Die durchschnittliche Einstiegshöhe der Niederflurstraßenbahnen liegt bei 25 cm. Und die Höhe der Bahnsteige ist gesetzlich geregelt (StrabVO). Und danach wird eben geplant und gebaut.
Und die Höhe der Bahnsteige ist gesetzlich geregelt (StrabVO).
Interessant, dass das gesetzlich geregelt ist. Kannst du mir/uns den Absatz zeigen?
Zitat von: FlipsP am Juli 22, 2021, 18:25:17Interessant, dass das gesetzlich geregelt ist. Kannst du mir/uns den Absatz zeigen?Du schaust ganz einfach unter StrabVO nach. (§ 30 ff)
Und dort steht zur Bahnsteighöhe unter Absatz 9 lediglich"Die Höhen von Bahnsteigen, Fahrzeugfußböden und Fahrzeugtrittstufen sind so aufeinander abzustimmen, dass die Fahrgäste bequem ein- und aussteigen können. Der Bahnsteig soll nicht höher liegen als der Fahrzeugfußboden in seiner tiefsten Lage; die Bahnsteigoberfläche muss rutschhemmend sein." - sprich viel bezüglich Höhe ist da nicht reglementiert außer dass der Bahnsteig nicht höher sein soll als die tiefste Stelle des Fahrzeugfußbodens.
... und das ist keine gesetzliche Regelung?
Zitat von: Andreas am Juli 22, 2021, 19:31:07Und dort steht zur Bahnsteighöhe unter Absatz 9 lediglich"Die Höhen von Bahnsteigen, Fahrzeugfußböden und Fahrzeugtrittstufen sind so aufeinander abzustimmen, dass die Fahrgäste bequem ein- und aussteigen können. Der Bahnsteig soll nicht höher liegen als der Fahrzeugfußboden in seiner tiefsten Lage; die Bahnsteigoberfläche muss rutschhemmend sein." - sprich viel bezüglich Höhe ist da nicht reglementiert außer dass der Bahnsteig nicht höher sein soll als die tiefste Stelle des Fahrzeugfußbodens.... und das ist keine gesetzliche Regelung?
Zitat von: Ch. Wagner am Juli 22, 2021, 20:09:59... und das ist keine gesetzliche Regelung?Doch, natürlich, aber eine, die noch weit mehr Platz nach oben lassen würde...Wenn da steht: die Differenz zum Wagenboden soll kleiner gleich 0 sei heißt dass ja nicht, dass mindestens -15 cm Unterschied sein müssen.