Die BR260 der Grazer Straßenbahn, hat ja seit der Einführung einige Umbauten hinter sich. Vor allem das Vorderlicht, welches früher 2 einzelne Rund-Leuchten hatte.
Da stellt sich die Frage, warum es heute nur noch eine hat? Im Buch "Straßenbahnen in Graz" habe ich diesbezüglich nichts darüber gefunden.
Michael
Bis Ende der 80er Jahre wurden die Doppelscheinwerfer durch einen Einzelscheinwerfer mit derselben Stärke ersetzt.
Außerdem wurden noch etliche andere Dinge bei den 260ern umgebaut.
SG
Grazer111
Die Betonung liegt auf Warum?. ;)
Auch wenn du es nicht wissen solltest, trotzdem danke. :)
Michael
Ich denke schlicht und einfach, dass der Birnenverschleiß der Doppelscheinwerfer recht groß war und außerdem haben die Doppelscheinwerfer oft verschieden stark geleuchtet.
SG
Grazer111
Weitere Umbauten - abgesehen von den Doppelscheinwerfern - waren u. a.:
- Umbau aller Wagen bis (auf 283, der wurde schon damit ausgeliefert) von Kurbelfahrschaltung auf Pedalsteuer "Simatic"
- Damit verbunden Umbau auf schaffnerlosen Betrieb (Entfernung aller damit verbundenen "Notwendigkeiten")
- Umbau der Türautomaten
- Entfernung der Zierleisten
- Umbau Wagen 262 auf Thyristor-Gleichstromstellersteuerung (1. Fahrzeug weltweit, Serie 500 ist damit auch ausgestattet)
- Einbau des Funks 1976
W.
Weitere Umbauten - abgesehen von den Doppelscheinwerfern - waren u. a.:
- Umbau aller Wagen bis (auf 283, der wurde schon damit ausgeliefert) von Kurbelfahrschaltung auf Pedalsteuer "Simatic"
- Damit verbunden Umbau auf schaffnerlosen Betrieb (Entfernung aller damit verbundenen "Notwendigkeiten")
- Umbau der Türautomaten
- Entfernung der Zierleisten
- Umbau Wagen 262 auf Thyristor-Gleichstromstellersteuerung (1. Fahrzeug weltweit, Serie 500 ist damit auch ausgestattet)
- Einbau des Funks 1976
- Einbau einer Tür mit einem tiefgezogenen Fenster bei der 1. Tür (bei den meisten TW)
- Entfernung der Spiegel
- Entfernung der Zierleisten
So :D
Jetzt ist die Liste komplett, hoffe ich
SG
Grazer111
- Entfernung der Zierleisten
- Entfernung der Zierleisten
Jetzt ist die Liste komplett, hoffe ich
Evtl. sogar überkomplett ;)
MfG, Christian
Ich denke schlicht und einfach, dass der Birnenverschleiß der Doppelscheinwerfer recht groß war und außerdem haben die Doppelscheinwerfer oft verschieden stark geleuchtet.
Anpassung an die Straßenverkehrsordung: Straßenbahn = ein weisses Licht + Liniensignal
Der Cityrunner wurde mit einem 3-Licht-Spitzensignal ausgestattet - ähnlich der Eisenbahnvorschrift ...
LG, E.
Anpassung an die Straßenverkehrsordung: Straßenbahn = ein weisses Licht + Liniensignal
Danke für die Info! Ist das ein Punkt der StVO??
Der Cityrunner wurde mit einem 3-Licht-Spitzensignal ausgestattet - ähnlich der Eisenbahnvorschrift ...
Das steht in der StrabVO 1999, die solche Dinge regelt:
§ 42. (1) Das erste Fahrzeug eines Zuges ist an der Stirnseite mit Leuchten, welche in Form eines auf die Basis gestellten gleichschenkeligen Dreiecks anzuordnen sind, auszurüsten. Die Leuchte an der Spitze des Dreiecks kann die Linienbezeichnung enthalten. Die beiden unteren Leuchten müssen Scheinwerfer sein. Diese Beleuchtungseinrichtung muß 1. den Gleisbereich ausreichend beleuchten können, 2. sich gleichzeitig und gleichmäßig abblenden lassen, 3. bei straßenabhängigen Bahnen im abgeblendeten Zustand symmetrisches Licht ausstrahlen (Scheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht), 4. so beschaffen sein, daß im abgeblendeten Zustand die Fahrzielanzeige und die Linienbezeichnung eindeutig lesbar sind, 5. so befestigt sein, daß sie nicht unbeabsichtigt verstellt werden kann und 6. mit weißem Licht versehen sein. (2) An der Rückseite von Fahrzeugen sind zwei rote Schlußleuchten, an Fahrzeugen straßenabhängiger Bahnen zusätzlich jeweils zwei rote Bremsleuchten und zwei rote Rückstrahler anzubringen. Zweirichtungsfahrzeuge sind nur mit Brems- und Schlußleuchten auszurüsten. (3) Die Wirksamkeit der Einschaltung nach den Abs. 1 und 2 darf nicht von der Fahrleitungsspannung abhängig sein. (4) Die Einschaltung der nicht abgeblendeten Scheinwerfer (Fernlicht) ist dem Fahrzeugführer durch Kontrolleuchten anzuzeigen.
SG
Grazer111
§ 42. (1) Das erste Fahrzeug eines Zuges ist an der Stirnseite mit Leuchten, welche in Form eines auf die Basis gestellten gleichschenkeligen Dreiecks anzuordnen sind, auszurüsten. Die Leuchte an der Spitze des Dreiecks kann die Linienbezeichnung enthalten. Die beiden unteren Leuchten müssen Scheinwerfer sein. ...
Dazu müssten auch noch irgendwo die sog. "Übergangsbestimmungen" zu finden sein, worin die älteren Bauarten mit Übergangsfristen enthalten sind.
Sowas geht ja nie von "heute auf morgen".
LG, E.
Edit:
Für die Cityrunner galt damals als Neubau schon die neue Vorschrift, für ältere Bauarten wurden bestimmt "Übergangsfristen" ausgehandelt ....
Das gilt sicher nur für Neubaufahrzeuge.
Sorry, bin kein Jurist und im Moment zu faul :sleep: zum Suchen.
SG
Grazer111