Ein Kampf um jeden Schranken geht los
Mitte Februar starben vier Steirer bei einem schrecklichen Unfall auf einer Bahnkreuzung. Jetzt soll das Höchstgericht entscheiden, wieviel die Gemeinden für sichere Bahnübergänge zahlen müssen.
Die "Todeskreuzung" war nur mit Stopp-Tafel und Andreaskreuz gesichert
Zwei befreundete Ehepaare starben in der Nacht auf 13. Februar auf der unbeschrankten Eisenbahnkreuzung in Hollenegg bei Deutschlandsberg. Sie hatten den herannahenden Regionalzug der GKB nicht kommen sehen. Das Verkehrsministerium ordnete umgehend eine Untersuchung des Unfallhergangs an, in sechs Wochen soll der Bericht vorliegen.
Schon heute werden die gefährlichen Bahnübergänge an einer anderen Front behandelt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft auf Antrag des Gemeindebundes die Eisenbahnkreuzungsverordnung des Ministeriums von 2012. Diese schreibt den Kommunen vor, 50 Prozent der Investitions- und Erhaltungskosten für die Sicherung der Bahnübergänge zu tragen. Österreichweit will Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) bis 2029 rund 5000 Kreuzungen mit Schrankenanlagen sichern oder auflassen. Die Kostenschätzungen des Ministeriums dafür liegen bei 250 Millionen Euro, der Gemeindebund rechnet gar mit 1,5 Milliarden. Den Knackpunkt des VfGH-Antrags erklärt der steirische Gemeindebundchef Erwin Dirnberger (ÖVP): "Die Höchstrichter sollen klären, ob die Kommunen vom Bund nicht konsultiert werden hätten müssen", bevor eine derart teure Verordnung zulasten der Gemeinden erlassen wurde. Ziel des Antrags: Die Bürgermeister wollen den Bund an den Verhandlungstisch zwingen, um "eine faire Aufteilung der Kosten" über den Finanzausgleich zu erreichen (siehe Interview).
Gemeinden wollen mit dem Bund verhandeln
Erwin Dirnberger ist Präsident des steirischen Gemeindebundes
Herr Abgeordneter, heute verhandelt der Verfassungsgerichtshof den Einspruch des Gemeindebundes gegen die Eisenbahnkreuzungsverordnung. Was erwarten Sie sich davon?
DIRNBERGER: Nun, heute wird es wohl noch keine Entscheidung geben. Es geht um die Frage, ob das Ministerium einfach eine Verordnung machen kann, die Gemeinden verpflichtet, 50 Prozent für Errichtung und Erhaltung von Eisenbahnkreuzungen zu bezahlen, oder ob vorher Konsultationen nötig sind.
Das heißt, Sie wollen den Bund dazu bringen zu verhandeln?
DIRNBERGER: Ja, unser Bestreben ist, dass auf Bundesebene verhandelt wird. Man könnte etwa im Zuge des Finanzausgleichs die Kosten fair auf Bund, Länder und Gemeinden aufteilen. Es fahren ja nicht nur Bürger der Wohnsitzgemeinden über Bahnübergänge, sondern auch viele andere.
Haben einzelne Gemeinden bereits Kostenvorschreibungen beglichen?
DIRNBERGER: Nein, wir haben uns klagen lassen. Von meiner Gemeinde (Anm: St. Johann/ Köppling) will die GKB Erhaltungskosten für 2010 bis 2013 von 80.000 Euro. Dazu kämen Investitionen in der Höhe von 500.000 Euro für die Gemeinde. Die Vorschreibungen an die Gemeinden hat ein Gericht in erster Instanz bereits abgelehnt.
Sind Sie zuversichtlich, dass Ihnen auch die Verfassungsrichter bezüglich der Verordnung recht geben?
DIRNBERGER: Zumindest werden die Betroffenen öffentlich angehört. Das zeigt, dass die Sache auch für die Richter sehr bedeutend ist. Das ist kein ganz schlechtes Zeichen.
Bereits jetzt haben einige Gemeinden entlang der GKB-Linien in der Weststeiermark Vorschreibungen für Investitionen und Erhaltungskosten bekommen. Besonders schlimm erwischt es Lieboch in Graz-Umgebung, das nicht weniger als sieben Bahnübergänge sichern muss. Bürgermeister Rudolf Aichbauer: "Wir hätten aufgrund dieser Verordnung mit Kosten von 1,2 Millionen Euro zu rechen." Er und weitere Bürgermeister bekämpfen diese Vorschreibungen vor Gericht an und haben in erster Instanz recht bekommen. Die GKB will in die Berufung gehen.
20 Millionen Euro
Besonders hart trifft das Sicherungsprogramm für Übergänge auch die Bahn- und Infrastrukturbetreiber, die die andere Hälfte der Kosten stemmen müssen. In der Steiermark sind das neben den ÖBB vor allem GKB und Steiermärkische Landesbahnen. GKB-Prokurist Dieter Monsberger hat allein für die nächsten fünf Jahre ein Investitionsbudget von 20 Millionen Euro veranschlagt. Von den insgesamt 129 GKB-Übergängen sind derzeit nur fünf Vollschrankenanlagen, künftig sollen es 66 sein. Jede dieser Anlagen kostet 450.000 Euro - hinzu kommen Kosten für etliche Lichtzeichenanlagen.
Auch StLB-Geschäftsführer Helmut Wittmann sieht sich einer Herkulesaufgabe gegenüber: "Von unseren 164 Eisenbahnkreuzungen mit öffentlichen Straßen sind nur 39 technisch - also mit Schranken oder Lichtanlagen - gesichert." 125 sind nur mit Andreaskreuz oder Stopptafel gekennzeichnet und sind aufzurüsten oder aufzulassen. Dazu kommen weitere 162 Kreuzungen mit Feldwegen: "Hier müssen wir viele schließen und Begleitwege zu den gesicherten errichten."
Bei allem Ringen um die Finanzierung räumt der Liebocher Bürgermeister Aichbauer ein: "Dass wir für mehr Sicherheit mitzahlen müssen ist klar, die Frage ist nur wie viel."
BERND HECKE, ALFRED LOBNIK
Fakten
181 Eisenbahnkreuzungen im Schienennetz (mit öffentlichen Straßen) der GKB und der Landesbahnen sind technisch ungesichert, 125 davon sind im Bereich der StLB. Steiermarkweit gibt es insgesamt 669 Eisenbahnkreuzungen.
1,5 Milliarden Euro soll es nach Angaben der Gemeinden kosten, alle Übergänge zu entschärfen. Das Ministerium beziffert dies mit 250 Millionen.
450.000 Euro sind laut GKB die Investitionskosten für eine Vollschrankenanlage, eine Lichtzeichenanlage beläuft sich auf 250.000 Euro.
5000 ungesicherte Bahnkreuzungen will Verkehrsministerin Doris Bures bis 2029 bundesweit mit Schranken ausstatten oder schließen lassen.
Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3565821/ein-kampf-um-jeden-schranken-geht-los.story
Die EK war nicht nur mit Andreaskreuz und Stoptafel gesichert, sie war gesichert! Da werden sich hält einmal die p.t. Bürgermeister dazu durchringen müssen, einige EK aufzulassen. Dem Autofahrer sind wohl ein paar Meter Umweg zuzumuten.
LG! Christian
Alle Bahnübergänge die nicht eine Bundes oder Landestrasse überqueren gehören entweder aufgelassen oder die Landgemeinde soll selber zahlen - Graz muss ja auch fast alles selber zahlen...
Am sichersten für die Querenden, am besten für die erlaubte Strecken-Höchstgeschwindigkeit (und auch psychologisch wohl schonendsten für die Zugführer) wären wohl kreuzungsfreie Über- bzw. Unterführungen wo irgend möglich. Ob es nicht gleich teuer wäre, gerade bei eingleisigen Strecken, die querende Straße untendurch zu graben oder aber links und rechts anzuschütten sowie diese immer wieder zu sehenden Wellblech-Fertigtunnel zum Einsatz zu bringen? Vielleicht müsste da und dort die Eisenbahnkreuzung überhaupt nur ein kurzes Stück entlang der Strecke "verschoben" werden, um günstige, naturgegebene Reliefausformungen der Landschaft baukostenmindernd auszunutzen.
Das empfände ich langfristig als sinnvollste Investition für die Zukunft.
Unterführungen sind die einzige sichere Alternative aber ziemlich teuer. Eine viel billigere Möglichkeit wäre doch auch Benutzer von Eisenbahnkreuzungen EDV-gestützt zu warnen. - Mittels Navi oder Smartphone in Echtzeit? - Das wäre sicher gleich wirksam wie eine EK mit Lichtzeichen.
Die Frage ist, wozu brauchen wir überhaupt eine weitere Absicherung? Werden wir immer blöder oder warum müssen wir alles dodlsicher machen?
Wir fahren immer langsamer, weil es immer mehr Tempolimits bzw. Ampeln / Kreisverkehre gibt.
Ich finde man sollte den Leuten noch eine gewisse Eigenverantwortung zugestehen.
Das Lenken eines KFZ ist keinesfalls ein Spiel oder etwas das man nebenbei machen sollte. - Konzentration ist gefragt, die aber scheinbar viele Leute nicht mehr mitbringen (wollen).
Der Zugang zum Führerschein sollte unbedingt erschwert werden, im Sinne der Verkehrssicherheit, aber leider passiert das Gegenteil und Warum? -
Ja da sind wir wieder bei dem Punkt und das ist auch derselbe Grund warum der ÖV nicht ausbegaut werden soll: Die Auto-Lobby möchte Umsatz machen. - ohne Rücksicht auf Verluste.
Ich finde man sollte endlich aufhören dem Individualverkehr alles so einfach wie möglich zu machen - Geld spielt hierbei ja offenbar nie eine Rolle im Gegensatz zum Öffiausbau ::)
Die Frage ist, wozu brauchen wir überhaupt eine weitere Absicherung? Werden wir immer blöder oder warum müssen wir alles dodlsicher machen?
Wir fahren immer langsamer, weil es immer mehr Tempolimits bzw. Ampeln / Kreisverkehre gibt.
Durch das Dodlsicher-machen, glauben immer mehr sie brauchen nicht mitdenken und sind dann überfordert, wenn es einmal nicht so läuft wie sie es sich vorstellen.
Das fängt mit nicht schauen/Unachtsamkeit bei Bahnübergängen (was im konkreten Fall Ursache war weiß ich nicht, aber dieser Bahnübergang ist mit Andreas-Kreuz und Stopptafel gesichert, gerade und gut einsichtig) an, geht über nicht angepasste Geschwindigkeit bei schlechten Fahr-/Sichtverhältnissen (gibt ja eh ABS, ASR, ESP, ADS...mfg), Kreuzungsblockieren ("die Ampel war auf grün oder zumindest fast noch vor 5 Sekunden") bis zum Ignorieren/nicht Verstehen der Rechtsregel oder der Bevorrangung von Fußgängern/Radfahrern in Begegnungszonen usw. usf.
Eine viel billigere Möglichkeit wäre doch auch Benutzer von Eisenbahnkreuzungen EDV-gestützt zu warnen.
EDV gestützt klingt nett, aber ich will mein Leben nicht davon abhängen lassen, ob mein Navi (Online-Verbindung ?)/Smartphone gerade über die korrekten Daten verfügt. Außerdem gibt es genug, die so etwas nicht haben oder auch gar nicht wollen. Ich konzentriere mich lieber auf den Verkehr und verwende so gut wie nie ein Navi. (Ich bin ja immer wieder erstaunt, wie viele Grazer im täglichen Morgenstau ein Navi brauchen.)
Diese Hilfsmittel (Navi) sind ein weiterer Aspekt die Eigenverantwortung abzutreten. Wie viele Autos sind schon in irgendwelchen Durchfahrten oder Gehwegen stecken geblieben oder auf Gleise abgebogen, weil das Navi "jetzt abbiegen" behauptet hat.
EDV gestützt klingt nett, aber ich will mein Leben nicht davon abhängen lassen, ob mein Navi (Online-Verbindung ?)/Smartphone gerade über die korrekten Daten verfügt. Außerdem gibt es genug, die so etwas nicht haben oder auch gar nicht wollen. Ich konzentriere mich lieber auf den Verkehr und verwende so gut wie nie ein Navi. (Ich bin ja immer wieder erstaunt, wie viele Grazer im täglichen Morgenstau ein Navi brauchen.)
Diese Hilfsmittel (Navi) sind ein weiterer Aspekt die Eigenverantwortung abzutreten. Wie viele Autos sind schon in irgendwelchen Durchfahrten oder Gehwegen stecken geblieben oder auf Gleise abgebogen, weil das Navi "jetzt abbiegen" behauptet hat.
Da hast Du natürlich Recht. - Ich meinte nur, dass so ein System billiger sein könnte als eine Lichtzeichenanlage...
Sicher gibt es viele gute und praktikable Ideen zur Absicherung von Übergängen.
Die Frage möchte ich aber auch so auf den Punkt bringen, ob denn die "Todesstrafe" am Bahnübergang für unkonzentrierte Fahrerinnen und Fahrer/ Dodelinnen und Dodln wirklich die angemessene Antwort ist. Wer für diese Art der "Auslese" ist, sollte sich bitte auch vor Augen halten, dass die eigenen Kinder (soferne vorhanden) auch mit Freunden oder Bekannten, die sie freundlicherweise mitnehmen, mitbetroffen sein könnten. (Können natürlich auch sonstwo zu Schaden oder zu Tode kommen, eh klar.)
Immerhin geht es aber auch den Triebfahrzeugführern bekanntlich nicht besonders gut, die immer wieder heikle Situationen erleben müssen, manchmal ohne ein Unglück verhindern zu können, obwohl sie keinerlei Schuld trifft.
Mir ist klar, dass nicht alles verhinderbar ist und immer ein persönlich zu tragendes Restrisiko bleibt. Trotzdem befürworte ich die Kreuzungsfreimachung Eisenbahn/ Fußwege bzw. Straßen.
Da hast Du natürlich Recht. - Ich meinte nur, dass so ein System billiger sein könnte als eine Lichtzeichenanlage...
Das stimmt schon und ich bilde mir auch ein, dass es von der ÖBB auch schon einmal ein Versuchsprojekt dazu gegeben hätte. Problem ist nur: Nutzer der niederrangigen Straßen, die im Zusammenhang mit einer technisch nicht gesicherten EK ja das Hauptproblem sind, sind meistens ortskundig und benutzen daher kein Navi. Gute Ortskenntnis ist in diesem Fall oft kein Vorteil, weil das auch zu geringerer Aufmerksamkeit führt - wie leider etliche Unfälle belegen.
Sicher wären Über- und Unterführungen für beide Seiten die beste Lösung und werden am hochrangigen Streckennetz auch stark forciert, nur ist das flächendeckend einfach nicht zu finanzieren! Bei Unterführungen ist außerdem die geforderte Nutzbarkeit von div. landwirtschaftlichen Geräten ein großes Problem und hat die Kosten schon öfters explodieren lassen!
Die Frage möchte ich aber auch so auf den Punkt bringen, ob denn die "Todesstrafe" am Bahnübergang für unkonzentrierte Fahrerinnen und Fahrer/ Dodelinnen und Dodln wirklich die angemessene Antwort ist. Wer für diese Art der "Auslese" ist, sollte sich bitte auch vor Augen halten, dass die eigenen Kinder (soferne vorhanden) auch mit Freunden oder Bekannten, die sie freundlicherweise mitnehmen, mitbetroffen sein könnten. (Können natürlich auch sonstwo zu Schaden oder zu Tode kommen, eh klar.)
Falls das auf meinen Kommentar bezogen war, so wollte ich keineswegs auf "natürliche" Auslese hinaus, noch war damit gemeint, dass durch das Dodl-sicher machen, ich jemanden zu einem Dodel abstempeln will.
Viel mehr will ich darauf hinaus, dass sich durch alle Erleichterungen des täglichen Lebens zumeist neue Problem auftun, die man früher gar nicht hatte. Bei Bahnübergängen gehört dazu, dass man früher viel häufiger mit ungesicherten Bahnübergängen konfrontiert war und daher der Umgang damit üblich/geübt war. Die Autos waren so undicht und das Radio so schlecht, dass man die Warnsignale gehört hat (heute kann einem Rettung/Feuerwehr mit Blaulicht/Horn drauf picken und die Leute checken es gar nicht) . Es gab kaum Ablenkung durch irgendwelche Geräte (Handy/Navi/Radio/Fernseher :o - auch schon gesehen), durch nicht vorhandene Hilfsmittel/schlechte Technik des Fahrzeuges hat man sich wesentlich mehr mit dem Fahrzeug, der Fahrbahn(-beschaffenheit) und der Umgebung auseinandergesetzt, durch Airbags/Gurtstraffer/Seitenaufprallschutz usw. wird einem eine trügerische Unverwundbarkeit suggeriert.
Ich habe mir bei vermeintlich dodlsicheren Sachen schon wehgetan, mich nicht ausgekannt oder ähnliches
(Es gibt nichts dodlsicheres, was für einen Dodl wirklich sicher ist. )
edit: Möchte noch ergänzen, dass es Fußgängern zumutbar ist einen Umweg oder lange Wartezeiten an Bahnübergängen oder an stark befahrenen Straßen in Kauf zu nehmen, aber wenn einmal irgendwo für Autofahrer (Auflassung von Bahnübergängen) eine Unannehmlichkeit zu Tage tritt, gibt es alle möglichen Argumente, warum man etwas nicht tun kann.
Die Frage möchte ich aber auch so auf den Punkt bringen, ob denn die "Todesstrafe" am Bahnübergang für unkonzentrierte Fahrerinnen und Fahrer/ Dodelinnen und Dodln wirklich die angemessene Antwort ist.
Demzufolge ist also der Autofahrer, der bei Rot über die Straße fährt und einen Anderen tödlich verletzt, ein Mörder. Und ihm gehört nicht nur der Führerschein, sondern auch das Auto (als gefährliche Tatwaffe) entzogen. W.C.Strache hätte seine helle Freude an diesen Überlegungen.
@Ch. Wagner:
Was sind Personen sonst die schwer alkoholisiert, wegen Raserei oder durch überholen in Überholverboten oder eben noch schnell bei rot drüberrasen einen tödlichen Unfall produzieren?
Diese Personen nehmen die Verletzung oder Tötung eines anderen Menschen bewusst in Kauf. Ich finde es absolut nicht gerechtfertigt, dass man dafür bei uns teilweise mit bedingten Strafen davonkommt.
Und ja in meinen Augen sind solche Personen Mörder und das Auto ist in dem Fall eine Tatwaffe und gehört eingezogen oder verschrottet - und mir ist es wurscht, ob ich deswegen als W.C.-Jünger angesehen werde.
Was soll man sonst machen, wenn einer bei rot einen tödlichen Unfall verursacht?
"Na geh. War eh nur ein ungeschützter Fußgänger. Der hätt´ sich ja zumindest eine Schutzausrüstung anziehen können, wenn er schon nicht warten kann bis der Autofahrer bei rot drübergebrettert ist, vielleicht hätt´er´s dann überlebt."
Servus ptg, ich weiß nicht, woher du abgeleitet hast, daß ich mit meiner Antwort dich gemeint habe. Ich habe dich nicht einmal zitiert. Viator hingegen meint, daß an unbeschrankten Bahnübergängen die Todesstrafe praktiziert wird. Das halte ich für abstrus, und das habe ich gemeint.
Das Beispiel - alkoholisiert etc. - wird von der Schweizer Rechtsprechung praktiziert. Ich kann mir auch durchaus eine "Prangerlösung" vorstellen: der (nichtalkoholisierte) Stoptafel/Rotlichtüberfahrer steht ein paar Stunden täglich mit einem Schild "Rotlicht überfahren kann tödlich sein" an der bewußten Stelle. Strafe soll ja Sinn machen. Und da würde ich mich ja selbst als "W.C. Jünger" darstellen, und das ist erst recht völlig abstrus.
LG! Christian
Nein, ptg, ich wollte dir mit meinen Gedanken keineswegs zu nahe treten. Ich respektiere deine Meinung absolut.
Ich gehe davon aus, dass sich hier erwachsene Menschen unterhalten und jeder, also auch ich, im Laufe der Diskussion seine Ansichten in Ruhe weiterentwickeln kann. Deshalb habe ich "Todesstrafe" natürlich auch von Anfang an unter Anführungszeichen gesetzt.
Lassen wir uns nicht von Zeitgenossen provozieren, die entweder des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig sind oder sich einfach nur nicht die Mühe dazu machen wollen.
@Ch. Wagner: Die Antwort habe ich nicht auf mich bezogen, sondern hab nur meinen Gedanken zu deinem Kommentar geäußert, ob man Personen, die bei rot in die Kreuzung fahren und dabei jemanden tödlich verletzen, den Führerschein und das Auto abnehmen soll. Und da bin ich einfach der Meinung, dass solche Personen in Österreich viel zu "billig" davon kommen. Wenn jemand unter erschwerenden Umstände (wie z.B. eben bei rot in die Kreuzung, Alkohol...) für den Tod eines anderen Menschen verantwortlich ist, so ist es mMn eine Frechheit, wenn sie dafür mit bedingten Strafen davonkommen und das gesellschaftlich auch so akzeptiert wird.
Ich kann mir auch durchaus eine "Prangerlösung" vorstellen: der (nichtalkoholisierte) Stoptafel/Rotlichtüberfahrer steht ein paar Stunden täglich mit einem Schild "Rotlicht überfahren kann tödlich sein" an der bewußten Stelle. Strafe soll ja Sinn machen. Und da würde ich mich ja selbst als "W.C. Jünger" darstellen, und das ist erst recht völlig abstrus.
:one:
@Viator: Ich habe mich nicht mir zu nahe getreten gefühlt. Ich wollte nur nicht, dass durch meinen ersten, eher kurzgefassten Beitrag eben der Eindruck entsteht, wenn so etwas tragisches passiert, dass man selbst schuld ist und nichts geschehen muss, um solche Vorfälle zu verhindern. MMn wäre es wichtig, wie auch immer man das schaffen könnte, die Verkehrsteilnehmer (allgemein) dazu zu bringen, sich wirklich dem Verkehrsgeschehen zu widmen. Z.B. in den verpflichtenden Fahrsicherheitstrainings auch bewusst, solche "Ablenkungsszenarien" nachspielen. - In einem Simulator muss ein Teilnehmer während der Fahrt die Route auf dem Navi ändern oder soll auf das Handy sehen, wer gerade anruft, inzwischen ändert sich aber die Verkehrssituation vor einem.
An der Andritzer Schleppbahn gibt es mehrere Bahnübergänge mit Lichtsignal, obwohl dort nur sehr selten ein Zug fährt. Aber an der Graz Köflacherbahn wo mehrmals pro Stunde ein Zug kommt gibt es Viele Bahnübergänge ohne Lichtsignal.
Das finde ich schon sehr seltsam. ???
Naja an der Andritzer Schleppbahn hast Du eine "quasi" Autobahn (Autobahnzubringer ohne Namen) und eine Landesstraße B (67A) (Weinzöttlstraße).
Beides sind Straßen mit höchster Priorität, wo eine Sicherung mit Lichtzeichen unbedingt erforderlich ist.
Gemeindestraßen und Wege in der Weststeiermark sind sicher nicht im entferntesten so stark befahren, wie die beiden Straßen an der Andritzer Schleppbahn. ;)
Die Art der Sicherung durch die Größe der Straße zu bestimmen, finde ich durchaus richtig.
Ab einer gewissen Zuganzahl muss natürlich auch etwas gemacht werden, wobei der Zugverkehr an der GKB-Strecke jetzt aber nicht so berauschend ist.
Die Art der Sicherung durch die Größe der Straße zu bestimmen, finde ich durchaus richtig.
Da hast du recht.
Ich glaube auch dass viele Leute gar nicht wissen dass hier (Andritzer Schleppbahn) Züge fahren und schauen auch nicht ob ein Zug kommt. Daher ist es eigentlich eh gut dass es hier Lichtsignale gibt.
Die Art der Sicherung durch die Größe der Straße zu bestimmen, finde ich durchaus richtig.
Da hast du recht.
Ich glaube auch dass viele Leute gar nicht wissen dass hier (Andritzer Schleppbahn) Züge fahren und schauen auch nicht ob ein Zug kommt. Daher ist es eigentlich eh gut dass es hier Lichtsignale gibt.
Wobei auf der Schleppbahn WIMRE zusätzlich auch noch ein Posten auf der Straße steht.
Ja in der Regel wurde zuletzt dort quasi auf Sicht gefahren.
Nach mehreren, teils tödlichen Unfällen werden nun steiermarkweit alle unbeschrankten Bahnübergänge umfassend überprüft. Ziel ist eine technisch bessere Absicherung; Experten schlagen auch etliche Auflösungen vor.
Immer wieder kommt es an kleineren unbeschrankten Bahnübergängen zu schweren Unfällen. Erst am Montag hatte eine Autolenkerin im Bezirk Deutschlandsberg einen Zug übersehen, sie und ihr Beifahrer wurden leicht verletzt - mehr dazu in Pkw gegen Zug: Zwei Leichtverletzte; Mitte Februar waren vier Autoinsassen in Hollenegg bei einer Kollision mit einem Zug getötet worden - mehr dazu in Zug gegen Auto: Vier Tote (12.2.2014).
Mehr als hundert Übergänge bei GKB
Nach der neuen Eisenbahnkreuzungsverordnung müssen Experten alle Bahnübergänge überprüfen, sagt Christopher Grunert von der Verkehrsabteilung des Landes Steiermark; allein bei der Graz-Köflacher-Bahn (GKB) gehe es dabei um mehr als 100 Übergänge: ,,Es wird ein Ortsaugenschein durchgeführt, es werden sämtliche relevanten Parameter vor Ort überprüft, es werden die Sichten angeschaut, es wird genau über die Zeiten ein Bild gemacht, die der Zug braucht, um eine Kreuzung zu passieren bzw. auch der Autofahrer oder Fußgänger", so Grunert.
Aufrüstungskosten großes Problem
Fünf Kreuzungen entlang der Strecke Lieboch-Wies-Eibiswald wurden bereits überprüft - zwei mit Lichtzeichenanlagen wurden als in Ordnung befunden, eine Anlage wird aufgelöst, und zwei müssen technisch aufgerüstet werden, so Grunert.
Laut GKB-Sprecher Peter Stössl will die Graz-Köflacher-Bahn ihr Ausbauprogramm für mehr Sicherheit fortsetzen: ,,In den nächsten zehn Jahren werden wir von fünf Vollschrankenanlagen auf 66 kommen. Das ist aber etwas, was wir als GKB alleine nicht tragen werden können: Man muss sich vorstellen, eine Vollschrankenanlage kostet zwischen 400.000 und 450.000 Euro." Aber genau hier liegt das Problem, denn die Gemeinden legen sich bei der Kostenbeteiligung oft quer - mehr dazu in Bahnübergänge: Sicherheit oft Frage des Geldes (13.2.2014). Derzeit wartet man auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.
Experten für teilweise Auflösungen
Verkehrsexperten fordern, dass kleinere Bahnübergänge ohne technische Sicherung überhaupt aufgelöst werden. Für Peter Felber vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) bedeutet das, entweder technisch aufzurüsten oder dort, wo es möglich ist, Bahnübergänge überhaupt zu schließen - auch auf Kosten der Autofahrer, die dann einen gewissen Umweg in Kauf nehmen müssen. Die größte Gefahrenquelle ist laut Felber die Gewohnheit: Jeder Vierte habe bei einer Umfrage angegeben, bei einer bekannten Eisenbahnkreuzung unaufmerksamer zu sein.
Quelle: http://steiermark.orf.at/news/stories/2636952/
Bemerkenswert ist der letzte Absatz. Würde auch die immensen Kosten senken!
l.g. rellov
,,In den nächsten zehn Jahren werden wir von fünf Vollschrankenanlagen auf 66 kommen. Das ist aber etwas, was wir als GKB alleine nicht tragen werden können: Man muss sich vorstellen, eine Vollschrankenanlage kostet zwischen 400.000 und 450.000 Euro." Aber genau hier liegt das Problem, denn die Gemeinden legen sich bei der Kostenbeteiligung oft quer - mehr dazu in Bahnübergänge: Sicherheit oft Frage des Geldes (13.2.2014). Derzeit wartet man auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.
Der Verfassungsgerichtshof hat gesprochen:
Gerade in der Presse (http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1585556/Bund-muss-Kosten-fur-Bahnkreuzungen-ersetzen) und im Fernsehen gesehen:
Bund muss Kosten für Bahnkreuzungen ersetzenDer Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Bund gegen den Konsultationsmechanismus verstoßen hat.
02.04.2014 | 12:07 | (DiePresse.com)
Der Bund muss für die Kosten der technischen Aufrüstung von 3800 Eisenbahnkreuzungen aufkommen. Das gab der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Gerhart Holzinger, am Mittwoch in einer Pressekonferenz bekannt. Der VfGH kam zu der Erkenntnis, dass der Bund bei der sogenannten Eisenbahnkreuzungsverordnung die Hälfte der Kosten den Gemeinden auferlegt hatte, ohne diese vorher zu konsultieren.
Damit habe der Bund gegen den in der Verfassung vorgesehenen Konsultationsmechanismus verstoßen, so Holzinger. "Es wäre erfreulich gewesen, hätte die Infrastrukturministerin (Anm.: Doris Bures, SPÖ) früher das Gespräch mit den Gemeinden gesucht. Immerhin geht es hier um Kosten, die einige Gemeinden in den Ruin getrieben hätten", so Gemeindebund-Präsident Mödlhammer.
Ganzer Artikel unter der Adresse oben in der Presse.
Sagt aber auch dass die Eisenbahnkreuzungsverordnung nicht gesetzeswidrig ist. Es heißt aber auch, dass die Republik die bisher entstandenen Kosten tragen muß.
Bin gespannt wie es nun weiter geht?
l.g. rellov