Re: Grazer Sonnenfelsplatz wird zum Shared-Space-Platz umgestaltet
Antwort #320 –
mal direkt aus der STVO:
§ 13. Einbiegen, Einfahren und Ausfahren.
(1) Nach rechts ist in kurzem, nach links in weitem Bogen einzubiegen.
(2) Auf Kreuzungen ist beim Linkseinbiegen nach dem Einordnen (§ 12)
bis unmittelbar vor die Kreuzungsmitte vorzufahren; sobald es der Gegenverkehr zuläßt, ist einzubiegen,
wobei am Kreuzungsmittelpunkt links vorbeizufahren ist, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder aus Hilfszeichen (§ 41) nichts anderes ergibt.
(2a) Auf Kreuzungen mehrstreifiger Fahrbahnen ist der Fahrstreifen, der vor dem Einbiegen befahren wurde, auch beim Einbiegen zu benützen. Der Lenker eines Fahrzeuges darf den Fahrstreifen wechseln, wenn er sich überzeugt hat, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.
(3) Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, hat sich der Lenker beim Einfahren in Häuser oder Grundstücke und beim Ausfahren aus Häusern oder Grundstücken von einer geeigneten Person einweisen zu lassen.
(4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser Fahrbahn zu ermöglichen.Ich würde mal sagen, dass hier die Basics rechtlich hier ihren Ursprung haben.
Vorallem da keine der STVO entsprechenden Bodenmarkierungen uder Hilfszeichen (s.o.) aufgebracht sind, dürfte es somit eigentlich auch keinen Deutungsspielraum geben.
Ebenso deuten keine Anzeichen (i.S. von Verordnungsanzeigen --> Schilder udgl.) auf die Anwendbarkeit eines Kreisverkehrs hin.
Der Ausbau lässt auch von der Fahrbahnbreite (sofern es eine gibt) her diese Linksabbiegemanöver durchaus zu, Schwierigkeiten sehe ich nur für die Busse und LKW. Siehe Video
http://youtu.be/qgYzyGvMqjoErgo:
1. Rechtsvorrang
2. Regeln zum Abbiegen
3. Regeln zum Vorrang von Fußgängern
Sieht das jemand anders?
LG
Uwe
LG
zweitervondrei
Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf einen Parkplatz!!!!!!