Ich denke, der Gedanke war, die ein- bzw. austeigende Fahrgäste nicht zu gefährden bzw. den Radfahrern auf legalem Weg die Möglichkeit zu geben, hinter den ein- und austeigenden Fahrgästen vorbeizufahren.Wäre der Radweg entlang der Bordsteinkante geführt, wäre bei stehenden Straßenbahnen in der Haltestelle, den Radfahrern ein Vorbeifahren hinter der Menschentraube auf legalem Weg eigentlich nicht möglich.Durch diese Regelung können Radfahrer legal an ein- und austeigenen Fahrgästen vorbeifahren.
Interessant auch die äußerst umständliche Einbindung des Radverkehrs bei der Babenbergerstraße.
§19 StVO (2) Der Lenker eines Fahrzeuges darf an einem in einer Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug oder an einem Omnibus des Schienenersatzverkehrs oder des Kraftfahrlinienverkehrs auf der Seite, die für das Ein- oder Aussteigen bestimmt ist, nur in Schrittgeschwindigkeit und in einem der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand vom Schienenfahrzeug oder Omnibus vorbeifahren. Ein- oder aussteigende Personen dürfen hiebei weder gefährdet noch behindert werden; wenn es ihre Sicherheit erfordert, ist anzuhalten.Somit hast du es genau richtig gemacht
Als ein Unding empfinde ich, wenn eine aus der Unterführung kommende Straßenbahn gleich einmal von dieser "blöden" Fußgängerampel aufgehalten wird. Kann man die so programmieren, dass sie meinetwegen ständig auf Grün für Fußgänger zeigt und ganz rasch auf Rot schaltet, sobald sich ein Straßenbahnfahrzeug ankündigt?
Als ein Unding empfinde ich, wenn eine aus der Unterführung kommende Straßenbahn gleich einmal von dieser "blöden" Fußgängerampel aufgehalten wird.
Komisch, stadteinwärts beim (auch für Kfz) überfahrberen Kap hat man die Fahrspur nicht durch den Wartebereich und hinter der Blindenplatte vorbei geführt. Analog hätte auch der Radstreifen stadtauswärts gemacht werden müssen, dann würde eh keiner auf die Idee kommen, am Gleis zu fahren.
Vielleicht ist genau deshalb der Radfahrstreifen nicht direkt entlang der Bordsteinkante geführt worden - sondern etwas hinterhalb - sicherheitshalber ... bzw. wäre der Radfahrstreifen entlang der Bordsteinkante ein Verstoß gegen die StVO gewesen, denn da wäre nicht der geforderte entsprechende Abstand zum Schienenfahrzeug gegeben gewesen. Daher musste man wahrscheinlich den Streifen mit einem gewissen seitlichen Abstand anbringen, denn sonst hätten Radfahrer immer stehen bleiben müssen und wären es ihnen nicht einmal erlaubt gewesen, in Schrittgeschwindigkeit vorbeizufahren.
Dazu muss der Streifen nur breit genug sein. Aber an und für sich halte ich einen schmalen Streifen in solchen Situationen durchaus für besser, damit die Radfahrer allein aufgrund der Enge auch wirklich auf aussteigende Fahrgäste achten und ggfs. auch wirklich stehen bleiben müssen.
Das hat man z.B. in Wien in der Ottakringerstraße ganz vernünftig - nämlich genau so wie Du es vorschlägst - gelöst: http://lobby.ig-fahrrad.org/cms/wp-content/uploads/ottakringer_kap_Foto-3.jpg