Re: Variobahn 223
Antwort #41 –
Hier geht es aber nicht um schwierige Ermittlungen nach einem Flugzeugabsturz, wo über Monate und Jahre hinweg forensische Untersuchungen stattfinden, bei denen in akribischer Kleinstarbeit tausende Teile wieder zusammengesetzt werden, damit sich vielleicht feststellen lässt, wer oder was der Auslöser für den Absturz war!
Du kannst dir gar nicht vorstellen, was für ein Rattenschwanz ein - zweifacher - Schaden, eines - möglicherweise - noch nicht abgenommenen Fahrzeugs für Folgen haben kann. Hier geht es - auf das Fahrzeug gerechnet - um einen Millionenbetrag. Und mit Abnahme meine ich nicht, die behördliche Zulassung, sondern die Abnahme eines mängelfreien und technischen einwandfreien Fahrzeuges. Solange nicht eindeutig geklärt ist, wer für die beiden Defekte letztlich verantwortlich ist (Zulieferer, Stadler, HGL etc.), wird das Fahrzeug nicht fahren. Und gerade die Frage, wer für etwas verantwortlich ist bzw. sein soll - das kann man sich vorstellen - ergibt oft einen großen "Interpretationsspielraum" bis hin zur gerichtlichen Klärung. Und gerade das Verhältnis Stadler und HGL ist nach dem "Lärmschluckauf" nicht gerade das Beste ...
Hier geht es um eine bereits reparierte (technisch gesehen sehrwohl auch im Linienbetrieb einsetzbare) Straßenbahn, die jedoch nur in der Remise vor sich hin "gammelt"!
Mag sein, dass das Fahrzeug repariert ist, eingesetzt wird es im Moment halt nicht - siehe oben; ein Einsatz durch die HGL könnte z. B. ein Präjudiz herstellen und damit ggf. die Haftungsfrage verändert. Die HGL könnte einen Einsatz des Fahrzeugs ablehnen, weil man der Meinung ist, von Fahrzeug geht eine Gefährdung aus (siehe Brand).
Ich kann von meiner Stelle aus nicht beurteilen, ob das Fahrzeug "technisch gesehen sehr wohl auch im Linienbetrieb einsetzbar" wäre - ich bin kein Hellseher ...
Welche Versicherung den entstandenen Schaden zu bezahlen hat, ist für einen erneuten aktiven Einsatz im Netz der HGL doch gar nicht relevant!
Doch! Wenn das Fahrzeug z. B. aus irgendeinem Grund komplett saniert werden müsste, wären das entsprechende Schäden, für die jemand haften (!) und sofern es versicherbares Risiko (!) ist - nicht alles nicht versicherbar - jemand aufkommen muss. Und wie gesagt: eine Variobahn kostet gut 2 Mio.!
Der Schaden wurde hoffendtlich vor der Reparatur ausreichend genau dokumentiert, fotografiert und gefilmt, damit sich die Anwälte beider Parteien noch jahrelang damit beschäftigen können!
Davon kann man ausgehen, weil da sicherlich Sachverständige die Schäden begutachtet haben - trotzdem heißt das nicht, dass die Sache damit - rechtlich - geklärt ist.
Insgesamt ist es natürlich nicht schön, wenn so ein Fahrzeug bis dato nicht eingesetzt wird, aber vielleicht ist man ja der Lösung des Falles schon sehr nahe?
W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)