Ein Detail: Ein E-Autofahrer ist bei Gericht abgeblitzt, weil er argumentiert hatte, er habe keinen Ausstoß gehabt und daher den Zweck der IG-L-Beschränkung nicht gefährdet. Das Gericht argumentierte mit "gleichmäßigem Verkehrsfluss" und "Sicherheit". Meines Erachtens nach ein Fehlurteil, weil das IG-L ja eindeutig auf Sauberkeit und nicht auf Sicherheit abzielt. Dieser Paragraf gehört geändert.
Ich persönlich würde gerne 150 oder 160 auf der Autobahn fahren. Aber es kann ruhig bei 130 bleiben, das ist wahrlich kein brennendes Problem. Eher verstehe ich es nicht, wieso auf kurvenreichen Strecken auf der Autobahn (Pack oder NÖ Wechsel) ein 100er verordnet ist. Auf der Überlandstraße muss jeder Lenker ja auch schauen, wie viel jede Kurve verträgt - bei weitem nicht jede Kurve geht 100, da gibt es auch Spitzkehren ...
Was das IG-L und die Geschwindigkeitsbeschränkungen anbelangt, so halte ich es als erstes einmal notwendig, die Strafen zu vereinheitlichen. Warum soll ich bei Überschreitung nach IG-L mehr zahlen als bei Überschreitung nach StVO? Vereinheitlichen kann natürlich auch Erhöhung bei der StVO sein.
§ 1. (1) Ziele dieses Bundesgesetzes sind 1.der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen, des Tier- und Pflanzenbestands, ihrer Lebensgemeinschaften, Lebensräume und deren Wechselbeziehungen sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Luftschadstoffen sowie der Schutz des Menschen vor unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen;2. die vorsorgliche Verringerung der Immission von Luftschadstoffen und3. die Bewahrung der besten mit nachhaltiger Entwicklung verträglichen Luftqualität in Gebieten, die bessere Werte für die Luftqualität aufweisen als die in den Anlagen 1, 2 und 5 oder in einer Verordnung gemäß § 3 Abs. 5 genannten Immissionsgrenz- und -zielwerte, sowie die Verbesserung der Luftqualität durch geeignete Maßnahmen in Gebieten, die schlechtere Werte für die Luftqualität aufweisen als die in den Anlagen 1, 2 und 5 oder in einer Verordnung gemäß § 3 Abs. 5 genannten Immissionsgrenz- und -zielwerte.
Von Populisten kann man nichts anderes erwarten. Die gschwind herbeigeredete mögliche Geschwindigkeitserhöhung ist doch nur ein Ablenkungsmanöver von seiner Einfallslosigkeit, was echte Aufgaben angeht
Er vermutet, darf er das nicht?
Sorry Cerberus2, da muss ich ganz intensiv einhaken.Zitat von: Cerberus2 am Dezember 23, 2017, 09:34:34Ich persönlich würde gerne 150 oder 160 auf der Autobahn fahren. Aber es kann ruhig bei 130 bleiben, das ist wahrlich kein brennendes Problem. Eher verstehe ich es nicht, wieso auf kurvenreichen Strecken auf der Autobahn (Pack oder NÖ Wechsel) ein 100er verordnet ist. Auf der Überlandstraße muss jeder Lenker ja auch schauen, wie viel jede Kurve verträgt - bei weitem nicht jede Kurve geht 100, da gibt es auch Spitzkehren ... Die Geschwindigkeit am Wechsel bezieht sich auf die Radien der Kurven. Wie hoch die Geschwindigkeit bei einem bestimmten Kurvenradius sein darf, ist in der RVS geregelt. Die Einhaltung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, gilt aber als Stand der Technik. Also würde ich dein Beispiel umdrehen: Wieso sind auf Überlandstraßen trotz kleiner Radien 100 km/h erlaubt?
Nur so ganz nebenbei: sollte man nicht den Titel ändern, Norbert Hofer ist ja inzwischen Minister. Z.B. "Neues aus dem Infrastrukturministerium". Oder so.