Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als * 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets * 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder * Überschreitung der Geschwindigkeit von 180 km/h,sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde
* Geldstrafe: bis 726 Euro * Entzug: zwei Wochen
Ihr habt es eh schon erwähnt. Unverantwortlich! Aber dem Ausländer den Schein abnehmen. (nur weil er 9km/h schneller war)
Zitat von: PM am Mai 26, 2008, 18:26:41Ihr habt es eh schon erwähnt. Unverantwortlich! Aber dem Ausländer den Schein abnehmen. (nur weil er 9km/h schneller war)Warum nicht? - Dann ist auch gewährleistet, dass die Strafe bezahlt wird
@pollux:Es sind genug Idioten auf unseren Straßen unterwegs. Und beim Schwarzfahren wirst auch nicht so schnell erwischt.
Hm, lynchjustiz gibt es nur in Texas haette ich gedacht?
Sie entdecken genauso kein gestohlenes Auto, ausser wenn es ein dicker Mercerl ist! Man darf fast machen was man will, ausser man ist sichtlich arm. Z.b. ein aelterer Mopedfahrer oder jemand, der nicht die neueste Blechschuessel bzw. den gepflegten Oldtimer unter dem hintern hat. Oja, bei Roststellen am Auto da werden sie aktiv, beim alten Maxi von Puch auch.
Was hat das mit Lynchjustiz zu tun, wenn man als finanzielle Absicherung den FS einbehält und erst zurückgibt, wenn die Strafe bezahlt wird. ??
ZitatSie entdecken genauso kein gestohlenes Auto, ausser wenn es ein dicker Mercerl ist! Man darf fast machen was man will, ausser man ist sichtlich arm. Z.b. ein aelterer Mopedfahrer oder jemand, der nicht die neueste Blechschuessel bzw. den gepflegten Oldtimer unter dem hintern hat. Oja, bei Roststellen am Auto da werden sie aktiv, beim alten Maxi von Puch auch.Was tust Du noch in Graz wenn alles so schlecht ist?
Umgekehrt ist es euch ja in Graz sichtlich zu "provinziell".