Zitat von: st.georg am April 17, 2012, 20:45:04Falls ohnehin kein "rechtliches Problem" im Wege steht, was würde sonst passieren, wenn ein Fahrer sich mit seinem Fahrzeug mit einigen Metern Abstand einfach "dranhängt"?Das geht doch von der Signalanlage her nicht, weil der Folgewagen ja bei gesperrt einfahren würde ...
Falls ohnehin kein "rechtliches Problem" im Wege steht, was würde sonst passieren, wenn ein Fahrer sich mit seinem Fahrzeug mit einigen Metern Abstand einfach "dranhängt"?
Die Anlage muß die Möglichkeit bieten, daß in der gleichen Richtung mehrere Züge die eingleisige Strecke nacheinander durchfahren können, ehe die Gegenrichtung befahren wird. Die Begrenzung der Anzahl der Züge für den Nachläuferverkehr ist den örtlichen Bedingungen des Straßenbahnbetriebes anzupassen.
Ich glaube Comanderr meint ein Nachfahren auf Sicht - wie früher mit Nachzugzeichen.
Mit SL 4 im zwanzig Minuten Takt und SL 5 im zehn Minuten Takt, kommt man auf ein rechnerisches 6,66 Minuten Intervall. Das müßte außerhalb der HVZ locker ausreichen.
Eine Regelung wie vor drei Jahren bei den 7er Gleisbauarbeiten wäre sinnvoll gewesen. Da fuhr nur jedes 2te Fahrzeug nach Wetzelsdorf, die restlichen wendeten am Hauptbahnhof.
Jetzt fahren 24 Kurse / Stunde in beiden Richtungen
Die Idee jedes zweite Fahrzeug einer Linie (meine Präferenz SL4) ab 08:30 über die Laudongasse wenden zu lassen oder diese Linie im 20 Minuten Takt verkehren zu lassen und parallel dazu eine zweite Jakominiplatz Liebenau - ebenfalls im zwanzig Minuten Takt würde die Stehpartie verringern und man würde sich zusätzlich auf dieser Linie einen Kurs ersparen.
Natürlich löst man das Problem weil insgesamt weniger Fahrzeuge durch den Abschnitt müssen.Schauen wir uns eine Stunde an:Jetzt fahren 24 Kurse / Stunde in beiden Richtungen60:24= 2,5 -> Jeder Kurs hat theoretisch 2,5 Minuten um durchzufahren.Wenn Du eine Linie halbierst müssen nur 18 Kurse pro Stunde durch:60:18= 3,33 -> jeder Zug hat dadurch um 50 Sekunden mehr Zeit....Das verbessert die Situation mit roten Signalen sicher!
Aufgrund rechtlicher Gründe ist das Konvoifahren offenbar verboten.
Zitat von: Martin am April 18, 2012, 16:08:28Aufgrund rechtlicher Gründe ist das Konvoifahren offenbar verboten.Welche Gründe sollten das sein? Wird das jetzt auf sämtlichen eingleisigen Bahnstrecken verboten?
Soweit ich das sehe ist das einzige Problem, dass die Signalanlage nur bis 1 zählen kann. Wie leicht sich das bei den vorhandenen Anlagen ändern ließe weiß ich natürlich nicht.
Aus der Sicht der Fahrgäste wird die ganze Problematik "halb so wild" sein. Wenn zB ein 5-Minuten-Intervall besteht, und die Kurse haben durchschnittlich 5 Minuten oder ein Mehrfaches an Verspätung (bis 15 Minuten seien hier "normal", sagte mir eine Fahrerin....), dann kommt ja ohnehin ein Wagen zu der an der Fahrplantafel angegebenen Zeit. Ob dieser Wagen/dieser Kurs nun verspätet unterwegs ist oder nicht, kann vom Fahrgast ja gar nicht wahrgenommen werden. Dem fällt lediglich die Wartezeit vor den Kletterweichen auf...