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Allgemein => Sonstiges => Thema gestartet von: Michael am Mai 16, 2009, 12:34:19

Titel: Ausgenommen Anrainer
Beitrag von: Michael am Mai 16, 2009, 12:34:19

Jeder kennt diese Zusatztafel - Nur wozu benötigen wir diese, wenn sich eh keiner daran hält. Nur weil es per Gesetz vorgeschrieben ist?
Darf man als Normalbürger KFZ-Lenker die bestimmt nicht Anrainer (Kennzeichen) sind, anklagen?

Theoretisch könnte ich am Tag 100erte Fotos von solchen Lenkern machen. Wo - Moelkweg am Ruckerlberg
(Schleich- und Pendlerweg Verbindung Waltendorfer Hauptstraße-Ragnitzstraße) Derzeit gibt es dort wieder eine Baustelle, daher sind diese Hinweisschilder aufgestellt.
Nur die Frage, was bringt mir das? Für die Polizei wäre das ein goldenes Geschäft.
Titel: Re: Ausgenommen Anrainer
Beitrag von: GuiAra am Mai 16, 2009, 14:09:34
Sicherlich wäre es ein Geschäft für die Polizei nur leider kannst dort keinen hinstellen.
Haben sicherlich andere Aufgaben.
Dann sagt halt der Angehaltene "Ich besuche das Haus XY".
Willst dann mit dem Hand in Hand zum betreffenden Haus gehen und nachfragen???
Und dann Notfalls ne Strafe geben.
Glaub das macht keiner.

Das Problem ist bekannt und es gibt auch noch andere Wege in Graz wo man "Fahrverbote" hat, "Ausgenommen Anrainer" usw.
Halten tut sich keiner dran. Ich zähl mich dazu.
Bin erst heute über den Moelkweg gefahren. :hehe:

Anderes Bespiel wäre die Privatstrasse, ein Teil zumindest davon in der Wegenergasse und das dazugehörige "Brückerl" über den Leonhardbach.
Hoffe du weißt was ich meine.
Da fahren jeden Tag "hunderte" Radlfahrer drüber obwohl es ein Verbotsschild gibt.
Schlauerweise hat die Stadt Graz aber genau darunter das Schild für die Radroute gehängt.

Glaub es hat nur mit der Versicherung zu tun. Wenn was passiert bist halt"selbst" Schuld.
Vielleicht haben wir ja nen Juristne unter uns.
Titel: Re: Ausgenommen Anrainer
Beitrag von: Michael am Mai 16, 2009, 21:16:18

Ja eh, die ham ja was besseres zu tun - Bürokratie und andere Einsätze...
Ich habe auch nie behauptet, das ich etwas dagegen habe ;), nur fällt das auf, wenn man beim Spaziergang dort unterwegs ist.

Zitat
Anderes Bespiel wäre die Privatstrasse, ein Teil zumindest davon in der Wegenergasse und das dazugehörige "Brückerl" über den Leonhardbach.
Hoffe du weißt was ich meine.
Da fahren jeden Tag "hunderte" Radlfahrer drüber obwohl es ein Verbotsschild gibt.

War schon lange nicht mehr mit dem Rad unterwegs (hab eigentlich keines mehr). Meinst du die Brücke, die dann in den Odilienweg übergeht?

Zitat
Glaub es hat nur mit der Versicherung zu tun. Wenn was passiert bist halt"selbst" Schuld.

Ja, wird wohl so sein.
Titel: Re: Ausgenommen Anrainer
Beitrag von: CaptnFuture am Mai 16, 2009, 21:51:38

Anderes Bespiel wäre die Privatstrasse, ein Teil zumindest davon in der Wegenergasse und das dazugehörige "Brückerl" über den Leonhardbach.
Da fahren jeden Tag "hunderte" Radlfahrer drüber obwohl es ein Verbotsschild gibt.

Das stand sogar vor kurzem in der Zeitung, dass das aus Sicherheitsgründen so ist (Brücke zu schmal? Hab ich leider vergessen) und "demnächst" durch den Neubau der Brücke behoben werden soll.

Zitat

Schlauerweise hat die Stadt Graz aber genau darunter das Schild für die Radroute gehängt.

Naja, mit dem Fahrrad gibts da eine recht einfache, legale Lösung: Absteigen, über die Brücke schieben und wieder aufsteigen ;)

MfG, Christian
Titel: Re: Ausgenommen Anrainer
Beitrag von: schwann am Mai 16, 2009, 23:12:03
Wenn bei einer Privatstraße z.B. "Ausgenommen Anrainer" steht und du fährst dort trotzdem, kann der Eigentümer der Straße eine Besitzstörungsklage einbringen. Da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt, hat die Polizei keine Befugnis.
MfG  Gerold