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Thema: Radweg-Benuetzungspflicht (5269-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • kroko
Radweg-Benuetzungspflicht
In Oesterreich sind Radwege (und gemischte Geh/Radwege) bekanntlich benuetzugspflichtig (ausgenommen die Benuetzung ist wirklich unmoeglich bzw. unzumutbar, z.B. wenn viel Schnee am Radweg liegt). In Deutschland wurde die Radwegbenuetzungspflicht vor einiger Zeit eigentlich abgeschafft, es gab aber lange Unklarheiten, und oft musste ein Ende der Benuetzungspflicht Schild fuer Schild eingeklagt werden. Jetzt gibt es ein letztinstanzliches Gerichtsurteil, das den Radfahrern grundsaetzlich Recht bzw. mehr Rechte gibt. In deutschen Medien wurde darueber ausfuehrlich berichtet, z.B.:

Fast immer freie Fahrt für RadlerKommunen dürfen Fahrradfahrer nur in besonderen Fällen zwingen, Radwege zu nutzen - und zwar dann, wenn es an der Stelle eine größere Gefahr gibt, die das normale Risiko des Straßenverkehrs "erheblich übersteigt". Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die runden blauen Verkehrsschilder, die die Radler von der Fahrbahn auf die Wege zwingen sollen, dürfen somit an übersichtlichen, unproblematischen Straßen nicht so einfach aufgestellt werden. Damit setzte sich ein Radfahrer mit einer Klage gegen die Stadt Regensburg durch.
Regensburg hatte einen solchen gemeinsamen Fuß- und Radweg ausgeschildert. Den Schildern nach mussten Radfahrer diesen Weg nutzen und durften nicht mehr auf der Straße fahren.
Lob vom ADFC
Der Fahrradclub ADFC begrüßte das Urteil als wegweisend. Die Städte und Gemeinden müssten nun ihre Beschilderungspraxis überdenken.

Vor allem bei Vielfahrern, die mit ihrem Fahrrad etwa täglich zur Arbeit fahren, sind Radwege nicht immer beliebt: Häufig sind sie schlecht ausgebaut, im Kreuzungsverkehr benachteiligt, oder Radler müssen sich den Weg mit Fußgängern teilen und daher besonders vorsichtig und langsam fahren.

http://www.tagesschau.de/inland/radwegpflicht102.html

In Oesterreich wurde ein Ende der Radwegbenuetzungspflicht z.B. vom Staedtebund und vom KfV gefordert. Seit einigen Monaten gibt es einen Ausschuss im Verkehrsministerium, der die StVO-Regelungen fuer den Radverkehr ueberarbeiten soll.

Bleibt also die Frage: wie lang gibt's die Benuetzungspflicht in Oesterreich noch?

Re: Radweg-Benuetzungspflicht
Antwort #1
Zeit wirds!  :one:
Sie sind ja vielfach wirklich eine Zumutung, diese Radwege (heute wieder erlebt: kein Radweg, wo man bei einer Absenkung nicht über eine Granitkante darüberrattern darf - da kann man froh sein, wenn einem bei derartigen Schlägen die Männlichkeit noch erhalten bleibt  ;D)
Vermutlich ist aber die Lage in Graz im Vergleich zu anderen Landeshauptstädten für die Radfahrer ohnehin noch am rosigsten!

LG
  • Zuletzt geändert: November 23, 2010, 19:08:00 von Koralmbahn_2020

  • kroko
Re: Radweg-Benuetzungspflicht
Antwort #2
Noch ein Artikel des ADFC dazu:

    ADFC erreicht bahnbrechendes Urteil zur Radwegebenutzungspflicht

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern in einem wegweisenden Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen können. Klaus Wörle, Vorsitzender des ADFC Regensburg setzte sich nun auch in der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch (Az.: BVerwG 3 C 42.09).

    Dem ADFC, der diese Klage unterstützte, ging es um eine generelle Klärung der Frage, unter welchen Umständen eine Radwegbenutzungspflicht überhaupt zulässig sein kann. Im Regensburger Fall hatte die Stadtverwaltung einseitige gemeinsame Geh- und Radwege neben der Straße eingerichtet und durch blaue Schilder für beide Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht angeordnet. Das darin enthaltene Verbot für Radfahrer, auf der Fahrbahn zu fahren, begründete die Stadt mit allgemeinen Sicherheitserwägungen.

    Wie schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgte das Bundesverwaltungsgericht dieser Argumentation jedoch nicht und stellte klar, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung - StVO). Der Vorsitzende des 3. Senats betonte in der mündlichen Verhandlung, man müsse die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer stärken und dürfe Radfahrer nicht auf baulich unzureichende Radwege zwingen.

    Bereits seit dem 1. September 1997 sieht die StVO das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich eingehend mit dieser Rechtslage auseinandergesetzt und hat die StVO jetzt korrekt und konsequent ausgelegt.

    ADFC-Bundesvorsitzender Ulrich Syberg sagte zum Urteil: ,,Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland haben die Verordnung bis heute weitestgehend ignoriert und fast alle Radwege beschildert. Nach diesem Urteil sind nun alle Verwaltungen gefordert, sich an geltendes Recht zu halten."

    Der ADFC wird nun in Kürze die verantwortlichen Minister der Länder bitten, ihre nachgeordneten Dienststellen aufzufordern, unzulässige blaue Schilder zu beseitigen. Syberg: "Wenn Städte und Gemeinden Radfahrer in Zukunft von der Fahrbahn haben möchten, geht das nicht mit blauen Schildern, sondern mit Radwegen auf denen es Spaß macht, Rad zu fahren."

http://www.adfc.de/news/ADFC-erreicht-bahnbrechendes-Urteil-zur-Radwegebenutzungspflicht

  • kroko
Re: Radweg-Benuetzungspflicht
Antwort #3
Übermorgen (Mittwoch) sollen die Änderungen der StVO bekanntgegeben werden. Der Kurier (der sich da aber schon öfters getäuscht hat) schreibt von "Dutzenden neuen Pragraphen" - einen ersten Eindruck gibt's hier: http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/helmpflicht_kids_kurier.jpg

Re: Radweg-Benuetzungspflicht
Antwort #4
Radwegbenützungspflicht soll fallen

Ab dem Sommer sollen Länder und Gemeinden selbst entscheiden können, wo Radler auf Radwegen fahren müssen - und wo sie die Fahrbahn benutzen dürfen

Wien - Das Runde muss ins Eckige: Was im Fußball gilt, dürfte ab Sommerbeginn auch Credo der Radlobbyisten werden. Denn, so kündigte Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) am Mittwoch an, bis dahin soll die von Radfahrern so ungeliebte unbedingte Radwegbenutzungspflicht fallen. Genauer: Sie soll aufgeweicht werden. Ab Sommer 2011, sagte Bures am Mittwoch, sollen Länder und Kommunen selbst entscheiden, welcher Radweg freiwillig benutzt werden kann - und welcher zwingend benutzt werden muss.

Gleichzeitig kündigte die Ministerin weitere Neuerungen für Radler an: Neben der Radhelmpflicht für Kinder unter zehn Jahren ist das die Möglichkeit, "Fahrradstraßen" zu schaffen, sowie ein "Rücksichtnahmegebot".

Blauer Schilderwald

Laut dem Standard vorliegenden Informationen aus dem von Bures einberufenen "Unterausschuss Fahrrad" wird die Unterscheidung zwischen Pflicht- und Kann-Radwegen durch ein neues Verkehrszeichen erfolgen: Da das bisher verwendete runde Schild normiert ist und somit weltweit die gleiche - verpflichtende - Bedeutung hat, war die Schaffung eines neuen Schildes unumgänglich. Es soll viereckig werden, ebenfalls blau und mit dem bekannten Rad-Logo. "Die Behörde vor Ort hat dann zu entscheiden, welche Radwegform errichtet wird", erläutert Bures' Verkehrsjuristin Sabine Kühschelm.

"Prinzipiell positiv" nennt Martin Blum vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ) diese Regelung, fordert aber gleichzeitig "klare Kriterien, damit nur in Ausnahmefällen die Radwegpflicht bleibt". Ins gleiche Horn stößt Alec Hager von der IG Fahrrad: "Klar hätten wir uns gewünscht, dass die Benutzungspflicht als Ausnahme definiert wird. So wird man wohl ums Diskutieren nicht immer herumkommen."

Ebenso positiv wird die den Gemeinden nun ermöglichte Schaffung von Radstraßen gesehen. Ähnlich wie in Wohn- oder Spielstraßen soll dort der Autoverkehr auf reinen Anliegerverkehr beschränkt und massiv entschleunigt werden - Radfahrer sollen die Straßen aber als Durchzugsrouten nutzen können. Sollte das Gesetz noch vor dem Sommer in Kraft treten, erwarten VCÖ und IG Fahrrad, dass in Wien noch heuer "drei bis vier solcher Straßen" (Hager) kommen.

Grüne Freude

Das will die grüne Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou noch nicht bestätigen, schließlich müssen die Bezirke zustimmen; als Fahrradstraße im Gespräch war in der Vergangenheit etwa die Goldschlagstraße in Rudolfsheim-Fünfhaus. Grundsätzlich mache ihr Bures mit der Novelle eine große Freude, sagte Vassilakou dem Standard: "Das ist ein wesentlicher Schritt zu unserem Ziel, den Radverkehrsanteil in Wien auf 15 Prozent zu erhöhen." Auch mit der Aufhebung der Radwegpflicht sieht Vassilakou eine "langjährige Forderung der Stadt erfüllt".

Etwas zurückhaltender fallen die Reaktionen aus den Bundesländern aus, wo man offenbar von Bures' Vorschlag überrascht war. Die meisten Landesräte, ergab ein Standard-Rundruf, wollen nun erst einmal den Begutachtungsentwurf abwarten. In Salzburg will man laut Verkehrsreferat landesweit vorgehen, um zu verhindern, dass eine Gemeinde die Benutzungspflicht aufhebe und eine andere nicht. Auch Fahrradstraßen können sich die Salzburger vorstellen. In Vorarlberg sieht Verkehrslandesrat Karlheinz Rüdisser (VP) "alles, was die Besserstellung der Radfahrer zum Ziele hat, positiv". Die burgenländische Landesrätin Michaela Resetar (VP) wiederum ortet keinen Anlass, etwas zu ändern - die Novelle ziele eher auf den urbanen Bereich ab, meint sie.

Weiterhin skeptisch wird Bures' Idee gesehen, Kindern unter zehn Jahren eine Helmpflicht zu verordnen. Die, befinden Radaktivisten, sei kontraproduktiv, wenn man Menschen aufs Rad bringen wolle. Schon jetzt läge die Kinder-Helmquote bei 87 Prozent - da sei Bewusstseinsarbeit sinnvoller als ein Gesetz. Erst recht, da die Nichtbefolgung keine Folgen haben wird. Für ARBÖ und ÖAMTC ist es daher nicht zu Ende gedacht. "Ein Gesetz ohne Sanktionen: Was ist das für ein Gesetz?", fragt ARBÖ-Sprecherin Lydia Ninz. (rott, hei, ruep, jub, wei/DER STANDARD-Printausgabe, 24.2.2011)

http://derstandard.at/1297818803106/Verkehr-Radwegbenutzungspflicht-soll-fallen

  • Torx
Re: Radweg-Benuetzungspflicht
Antwort #5
Ich hab gar nicht gewusst dass es so ein Gesetz gibt. Die Polizei scheint ja noch oft danach gestraft zu haben, oder?

Was heisst das konkret? Man darf zB in der Ragnitz nicht auf der Ragnitzstraße fahren weil es einen Radweg gibt (den man von der Straße allerdings nicht sieht)? Oder gilt das nur wenn der Radweg neben der Straße ist? Dann wüßte ich wieder nicht warum ich dann die Straße bevorzugen sollte.

Zur Helmpflicht kann ich nur sagen: Mittlerweile sind wir also schon so weit dass die Politiker so feige sind und lang über Gesetze herumdiskutieren die keine Konsequenzen haben. Handyverbot, Skihelmpflicht, Radhelmplficht... Es wird immer lächerlicher. Also damit meine ich jetzt dass man über Gesetze ohne Konsequenzen auch nur eine Diskussion verschwendet!

  • kroko
Re: Radweg-Benuetzungspflicht
Antwort #6
Zitat
Ich hab gar nicht gewusst dass es so ein Gesetz gibt. Die Polizei scheint ja noch oft danach gestraft zu haben, oder?


Das "noch" soll ein "nicht" sein, oder? Ich kenne ein paar Fälle, in denen gestraft wurde. Ausgenommen vom Gesetz sind übrigens Rennradfahrer und Radfahrer mit Anhängern.

Den genauen Gesetzestext kenne ich nicht, aber im Wesentlichen gilt die Regelung natürlich nur dass, wenn der Radweg direkt neben der Straße ist und nicht irgendwo fernab.

Zum Thema "Warum sollte man nicht auf dem Radweg fahren": Dass Rennradfahrer beim Training den Radweg meiden sollte verständlich sein (und ist, wie gesagt, legal). Überland ist die Regelung auch grundsätzlich sinnvoll, finde ich. In der Stadt nicht immer: manche Radwege sind äußerst unangenehm zu befahren (z.B. in der äußeren C.v.H.-Straße in Graz), weil es in Wahrheit nur Gehsteige sind, die auch von Radlern benutzt werden müssen. Manchmal sind gemischte Geh/Radwege einfach voll, z.B. weil eine Kindergartengruppe drauf spaziert - auch in so einem Fall darf man (dem Gesetz nach) nicht für ein paar Meter auf die Straße runter zum Überholen. Wirklich ärgern tut mich die Benutzungspflicht manchmal, wenn ich eine Straße nur einen Block weit entlang fahren will und der Radweg nur auf der gegenüberliegenden Seite ist: dann muss ich, statt einfach den einen Block entlang auf der Straße zu fahren, die Straße queren, dort ein paar Meter am Radweg fahren, und dann wieder die Straße queren - das ist wirklich absurd, und damit ist niemandem geholfen.