Edlinger-Ploder lässt Vorwürfe wegen Umfahrung Hartberg nicht geltenDie Verkehrslandesrätin will Vorwurf, schlampig gearbeitet zu haben, nicht zulassen. Grundstücksbesitzer müssten klagen, um ihr Eigentum wieder in Besitz nehmen zu können.
Ruhe ist eingekehrt in Hartberg. Dort, wo noch am Montag Bagger emsig an der Fertigstellung der Umfahrung Nord arbeiteten, stehen nun die Maschinen still. Der Verwaltungsgerichtshof hat es so entschieden.
Umfahrung Nord
Verschlingen von Steuergeldern. Die Umfahrungsbefürworter machen aus ihrem Herzen keine Mördergrube. "Ein Projekt stoppen, das schon fast vollendet ist? Vielen Dank auch an das Ehepaar!", ist User "75er" im Online-Leserforum der Kleinen Zeitung erbost. Der Bau einer anderen Variante würde noch mehr Steuergelder verschlingen.
Bürgerrecht wahrgenommen. Die Hartberger Grünen und Arthur Schnitzer von der örtlichen Bürgerinitiative "Plattform für eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik" nehmen den Anrainer, der die Beschwerde eingebracht hat, in Schutz. "Das Ehepaar hat die ihm zustehenden Bürgerrechte wahrgenommen. Österreich ist eben ein Rechtsstaat", betont Schnitzer.
Besitzstörungsklage. Praktisch alles beim Alten bleibt für jene 22 Hartberger, deren Grundstücke im Vorfeld enteignet wurden. Mit dem Spruch des Höchstgerichts wurde die Enteignung zwar aufgehoben. In Besitz genommen dürfen die Grundstücke dennoch nicht. "Die Besitzer müssten dafür eine Besitzstörungsklage bei Gericht einreichen", erklärt Birgit Konecny von der Fachabteilung 18 A des Landes.
Nicht schlampig gearbeitet. Im Landhaus bringt es Verkehrslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder nochmals auf den Punkt: "Wir haben die rote Karte bekommen." Den Vorwurf, schlampig gearbeitet zu haben, will sie allerdings nicht gelten lassen: "Schon einige Male wurde bei Projekten Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof erhoben. Es ist aber das erste Mal, dass dem stattgegeben wurde." Künftig will man beim Land Projekte noch genauer prüfen und begründen. "Das bedeutet aber auch ein Ansteigen der Kosten", so die Landesrätin. Beim aufwändigen UVP-Verfahren würden etwa die Verfahrenskosten rund zehn Prozent der Gesamtsumme ausmachen.
HARALD HOFER, MONIKA SCHACHNER
Die Causa im Überblick:
Gericht stoppt Bau kurz vor EröffnungEhepaar hatte gegen Umfahrung in Hartberg Einspruch erhoben. Nun hat Verwaltungsgerichtshof Bescheid des Landes außer Kraft gesetzt. Vorerst Baustopp für sechs Monate.
Eigentlich hätte das erste Teilstück der Umfahrung Hartberg Mitte September eröffnet werden sollen. Eigentlich hätten nur noch Leiteinrichtungen und eine Bitumenschicht gefehlt. Eigentlich hätten sich viele Hartberger schon auf die Entlastung der Innenstadt gefreut. Doch eben nur eigentlich.
Vorerst auf Eis. Die Bauarbeiten wurden nämlich auf Eis gelegt. Vorerst zumindest. "Wir haben die Bauarbeiten mit 6. August eingestellt", verkündete Verkehrslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder gestern, "momentan führen wir nur noch Sicherungsarbeiten durch."
Mängel. Grund dafür ist ein Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes, dass der Baubescheid "wegen Rechtswidrigkeit in Folge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wird". Konkret wird bemängelt, dass das Land Alternativen zur jetzt gebauten Variante nicht entsprechend sorgfältig geprüft hätte. Auslöser war ein Einspruch eines Ehepaars gegen die gewählte Trasse.
Gerichtsentscheid. Gerechnet hat mit dem Entscheid beim Land allerdings niemand. "Einerseits haben wir im Vorfeld unzählige Gespräche mit den Anrainern geführt", so Edlinger-Ploder. Andererseits wurde vom Gericht zunächst kein Baustopp verlangt. Jetzt allerdings, zwei Jahre später, müssen wegen des Gerichtsentscheides die Baumaschinen stehen bleiben.
Keine Alternative. Dass die zweite Variante, nämlich jene entlang des Penzenbachs, keine wirkliche Alternative gewesen wäre, davon ist Edlinger-Ploder überzeugt: "Wir haben diese Variante von unserer Naturschutzabteilung prüfen lassen." Dort hätte man allein schon aus naturschutzrechtlichen Gründen abgewunken.
Erneute Prüfung. Wie es mit der Umfahrung weitergeht, darüber werden die kommenden sechs Monate entscheiden. So lange hat nämlich die Fachabteilung 18 E, die zuständige Behörde Zeit, von das Bauvor von der Fachabteilung 18 A als Bauträger detailliertere Unterlagen einzufordern und diese dann erneut zu prüfen.
HARALD HOFER, MONIKA SCHACHNER
quelle:kleinezeitung.at
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Wann wurde der erste Einspruch gemacht? Gibt es Einspruchsfristen?
Inzwischen werden halt wieder Steuergelder vergraben
SG
G111