Zum Hauptinhalt springen
  • Wir sind gesiedelt! -> NEUES FORUM

    Sollte keine E-Mail gekommen sein, bitte um Neuregistrierung.

Thema: Straßenbahnfahrerin verurteilt (3342-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Benutzer und 1 Gast betrachten dieses Thema.
  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Straßenbahnfahrerin verurteilt
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5848004/Graz_Bub-musste-nach-Unfall-Fuss-amputiert-werden_


Also sowohl das Urteil als auch der Artikel ist schlicht und ergreifend eine Frechheit.  :-X

Dort ist ein Schutzweg, der zu einer Ampel gehört. Auch wieder toll recherchiert... Und Schutzwege gelten nicht für Schienenfahrzeuge!
Liebe Grüße
Martin

  • PeterWitt
Re: Straßenbahnfahrerin verurteilt
Antwort #1
So kann es gehen, als Lenker eines Fahrzeugs ist man immer, ob schuldig oder nicht, mit einem Fuß im Gefängnis. 
Ich kann den Artikel leider nicht lesen, aber dennoch, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man mit einer Straßenbahn diese Kreuzung zur Stoßzeit unbeschadet bei Rot überqueren kann.

Anders natürlich, wenn man sich auf die Ausnahme des Vertrauensgtundsatzes für Kinder versteift, aber mal ehrlich, dann müsste man in der Stadt, insbesondere in der Früh und zu Mittag, generell maximal Schrittempo fahren.

Re: Straßenbahnfahrerin verurteilt
Antwort #2
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5848004/Graz_Bub-musste-nach-Unfall-Fuss-amputiert-werden_


Also sowohl das Urteil als auch der Artikel ist schlicht und ergreifend eine Frechheit.  :-X

Dort ist ein Schutzweg, der zu einer Ampel gehört. Auch wieder toll recherchiert... Und Schutzwege gelten nicht für Schienenfahrzeuge!


Wieso soll das Urteil eine Frechheit sein?
Dort ist eine Ampel, entsprechend wird es sich um die Frage gedreht haben wer bei rot gefahren/gegangen ist.  Und das Gericht kam wohl zum eindeutigen Schluss dass es die Strassenbahnfahrerin war. Die Fahrerin kann ja berufen wenn sie will.

Ausserdem finde ich deine Aussage ziemlich unangebracht, das Kind muss immerhin für sein restliches Leben mit der Verletzung leben.

Re: Straßenbahnfahrerin verurteilt
Antwort #3
Meines Wissens hat die betreffende Straßenbahnfahrerin ein Signal missinterpretiert und ist offenbar bei gesperrt gefahren, dies dürfte sie im Verfahren auch eingestanden haben. Unabhängig davon sicherlich keine schöne Sache, weil - egal ob Schuld oder nicht schuldig - das Kind ein Leben lang mit der Behinderung zurecht kommen muss (und hoffentlich wird) bzw. die Fahrerinnen mit der Situation umgehen muss (und das hoffentlich kann). Sowas wünsche ich keinem.

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

Re: Straßenbahnfahrerin verurteilt
Antwort #4
Unabhängig davon sind Kinder vom Vertauensgrundsatz ausgenommen, man kann also grundsätzlich nicht damit rechnen, dass sich ein 6jähriger stets StVO-konform verhält.
"... und zu den Fenstern schauten lebendige Menschenköpfe heraus, und schrecklich schnell ging's, und ein solches Brausen war, dass einem der Verstand stillstand."
 - Peter Rosegger (erste Begegnung mit der Semmeringbahn)

  • Ch. Wagner
Re: Straßenbahnfahrerin verurteilt
Antwort #5
Es ist schon noch so, daß wir in einem Rechtsstaat leben. Der unabhängige Richter hat geurteilt.
Ich kenne die Urteilsbegründung nicht. Möglicherweise aber einer der Diskutanten (was ich allerdings nicht glaube). Es wird also die Frau Schwarz dabeigewesen sein. Und da brauchte sie auch nicht zu recherchieren, sondern nur mitzuschreiben. Und sie hat geschrieben, daß die Fahrerin geständig war.
Abgesehen von der Strafe kommt wohl noch ein Zivilverfahren auf sie zu. Und ein Kind bei einem Unfall schwer zu verletzen, ist wohl auch nicht lustig, und auch sie muß damit leben. Und im Fahrdienst wird sie wohl auch nicht mehr arbeiten können.
Abgesehen davon: hier ein Urteil zu diskutieren, ohne die Zeugenaussagen und die Gutachten zu kennen, halte ich für sehr bedenklich.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Straßenbahnfahrerin verurteilt
Antwort #6
Die Situation und der Umstand, was dem jungen Burschen passierte, ist natürlich tragisch und es möge ihm hoffentlich in Zukunft halbwegs gut gehen.
Was jedoch an dieser Situation wieder so richtig verdeutlicht wird: Für das Führen eines Straßenbahnfahrzeuges ist mehr als 100% Aufmerksamkeit erforderlich! Es ist kein Job, wo man sich einfach reinsetzt, die Lehne zurückstellt und den Fuß auf das Fahrpedal legt. Bei manchen Personen in der Fahrerkabine hat man ab und zu den Eindruck, Hauptsache schnell weiter und Türen zu -natürlich dann auch mit "Zentral Schließen" mitten im Fahrgastwechsel gleich nach ein paar Sekunden Öffnungszeit  :-\
Ob die verurteilte Fahrerin bei "Gesperrt" in den Knotenpunkt eingefahren ist, kann ich nicht beurteilen. Das entsprechende Gutachten wird schon alle Fakten (Datenspeicher Strab und Verkehrsrechnerauswertung) aufgelistet haben. Wenn es jedoch so war, dann gibt es nach dem Wechsel von "Frei" auf "Gesperrt" eine entsprechende Räumzeit für die Verkehrsteilnehmer, die vor Einfahren des Querverkehrs, den Knotenpunkt verlassen müssen. Für Straßenbahnfahrzeuge gibt es da entsprechende Beschleunigungswerte und Längenangaben, die in diese Berechnung mit ein fließen. Der ungünstigste Zustand ist das Anfahren aus dem Stand z.B. von einer Haltestelle und Räumen des Knotenpunktes. Da wirkt sich eine kleine Verzögerung (langsamer Links- oder Rechtsabbieger vor einer Straßenbahn) schon mal sehr ungünstig aus und man muss beim Räumen dann genau drauf achten, ob nicht schon querende Fußgänger frei bekommen haben. Dies missliche Lage für Straßenbahnfahrzeuge konnte man regelmäßig vor dem Umbau der VLSA am Knotenpunkt "Mandellstraße - Sparbersbachgasse" mitverfolgen, wenn Linksabbieger das Räumen von straßenbahnfahrzeugen immer wieder verzögert haben. Daher - 200% Aufmerksamkeit - auch wenn vorher eine Türstörung oder ein anderes Gebrechen für eine verzögerte Abfahrt gesorgt hat.
Ebenso kritisch sehe ich die Situation beim Anfahren aus dem Haltestellenbereich vor einer VLSA mit vorhandenem T-Signal. Das T-Signal dient dazu, dem Fahrer die unmittelbar bevorstehende Freigabe zu signalisieren - also Zeit zum Türenschließen. Sehr oft muss ich leider feststellen, dass beim Aufleuchten des T-Signals bereits mit dem Anfahrvorgang begonnen wird. Dieser Umstand wirkt sich natürlich auf die entsprechende Räumaktivität des Querverkehrs aus, der dann noch im Kreuzungsbereich vorhanden ist. Vom Aufleuchten des T-Signals bis zur Freigabe des 4-Punkt-Signalgebers sind es immerhin 5s und diese 5s sind bei Räumzeiten sehr entscheidend!
Daher - "Gesperrt" ist gesperrt und nicht nur in einem Straßenbahnfahrzeug sitzen und stehen Personen, rund um die Straßenbahn gibt es noch viel mehr Fußgänger, Radfahrer usw.
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat [Mark Twain]

Re: Straßenbahnfahrerin verurteilt
Antwort #7
Es ist schon noch so, daß wir in einem Rechtsstaat leben. Der unabhängige Richter hat geurteilt.
Ich kenne die Urteilsbegründung nicht. Möglicherweise aber einer der Diskutanten (was ich allerdings nicht glaube). Es wird also die Frau Schwarz dabeigewesen sein. Und da brauchte sie auch nicht zu recherchieren, sondern nur mitzuschreiben. Und sie hat geschrieben, daß die Fahrerin geständig war.

Schau, es gibt nicht nur eine Quelle (und damit meine ich nicht den Kurz-Bericht der Krone zu dem Verfahren).

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Straßenbahnfahrerin verurteilt
Antwort #8
Liebe Grüße
Martin

  • Ch. Wagner
Re: Straßenbahnfahrerin verurteilt
Antwort #9
Ich habe nur nach der Urteilsbegründung gefragt, und darüber wurde nicht berichtet.
Tagtäglich gehen Erwachsene bei Rot über die Straße, tagtäglich fahren Erwachsene mit dem Rad über den Gehsteig, tagtäglich telefonieren Erwachsene im Auto. Und Kinder sehen das alles - woher sollen sie also wissen, daß dies alles verboten ist. Und wer hätte denn an diesen Unfall gedacht, wenn nicht zufällig jetzt die Verhandlung gewesen wäre, und wenn nicht außer Corona nichts anderes passiert wäre. Niemand. Har wer etwas daraus gelernt? Niemand.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Straßenbahnfahrerin verurteilt
Antwort #10
...
Abgesehen davon: hier ein Urteil zu diskutieren, ohne die Zeugenaussagen und die Gutachten zu kennen, halte ich für sehr bedenklich.

In dem Punkt kann ich Dir nur beipflichten!

Re: Straßenbahnfahrerin verurteilt
Antwort #11
Hoffentlich hat das auch HGL intern Konsequenzen indem man alle Fahrer nochmals nachschult wie sie sich zu verhalten haben, und auch bei Verstössen strikt ahndet. Weil das darf es einfach nicht sein dass, so wie die Fahrerein sagt "Naja, ich fahr mal los, ich glaube das Signal wird schon noch gelten". Solche Fahrer muss man aussortieren bevor es wieder zu einem Unfall kommt.

  • Ch. Wagner
Re: Straßenbahnfahrerin verurteilt
Antwort #12
Hoffentlich hat das auch HGL intern Konsequenzen indem man alle Fahrer nochmals nachschult wie sie sich zu verhalten haben, und auch bei Verstössen strikt ahndet. Weil das darf es einfach nicht sein dass, so wie die Fahrerein sagt "Naja, ich fahr mal los, ich glaube das Signal wird schon noch gelten". Solche Fahrer muss man aussortieren bevor es wieder zu einem Unfall kommt.


Interessant, was du da alles weißt. Warst du in der betroffenen Straßenbahn?  Warst du Zeuge des Unfalls? Warst du bei der Gerichtsverhandlung?

Und wie wäre es mi einer Auffrischung deiner Rechtschreibkenntnisse.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Straßenbahnfahrerin verurteilt
Antwort #13
Hoffentlich hat das auch HGL intern Konsequenzen indem man alle Fahrer nochmals nachschult wie sie sich zu verhalten haben, und auch bei Verstössen strikt ahndet. Weil das darf es einfach nicht sein dass, so wie die Fahrerein sagt "Naja, ich fahr mal los, ich glaube das Signal wird schon noch gelten". Solche Fahrer muss man aussortieren bevor es wieder zu einem Unfall kommt.


Interessant, was du da alles weißt. Warst du in der betroffenen Straßenbahn?  Warst du Zeuge des Unfalls? Warst du bei der Gerichtsverhandlung?

Und wie wäre es mi einer Auffrischung deiner Rechtschreibkenntnisse.


Dafür muss man nur den Artikel lesen, da stehts klipp und klar:

Ich habe Tür­pro­ble­me ge­habt und kann mit of­fe­nen Türen nicht fah­ren." Nach­dem sie die Türen kon­trol­lier­te und wie­der in die Stra­ßen­bahn ein­stieg, war aus ihrer Sicht ,,ein­deu­tig Frei­fahrt". Also sei sie ein­ge­stie­gen und ge­fah­ren.

Und da steht ja auch noch erschwerend dass sie viel zu spät gebremst hat, nämlich erst nach der Kollision und nicht schon davor wie der Sachverständige klar sagt.