Und nun liegt der Ball bei der Staatsanwaltschaft:
SCS als Fall für den StaatsanwaltKnalleffekt im Prozess zwischen Grazer Kaufleuten und der Shopping City Seiersberg: Der Richter hat den Fall an die Korruptions-Staatsanwaltschaft übergeben. Sie soll den Verdacht auf Amtsmissbrauch durch die Gemeinde Seiersberg und/oder das Land Steiermark.
Die SCS ist jetzt auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft
Die Frage, ob in der Shopping City Seiersberg (SCS) alles rechtmäßig abläuft, wird seit Jahren vor Gericht verhandelt. Bisher ging es "nur" um eine zivilrechtliche Wettbewerbsklage unter Kaufleuten. Jetzt aber erhält der Fall eine brisante strafrechtliche Dimension: Der zuständige Zivilrichter Bernhard Deu hat den Prozess unterbrochen und die vertrackte Causa von Amts wegen an die Korruptions-Staatsanwaltschaft in Wien übergeben. Sie soll den Verdacht auf Amtsmissbrauch durch die Gemeinde Seiersberg und/oder das Land Steiermark prüfen.
Schmuck statt MöbelDie jahrzehntelangen Streitereien um den Einkaufstempel waren vor zwei Jahren neu aufgeflammt, als in Seiersberg der fünfte Bauteil der SCS errichtet wurde. Als Kläger trat damals die "Aktionsgemeinschaft Österreichische Wirtschaft" (AÖW) auf - ein Verein, dem unter anderem die Grazer Einkaufszentren Citypark und Murpark sowie die Firmen Cosmos und Gaschler angehören. Die AÖW wirft den SCS-Betreibern zwei Dinge vor: Erstens würden sie sich nicht an die Beschränkungen der Widmungs- und Baubescheide halten, weil in Seiersberg statt der erlaubten Großwaren (Möbel, Baustoffe) flächendeckend auch Textilien, Mode, Schmuck und zum Teil Lebensmittel verkauft werden. Zweitens bestehe der Verdacht, dass die Bescheide selbst rechtswidrig sind.
Vorwurf: AmtsmissbrauchDieser zweite Punkt enthält den Vorwurf des Amtsmissbrauchs, weshalb der Akt nun zum Staatsanwalt wandert. Der Seiersberger SP-Bürgermeister Werner Breithuber - für ihn und alle anderen Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung - blickt den strafrechtlichen Ermittlungen allerdings gelassen entgegen: "Wir haben diese Vorwürfe x-fach geprüft. Alle Bescheide, die wir erlassen haben, sind absolut in Ordnung und zudem rechtskräftig. Das haben uns auch die Aufsichtsbehörde und die Obergerichte bestätigt." Die Einhaltung der Auflagen werde laufend von einer Kommission geprüft, Beanstandungen habe es bisher nicht gegeben.
Tatsächlich muss die Einschaltung der Korruptions-Staatsanwaltschaft noch nicht automatisch bedeuten, dass der Zivilrichter selbst an ein Vorliegen strafbarer Tatbestände glaubt. Andererseits kann Amtsmissbrauch auch durch Unterlassung begangen werden, wenn etwa eine Behörde tatenlos zusieht, wie Bescheide nicht eingehalten werden. Dieser Vorwurf könnte auch das Land als Aufsichtsbehörde treffen. Im Büro des für Raumordnung zuständigen Landesrates Manfred Wegscheider beteuert man aber, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. "Es gibt kein besser geprüftes Projekt als die SCS in Seiersberg. Wir haben das aufsichtsbehördlich bis ins letzte Detail geprüft und kein Fehlverhalten gefunden", sagt Referent Peter Ebner.
Anders beurteilt der Obmann des AÖW-Vereins, Wolfgang Sauer, die Situation: "Wir wollen wissen, auf welche Weise die heute rechtsgültigen Baubescheide zustande gekommen sind. Da gab es möglicherweise Ungereimtheiten, und das muss einmal unabhängig geklärt werden."
Für die vor zwei Jahren eingebrachten Zivilklagen zeichnet sich nun ein Endlos-Verfahren ab. Die Wettbewerbsklage wurde in 1. Instanz abgewiesen, das Obergericht sah die Sache anders und hat den Fall zur neuerlichen Prüfung wieder ans Bezirksgericht verwiesen. Jetzt ruht das Verfahren bis zum Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen.
Die SCS-Betreibergesellschaft hat sich mit Gegenklagen gegen AÖW-Funktionäre und -Anwälte gewehrt. Diese Klagen wurden zum größten Teil abgewiesen.
Quelle:
www.kleine.atWelche Folgen das haben wird, falls sich das als wahr heraus stellt?