Zum Hauptinhalt springen
  • Wir sind gesiedelt! -> NEUES FORUM

    Sollte keine E-Mail gekommen sein, bitte um Neuregistrierung.

Thema: Feinstaubmaßnahme: Die Zweitöfen bleiben vorerst weiter kalt (2092-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Benutzer und 1 Gast betrachten dieses Thema.
  • Michael
  • Styria Mobile Team
Feinstaubmaßnahme: Die Zweitöfen bleiben vorerst weiter kalt

Die Zweitöfen bleiben vorerst weiter kalt

Seit Samstag gilt im Grazer Becken wegen der Luftbelastung das Zweitofenverbot. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wenn die Räume auch mit der Hauptheizung erwärmt werden können, gilt das Aus für Einzelholzöfen


1. Wo und für wen gilt das Zweitheizungsverbot.

ANTWORT: Das Verbot gilt in Graz und den Gemeinden Feldkirchen, Gössendorf, Grambach, Hart, Hausmannstätten, Pirka, Raaba und Seiersberg. Verboten ist das Befeuern von Zweitheizungen mit Festbrennstoffen. Zweitheizungen sind Öfen, die zusätzlich zu einer fix installierten Hauptheizung (etwa Ölheizung oder Fernwärme) betrieben werden. Weiter erlaubt sind Kachelöfen.

2. Wie lange bleibt das Verbot aufrecht?

ANTWORT: Das Verbot ist vorüber, wenn die Feinstaubbelastung im Grazer Becken wieder unter den Wert von 75 Mikrogramm sinkt. Am Sonntag dürfte die Belastung anhalten. Die Kleine Zeitung hält Sie auf dem Laufenden.

3. Warum hat die Behörde nicht früher informiert?

ANTWORT: Das Verbot tritt immer dann in Kraft, wenn die Feinstaubbelastung an drei Tagen in Serie bei mehr als 75 Mikrogramm liegt. Laut Luftgüteüberwachung des Landes sei vorab nicht absehbar gewesen, dass die Belastung so lange anhält.

4. Darf ein Festbrennstoff-Ofen auch dann nicht betrieben werden, wenn er in einem Raum steht, der von der Hauptheizung nicht ausreichend erwärmt wird?

ANTWORT: In so einem Fall darf der Ofen in Betrieb genommen werden. Ausschlaggebend ist, ob der jeweilige Raum von der Hauptheizung mitgeheizt wird.

5. Wie wird das Zweitheizungsverbot überhaupt kontrolliert?

ANTWORT: Für Kontrollen sind die Gemeinden, die Bezirkshauptmannschaft und der Magistrat Graz zuständig. Die Beamten haben das Recht, sich bei einem Verdacht Zutritt zu einem Haus zu verschaffen. In der Praxis ist es aber nur schwer überprüfbar, ob das Verbot eingehalten wird.

6. Sind die Leute tatsächlich dazu aufgerufen, ihre Nachbarn auszuspionieren?

ANTWORT: "Das Gesetz ist kein Aufruf zur Denunziation", stellte man am Samstag beim Land klar. "Wenn es aber eine Beschwerde gibt, ist die Behörde verpflichtet, der Sache nachzugehen."

7. Wie hoch sind die Strafen bei Zuwiderhandeln?

ANTWORT: Der Strafrahmen reicht bis 20.000 Euro. Er wird wohl nicht ausgeschöpft werden. In der Praxis sind Strafen von mehreren Hundert Euro, aber auch Abmahnungen denkbar.

8. Wie viel Feinstaubeinsparung bringt das Verbot?

ANTWORT: Dazu existieren bestenfalls Schätzungen. Da es sich um eine Akutmaßnahme bei hoher Luftbelastung handelt, die nur an wenigen Tagen im Jahr zum Tragen kommt, dürfte der Gesamteffekt verhältnismäßig gering ausfallen.

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/allgemein/bauenwohnen/2945242/zweitoefen-bleiben-vorerst-weiter-kalt.story
LG Michael, vormals PM  |  Styria-Mobile

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Feinstaubmaßnahme: Die Zweitöfen bleiben vorerst weiter kalt
Antwort #1
Wer macht so ein Verbot, dass praktisch nicht überprüft werden kann.

Ein Apell an die Vernunft mit der Bitte Zweitöfen nicht in Betrieb zu nehmen würde mMn mehr bringen.
Liebe Grüße
Martin