Die Europäische Kommission hat als Reaktion auf die im August 2006 in London vereitelten Terroranschläge Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten erlassen, die Fluggäste in den Bereich hinter die Kontrollstellen und an Bord mitnehmen dürfen.
Konkret bedeutet dies, dass nur noch Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml, diese in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren, maximal 1 Liter fassenden Plastikbeutel verpackt, im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.
Der Plastikbeutel (z. B. wieder verschließbarer Gefrierbeutel) muss komplett geschlossen sein. Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Ausnahmen von der Beschränkung sind möglich, wenn die Flüssigkeit während der Reise für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke benötigt wird. Gleiches gilt für Babynahrung.
Außerdem können sämtliche nach den Fluggast-Kontrollstellen erworbenen Flüssigkeiten mitgenommen werden, sofern der Ausgangs- oder Umsteigeflughafen sich im Gebiet der EU befindet. Ausnahmen gelten auch für an Bord von EU-Luftfahrtunternehmen gekaufte Flüssigkeiten.
Regelungen im Detail:
- Begrenzung der persönlich mitgebrachten Flüssigkeiten auf 100 ml pro Behältnis.
- Die persönlich mitgebrachten Behältnisse müssen in eine max. 1 l Volumen fassende, transparente und wiederverschließbare Plastiktasche passen.
- Die Plastiktaschen müssen an den Sicherheitskontrollstellen vorgezeigt werden.
- Fluggäste müssen Jacken und Mäntel an den Sicherheitskontrollstellen ablegen.
- Laptops und große elektrische Geräte müssen an den Sicherheitskontrollstellen aus den Taschen herausgenommen werden.
Die neuen Regelungen erlauben es, unter bestimmten Voraussetzungen größere Mengen an Flüssigkeiten in Geschäften zu kaufen, die sich hinter den Sicherheits- oder Bordkartenkontrollen befinden. Bestehende Regelungen zum Transport von Flüssigkeiten im aufgegebenen Gepäck werden von den neuen Regelungen nicht berührt.
Die neuen Regelungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten treten mit 6. November in Kraft.
Quelle:
www.flughafen-graz.at