Seitdem haben wir auch so sonderbare Wegweiser wie "Alle Richtungen" oder "Andere Richtungen"...
Leider fehlt in Österreich ein grundsätzliches Konzept und eine echte Norm die strikt eingehalten würde, das machen z. B. die Deutschen oder Slowenen eindeutig besser. Das was im Gesetz steht scheint man offensichtlich nur als "Empfehlung" zu betrachten und solange das geduldet wird, wird sich daran auch nichts ändern.
Auf Autobahnen sieht man beispielsweise immer mal wieder Tafeln mit Arial-ähnlichen Schriften, und am nächsten Schild schon wieder was Anderes,
5) Straßenverkehrszeichen - Hinweiszeichen (Wegweiser) ,,Andere Richtungen" GR. Mag. Kvas stellt folgenden Antrag:Motivenbericht nur schriftlich:Straßenverkehrszeichen sind für den öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich unentbehrlich, weil dadurch erst ein gedeihliches sowie größtenteils unfallfreies Benützen der öffentlichen Straßen aller Verkehrsteilnehmer möglich ist. Zu den Straßenverkehrszeichen zählen neben den Gefahrenzeichen sowie den Vorschriftszeichen auch die Hinweiszeichen (§ 53 StVO). Hinweiszeichen weisen auf verkehrswichtige Umstände hin. Zu den Hinweiszeichen zählen unter anderem auch ,,Wegweiser". Diese Zeichen zeigen im Bereich einer Kreuzung die Richtung an, in der ein Ort oder bedeutende Ziele innerhalb eines Orts- oder Landschaftsgebietes liegen. Zu viele Straßenverkehrszeichen überfordern zahlreiche Verkehrsteilnehmer und deshalb ist in letzter Zeit die Tendenz zu beobachten, dass Bezirksverwaltungsbehörden sowie politische Verkehrsreferenten die Anzahl der Verkehrszeichen (z.B. Hinweiszeichen) eher reduzieren, denn erhöhen.Um eine Reduzierung der Verkehrszeichen vornehmen zu können, müssen die verbleibend aufgestellten Verkehrszeichen qualitativ aussagekräftig sowie informativ sein.Seit einiger Zeit ist im Raum Graz ein Hinweiszeichen auf öffentlichen Straßen zu sehen bzw. montiert, dessen Aussagekraft sowie Verkehrsqualität doch sehr in Frage zu stellen ist. Es ist dies das Hinweiszeichen auf Kreuzungen mit der Aufschrift ,,Andere Richtungen".Bei diesem stellt sich die Frage, welche andere Richtung hiermit gemeint ist bzw. welchen Informationswert dieses Verkehrszeichen für die Verkehrsteilnehmer hat.Faktum ist, dass der Informationswert der Straßenverkehrsteilnehmer beim vorhin erwähnten Hinweiszeichen ,,null" und somit entbehrlich ist, weil es lediglich zur Verwirrung bzw. Steigerung des bereits bisher existierenden ,,Straßenverkehrswaldes" beiträgt und darüber hinaus die österreichischen Steuerzahler für die Material- und Arbeitskosten aufkommen müssen, deren Kosten-Nutzen-Rechnung äußerst fraglich ist.Ich stelle daher im Namen der ÖVP-Gemeinderatsfraktion denA n t r a g:Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle die zuständige Magistratsabteilung beauftragen zu prüfen, ob das Hinweiszeichen (Wegweiser) ,,Andere Richtungen" tatsächlich in Hinkunft auf den Grazer Straßen - auf Kosten der Steuerzahler - montiert werden sollte, da es für die Straßenverkehrsteilnehmer keinen Informationswert hat bzw. auf keine verkehrswichtige Umstände oder ein konkretes Ziel hinweist und somit entbehrlich ist.Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen.
Wenn man Richtung "Autobahn" fuhr kam man immer irgendwo im Süden der Stadt an,