Auch in Graz soll es künftig einen Regenbogenzebrastreifen geben - nämlich beim Kunsthaus:
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/fb_graz/5995521/Beim-Kunsthaus_Jetzt-bekommt-Graz-einen-RegenbogenZebrastreifen-
Das das Ganze vielleicht rechtswidrig ist und daher gerade bei Unfällen interessante Haftungsfragen aufwirft, scheint in der heutigen Zeit für Personen, die einen Sendungsauftrag in sich verspüren, eher egal zu sein.
Das das Ganze vielleicht rechtswidrig ist und daher gerade bei Unfällen interessante Haftungsfragen aufwirft, scheint in der heutigen Zeit für Personen, die einen Sendungsauftrag in sich verspüren, eher egal zu sein.
In Wien wurden die Streifen in weiß belassen, der Zwischenraum hingegen farbig gefüllt, auch so eine Lösung wäre möglich.
Und eigentlich ist der Übergang mWn über die Tafel verordnet, nicht über die Markierung, Diese dient lediglich der besseren Orientierung. (es gab ja auch Zebrastreifen quer zur Fahrtrichtung gestreift)
Das das Ganze vielleicht rechtswidrig ist und daher gerade bei Unfällen interessante Haftungsfragen aufwirft, scheint in der heutigen Zeit für Personen, die einen Sendungsauftrag in sich verspüren, eher egal zu sein.
Auch solche ewig gestrigen wie du werden das nicht aufhalten.
Das das Ganze vielleicht rechtswidrig ist und daher gerade bei Unfällen interessante Haftungsfragen aufwirft, scheint in der heutigen Zeit für Personen, die einen Sendungsauftrag in sich verspüren, eher egal zu sein.
Auch solche ewig gestrigen wie du werden das nicht aufhalten.
Die STVO sieht das aber anders:
E. Verkehrsleiteinrichtungen.
§ 55. Bodenmarkierungen auf der Straße.
(1) Zur Sicherung, Leitung und Ordnung des fließenden und des ruhenden Verkehrs können auf der Straße Bodenmarkierungen angebracht werden; sie können als Längsmarkierungen, Quermarkierungen, Richtungspfeile, Schraffen, Schriftzeichen, Symbole u. dgl. ausgeführt werden.
(2) Längs- oder Quermarkierungen, die ein Verbot oder Gebot bedeuten, wie Sperrlinien (§ 9 Abs. 1), Haltelinien vor Kreuzungen (§ 9 Abs. 3 und 4) und Längsmarkierungen, die dazu dienen, den Fahrbahnrand anzuzeigen (Randlinien), sind als nicht unterbrochene Linien auszuführen.
(3) Längs- oder Quermarkierungen, die dazu dienen, den Verkehr zu leiten oder zu ordnen (Leit- oder Ordnungslinien) und Längsmarkierungen, die dazu dienen, die Fahrbahn von anderen Verkehrsflächen, wie Einmündungen, Ausfahrten u. dgl., abzugrenzen (Begrenzungslinien), sind als unterbrochene Linien auszuführen.
(4) Sperrflächen sind als schräge, parallele Linien (Schraffen), die durch nichtunterbrochene Linien begrenzt sind, auszuführen. Parkverbote können mit einer Zickzacklinie kundgemacht werden.
(5) Wenn die Anlage einer Straße entsprechende Fahrmanöver zuläßt, kann unmittelbar neben einer Sperrlinie eine Leitlinie angebracht werden (§ 9 Abs. 1). Wenn es die Verkehrsverhältnisse erfordern, daß in jeder Fahrtrichtung zumindest zwei Fahrstreifen durch Markierung gekennzeichnet werden, dann sind zum Trennen der Fahrtrichtungen zwei Sperrlinien nebeneinander anzubringen.
(6) Bodenmarkierungen, ausgenommen die Darstellung von Verkehrszeichen, sind in weißer Farbe auszuführen; Zickzacklinien sind jedoch in gelber, Kurzparkzonen in blauer Farbe auszuführen. Wenn es erforderlich ist, eine durch Bodenmarkierungen zum Ausdruck gebrachte Verkehrsregelung vorübergehend durch eine andere Regelung zu ersetzen, sind die dafür notwendigen Bodenmarkierungen in einer anderen Farbe auszuführen.
(7) Bodenmarkierungen können dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechend durch Beschichten der Fahrbahn, durch Aufbringen von Belägen, durch den Einbau von Kunst- oder Natursteinen oder von Formstücken, durch Aufbringen von Fahrstreifenbegrenzern u. dgl. dargestellt werden.
(8) Abweichend von Abs. 6 sind die in § 24 Abs. 1 lit. p und 3 lit. a genannten Linien in gelber Farbe auszuführen; die in § 24 Abs. 3 lit. a angeführten Linien sind überdies abweichend von Abs. 2 als unterbrochene Linien auszuführen. Die genannten Linien sind außerhalb einer allenfalls vorhandenen Randlinie anzubringen und können bei Vorhandensein eines Gehsteigs auch auf diesem in einer Entfernung von nicht mehr als 0,30 m zum Fahrbahnrand angebracht werden.
Die STVO sieht das aber anders:
E. Verkehrsleiteinrichtungen.
Und wo steht da jetzt was von Zebrastreifen? Das ist der Passus zu Verkehrsleiteinrichtungen. Der Zebrastreifen leitet aber nicht...
In § 2 heißt es lediglich:
"Schutzweg: ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte ,,Zebrastreifen") gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil;"
Und es gibt auch rechtsgültige Schutzwege, die nur über eine Tafel, aber keine Markierung, bzw auch nur über seitliche Quadrate als Markierung verfügen, also insofern sehe ich da keinen Widerspruch.
Sollte es aufgrund der Farbverordnung nötig sein, den Streifen weiß zu machen, so wäre es immer noch möglich keinen Schutzweg zu markieren und stattdessen an selber Stelle bunte "Zierelemente", wie zB am Sonnenfelsplatz, zu markieren, die "zufällig" in Form dem Schutzweg gleichen....
Das das Ganze vielleicht rechtswidrig ist und daher gerade bei Unfällen interessante Haftungsfragen aufwirft, scheint in der heutigen Zeit für Personen, die einen Sendungsauftrag in sich verspüren, eher egal zu sein.
Auch solche ewig gestrigen wie du werden das nicht aufhalten.
Ich weiß nicht, warum ich mich da beschimpfen lassen muss, nur weil ich auf Straßenverkehrsrecht verweise. Ich denke, so ein Ton ist hier absolut unüblich.
Die STVO sieht das aber anders:
E. Verkehrsleiteinrichtungen.
Und wo steht da jetzt was von Zebrastreifen? Das ist der Passus zu Verkehrsleiteinrichtungen. Der Zebrastreifen leitet aber nicht...
In § 2 heißt es lediglich:
"Schutzweg: ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte ,,Zebrastreifen") gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil;"
Hier wird der Schutzweg über seine Markierung definiert.
Und es gibt auch rechtsgültige Schutzwege, die nur über eine Tafel, aber keine Markierung, bzw auch nur über seitliche Quadrate als Markierung verfügen, also insofern sehe ich da keinen Widerspruch.
Das mit "ohne Markierung" kann nicht rechtsgültig sein, weil die "Anhaltevorschrift" in der StVO genau bei Vorhandensein der Bodenmarkierung gilt. Konkret regelt der §9 StVO das Verhalten bei Bodenmarkierungen (so heißt er nämlich) - Abs 2: " Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte ..." Also: Wenn keine Bodenmarkierung, dann kein Anhalten gefordert.
Sollte es aufgrund der Farbverordnung nötig sein, den Streifen weiß zu machen, so wäre es immer noch möglich keinen Schutzweg zu markieren und stattdessen an selber Stelle bunte "Zierelemente", wie zB am Sonnenfelsplatz, zu markieren, die "zufällig" in Form dem Schutzweg gleichen....
§16 der Bodenmarkierungsverordnung klingt da irgendwie anders.
Das das Ganze vielleicht rechtswidrig ist und daher gerade bei Unfällen interessante Haftungsfragen aufwirft, scheint in der heutigen Zeit für Personen, die einen Sendungsauftrag in sich verspüren, eher egal zu sein.
Auch solche ewig gestrigen wie du werden das nicht aufhalten.
Ich weiß nicht, warum ich mich da beschimpfen lassen muss, nur weil ich auf Straßenverkehrsrecht verweise. Ich denke, so ein Ton ist hier absolut unüblich.
Lol, sagt derjenige der von einem "Sendungsauftrag" spricht. Wer im Glashaus sitzt und hunderttausende andere beleidigt sollte lieber still sein.
Die STVO sieht das aber anders:
E. Verkehrsleiteinrichtungen.
Und wo steht da jetzt was von Zebrastreifen? Das ist der Passus zu Verkehrsleiteinrichtungen. Der Zebrastreifen leitet aber nicht...
In § 2 heißt es lediglich:
"Schutzweg: ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte ,,Zebrastreifen") gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil;"
Und es gibt auch rechtsgültige Schutzwege, die nur über eine Tafel, aber keine Markierung, bzw auch nur über seitliche Quadrate als Markierung verfügen, also insofern sehe ich da keinen Widerspruch.
Sollte es aufgrund der Farbverordnung nötig sein, den Streifen weiß zu machen, so wäre es immer noch möglich keinen Schutzweg zu markieren und stattdessen an selber Stelle bunte "Zierelemente", wie zB am Sonnenfelsplatz, zu markieren, die "zufällig" in Form dem Schutzweg gleichen....
Mein Beitrag bezieht sich auf die Bodenmarkierungen, siehe auch Antwort #7
Wie das Bild im Artikel (aus Wien) zeigt, kann man den Zebrastreifen ja weiß machen, aber es steht nirgends dass die Straße schwarz bzw. grau sein muss, sondern an dieser Stelle ist halt die Straße (d.h. die Zwischenräume zwischen den weißen Markierungen) bunt.
Dem Höllenhund Homophobie oder dergleichen vorzuwerfen ist doch das Letzte!
Ich glaube die Welt hat größere Probleme als Homo/Trans/Queerverherrlichende Denkmäler zu errichten.
Ich glaube die Welt hat größere Probleme als Homo/Trans/Queerverherrlichende Denkmäler zu errichten.
Die Welt hat tatsächlich größere Probleme.
Die Stadt Graz will ja "Stadt der Menschenrechte sein" und dann kann sie wohl die 4 Kilo Farbe für dieses Projekt opfern. Und es ist sicher kein "Denk-mal", es ist ja eh gleich wieder weg. Und dann erfreuen wir uns wieder an der "Stadt der Volkserhebung".
Und dann erfreuen wir uns wieder an der "Stadt der Volkserhebung".
Du vielleicht, aber WIR sicher nicht!
Es ist heiß draußen, nicht? ;-)
Ich glaube die Welt hat größere Probleme als Homo/Trans/Queerverherrlichende Denkmäler zu errichten.
Egal was das Thema ist, die Welt hat natürlich immer "größere Probleme". Ja, eh. Und weil's größere Probleme gibt muss man die kleineren ignorieren? Das war noch nie ein gutes Argument. Wird halt ein bunter Zebrastreifen gemacht, das tut niemandem weh, das kostet de facto nichts, einige Leute freuen sich drüber. Kein Grund für eine große Aufregung.
Dass das Ganze vielleicht rechtswidrig ist und daher gerade bei Unfällen interessante Haftungsfragen aufwirft, scheint in der heutigen Zeit für Personen, die einen Sendungsauftrag in sich verspüren, eher egal zu sein.
Auch solche ewig gestrigen wie du werden das nicht aufhalten.
Ich weiß nicht, warum ich mich da beschimpfen lassen muss, nur weil ich auf Straßenverkehrsrecht verweise. Ich denke, so ein Ton ist hier absolut unüblich.
Lol, sagt derjenige der von einem "Sendungsauftrag" spricht. Wer im Glashaus sitzt und hunderttausende andere beleidigt sollte lieber still sein.
Ich danke Dir, dass Du so schön zitierst, so kann ich gut antworten.
Die Anlage eines Zebrastreifens ist ein Verwaltungsakt, der von der Behörde durchgeführt wird. Meine Kritik ("Sendungsbewusstsein") richtet sich an die Mitarbeiter der Behörde oder die Behörde selbst. Diese hat nun einmal in einem Verwaltungsakt nicht politische Positionen zu transportieren.
Beleidigt habe ich daher höchstens Mitarbeiter der Behörde, und die haben es aus o.g. Gründen auch verdient.
Ich bin Lehrer und damit auch einer, der einen öffentlichen Auftrag erfüllt. Wie wären da die Reaktionen, wenn ich meinen eigenen gefühlten Sendungsauftrag den Schülern aufdrängen würde?
Und die Bezeichnung "Ewig gestrig" unterstellt mir zumindest, wenn sie schon nicht mit Nationalsozialismus in Verbindung gebracht wird, zumindest eine Meinung, die ich eigentlich nicht haben darf. Dabei habe ich über Homosexuelle gar nichts gesagt, sondern nur etwas über das Verhalten der Behörde in einem Verwaltungsakt.
Wie das Bild im Artikel (aus Wien) zeigt, kann man den Zebrastreifen ja weiß machen, aber es steht nirgends dass die Straße schwarz bzw. grau sein muss, sondern an dieser Stelle ist halt die Straße (d.h. die Zwischenräume zwischen den weißen Markierungen) bunt.
Die von mir zitierte Bodenmarkierungsverordnung spricht nur von Kontrasten. Ob der Kontrast bei allen Farben gegeben ist, wage ich unabhängig von meiner Kritik an der damit transportierten politischen Botschaft zu bezweifeln.
Eines steht fest: Viktor Orbán wird Graz nicht so schnell besuchen. :frech:
Die von mir zitierte Bodenmarkierungsverordnung spricht nur von Kontrasten. Ob der Kontrast bei allen Farben gegeben ist, wage ich unabhängig von meiner Kritik an der damit transportierten politischen Botschaft zu bezweifeln.
Ob der Kontrast von weißen Linien auf Betonfahrbahn gegeben ist wage ich auch stark zu bezweifeln, vor allem auch aus eigener Erfahrung, dennoch gibt es sie zuhauf. Insofern sehe ich hier zumindest kein neues, zusätzliches Problem aufkommen.
Edit: weil ich gerade vorhin daran vorbei kam ein Beispiel aus Wien...
Die von mir zitierte Bodenmarkierungsverordnung spricht nur von Kontrasten. Ob der Kontrast bei allen Farben gegeben ist, wage ich unabhängig von meiner Kritik an der damit transportierten politischen Botschaft zu bezweifeln.
Ob der Kontrast von weißen Linien auf Betonfahrbahn gegeben ist wage ich auch stark zu bezweifeln, vor allem auch aus eigener Erfahrung, dennoch gibt es sie zuhauf. Insofern sehe ich hier zumindest kein neues, zusätzliches Problem aufkommen.
Edit: weil ich gerade vorhin daran vorbei kam ein Beispiel aus Wien...
Top Beispiel!
Wobei bei den Farben des Regenbogenspektrums müssens in Wien noch üben wenn nach violett wieder rot kommt... ;D ;D
Gestern Abend wurde der Regenbogen-Zebrastreifen angebracht:
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/6007859/Buntes-Toleranzsignal_RegenbogenZebrastreifen-beim-Kunsthaus-ist