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Thema: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit (21588-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #30
Ich weiß nicht, ob Parkgaragen in Innenhöfen so toll sind - finde, man muss mit dem öffentlichen Raum einfach auskommen ...

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

  • 200er
Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #31
Viel Glück mit einer Parkgarage in nächster Nähe der Herz-Jesu-Kirche  >:D - bekanntlich ist in den vergangenen Jahrzehnten der Grazbach mehrfach über seine Ufer getreten und hat unter anderem die "Unterkirche" der Herz-Jesu-Kirche überschwemmt. Zuletzt war das 1975.

lg 200er

  • 4010
Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #32

Ich sehe da ehrlich gesagt nicht, wo die Auslegung unklar wäre. §64 sagt doch eindeutig aus, das Neubeschaffungen, Neubau und Änderungen am Bestand nach 1. Juli 2000 den neuen Bestimmungen entsprechen müssen; nur vorher schon vorhandene Anlagen und Fahrzeuge müssen nicht nachträglich angepasst werden. Die VB war aber eben vorher nicht vorhanden, sondern wurde erst nach 2000 angeschafft - folglich muss sie den §19 in seiner gültigen Fassung erfüllen.

Du scheinst es so auszulegen, dass die VB - obwohl nach 2000 beschafft - allein durch den Einsatz auf einer Altbaustrecke unter *deren* Bestandschutz fällt. Das halte ich dann doch für eine sehr gewagte Auslegung, mit der sich im Grunde jede Bestimmung der StrabVO umgehen lässt, indem man halt einfach die Strecke nie umbaut sondern immer nur "im Bestand erhält" (und das tut man bei einer Strecke in einer engen Gasse ja mangels Platz für große Neulagen ohnehin). Das kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.


§ 19 bezieht sich explizit auf Betriebsanlagen, nicht auf die Fahrzeuge. Ich sage nicht, dass die VB unter Bestandsschutz fällt, sondern dass sie mit dem § 19 nichts zu tun hat.

Mit der gleichen Argumentation kannst du auf Neubaustrecken den Einsatz von Altfahrzeugen aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes untersagen. Nein nein, eine bestehende Anlage wird nicht zu einer neuen Anlage, nur weil ein neues Fahrzeug darauf verkehrt. Genauso wird ein bestehendes Fahrzeug nicht zu einem neuen Fahrzeug, nur weil es auf einer neuen Strecke verkehrt. Deiner Argumentation nach müsste man auch die 600er mit Drei-Licht-Spitzensignal ausrüsten, wenn sie nach St. Peter fahren.


Edit: Insofern würde ich eher *froh* darüber sein, dass bei den Cityrunnern offenbar das Datum der Auftragsvergabe herangezogen wurde, sonst dürften sie tatsächlich nicht zur Krenngasse fahren.


Selbst dann bleibt aber immer noch die Frage offen: Wie machen das Wien und Innsbruck?!

  • Bim
Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #33
Also demnach dürften die Variobahnen auf der Linie 3 zur Krenngasse verkehren???

Würde ich gescheit finden, denn ich hab mich schon gefragt, warum Gesetzesänderung eine "alte" Bestandsstrecke betreffen. Normalerweise betreffen Gesetzesänderungen ja immer Neubauten/Neuanlangen!!! (dies ist ja in vielen Bereichen so)

Sonst dürften ja womöglich blad einmal nicht einmal mehr die Altfahrzeuge auf solchen Strecken verkehren! Ich finde auch, dass es sinnvoll wäre, wenn das neue Gesetz nur auf Neubaustrecken gültig ist und Anwendung findet!


Aber könnte man nicht entlang der Strecke zur Krenngasse, alle Parkplätze wie in der Schillerstraße etwas zur Seite auf den Gehsteig rücken??? Die Stufe zwischen Gehsteig und Straße mittels Asphalt auffüllen bzw. abschrägen und die Parkmarkierungen am Gehsteig aufmalen, so wie es derzeit in der Schillerstraße gemacht wird. Reicht damit der Abstand vielleicht nicht aus - wenn dies auf der gesamten Strecke gemacht werden würde??? Das wäre dann vielleicht eine Kompromisslösung, dass die VB sofort zur Krenngasse verkehren könnte?!

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #34
Hallo und Willkommen im Forum!  ;)

Da gibt es schon irgendo in den Tiefen des Forums einen Thread. - Mir fehlt grad die Zeit zum Suchen. - Vll kann das ja wer anderer übernehmen.
Liebe Grüße
Martin

Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #35

Aber könnte man nicht entlang der Strecke zur Krenngasse, alle Parkplätze wie in der Schillerstraße etwas zur Seite auf den Gehsteig rücken??? Die Stufe zwischen Gehsteig und Straße mittels Asphalt auffüllen bzw. abschrägen und die Parkmarkierungen am Gehsteig aufmalen, so wie es derzeit in der Schillerstraße gemacht wird. Reicht damit der Abstand vielleicht nicht aus - wenn dies auf der gesamten Strecke gemacht werden würde??? Das wäre dann vielleicht eine Kompromisslösung, dass die VB sofort zur Krenngasse verkehren könnte?!


Die Gehsteige sind dort heute schon teilweise recht schmal - ich sehe keionen Grund, warum ausgerechnet die Fußgänger darunter leiden sollen.


Erstellt am: 17 Februar 2013, 18:25:04

§ 19 bezieht sich explizit auf Betriebsanlagen, nicht auf die Fahrzeuge. Ich sage nicht, dass die VB unter Bestandsschutz fällt, sondern dass sie mit dem § 19 nichts zu tun hat.


Hmm, da hast du allerdings Recht, ich hatte übersehen, dass sich das ganze im Abschnitt "Betriebsanlagen" befindet. Da wäre zu klären, inwieweit die Fahrzeuge da dazu zählen (es gibt einerseits einen eigenen Abschnitt "Fahrzeuge", andererseits gibts im Abschnitt "Betriebsanlagen" auch Dinge, die zumindest teilweise auch Fahrzeuge betreffen - z.B. Sicherungsanlagen).

Das wäre natürlich auch eine Frage fürs Interview mit dem Verkehrsstadtrat.

  • Bim
Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #36


Aber könnte man nicht entlang der Strecke zur Krenngasse, alle Parkplätze wie in der Schillerstraße etwas zur Seite auf den Gehsteig rücken??? Die Stufe zwischen Gehsteig und Straße mittels Asphalt auffüllen bzw. abschrägen und die Parkmarkierungen am Gehsteig aufmalen, so wie es derzeit in der Schillerstraße gemacht wird. Reicht damit der Abstand vielleicht nicht aus - wenn dies auf der gesamten Strecke gemacht werden würde??? Das wäre dann vielleicht eine Kompromisslösung, dass die VB sofort zur Krenngasse verkehren könnte?!


Die Gehsteige sind dort heute schon teilweise recht schmal - ich sehe keionen Grund, warum ausgerechnet die Fußgänger darunter leiden sollen.




Naja, aber ich denke, mir es wäre eine Kompromisslösung, vor allem weil es in diesen Straßen einen beidseitigen Gehsteig gibt. Ich würde dir recht geben, wenn nur auf einer Seite ein Gehsteig wäre.
Und andererseits ist das ja nicht die Murgasse, wo wirlich sehr viele Fußgänger unterwegs sind - ich denke, der Gehsteig müsste für den dortigen Fußgängerverkehr auch nach solch einer Maßnahme reichen.
Aber es wäre eine einfache, schnelle, günstige, KURZFRISTIGE Kompromisslösung, die Variobahn vorerst einmal auch auf der Linie 3 verkehren lassen zu können - bis weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Ich denke, dass es wichtig wäre, dass die Variobahn auch auf der Linie 3 eingesetzt werden kann!

Leiden soll der Fußgänger bzw. der Fußgängerverkehr keinesfalls, aber ich sage immer wieder, wo ein Wille, da auch ein Weg und wenn jeder etwas nachgibt und es ein MITEINANDER statt ein Gegeneinander verschiedener Gruppen (Fußgänger, Bewohner, MIV, Straßenbahn, etc.) gibt, sind immer Lösungen möglich!!! Man muss nur wollen!!!

Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #37


§ 19 bezieht sich explizit auf Betriebsanlagen, nicht auf die Fahrzeuge. Ich sage nicht, dass die VB unter Bestandsschutz fällt, sondern dass sie mit dem § 19 nichts zu tun hat.


Hmm, da hast du allerdings Recht, ich hatte übersehen, dass sich das ganze im Abschnitt "Betriebsanlagen" befindet. Da wäre zu klären, inwieweit die Fahrzeuge da dazu zählen (es gibt einerseits einen eigenen Abschnitt "Fahrzeuge", andererseits gibts im Abschnitt "Betriebsanlagen" auch Dinge, die zumindest teilweise auch Fahrzeuge betreffen - z.B. Sicherungsanlagen).

Das wäre natürlich auch eine Frage fürs Interview mit dem Verkehrsstadtrat.


Um wieder einmal darauf zurückzukommen - es ist alles eine Interpretationssache, siehe auch den alten Rechnungshofbericht Punkt 4.4 (Seite 24) zur Beschaffung.

  • 4010
Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #38



§ 19 bezieht sich explizit auf Betriebsanlagen, nicht auf die Fahrzeuge. Ich sage nicht, dass die VB unter Bestandsschutz fällt, sondern dass sie mit dem § 19 nichts zu tun hat.


Hmm, da hast du allerdings Recht, ich hatte übersehen, dass sich das ganze im Abschnitt "Betriebsanlagen" befindet. Da wäre zu klären, inwieweit die Fahrzeuge da dazu zählen (es gibt einerseits einen eigenen Abschnitt "Fahrzeuge", andererseits gibts im Abschnitt "Betriebsanlagen" auch Dinge, die zumindest teilweise auch Fahrzeuge betreffen - z.B. Sicherungsanlagen).

Das wäre natürlich auch eine Frage fürs Interview mit dem Verkehrsstadtrat.


Um wieder einmal darauf zurückzukommen - es ist alles eine Interpretationssache, siehe auch den alten Rechnungshofbericht Punkt 4.4 (Seite 24) zur Beschaffung.


Nur leider wurde der Punkt, ob "bereits der Einsatz neuer Straßenbahngarnituren eine Anpassung der Sicherheitsräume notwendig macht", beim Gespräch mit dem bmvit scheinbar nicht behandelt, das hätte ja Klarheit gebracht.

Nichtsdestotrotz: Ich bin der Meinung, dass meine Interpretation durchaus gangbar ist - und anscheinend sehen das Städte wie Wien und Innsbruck auch so. Von demher ist das ein selbstauferlegtes Problem!

Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #39

ich denke, der Gehsteig müsste für den dortigen Fußgängerverkehr auch nach solch einer Maßnahme reichen.

Das teilweise Gehsteigparken würde ich nur dann befürworten, wenn alle Autofahrer auch gute Einparker wären, dabei auch immer min. 90cm Gehsteigbreite für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer übrig blieben! Leider muss man aber realistisch sein: Da würde es genausoviele "Gehsteigblockierer" geben, wie es Gleisparker gibt!
Zum Thema Gehsteig gibt es tolle Unterlagen von der Stadt Graz! Im PDF "Barrierefreies Bauen für ALLE Menschen... - in Graz!" steht geschrieben:
Zitat
"Wegbreite: mind. 150cm
Bei punktuellen Hindernissen darf die Durchgangsbreite nicht unter 90 cm eingeschränkt werden. Die Länge von Einschränkungen unter eine Breite von b) 120 cm darf maximal l<100 cm betragen."

Und was die VB oder neuere Straßenbahnen angeht: Man sollte einfach für den Bereich Leonhardstraße und Sparbersbachgasse eine Ausnahmeregelung ins Gesetz schreiben und gut wär's! Wäre sicher die billigste Lösung!

Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #40

Und was die VB oder neuere Straßenbahnen angeht: Man sollte einfach für den Bereich Leonhardstraße und Sparbersbachgasse eine Ausnahmeregelung ins Gesetz schreiben und gut wär's! Wäre sicher die billigste Lösung!


Ja, das wäre natürlich ebenfalls möglich:

Zitat

§ 63. (1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.


Zumindest eine zeitlich befristete Ausnahme sollte sich mit ein wenig Betteln beim Ministerium wohl erwirken lassen. Bei den Sicherheitsräumen geht es ja hauptsächlich um Fluchtwege und das Evakuieren von Fahrzeugen. Das würde aber notfalls über die Fensterseite genauso gehen.

  • Bim
Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #41


Und was die VB oder neuere Straßenbahnen angeht: Man sollte einfach für den Bereich Leonhardstraße und Sparbersbachgasse eine Ausnahmeregelung ins Gesetz schreiben und gut wär's! Wäre sicher die billigste Lösung!


Ja, das wäre natürlich ebenfalls möglich:

Zitat

§ 63. (1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.


Zumindest eine zeitlich befristete Ausnahme sollte sich mit ein wenig Betteln beim Ministerium wohl erwirken lassen. Bei den Sicherheitsräumen geht es ja hauptsächlich um Fluchtwege und das Evakuieren von Fahrzeugen. Das würde aber notfalls über die Fensterseite genauso gehen.



Dafür wäre ich auch!!!! Dass kann doch kein Problem sein?!

Damit könnte die Zeit überbrückt werden, bis weitere Maßnahmen - welche auch immer (Tiefgarage, etc.) gesetzt werden!!! Dann könnte die Variobahn von Anfang an auf allen Linien eingesetzt werden, was natürlich das Beste wäre!

  • kroko
Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #42
Zitat
Leiden soll der Fußgänger bzw. der Fußgängerverkehr keinesfalls, aber ich sage immer wieder, wo ein Wille, da auch ein Weg und wenn jeder etwas nachgibt und es ein MITEINANDER statt ein Gegeneinander verschiedener Gruppen (Fußgänger, Bewohner, MIV, Straßenbahn, etc.) gibt, sind immer Lösungen möglich!!! Man muss nur wollen!!!


Das ist das typische Muster: erst mahnen, dass alle nachgeben sollen, und dann eine Lösung einfordern die zuallererst den Autoverkehr berücksichtigt. Es gibt für Gehsteige in Graz klare Richtlinien darüber, wie breit sie sein sollen - und die werden immer wieder irgnoriert. Jetzt schon sind viele Gehsteige zu schmal, und jetzt schon werden immer wieder Gehsteige noch schmäler gemacht (unter das vorgeschriebene Minimum) um Parkplätze zu "retten". Dadurch wird eine Straße für Fußgänger extrem unattraktiv - wie die Leonhardstraße, durch die ich mit meinem Zwillingskinderwagen nicht gehen kann, weil dort die Parkplätze und Gehsteige zu eng sind und die meisten (dicken) Autos bis weit auf den Gehsteig parken. Hoffentlich werden die Parkplätze dort endlich gestrichen - die sollte es jetzt schon nicht geben dürfen (kein Auto ist so schmal dass es dort in die markierten Parkflächen passt).

  • Bim
Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #43

Zitat
Leiden soll der Fußgänger bzw. der Fußgängerverkehr keinesfalls, aber ich sage immer wieder, wo ein Wille, da auch ein Weg und wenn jeder etwas nachgibt und es ein MITEINANDER statt ein Gegeneinander verschiedener Gruppen (Fußgänger, Bewohner, MIV, Straßenbahn, etc.) gibt, sind immer Lösungen möglich!!! Man muss nur wollen!!!


Das ist das typische Muster: erst mahnen, dass alle nachgeben sollen, und dann eine Lösung einfordern die zuallererst den Autoverkehr berücksichtigt. Es gibt für Gehsteige in Graz klare Richtlinien darüber, wie breit sie sein sollen - und die werden immer wieder irgnoriert. Jetzt schon sind viele Gehsteige zu schmal, und jetzt schon werden immer wieder Gehsteige noch schmäler gemacht (unter das vorgeschriebene Minimum) um Parkplätze zu "retten". Dadurch wird eine Straße für Fußgänger extrem unattraktiv - wie die Leonhardstraße, durch die ich mit meinem Zwillingskinderwagen nicht gehen kann, weil dort die Parkplätze und Gehsteige zu eng sind und die meisten (dicken) Autos bis weit auf den Gehsteig parken. Hoffentlich werden die Parkplätze dort endlich gestrichen - die sollte es jetzt schon nicht geben dürfen (kein Auto ist so schmal dass es dort in die markierten Parkflächen passt).


Ich hätte mit der Streichung von Parkplätzen auch kein Problem, damit am Gehsteig und für die Straßenbahn genug Platz ist!!! Nur wären wir da wieder beim Thema "Image der Grazer Straßenbahn", denn da wird dann nicht gesagt, dass die Parkplätze für die Fußgänger weichen müssen, sondern es wird dann immer gebracht, dass die Parkplätze für die Straßenbahn weichen müssen!!!

Daher würde ich eine Lösung anstreben, die nicht zu Lasten des Straßenbahnverkehrs und dessen Image geht!!! Man muss es schaffen, die Straßenbahn auch für Autofahrer interessant zu machen!!!!
Wenn man den Autoverkehr komplett verbannt, wird es keine Zustimmung für die Straßenbahn geben, zumindest keine positive Stimmung - und dass soll es ja auch nicht sein!!!!

  • Ch. Wagner
Re: Parkgarage Herz Jesu Viertel für VB-Tauglichkeit
Antwort #44
In der StrabVO wird ja auch gefordert, daß die Straßenbahn möglichst effizient fahren können soll.
Zu diskutiern also, ob man beim Ministern betteln gehen soll, ist einfach lächerlich. Bei Fußgängerüberwegen wurden doch auch Stipfeln aufgestellt, damit der gesetzliche Sicherheitsabstand eingehalten wird. Und hat es da je geheißen, die Fußgänger nehmen uns Parkraum weg? Es wird auch kein Stadtbewohner gezwungen, sich einen SUV zu kaufen und "normalen" Autos Parkplätze zu "stehlen". Und wenn ich sehe, daß beim Murpark eher zehnmal draußen herumgefahren wird als in das praktische leere Parkhaus zu fahren, frage ich mich, wie es um den Verstand der Autofahrer bestellt ist. Sie sind einfach zu blöd dafür. Und wenn man nicht vor der Haustür parken kann, dann ist man auf die HGL böse. Und die Vorständin des Steirischen Tennisverbandes sagt kein Wort dazu. Es wir Zeit, daß sie geht.
LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.