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Verkehr => IV - Straßenverkehr => Graz => Thema gestartet von: Empedokles am Februar 27, 2014, 20:45:07

Titel: Parken auf öffentlichen oder auf Privatgrund
Beitrag von: Empedokles am Februar 27, 2014, 20:45:07
Seit über einem Monat fällt mir ein [fast täglich] parkendes Auto vor dem Wasserturm auf. Es ist durchaus nicht so, daß es dort dem Fußgänger stört, aber es erhebt sich dennoch die Frage, ob das Parken dort erlaubt ist?

Heute habe ich diesbezüglich einen Parksheriff befragt und dieser meinte, daß es davon abhinge ob das Fahrzeug auf öffentlichem oder privatem Grund parke und solange das nicht eindeutig klar ersichtlich ist, hätte er dagegen keine rechtliche Handhabe.

Jetzt frage ich Euch Wissende: Ist das ein privater oder ein öffentlicher Grund?
Titel: Re: Parken auf öffentlichen oder auf Privatgrund
Beitrag von: amadeus am Februar 27, 2014, 21:06:48

Jetzt frage ich Euch Wissende: Ist das ein privater oder ein öffentlicher Grund?


Jetzt antworte ich dir als Vermutender: Privatgrund der ÖBB. Der Raum unter dem auskragenden Turm dürfte überdies zu dessen Baufläche gehören. Er steht also quasi IM Gebäude. Das kann nur die ÖBB auf pivatrechtlichem Weg (Besitzstörung) selber ändern. So sie das will.
Titel: Re: Parken auf öffentlichen oder auf Privatgrund
Beitrag von: Empedokles am Februar 27, 2014, 21:12:09
Na ja, für mich als Nichtwissenden steht "er" einfach protzig am Gehsteig.
Aber Du hast wahrscheinlich recht!
Titel: Re: Parken auf öffentlichen oder auf Privatgrund
Beitrag von: Bim am Februar 27, 2014, 22:53:03
Verkehrsrechtlich ist unerheblich, wer der Eigentümer der Grundfläche ist, daher ist diese Fläche im verkehrsrechtlichen Sinn (teilweise) öffentlich und man könnte sagen, er steht am Gehsteig.

Nachdem der Gehsteig asphaltiert ist und die Fläche um den Wassertum gepflastert ist, ist eigentlich optisch auch dort die tatsächliche Breite des tatsächlichen Gehsteiges erkennbar, somit könne man argumentieren, dass mit Beginn der Pflasterung der Gehsteig (der Straßenraum) endet.

Allerdings gibt es Rechtssprechungen, wenn man haben will, dass diese Fläche in verkehrsrechtlicher Hinsicht, als "privat" (rechtlich richtig ausgedrückt: "Straße/Verkehrsfläche OHNE öffentlichen Verkehr") gelten sollte, dass dieser Teil zumindest mittels Tafeln oder/und Bodenmarkierungen gekennzeichnet sein muss, noch besser abgeschrankt, eingezäunt, oder ähnliches sein muss.


Also nicht so einfach - kommt drauf an, aus welcher Richtung man diese Sache betrachtet.
Titel: Re: Parken auf öffentlichen oder auf Privatgrund
Beitrag von: chrismeister am Februar 28, 2014, 18:14:49
Das Auto hatte letzte Woche einen Strafzettel an der Windschutzscheibe - dann war er verschwunden - heute hatte er wieder einen.

Aus diesem Grund denke ich, dass das Auto seit Wochen nicht bewegt wurde (Gehe täglich vorbei)

Ich denke auch den Behörden ist die Lage nicht ganz klar.

LG
Titel: Re: Parken auf öffentlichen oder auf Privatgrund
Beitrag von: Empedokles am Februar 28, 2014, 19:09:06

Aus diesem Grund denke ich, dass das Auto seit Wochen nicht bewegt wurde (Gehe täglich vorbei)


Dann steht das Auto seit Anfang Jänner dort, denn da hab´ ich´s zum ersten Mal gesehen.  :o

Dem Fahrer wird wohl nichts passiert sein?
Titel: Re: Parken auf öffentlichen oder auf Privatgrund
Beitrag von: Empedokles am März 13, 2014, 10:33:53
Das Auto ist vor dem 09. März entfernt worden. Seit damals nicht mehr gesehen.