Für mich bleiben bei aller Freude über den Abgang trotzdem zwei Fragen:1. Wie kann ein Landesbeamter so viele Urlaubstage "horten"?2. Wie alt bzw jung ist HW, wenn er die Pension antritt? (Die Antwort auf diese Frage ist nur in Relation zu anderen Schicksalen interessant, welchen diese Gnade nicht so leicht widerfährt.)
Grundsätzlich bezweifle ich, ob das zitierte BDG vollinhaltlich für die Landesbeamten übernommen zutreffend und daher gültig und anwendbar ist. Nach den aktuellen Übergangsbestimmungen des BDG kann übrigens kein Bundesbeamter mehr mit 62 Lj. durch Erklärung in Pension gehen. Weiters ist mir nach wie vor unerklärlich, wie bei allfälliger Anwendung des § 69 BDG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Landes ein Resturlaub von mindestens 15 Wochen entstehen kann.
.....Wer sagt, das der Landeseisenbahndirektor (siehe auch hier:http://www.stlb.at/graz/ ) 15 Wochen Urlaub hat......
....HW wechselt laut einer Meldung der Kleinen Zeitung (Druckausgabe vom 13.01.2015, Seite 19) am 1.5. vom Resturlaub gleich in den Ruhestand.Da er sich laut dieser Meldung schon jetzt auf Urlaub (bzw. Resturlaub) befindet, ergibt sich dier von mir genannte Dauer des Resturlaubs!
Eigentlich ist diese Diskussion unnötig, da das Pensionierungsverfahren sicher rechtskonform ist. .....
Ich wollte auch nie über HW diskutieren, sondern nur zwei Antworten auf zwei banale Fragen haben.
Ich denke, man kann ja in dieser Angelegenheit eins und eins zusammenzählen ...W.