Könnte es sein, dass das vergessen wurde?
Wie wäre es mit §24 Abs. 1 lit. d ?"Das Halten und das Parken ist verboten im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder"
Das ist typisch Österreich und Deutschland, für alles und jedes müsste man eine extra Verbotstafel aufstellen weil sonst sofort jeder Einspruch gegen die Bestrafung erheben würde. Das ist einfach furchtbar, alles ist zugepflastert mit Millionen unnützen Parkzonentafeln, Parkverbotstafeln, Ausgenommen...-Tafeln, und ähnlichem. Hätten wir eine vernünftige Judikatur könnte man die alle ersatzlos abmontieren.
Da eigentlich der gesamte Shared Space auch als großer Fußgängerübergang interpretiert werden könnte, wäre in dem Bereich das Halten und Parken auch verboten.
Klagen über Radler: Doch für viele Verkehrsteilnehmer ist der Sonnenfelsplatz nach wie vor gewöhnungsbedürftig. Klagen gibt es seit Beginn und auch weiterhin über disziplinlose Radfahrer.Überlegungen für weitere Shared-Space-Projekte in Graz gibt es rund um die Annenstraße. Der Metahofplatz bei der Babenbergerstraße und der Esperantoplatz werden derzeit auf ihre Eignung geprüft.Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2894024/beschaedigt-wurden-nur-poller.story
Der "Kreisel" in der Mitte erinnert natürlich stark an einen Kreisverkehr.