Misstöne rund ums Grazer Glockenspiel
Streit um Touristenattraktion: Hauseigentümer klagen über fehlende Unterstützung der Stadt.
Drei Mal täglich versammelt sich vor dem Haus am Glockenspielplatz eine Menschentraube. Gespannt warten zahllose Touristen, bis das Trachtenpärchen erscheint und, begleitet von einem Glockenspiel und dem einsetzenden Blitzlichtgewitter, ein Tänzchen wagt.
Misstöne. Abseits der sanften Melodien dominieren aber Misstöne. Um eine der größten Grazer Tourismus-Attraktionen ist ein Streit ausgebrochen. Die Frage: Wer muss sich um den Erhalt des traditionellen Glockenspiels kümmern? Der eigentliche Hauseigentümer oder die Stadt, die damit ihre Touristen verzaubert?
Finanzielle Unterstützung. Die Hausbesitzer fühlen sich von der Stadt im Stich gelassen. In einem Brief an Bürgermeister Siegfried Nagl macht Rudolf Leitner von der Leikume Vermögensverwaltungs GmbH seinem Ärger Luft: Das Haus sei Ziel jeder Altstadtführung und gelte als Paradebeispiel einer fachgerechten Revitalisierung, "eine finanzielle Unterstützung für die Wartung und Instandhaltung des Glockenspiels wird uns aber verwehrt".
Seit 2005 mussten die Eigentümer "über 7000 Euro aufwenden, um den Weiterbestand des Glockenturms samt Glockenspiel zu sichern", so Leitner. Weiteres Ärgernis: Bei der Wiedereröffnung des sanierten Hauses 2004 wurde Leitner zugesichert, die Stadt werde die neuen Räume für Veranstaltungen buchen. "Leider ist uns von Seiten der Stadt Graz überhaupt keine Buchung bekannt", ist er sauer.
Nicht Nachvollziehbar. Im Bürgermeisterbüro kann man die Kritik nicht nachvollziehen. "Die Investoren haben beim Kauf des Hauses ja gewusst, dass im Grundbuch der Erhalt des Glockenspiels vorgeschrieben ist", erklärt Nagl-Sprecher Thomas Rajakovics. "In erster Linie ist jeder für sein Eigentum selbst veranwortlich, aber es gibt natürlich verschiedenen Fördermöglichkeiten." Eines ist für ihn klar: "Kulturelle Werte wie das Glockenspiel müssen erhalten bleiben."
GERALD WINTER
quelle:kleinezeitung.at
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Da macht es sich die Politik wieder leicht.
Ich habe nicht gewußt, dass sich das Glockenspiel in Privatbesitz befindet. In jedem Fall muss so eine Attraktion erhalten werden.
Man könnte ja einen Teil des Mitgliedsbeitrages für die Welterbe-Organisation dafür aufwenden. ;) ->http://www.styria-mobile.at/home/forum/index.php/topic,1431.0.html
SG
G111
P.S. Das (01) im Betreff ist nur ein Hinweis auf den Stadtbezirk. (für zukünftige Beitragssuche und Archivierung)
Da macht es sich die Politik wieder leicht.
Find ich nicht, ich hab eher den Eindruck, dass es sich wieder einmal ein Hausbesitzer leicht macht, nach dem Motte: Probier ma amal, ob was zu holen ist. Immerhin handelt es sich dabei nicht um eine Privatperson, sondern um einen Vermögensverwalter, der natürlich auf Gewinnmaximierung aus ist.
Jedenfalls ist die Argumentation der Stadt für mich eher nachvollziehbar, scheint ja im Grundbuch der Erhalt des Glockenspiels vorgeschrieben zu sein. Damit weiß jeder, der das Haus kaufen möchte, worauf er sich da einlässt.
Ich habe nicht gewußt, dass sich das Glockenspiel in Privatbesitz befindet.
Naja, ich nehm an, dass das Glockenspiel ursprünglich von einer Privatperson gebaut wurde. Früher war sowas halt ein Prestigeobjekt und nicht unnötiger Ballast, den man sich subventionieren lassen muss.
Und diese Privatperson hat das Haus dann einmal verkauft/vererbt/wasauchimmer, dann wurde es wieder verkauft und so weiter. Und jedem neuen Eigentümer war wohl klar, dass es da ein Glockenspiel gibt.
In jedem Fall muss so eine Attraktion erhalten werden.
Das auf jeden Fall, da sollte es sowieso keinen Zweifel daran geben.
MfG, Christian
Ist eh gut wenn sich die Stadt nicht gleich erpressen lässt ansonsten fangen alle so an...
Läßt sich soetwas grundbücherlich Vorschreiben? ???
SG
G111
Läßt sich soetwas grundbücherlich Vorschreiben? ???
Steht zumindest so im Artikel. Ob es über das Grundbuch geht, weiß ich nicht, aber ich kann mir schon vorstellen, dass man den Kauf/Verkauf eines Hauses an bestimmte Bedingungen (wie den Erhalt des eingebauten Glockenspiels ;)) gebunden sein kann.
MfG, Christian
Wird halt so wie bei einem Neubau sein, wo alle möglichen Leute auch bestimmte Sachen bestimmen können (z.b. man darf sich dann nicht beschweren wenn Tiere der Nachbarn laut sind etc)
AFAIK stehen im Grundbuch nur Dienstbarkeiten, Vorverkaufsrechte, Pfandrechte usw.
Das sind alles Dinge, für die man kein Geld benötigt.
Was wenn der Hausbesitzer zahlungsunfähig ist?
SG
G111