Beschwerden bei den Höchstgerichten haben keine aufschiebende Wirkung.
das öffentliche Interesse" am Tunnel - entgegen der Ansicht des BVwG - nicht gegeben sei.
Leichtfried mit Kritik an ,,Ein-Mann-Allianz"Seit dem Projektstart im Jahr 1989 sorgt der umstrittene Semmering-Basistunnel für Aufregung. Tunnel-Gegner verzögerten den Bau immer wieder, und könnten es auch diesmal tun. Verkehrslandesrat Jörg Leichtfried (SPÖ): ,,Ja, es wäre schlecht, weil dann würde es noch länger dauern. Es würde auch noch mehr kosten, und das ist ja Geld, das die Steuerzahler zu bezahlen haben. Aber es ist schon ein bisschen eigenartig, dass hier eine Ein-Mann-Allianz fast über ein Jahrzehnt Fortschritte in der Steiermark verhindert."
Der Streit um den Bau des ,,Semmering-Basistunnel neu" geht in die nächste Runde. Nachdem die Umweltorganisation Alliance for Nature (AFN) eine außerordentliche Revision gegen die Bewilligung des Großprojektes gemacht hat, wurde diese vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angenommen. Bei den Umweltorganisationen und auch bei der Bürgerinitiative ,,STOPP dem Bahn-Tunnelwahn" geraten die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) ordentlich unter Beschuss. Vorwürfe wie die Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht korrekt oder aber auch ,,das öffentliche Interesse des Vorhabens ist nicht gegeben" wurden von beiden Tunnelgegnern an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) beziehungsweise an den Verwaltungsgerichtshof geschickt. Doch davon lassen sich die ÖBB nicht beeindrucken. ,,Wir sind von unserem Projekt sowie dessen Sinnhaftigkeit und Genehmigungsfähigkeit überzeugt. Alles Weitere liegt beim Verwaltungsgerichtshof", meint der Pressesprecher der Bundesbahn, Christopher Seif. Doch hier sind AFN und die Bürgerinitiative völlig anderer Meinung. Weitere Argumente seitens der Umweltorganisation waren auch, dass die Beschwerdepunkte von AFN vom BVwG nicht überprüft worden sind. ,,Der VwGH hat zwar noch nicht endgültig über die Zulässigkeit der Revision entschieden, er wird aber jetzt zumindest die Argumente der Alliance inhaltlich prüfen", so der Anwalt der Umweltorganisation Andreas Manak. Über einen weiteren Stopp des Projektes machen sich die ÖBB laut Seif aber keine Sorgen: ,,Eine aufschiebende Wirkung hat der VwGH gleich zu Beginn abgelehnt. Jetzt werden nochmals Stellungnahmen eingeholt und dann wird entschieden, ob man weiter darauf eingeht."
Ziemlicher Fanatismus ist da am Werk. Worum's eigentlich geht ist mir unbegreiflich.
Aaaber: Nach seinen Motiven befragt, ging es ihm ausschließlich um "Rechtsstaatlichkeit" -- was auch immer er drunter versteht. Da geht's schon lange nicht mehr um die Sache.