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Thema: Schwarzfahrer / Kontrollen (3878-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Martin
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Schwarzfahrer / Kontrollen
Schwarzfahrer flüchten in Gesetzeslücke
Laut einem Spruch der Höchstrichter hätten Kontrollore das Recht, Schwarzfahrer kurzfristig anzuhalten. Experten orten jedoch trotz OGH-Entscheids eine Gesetzeslücke. 
Kontrollore öffentlicher Verkehrsunternehmen haben mit einem großen Problem zu kämpfen: Wie sollen sie mutmaßliche Schwarzfahrer daran hindern davonzulaufen, wenn diese keinen gültigen Fahrschein vorzeigen und sich weigern, ihre Identität bekannt zu geben? Im ewigen Kampf "Schwarzkappler" gegen "Schwarzfahrer" haben jetzt die Kontrollore einen gewichtigen Verbündeten bekommen. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass diese berechtigt sind, mutmaßliche Schwarzfahrer bis zum Eintreffen der Polizei anzuhalten.

Angemessene Gewalt. In seiner Entscheidung stützt sich der OGH auf die privatrechtliche Bestimmung des Paragraphen 344 ABGB, welcher grundsätzlich den rechtmäßigen Schutz von Besitz mit "angemessener Gewalt" für den Fall des Zuspätkommens behördlicher Hilfe normiert. "Damit begibt sich der OGH in eine gefährliche Richtung", kritisiert Hans Zeger von der "Arge Daten". Das Ziel dieser Identifizierung sei nicht der Schutz von Besitz, vielmehr soll es dem Verkehrsunternehmen ermöglicht werden, mutmaßliche privatrechtliche Ansprüche gegen den Betroffenen auch gerichtlich betreiben zu können. Eine automatische Erweiterung der erlaubten Selbsthilfe zum Besitzschutz auf die Möglichkeit der Geltendmachung von schuldrechtlichen Ansprüchen sei nicht nachvollziehbar, so der Datenschützer. Bedroht sei der öffentliche Verkehr nicht durch einzelne Schwarzfahrer, so Zeger, sondern durch den politischen Sparstift. Mit dieser Entscheidung werde "das Gewaltmonopol des Staates ausgehöhlt und der Schritt in Richtung Selbstjustiz vorbereitet".

Gesetzeslücke. Andere Experten, wie zum Beispiel der Wiener Jurist Christof Tschohl, orten eine Gesetzeslücke, weil auch der zu Hilfe gerufenen Polizei bei einer Verwaltungsübertretung die rechtliche Grundlage für eine Identitätsfeststellung fehle. "Der Polizei kommt eine solche Kompetenz zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche nicht zu", ist Tschohl überzeugt, der fordert: "Der Gesetzgeber müsste hier eine eindeutige Rechtslage schaffen." 

INFOBOX:
Gerichtsentscheid
Das Anhalten einer unbekannten Person, die des Schwarzfahrens verdächtigt wird, durch Kontrollorgane zur Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs gegen den Schwarzfahrer ist erlaubt und angemessen, auch wenn es die tatbestandliche Mindestdauer einer Freiheitsentziehung erreicht.  Sie ist erlaubte Selbsthilfe gemäß §§ 19, 344 ABGB, gegen die keine Notwehr zulässig ist, urteilte der Oberste Gerichtshof (OGH 15Os71/07s) kürzlich.

quelle: kleine.at
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Würde es hier um den Strassenverkehr gehen, gäbe es sicher schon eine eindeutige Regelung.

SG
Grazer111
Liebe Grüße
Martin

  • kayjay
Re: Schwarzfahrer / Kontrollen
Antwort #1
wie sieht es aus, wenn ich im bus kontroliert werde, den fahrschein aber nicht sofort zücken kann, bzw. vorweisen kann (weil der gerade irgendwo sich in den tiefen der jackentasche versteckt hat) und just die haltestelle kommt, wo ich austeigen will.  mus der kontrolierende schaffner mit mir aussteigen, oder darf er mich im bus solange festhalten, bis ich ihm den ausweis gezeigt habe, und ich dadurch die aussteigehaltestelle verpasse?

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Schwarzfahrer / Kontrollen
Antwort #2
Soweit ich weiß, muss er mitaussteigen, bin mir aber nicht 100% sicher.

SG
Grazer111
Liebe Grüße
Martin

Re: Schwarzfahrer / Kontrollen
Antwort #3

wie sieht es aus, wenn ich im bus kontroliert werde, den fahrschein aber nicht sofort zücken kann, bzw. vorweisen kann (weil der gerade irgendwo sich in den tiefen der jackentasche versteckt hat) und just die haltestelle kommt, wo ich austeigen will.  mus der kontrolierende schaffner mit mir aussteigen, oder darf er mich im bus solange festhalten, bis ich ihm den ausweis gezeigt habe, und ich dadurch die aussteigehaltestelle verpasse?


die kontrollierende dürfen dich gar nicht festhalten. wir hatten in Linz einen fall wo ein fahrgast festgehalten wurde und der schwarzfahrer flüchten wollte. ging soviel ich vors gericht und der schwarzfahrer hat recht bekommen.
so wie du die situation beschreibst wennst klug bist kannst aussteigen ;) aber nur wer lauft schon davon soviel mut muß man dann haben lool

normal steigen die kollierende mit dir an der station aus wo du raus mußt zu mind ist es in linz so. nur der job ist eh zach genug...:)
das macht keinen spaß ;) bei uns wird ja gegen die vorgegangen mit körperliche gewalt  :lol:

  • kayjay
Re: Schwarzfahrer / Kontrollen
Antwort #4
ich hatte das letztens im nightliner in innsbruck beobachtet:
zuerst drehten sie die ticketenentwerter ab, dann ging die kontrolle von vorne los (in zivil) und wenn einer bei der haltestelle aussteigen,bzw. flüchten  wollte, kam ein 2. unscheinbarer kontrollor und hinderte die (alles jugendliche) beim aussteigen, solange bis sie den fahrschein zeigten, bzw. den zahlschein wegen schwarzfahrens in der hand hatten.
ich wurde nicht kontroliert (keine ahnung warum) aber ich hätte den kontrollor bei der haltestelle nach draussen gebeten, und dann meinen fahrschein gesucht (der ja eben bei mir immer irgendwo in der jacke ist), oder eben den zahlschein empfangen.
wäre so neugierig gewesen , wie dann der kontrollor in der pampa steht und eine stunde auf den nächsten bus hätte warten müssen  ;)
wenn er mich gehindert hätte beim aussteigen, wäre ich volles programm gefahren:
ausweis verlangen und ihn sofort wegen nötigung angezeigt.