Lt. einem nicht-befreundeten Forum soll es bei den Stadler GTW der Landesbahnen (und wohl auch bei denen der GKB) ein Problem mit den Crashelementen geben, weshalb diese ausgetauscht werden müssen. Bis dahin müssen wohl die ersten Reihen in den Fahrzeugen (als Schutzraum für den Triebfahrzeugführer) gesperrt bleiben: http://www.bahnforum.info/smf/index.php?topic=168878.702W.
Ich verstehe nicht warum ein EVU die Sicherheitsbescheiung verliert während das andere EVU es behält.
Bedeutet das Verlieren einer Sicherheitsbescheiningung nicht, dass die ST(L)B niemanden mehr mit einem Zug befördern darf?
Interessant, dass die GTW der GKB weiterhin ohne dieser Sicherheitsvorkehrung verkehren...
Zitat von: pk am Mai 31, 2016, 20:36:51Interessant, dass die GTW der GKB weiterhin ohne dieser Sicherheitsvorkehrung verkehren...Ist dem tatsächlich so?W.