrochene Längsmarkierungen in weißer Farbe, die den Rand der Fahrbahn anzeigen.

Bin gespannt, wie beim Kreisverkehr die Formulierung "Längsmarkierung" ausgelegt wird ...

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #46
Inzwischen sind die Schilder aufgestellt worden.

lg, IC
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)

  • Bim
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #47
Und wenn die Leute in Zukunft weiterhin diese Stelle als Kreuzung passieren, sind sie nicht einmal strafbar ... StVO-rechtlich scheint mir das kein Kreisverkehr zu sein ....

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #48

StVO-rechtlich scheint mir das kein Kreisverkehr zu sein ....

Warum?
Liebe Grüße
Martin

  • Ch. Wagner
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #49

Und wenn die Leute in Zukunft weiterhin diese Stelle als Kreuzung passieren, sind sie nicht einmal strafbar ... StVO-rechtlich scheint mir das kein Kreisverkehr zu sein ....


Laut StVO ist das ein Kreisverkehr. Die Beschilderung ist da ganz eindeutig.

LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • Amon
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #50
User Bim meint folgendes: Solange im Kreisverkehr nicht eine Fahrtrichtung vorgeschrieben ist, ist eine solche auch nicht verbindlich. Das Verkehrszeichen sagt nur "Achung Kreisverkehr". Ich kann nicht beurteilen, ob ein solches Schild allein rechtlich ausreicht, um Verstöße zu ahnden. Eustacchio hat ja selbst gesagt, dass LKW den Kreisverkehr gar nicht als solchen benutzen können. Für alle anderen sollte die Intention aber klar erkennbar sein. Ist halt wieder eine Frage der Überregulierung: Brauche ich für alles Verkehrszeichen, oder kann man den Verkehrsteilnehmern ein Mindestmaß an selbständigem Denken zumuten?

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #51

Das Verkehrszeichen sagt nur "Achung Kreisverkehr". Ich kann nicht beurteilen, ob ein solches Schild allein rechtlich ausreicht, um Verstöße zu ahnden.


,,Achung Kreisverkehr" ist ein reines Gefahrenzeichen und schreibt Vorsicht, aber kein bestimmtes Verhalten vor. Wie auch sein Verwandter, das Gefahrenzeichen ,,Achtung Kreuzung" ist die Aufstellung auch nicht verbindlich, ,,in Ortsgebieten ist es nur anzubringen, wenn es die Verkehrssicherheit im besonderen Maße erfordert". Es ist durchaus ein Kreisverkehr auch ohne dieses Zeichen denkbar. Besondere Kreisverkehrsbestimmungen gibt es in Österreich im Gegensatz zu anderen Ländern schlicht und einfach gar nicht, der wird wie eine normale Kreuzung behandelt.
Eigentlich ist auch das Überfahren einer NICHT baulich getrennten (sondern nur anders gepflasterten) Mittelinsel nicht ausdrücklich verboten, allerdings könnte man das Rechtsfahrgebot dabei verletzen. Andererseits gelten unter Umständen aber auch die Regeln über die Überquerung von ,,platzartigen Erweiterungen", so man die jeweilige Kreuzung als solche interpretieren kann.

Zitat
Brauche ich für alles Verkehrszeichen, oder kann man den Verkehrsteilnehmern ein Mindestmaß an selbständigem Denken zumuten?


Ein rechtlich und technisch einwandfreier Kreisverkehr ist ohne Verkehrszeichen nicht herzustellen, fängt ja schon beim Vorrang an weil die Rechtsregel dort nicht brauchbar ist und setzt sich bei der Fahrtrichtung fort....

Die Sache mit dem ,,selbständigem Denken" hat halt die ungute Eigenschaft daß dann jeder aus seiner Denkarbeit zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommt und sich dann sehr ,,individuell" verhalten wird. Ganz ohne ,,Denkanstöße" in Form von Regeln und Verkehrszeichen wird es also nicht funktionieren.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


  • Ch. Wagner
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #52

User Bim meint folgendes: Solange im Kreisverkehr nicht eine Fahrtrichtung vorgeschrieben ist, ist eine solche auch nicht verbindlich. Das Verkehrszeichen sagt nur "Achung Kreisverkehr".



Ich weiß nicht, was Bim meint. Tatsache allerdings ist aber, daß dort nicht nur  "Achtung Kreisverkehr" sondern auch "Vorrang geben" steht. Und damit ist die Situation klar.

Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #53


User Bim meint folgendes: Solange im Kreisverkehr nicht eine Fahrtrichtung vorgeschrieben ist, ist eine solche auch nicht verbindlich. Das Verkehrszeichen sagt nur "Achung Kreisverkehr".

Ich weiß nicht, was Bim meint. Tatsache allerdings ist aber, daß dort nicht nur  "Achtung Kreisverkehr" sondern auch "Vorrang geben" steht. Und damit ist die Situation klar.


Im Sinne des Vorrangs ja, natürlich. Allerdings nicht wie man fährt. Vorrang hat nämlich überhaupt nichts mit einem Kreisverkehr zu tun. (es gibt KV mit und ohne Vorrang, je nach Zeichen)

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #54




Tatsache allerdings ist aber, daß dort nicht nur  "Achtung Kreisverkehr" sondern auch "Vorrang geben" steht. Und damit ist die Situation klar.

Im Sinne des Vorrangs ja, natürlich. Allerdings nicht wie man fährt. Vorrang hat nämlich überhaupt nichts mit einem Kreisverkehr zu tun. (es gibt KV mit und ohne Vorrang, je nach Zeichen)

Wo ist denn das Problem? Hier passen sowohl Vorrang als auch Kreisverkehr in jeder Hinsicht!
Erstens steht dort eine Tafel, die auf den Kreisverkehr inklusive der Fahrrichtung im Kreisverkehr hinweist (die Pfeile sind nun wirklich nicht zu übersehen)! In Österreich gilt ohnehin bei jedem Kreisverkehr, dass dieser gegen der Uhrzeigersinn (also "rechts herum") zu befahren ist. Jeder Fahrer sollte das spätestens in der Fahrschule gelernt haben (wenn nicht, sollte er besser den Führerschein und sein Fahrzeug abgeben, damit er nicht andere in Gefahr bringt)! Zweitens steht dort "Vorrang geben", womit klar ist, dass ein Fahrzeug im Kreisverkehr Vorrang gegenüber allen anderen, egal von wo kommenden Fahrzeugen hat! Rechtlich gesehen ist damit alles klar geregelt!
Und wenn ein großer, langer Bus/LKW in den Kreisverkehr einfährt, müssen ohnehin alle anderen Fahrzeuge aus allen Fahrtrichtungen warten, dem Bus/LKW im Kreisverkehr Vorrang geben und abwarten, bis das lange "Schwerfahrzeug" den Kreisverkehr wieder verlassen hat. Deshalb kann es auch nie ein Problem sein, wenn diese langen Fahrzeuge vorne und hinten ausscheren und dabei auch die Kreisverkehrmitte überfahren (örtlich bzw. physikalisch ist es ja gar nicht anders möglich)!

Viel mehr als der "Kreisverkehrmitteüberfahrende" stört es mich, wenn Fahrzeuge unbehelligt über den Jakominiplatz, quer durch den Straßenbahnhaltestellenbereich und die Fußgängerzone rasen (ja wirklich, RASEN!), dabei auch das warnende Hupen eines aufmerksamen Busfahrers irgnorieren, die Fußgänger gefährden weil zu guter Letzt auch noch ohne Schauen (Fußgänger hatten grün) in den Joanneumring eingebogen wurde! So passiert gestern kurz vor Mittag (Fahrzeug mit Kennzeichen aus "St. Veit an der Glan")! Schade, dass vor dem Backwerk-Rondo keine Bim die Weiterfahrt beendet hat!

  • Ch. Wagner
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #55



Im Sinne des Vorrangs ja, natürlich. Allerdings nicht wie man fährt. Vorrang hat nämlich überhaupt nichts mit einem Kreisverkehr zu tun. (es gibt KV mit und ohne Vorrang, je nach Zeichen)


Nein, natürlich nicht. "Achtung Kreisverkehr" ist letztlich nichts anderes als "Achtung Kreuzung". Und das sagt ja auch nichts über den Vorrang aus. Vielleicht sollten sich manche wieder an die StVO erinnern und die entsprechenden Schilder googeln.
LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #56

In Österreich gilt ohnehin bei jedem Kreisverkehr, dass dieser gegen der Uhrzeigersinn (also "rechts herum") zu befahren ist.


Das bestreite ich. Davon steht in der StVO gar nichts. Das ist allenfalls so, wenn es durch das Zeichen ,,Vorgeschriebene Fahrtrichtung" oder meinetwegen durch den Einbahnpfeil oder entsprechende Bodenmarkierungen oder sonstwas (es gibt da mehrere denkbare Möglichkeiten) angeordnet wird.
Das (blaue) deutsche Kreisverkehrszeichen  fehlt in Österreich einfach (weiß der  >:D warum), dieses regelt nämlich das Verhalten im Kreisverkehr sehr genau (Fahrtrichtung, Vorrang, das Blinken usw.) - dafür braucht man hierzulande einen größeren Verordnungswust in Tateinheit mit dem dazugehörigen Schilderwald.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #57


In Österreich gilt ohnehin bei jedem Kreisverkehr, dass dieser gegen der Uhrzeigersinn (also "rechts herum") zu befahren ist.

Das bestreite ich. Davon steht in der StVO gar nichts. Das ist allenfalls so, wenn es durch das Zeichen ,,Vorgeschriebene Fahrtrichtung" oder meinetwegen durch den Einbahnpfeil oder entsprechende Bodenmarkierungen oder sonstwas (es gibt da mehrere denkbare Möglichkeiten) angeordnet wird.

Ist in der StVO nichts anderes geregelt, so ist ein Kreisverkehr wie eine Kreuzung zu behandeln, d.h. es gilt das Rechtsfahrgebot, also auch "rechts herum"! Auf dieser Verkehrserziehungsseite steht z.B. schon im ersten Satz: "Der Kreisverkehr ist eine in sich geschlossene, gegen den Uhrzeigersinn zu befahrende Einbahnstraße"!
Hast Du Dir die Pfeile im Zeichen "Kreuzung mit Kreisverkehr" schon mal angeschaut, entsprechen die nicht dem "oder sonstwas", wie Du schreibst?


Das (blaue) deutsche Kreisverkehrszeichen ... dieses regelt nämlich das Verhalten im Kreisverkehr sehr genau (Fahrtrichtung, Vorrang, das Blinken usw.) - dafür braucht man hierzulande einen größeren Verordnungswust in Tateinheit mit dem dazugehörigen Schilderwald.

Das blaue Zeichen "Kreisverkehr" sagt nur etwas über die Fahrtrichtung, dagegen überhaupt nichts über den Vorrang oder das Blinken usw. aus! Genau deshalb gibt es in Deutschland auch überall zusätzlich das Zeichen "Vorfahrt gewähren", laut dt.StVO wäre nur das blaue "Kreisverkehrszeichen" alleine gar nicht zulässig!
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gilt das Verlassen eines Kreisverkehrs als "Rechtsabbiegen" wie bei einer normalen Kreuzung, deshalb muss dabei auch rechts geblinkt werden.


dafür braucht man hierzulande einen größeren Verordnungswust in Tateinheit mit dem dazugehörigen Schilderwald.

Die deutsche StVO ist doch genauso umfangreich wie die österreichische StVO! Eigentlich gehören beide dringend überholt und die Schilderwälder gelichtet...

Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #58
Dieser Mini-Kreisverkehr hat erhebliche Kosten beschert, ob er die Unfallhäufigkeit überhaupt senkt, wird sich zeigen  ::) Da für Kreisverkehre Rechts-Blinkgebot beim Verlassen gilt, aber nur wenige Meter zwischen den "Ausfahrten" zurückgelegt werden müssen, darf gehofft werden, dass die motorisierten Verkehrsteilnehmer ja nicht zu früh zum Blinken anfangen, der wartende, gegenfahrende Einbieger könnte sonst glauben, der Kreisfahrer würde vor ihm ausfahren.

In jedem Falle wird der Schwerverkehr, vom Spar-Lieferwagen bis zum Müllauto, diese Radien nicht fahren können und somit das Kreisfahrgebot nicht einhalten können, zumal der Kreis etwas asymmetrisch liegt, d.h. in der Rechbauerstraße von Süden nach Norden "mehr" um den Kreis herumgefahren werden musss.

Nun bin ich wirklich gespannt, ob die LKW-Fahrer beim geraden Überfahren der Kreuzung auch schön brav rechts blinken, immerhin verlassen sie ja einen Kreisverkehr  :frech:
Tun sie das nicht, wäre eine Strafe fällig, bei anderen Kreisverkehren wird das rechts Blinken beim Verlassen auch immer wieder kontrolliert und abgestraft.  :police:

Irgendwie mögen mir soche Verkehrseinrichtungen, die baulicherseits bereits das Übertreten von Verkehrsregeln für gewisse Fahrzeugarten voraussetzen gar nicht gefallen.

Ideal und billig wären für diese Kreuzung 4 Stopptafeln gewesen, wie es sie in den USA oder auch in DE gibt. Entsprechend unseren Gesetzen alternativ 2 Stopptafeln für die Rechbauerstraße und Geschindigkeitsminderer (Bodenwellen, Radarkasten) für die Nibelungengasse, um das bevorrangte Drüberrasen zu verhinden.

Die jetzige Lösung ist eine halbe Sache, dafür aber teuer! >:(

  • Bim
Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Antwort #59
Dieser Kreisverkehr ist vielmehr eine Kreuzung/Platz und kann auch in gedachter Linie gerade überquert werden ....  :-X

Wäre ein Hindernis in der Mitte, wäre es auch schon viel eindeutiger, denn dan müsste daran gemäß StVO rechts daran vorbei gefahren werden. Eindeutig wäre in der Mitte des KV aus jeder Richtung sichtbare Gebotszeichen "Vorgeschrieben Fahrtrichtung nach rechts", so wie bei jedem anderen KV auch.

Der KV funktioniert schon rein rechtlich nicht, denn wenn ein LKW gerade fahren darf, darf es auch ein PKW bzw. darf ein PKW den "Kreisverkehr" nicht gerade überqueren, darf es ein LKW auch nicht. (Sonst müsste wo ein Hinweis sein, gilt PKW, aber nicht für LKW.  Daher gilt der KV, wenn für Alle, oder für Keinen.)

Die dort aufgestellten Verkehrszeichen schreiben schlicht und einfach nichts vor. Das Gefahrenzeichen "Achtung Kreisverkehr" weißt nur auf eine Gefahr hin .... ist rechtlich aber nicht bindend, da es weder ein Verbots- oder Gebotszeichen ist. Das "Vorrang geben" - Zeichen, sagt mir lediglich, dass ich anderen den Vorrang zu geben habe und auch nicht mehr.

Baulich gesehen bleibt diese Örtlichkeit ein Platz/Kreuzung, aber kein KV. Auch beschilderungsmäßig ist es kein KV bzw. kann niemand beanstandet werden, wenn der "KV" gerade überquert wird bzw. beim Linksabbiegen bis zum Kreuzungsmittelpunkt einfährt ....