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Von Daniel Windisch
daniel.windisch@grazer.at
Wie können Zebrastreifen sicherer werden? Experten widmen sich seit Jahren dieser Frage, herausgekommen ist eine Richtlinie, die für den Verkehr in Graz weit reichende Folgen haben könnte. Dass just einige Hauptverkehrsadern nur noch einspurig befahrbar sein sollen, ist dabei nur eine der ,,Nebenwirkungen".
Kurz zusammengefasst, besagt die Richtlinie Folgendes: Befindet sich ein Zebrastreifen auf einer Straße, wo der Verkehr auf zwei (oder mehr) Spuren in eine Richtung läuft, muss der Schutzweg entweder mit einer (Druckknopf-)Ampel ausgestattet werden oder komplett verschwinden. Die dritte Möglichkeit: Die Fahrbahn wird auf eine Spur verengt.
Was sich nicht dramatisch anhört, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als explosive Vorgabe. Denn ,,13 oder 14 Problemstellen", einige davon an Hauptstraßen, hat man im Rathaus ausgemacht. Manche wurden bereits ,,entschärft", bei anderen steht Lisa Rücker, Grün-Vizebürgermeisterin und Verkehrsreferentin, vor größeren Schwierigkeiten.
Geldstrafen drohen
Konkret sind es drei Fälle, die Rücker Kopfzerbrechen bereiten. Am Kaiser-Josef-Platz hat man sich zwar zu einer Lösung durchgerungen - doch die wird für Ärger bei Autofahrern sorgen. Denn rund um den Zebrastreifen zwischen Bim-Haltestelle und Markt werden Sperrflächen auf die Straße gepinselt. De facto steht dann nur noch eine Fahrspur zur Verfügung. Autolenkern, die die Sperrflächen überfahren, drohen Geldstrafen.
Unlösbar scheint indes die Causa Plüddemanngasse - hier weitere Ampeln aufzustellen, würde das tägliche Verkehrschaos nur verschlimmern. Zudem schlage eine Ampelanlage mit rund 60.000 Euro zu Buche, wird in Rückers Büro auf die Kosten hingewiesen. Auflassen will man die Zebrastreifen allerdings auch nicht, eine Fahrbahnverengung kommt aufgrund des starken Verkehrsaufkommens ebenfalls nicht in Frage. Ungeklärt ist auch das ,,Schicksal" des Marburger Kais: Hier wollen die Grünen eine Zusammenlegung der beiden Fahrspuren, die ÖVP legt sich jedoch - noch - quer.
Übrigens: Bei der Richtlinie handelt es sich um kein Gesetz - es besteht also kein Zwang zur Umsetzung. Im Rücker-Büro ist man aber stur: ,,Wir wollen das umsetzen!"
Quelle:
www.grazer.at