Der UVP-Sachverständige für Elektrotechnik hat dazu weiter ausgeführt, dass die Trassenvariante mit einer geringen Kabellänge aus elektrotechnischer Sicht in Hinblick auf die Erhaltung der Löschfähigkeit des Netzes zu bevorzugen ist. Der Sachverständige hat in diesem Zusammenhang jedoch auch darauf hingewiesen, dass eine Verlegung entlang der Südbahn den Nachteil hätte, dass im Rahmen des Umbaus des Grazer Hauptbahnhofs und der steirische Ostbahn mehrmalige Umlegungen bzw. Provisorien an den Kabelanlagen erforderlich wären, die nur bei abgeschalteter Leitung möglich wären und dies wiederholt zu Betriebsbeeinträchtigungen der Bahnstromversorgung des Unterwerkes Werndorf führen würde. Gemäß den ergänzenden Ausführungen des UVP-Sachverständigen für Eisenbahntechnik wäre die Strecke entlang der Südbahn gemäß UVE-Unterlagen überdies nicht maßgebend kürzer als die eingereichte Trasse der 110 KV-Übertragungsanlage.