Wieso baut man dann nicht einen Füßgängerübergang, wie z.B. den am Voitsberger Bahnhof. So eine einfache Stahlkonstruktion sollte ja kostengünstig und schnell realisierbar sein. Da hätten beide Seiten etwas davon. Den Bürgern in dieser Gegend bleibt deren Fußweg erhalten und die GKB haben einen Gefahrenpunkt auf ihrer Strecke weniger. Lg Gregor
Man sieht doch immer wieder solche Wellblech-Röhren mit einem Durchmesser von - sagen wir - 3m.Da könnte man doch z.B. während einer mehrstündigen Betriebsunterbrechung einige Meter Gleis herausschneiden, mit einem Bagger hinuntergraben - die Röhre als Fußgängertunnel versetzen, schwupps - Erde und Gleisschotter wieder drüber, Gleisstück wieder einbauen. Fertig.
Rampen dürfen eine bestimmte Neigung nicht übersteigen - ich glaube, es sind 6% - woraus sich sehr schnell eine Rampenlänge von 50m und mehr ergibt. Nicht einfach und nicht billig.
Zitat von: Gregor88 am Februar 15, 2013, 02:48:28Wieso baut man dann nicht einen Füßgängerübergang, wie z.B. den am Voitsberger Bahnhof. So eine einfache Stahlkonstruktion sollte ja kostengünstig und schnell realisierbar sein. Da hätten beide Seiten etwas davon. Den Bürgern in dieser Gegend bleibt deren Fußweg erhalten und die GKB haben einen Gefahrenpunkt auf ihrer Strecke weniger. Lg GregorOb Unter- oder Überführung - jede bauliche Maßnahme iszt so zu gestallten, dass diese auch behindertengerecht ist - oder diese ist NICHT umzusetzen.
Bei Bahnhöfen ist das wohl nicht so, nur jene die im "Etappenplan Barrierefreiheit" aufgenommen sind, müssen barrierefrei ausgestaltet werden. Bei anderen Bahnhöfen können allfällige Baumassnahmen auch eine Barriereunfreimachung beinhalten....Provodnik
Zitat von: schwann am Februar 15, 2013, 13:24:21Rampen dürfen eine bestimmte Neigung nicht übersteigen - ich glaube, es sind 6% - woraus sich sehr schnell eine Rampenlänge von 50m und mehr ergibt. Nicht einfach und nicht billig.Nicht nur die 6% sind ein Thema, sondern auch die erforderlichen Zwischenpodeste, die für eine nochmalige Verlängerung sorgen.
Fakt ist, dass die Baukosten ja nur ein Teil (wenn nicht oft der kleinere ...) der Gesamtkosten darstellt. Viel problematischer, zumindest im Stadtgebiet, ist die erforderliche Grundstücksbeschaffung.
Zitat von: Provodnik am Februar 15, 2013, 16:02:53Bei Bahnhöfen ist das wohl nicht so, nur jene die im "Etappenplan Barrierefreiheit" aufgenommen sind, müssen barrierefrei ausgestaltet werden. Bei anderen Bahnhöfen können allfällige Baumassnahmen auch eine Barriereunfreimachung beinhalten....ProvodnikEisenbahnkreuzung/Unterführung - hat wohl so gut nie nichts in diesem Fall mit einem Bahnhof/Haltestelle zu tun - oder?
Naja, es ist genauso eine "bauliche Massnahme".Bahnsteigzugangsunterführungen dürfen offenbar barrierereunfrei gebaut werden (was aber nicht heissen soll, dass ich das für sinnvoll erachte...)