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Thema: Hartberg muss vorerst ohne Umfahrung leben (3649-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Michael
  • Styria Mobile Team
Hartberg muss vorerst ohne Umfahrung leben

Der Spruch des Verwaltungsgerichtshofes, ein Jahr nach Baubeginn der Hartberger Nordspange, stoppt nun die Fertigstellung der Umfahrung. An eine neue Trasse glaubt niemand, an Verzögerungen schon.

Fast ein Jahr nach Baubeginn der so genannten Hartberger Nordspange als Teil der künftigen Hartberger Umfahrung hat der Verwaltungsgerichtshof den Arbeiten an der bereits einmal als Umleitungsstrecke genutzten Straße ein Ende bereitet. Grund ist, dass laut Ansicht des Gerichts eine von den Anrainern bevorzugte Variante entlang der Penzendorfer Baches - auch "Galgenbachtrasse" genannt - vom Land unkommentiert abgewiesen worden sei.

Die Galgenbachtrasse wurde von den Anrainern favorisiert, weil durch die Trassenführung entlang des Baches im Gegensatz zu jetzt zahlreiche Äcker nicht in der Mitte durchschnitten worden wären. "Damit werden sechs Hektar Grund weniger entwertet", hieß es damals, "und außerdem 90.000 Kubikmeter Erdaushub erspart." Die Straßenbauabteilung des Landes ortete dagegen natur- und wasserschutzrechtliche Bedenken aus dem eigenen Haus, gegen die das Projekt nicht durchzubringen gewesen wäre.

Reaktionen. "Die Chronologie eines desaströsen Verfahrens geht weiter", kommentierte die Hartberger Grün-Gemeinderätin Isabell Bayer-Lueger gestern den Baustopp. Es sei zwar ein kleiner Sieg für die Anrainer in Richtung stärkerer Bürgerbeteiligung am Projekt, komme aber eindeutig zu spät. "Was will man jetzt tun - die Straße verschieben?", so Bayer-Lueger.

Bürgermeister. Auch der Hartberger Bürgermeister Karl Pack (VP) glaubt nicht, dass die fast fertiggestellte Straße abgerissen und entlang einer veränderten Trasse neu aufgebaut werden muss: "Wenn das passiert, zweifle ich am Rechtsstaat." Er hofft nun darauf, dass das Land so schnell wie möglich das Verfahren abwickelt und einen neuen, gültigen Baubescheid ausstellt.

HARALD HOFER

Quelle: www.kleine.at


Damit hat sich das Ehepaar sehr unbeliebt gemacht. Würde mich interessieren, warum gerade kurz vor der Fertigstellung ein Bescheid den Baustopp verhängt hat. <- Was ja eigentlich normalerweise keinen Sinn ergibt? ::)
LG Michael, vormals PM  |  Styria-Mobile

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Hartberg muss vorerst ohne Umfahrung leben
Antwort #1
SCHILDA lebt  :boese:
Rechtsstaat schön und gut, aber das erinnert mich an den A1 Ring.

Hoffentlich wir hier eine rasche und vor allem billige Lösung gefunden.

SG
G111
Liebe Grüße
Martin

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Hartberg muss vorerst ohne Umfahrung leben
Antwort #2
Edlinger-Ploder lässt Vorwürfe wegen Umfahrung Hartberg nicht gelten
Die Verkehrslandesrätin will Vorwurf, schlampig gearbeitet zu haben, nicht zulassen. Grundstücksbesitzer müssten klagen, um ihr Eigentum wieder in Besitz nehmen zu können.

Ruhe ist eingekehrt in Hartberg. Dort, wo noch am Montag Bagger emsig an der Fertigstellung der Umfahrung Nord arbeiteten, stehen nun die Maschinen still. Der Verwaltungsgerichtshof hat es so entschieden.

Umfahrung Nord
Verschlingen von Steuergeldern.
Die Umfahrungsbefürworter machen aus ihrem Herzen keine Mördergrube. "Ein Projekt stoppen, das schon fast vollendet ist? Vielen Dank auch an das Ehepaar!", ist User "75er" im Online-Leserforum der Kleinen Zeitung erbost. Der Bau einer anderen Variante würde noch mehr Steuergelder verschlingen.

Bürgerrecht wahrgenommen. Die Hartberger Grünen und Arthur Schnitzer von der örtlichen Bürgerinitiative "Plattform für eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik" nehmen den Anrainer, der die Beschwerde eingebracht hat, in Schutz. "Das Ehepaar hat die ihm zustehenden Bürgerrechte wahrgenommen. Österreich ist eben ein Rechtsstaat", betont Schnitzer.

Besitzstörungsklage. Praktisch alles beim Alten bleibt für jene 22 Hartberger, deren Grundstücke im Vorfeld enteignet wurden. Mit dem Spruch des Höchstgerichts wurde die Enteignung zwar aufgehoben. In Besitz genommen dürfen die Grundstücke dennoch nicht. "Die Besitzer müssten dafür eine Besitzstörungsklage bei Gericht einreichen", erklärt Birgit Konecny von der Fachabteilung 18 A des Landes.

Nicht schlampig gearbeitet
. Im Landhaus bringt es Verkehrslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder nochmals auf den Punkt: "Wir haben die rote Karte bekommen." Den Vorwurf, schlampig gearbeitet zu haben, will sie allerdings nicht gelten lassen: "Schon einige Male wurde bei Projekten Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof erhoben. Es ist aber das erste Mal, dass dem stattgegeben wurde." Künftig will man beim Land Projekte noch genauer prüfen und begründen. "Das bedeutet aber auch ein Ansteigen der Kosten", so die Landesrätin. Beim aufwändigen UVP-Verfahren würden etwa die Verfahrenskosten rund zehn Prozent der Gesamtsumme ausmachen.
HARALD HOFER, MONIKA SCHACHNER

Die Causa im Überblick:

Gericht stoppt Bau kurz vor Eröffnung
Ehepaar hatte gegen Umfahrung in Hartberg Einspruch erhoben. Nun hat Verwaltungsgerichtshof Bescheid des Landes außer Kraft gesetzt. Vorerst Baustopp für sechs Monate.

Eigentlich hätte das erste Teilstück der Umfahrung Hartberg Mitte September eröffnet werden sollen. Eigentlich hätten nur noch Leiteinrichtungen und eine Bitumenschicht gefehlt. Eigentlich hätten sich viele Hartberger schon auf die Entlastung der Innenstadt gefreut. Doch eben nur eigentlich.
Vorerst auf Eis. Die Bauarbeiten wurden nämlich auf Eis gelegt. Vorerst zumindest. "Wir haben die Bauarbeiten mit 6. August eingestellt", verkündete Verkehrslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder gestern, "momentan führen wir nur noch Sicherungsarbeiten durch."

Mängel. Grund dafür ist ein Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes, dass der Baubescheid "wegen Rechtswidrigkeit in Folge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wird". Konkret wird bemängelt, dass das Land Alternativen zur jetzt gebauten Variante nicht entsprechend sorgfältig geprüft hätte. Auslöser war ein Einspruch eines Ehepaars gegen die gewählte Trasse.

Gerichtsentscheid. Gerechnet hat mit dem Entscheid beim Land allerdings niemand. "Einerseits haben wir im Vorfeld unzählige Gespräche mit den Anrainern geführt", so Edlinger-Ploder. Andererseits wurde vom Gericht zunächst kein Baustopp verlangt. Jetzt allerdings, zwei Jahre später, müssen wegen des Gerichtsentscheides die Baumaschinen stehen bleiben.

Keine Alternative
. Dass die zweite Variante, nämlich jene entlang des Penzenbachs, keine wirkliche Alternative gewesen wäre, davon ist Edlinger-Ploder überzeugt: "Wir haben diese Variante von unserer Naturschutzabteilung prüfen lassen." Dort hätte man allein schon aus naturschutzrechtlichen Gründen abgewunken.

Erneute Prüfung.
Wie es mit der Umfahrung weitergeht, darüber werden die kommenden sechs Monate entscheiden. So lange hat nämlich die Fachabteilung 18 E, die zuständige Behörde Zeit, von das Bauvor von der Fachabteilung 18 A als Bauträger detailliertere Unterlagen einzufordern und diese dann erneut zu prüfen.
HARALD HOFER, MONIKA SCHACHNER

quelle:kleinezeitung.at
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Wann wurde der erste Einspruch gemacht? Gibt es Einspruchsfristen?
Inzwischen werden halt wieder Steuergelder vergraben  :boese:

SG
G111
Liebe Grüße
Martin

  • Michael
  • Styria Mobile Team
Bauarbeiten an der Umfahrung Hartberg Nord gehen weiter
Antwort #3

Arbeiten sollen Anfang November fortgesetzt werden.

Nachdem sich die Grundeigentümer der Nordumfahrung Hartberg mit dem Land Steiermark geeinigt haben (wir berichteten), steht nun einem Weiterbau des Teilstückes nichts mehr im Wege. Die Arbeiten werden voraussichtlich in der zweiten Novemberwoche fortgesetzt werden, heißt es aus dem Büro von Verkehrslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder. "Entspricht die Witterung den Erfordernissen, können Deckschicht und Leiteinrichtungen noch 2008 fertiggestellt werden", so Edlinger-Sprecher Johannes Hödl. Fallen die Temperaturen unter zehn Grad plus, könne die Deckschicht erst im Frühjahr eingebaut werden.

Leiteinrichtungen. Dennoch werden die Leiteinrichtungen hergestellt und die Trasse wird für den Verkehr vorbereitet. Die offizielle Freigabe erfolgt aber erst nach Vorliegen des rechtskräftigen straßenrechtlichen Bescheids, der noch vor Weihnachten erwartet wird.

Quelle: www.kleine.at
LG Michael, vormals PM  |  Styria-Mobile