Kontrollore speichern Daten illegal
Datenschützer schlagen Alarm: Speicherung Zigtausender Fahrgastdaten der Firma Securitas sei "Parallelgerichtsbarkeit" und nicht legal.
Die Firma Securitas speichert die Daten der Personen, die ohne gültiges Ticket erwischt werden
Jetzt kommen die Kontrollore der Schwarzfahrer selbst ins Schwitzen. Denn Datenschützer kritisieren, dass das Sicherheitsunternehmen "Securitas" illegale Datensammlungen über Fahrkunden anlegt. Das Unternehmen kontrolliert für die Grazer Verkehrsbetriebe (GVB), für den Steirischen Verkehrsverbund und ÖBB Postbus die Fahrgäste. Der Sammlung von persönlichen Daten über Schwarzfahrer fehle die gesetzliche Grundlage, so Datenschützer und Juristen.
Hans Zeger von der Arge Daten warnt: "Als Dienstleister muss Securitas die Daten an den Auftraggeber weiterleiten. Dann sind sie aber zu löschen." So sieht es auch das Datenschutzgesetz: "Sobald Daten für den Zweck der Datenanwendung nicht mehr benötigt werden, sind sie zu löschen."
Die Realität sieht anders aus: Vom einmal "gespeicherten" Schwarzfahrer, der etwa die GVB-Strafe von 60 Euro nicht bezahlt, erhält der Kontrollor von einem Server sofort alle Daten auf sein Handheld (mobiles Datenerfassungsgerät), wo er sehen kann, wie oft dieser schon ertappt wurde. Ja sogar Infos, wie sich die Person verhalten hat - kooperativ oder aggressiv -, sind auf dem Datenserver gespeichert. Zeger kritisiert: Hier werde eine "Parallelgerichtsbarkeit" errichtet. Die Auftraggeber müssen da reagieren.
Auch der Grazer Verfassungsrechtler Franz Merli findet es "problematisch, dass hier ein privates Unternehmen Daten über Menschen sammelt". Doch es wird noch problematischer: Securitas sammelt nämlich Daten auch von Besitzern gültiger Fahrausweise, wenn sie diese vergessen haben. Die Forderung wird nach späterem Vorzeigen des Ausweises zwar gelöscht, die Personendaten bleiben aber weiterhin gespeichert.
Werden prüfen
Ingo Almer von Securitas gibt zu, auch solche Daten zu speichern. "Wir haben die Daten, also werden sie auch gehandhabt", begründet er. Rechtliche Probleme sieht er keine: "Das sind keine sensiblen Daten, deren Speicherung ist zulässig." Bei den GVB ist man vorsichtiger: "Wir nehmen die Argumente der Datenschützer sehr ernst und werden die Vorwürfe umgehend prüfen", so Sprecher Gerald Pichler.
Das empfiehlt auch der Grazer FP-Stadtrat Mario Eustacchio: "Kontrollen sind gut und richtig. Aber wenn Datensätze der Verbund- oder GVB-Kunden missbräuchlich verwaltet werden, so ist das nicht in Ordnung."
Quelle: www.kleine.at (http://www.kleinezeitung.at/steiermark/2340315/kontrollore-speichern-daten-illegal.story)
Die Datenschützer finder immer etwas. :P Klar, hätte ich etwas dagegen - Dann sollen die Fahrgäste halt gültige Tickets kaufen.
einem Wirtschaftsversager ist es auch nach -zig Pleiten und Konkursen möglich, wieder ein (gleichartiges) Geschäft aufzuziehen und erneut Gläubiger um ihr Geld zu bringen. Das sind meistens mehr als EURO 1,90....
Das stimmt allerdings - Das empfinde ich als Frechheit. Man braucht da nur an eine gewisse Airline denken, die mit Pfeil und Bogen in den Abgrund geflogen ist.
Und wie könnte man sonst etwa feststellen, ob jemand das erste Mal erwischt wurde und somit eher eine Kulanzlösung erhält, als jemand, der schon x-Mal erwischt wurde?
Das stimmt allerdings - Das empfinde ich als Frechheit. Man braucht da nur an eine gewisse Airline denken, die mit Pfeil und Bogen in den Abgrund geflogen ist.
Du meinst die Airline die noch immer fliegt? ;-)
Und wie könnte man sonst etwa feststellen, ob jemand das erste Mal erwischt wurde und somit eher eine Kulanzlösung erhält, als jemand, der schon x-Mal erwischt wurde?
Hab bei Schwarzfahrern noch nie von einer Kulanzlösung gehört. Kein Fahrschein = Strafe
Und wie könnte man sonst etwa feststellen, ob jemand das erste Mal erwischt wurde und somit eher eine Kulanzlösung erhält, als jemand, der schon x-Mal erwischt wurde?
Auch ich habe noch nie gehört, dass ein "Erstschwarzfahrer" mit einer Strafminderung davongekommen wäre,
andererseits führt notorisches Schwarzfahren auch zu keinen höheren Strafen, selbst wenn man täglich ohne gültigen
Fahrausweis erwischt wird, zahlt man dafür immer wieder den gleichen Betrag.
Ich frage mich also, wer bei der Fa Securitas von dieser illegalen Datenspeicherung profitieren sollte. ???
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine Firma in der Privatwirtschaft sich auf solche dubiosen Machenschaften einlässt,
wenn nicht eine finanzielle Bereicherung dabei herausschaut...
LG Rainer
Diese Sicherheitsfirma hat aber vor allem auch selber rechtmäßig zu handeln. Und wenn die Vorschrift lautet: "Daten nach Weitergabe löschen", dann sind sie eindeutig nicht zu speichern, sondern eben zu löschen!
Kommt darauf an, wie der Vertrag mit den Verkehrsbetrieben lautet. Wenn der Verbund die Dienstleistung inklusive der Datenhaltung an die Firma ausgelagert hat, sehe ich nichts illegales daran, weil ja dann ein berechtigter Zweck im Sinne des Auftraggebers verfolgt wird.
Erstellt am: 25 April 2010, 09:40:31
Auch ich habe noch nie gehört, dass ein "Erstschwarzfahrer" mit einer Strafminderung davongekommen wäre,
andererseits führt notorisches Schwarzfahren auch zu keinen höheren Strafen, selbst wenn man täglich ohne gültigen
Fahrausweis erwischt wird, zahlt man dafür immer wieder den gleichen Betrag.
Es kann durchaus auch Anzeige wegen einer Verwaltungsübertretung nach Art IX Abs 1 Z 2 EGVG ("Schwarzfahren") erstattet werden, dann ist es mit der Mehrgebühr gem. Tarifbestimmungen nicht mehr getan. Falls der Schwarzfahrer einen Kontrolleur täuscht, beispielsweise durch einen gefälschten bzw. verfälschten Ausweis, würde auch eine gerichtliche Strafbarkeit wegen Erschleichung einer Leistung und einer Urkundenfälschung vorliegen. Der Möglichkeiten gibt es also viele.
Du meinst die Airline die noch immer fliegt? ;-)
Ach, sie fliegt noch. ;D
Nichts, das ich etwas gegen diese Airline hätte...
Welche Daten werden eigentlich aufgenommen? Personalien ist klar - Adresse - Das wird es ja wohl gewesen sein. :-\
Nachdem die Securitas auch ander Über-/Bewachungen durchführt, kann sie eine Schwarze Liste erstellen. Oder die Schwarzfahrerliste mit der Ladendiebeliste abgleichen. Usw., usf. Es muß ja schließlich auch die Videoüberwachung bewilligt und angekündigt sein.
LG!Christian
Diese Sicherheitsfirma hat aber vor allem auch selber rechtmäßig zu handeln. Und wenn die Vorschrift lautet: "Daten nach Weitergabe löschen", dann sind sie eindeutig nicht zu speichern, sondern eben zu löschen!
Kommt darauf an, wie der Vertrag mit den Verkehrsbetrieben lautet. Wenn der Verbund die Dienstleistung inklusive der Datenhaltung an die Firma ausgelagert hat, sehe ich nichts illegales daran, weil ja dann ein berechtigter Zweck im Sinne des Auftraggebers verfolgt wird.
Verträge zwischen zwei Personen können niemals die Rechte Dritter beschneiden. Das Recht auf Datenschutz steht noch dazu im Verfassungsrang. Auch wenn keine "sensiblen" Daten betroffen sind, ist die Speicherung ohne Zustimmung des Betroffenen in der Regel unzulässig. Ausnahmen gibt es eigentlich nur für "echte" Behörden, eher nicht für Private.
Insofern kann man nur jedem, der jemals seine Daten dieser Firma mitgeteilt hat raten, der Firma zunächst schriftlich mitteilen, dass jedenfalls ab dem Erhalt des Briefes keine Zustimmung zur Speicherung personenbezogener Daten mehr gegeben ist.
In einem weiteren Schritt würde ich schriftlich dazu auffordern, Auskunft darüber zu geben, ob personenbezogene Daten über einen gesprechert worden sind. Dieser Aufforderung MUSS die Firma nachkommen. Sind dann wirklich noch Daten gespreichert, würde ich schriftlich die Löschung fordern.
Kleine Ergänzung: Dies betrifft nur "automatisationsverarbeitete Daten". Für diese gilt der Datenschutz im Verfassungsrang. Für die guten alten Karteikärtchen gilt das nicht!!!! Also, wenn die Securitas clever ist, dann............................. :banana:
Kleine Ergänzung: Dies betrifft nur "automatisationsverarbeitete Daten". Für diese gilt der Datenschutz im Verfassungsrang. Für die guten alten Karteikärtchen gilt das nicht!!!! Also, wenn die Securitas clever ist, dann............................. :banana:
Also bei mir steht in der Verfassungsbestimmung, Hervorhebung durch mich:
(3) Jedermann hat, soweit ihn betreffende personenbezogene Daten
zur automationsunterstützten Verarbeitung oder zur Verarbeitung in
manuell, dh. ohne Automationsunterstützung geführten Dateien
bestimmt sind, nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen
1. das Recht auf Auskunft darüber, wer welche Daten über ihn
verarbeitet, woher die Daten stammen, und wozu sie verwendet
werden, insbesondere auch, an wen sie übermittelt werden;
2. das Recht auf Richtigstellung unrichtiger Daten und das Recht
auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten.
Gilt also auch für Karteikärtchen.
Du wirst ja nicht glauben, was Firmen alles so speichern. Kauf mal was bei einer der Elektronikketten auf deinen Namen oder in einem Möbelgeschäft...die Daten bleiben gespeichert. Eigentlich alles eine Sauerei.
Die Datenbank der Schwarzfahrer ist eben wirklich dazu da um zu Überprüfen, wie oft einer erwischt wurde. Für den Fall einer Kulanzlösung ist spätestens beim zweiten Mal Schluss. Allerdings müsste die Speicherung bei der GVB erfolgen und eigentlich nicht bei der kontrollierenden Firma.
Verträge zwischen zwei Personen können niemals die Rechte Dritter beschneiden. Das Recht auf Datenschutz steht noch dazu im Verfassungsrang. Auch wenn keine "sensiblen" Daten betroffen sind, ist die Speicherung ohne Zustimmung des Betroffenen in der Regel unzulässig. Ausnahmen gibt es eigentlich nur für "echte" Behörden, eher nicht für Private.
Betriebe, welche ihr Rechnungswesen - oder auch nur Teile davon - an Dritte auslagern (was ja oft vorkommt), werden dich in der Regel aber nicht um Erlaubnis fragen müssen. Hier dürfte dann auch eine Speicherpflicht aus fiskalischen Gründen bestehen. Abgesehen davon ist es durchaus angebracht, sich die "faulen Kunden" zu merken, niemand ist verpflichtet, sich zum wiederholten Mal über den Tisch ziehen lassen. Auch ich registriere, bei welchen Kunden Vorsicht geboten ist und mit welchen ich gar nichts zu tun haben will.
Behörden sind hier nicht involviert, weder echte noch unechte ...
Kauf mal was bei einer der Elektronikketten auf deinen Namen oder in einem Möbelgeschäft...die Daten bleiben gespeichert. Eigentlich alles eine Sauerei.
Wobei man das ja auf alle Märkte ausweiten kann, die Kundenkarten anbieten.
Allerdings müsste die Speicherung bei der GVB erfolgen und eigentlich nicht bei der kontrollierenden Firma.
Auftrageber sind aber nicht die Verkehrsbetriebe, sondern der Verkehrsverbund. Und wenn der Auftrag die Verarbeitung und Speicherung der Daten mit umfaßt, - was ich einmal annehme, der Verkehrsverbund wird sich vermutlich keine Datensammlung anlegen - dann liegt auch eine zulässige Datenverarbeitung und Speicherung vor.
Erstellt am: 26 April 2010, 08:36:44
Du wirst ja nicht glauben, was Firmen alles so speichern. Kauf mal was bei einer der Elektronikketten auf deinen Namen oder in einem Möbelgeschäft...die Daten bleiben gespeichert. Eigentlich alles eine Sauerei.
Dir ist aber schon klar, das fiskalisch relevante Daten sieben Jahre lang gespeichert bleiben müssen. Lösung: Anonym bleiben .... ;)
Du wirst ja nicht glauben, was Firmen alles so speichern. Kauf mal was bei einer der Elektronikketten auf deinen Namen oder in einem Möbelgeschäft...die Daten bleiben gespeichert. Eigentlich alles eine Sauerei.
Was zur normalen Geschäftstätigkeit notwendig ist, darf natürlich gespeichert werden. Für alles, was darüber hinausgeht, gibt es das Datenschutzgesetz. Oft wird man ohnedies die Zustimmung der Betroffenen haben, dann ist es ok. Was man schon beachten muss ist, dass diese Zustimmung auch jederzeit widerrufen werden kann.
Die Datenbank der Schwarzfahrer ist eben wirklich dazu da um zu Überprüfen, wie oft einer erwischt wurde. Für den Fall einer Kulanzlösung ist spätestens beim zweiten Mal Schluss.
Ich denke, es ist zumindest höchst strittig, ob dieses Vorgehen zulässig ist. Aus gutem Grund wurde bereits der Vorwurf der Parallelgerichtsbarkeit erhoben. In einem Rechtsstaat gibt es das Gewaltmonopol des Staates und innerhalb der staatlichen Gewalt Gewaltenteilung. Und das ist auch gut so.
Allerdings müsste die Speicherung bei der GVB erfolgen und eigentlich nicht bei der kontrollierenden Firma.
Da sehe wiederum ich im Moment keinen großen Unterschied.
Betriebe, welche ihr Rechnungswesen - oder auch nur Teile davon - an Dritte auslagern (was ja oft vorkommt), werden dich in der Regel aber nicht um Erlaubnis fragen müssen.
Deshalb sieht das Österreichische Recht auch eine Unterscheidung zwischen Überlassung und Übermittlung vor. Übermittlung bedeutet dabei, dass die Daten nur für einen vom Auftraggeber bestimmten Zweck verwendet werden dürfen und danach vernichtet werden. Wenn der Zweck zulässig ist, gibt es hier tatsächlich kein Problem.
Hier dürfte dann auch eine Speicherpflicht aus fiskalischen Gründen bestehen.
Hier ist der Zweck jedenfalls zulässig.
Abgesehen davon ist es durchaus angebracht, sich die "faulen Kunden" zu merken, niemand ist verpflichtet, sich zum wiederholten Mal über den Tisch ziehen lassen. Auch ich registriere, bei welchen Kunden Vorsicht geboten ist und mit welchen ich gar nichts zu tun haben will.
Bonitätsdaten sind eine äußerst heikle Angelegenheit. Jedenfalls hat hier der Betroffene ein berechtigtes Interesse, dass wenn so etwas geschieht, nur richtige Daten gespeichert werden, also hat er/sie auf jedenfall ein Recht auf Auskunft und Richtigstellung. Besondere Vorsicht würde ich walten lassen, wenn ich den Wunsch verspürte solche Daten zu überlassen oder gar zu veröffentlichen. Das kann für den Datensammler rechtlich in die Hose gehen. Beispiel siehehttp://www.heise.de/newsticker/meldung/oesterreichische-Auskunfteien-muessen-Bonitaetsdaten-auf-Wunsch-loeschen-183468.html (http://www.heise.de/newsticker/meldung/oesterreichische-Auskunfteien-muessen-Bonitaetsdaten-auf-Wunsch-loeschen-183468.html)!
Liebe Grüße,
Stefan
Allerdings müsste die Speicherung bei der GVB erfolgen und eigentlich nicht bei der kontrollierenden Firma.
Auftrageber sind aber nicht die Verkehrsbetriebe, sondern der Verkehrsverbund. Und wenn der Auftrag die Verarbeitung und Speicherung der Daten mit umfaßt, - was ich einmal annehme, der Verkehrsverbund wird sich vermutlich keine Datensammlung anlegen - dann liegt auch eine zulässige Datenverarbeitung und Speicherung vor.
Und wenn der Auftrag die körperliche Züchtigung oder die Tötung des Schwarzfahrers vorsieht, was dann? Ich weiß, jetzt wird's absurd, aber dafür sehr anschaulich, warum man das nicht so einfach betrachten kann.
Vertragsverhältnisse bestehen:
Zwischen Sicherheitsfunternehmen und Verkehrsverbund, zwischen Verkehrsverbund und Verkehrsunternehmen sowie zwischen Verkehrsunternehmen und Beförderungsfall. Das Verhältnis zwischen Verkehrsunternehmen und Beförderungsfall hat im Übrigen noch das Problem, dass es ausnahmsweise nicht auf Konsens (=Einigung üer Preis und Beschaffenheit) beruht, sondern durch konkludente Handlungen (nämlich Einsteigen in das Fahrzeug) zu Stande gekommen ist. Kein Vertragsverhältnis besteht zwischen Beförderungsfall und Sicherheitsunternehmen
Für die bei den GVB durchgeführten Kontrollen sind aber die GVB Auftraggeber und nicht der Verkehrsverbund. Fraglich ist auch, ob und was in den Beförderungsbedingungen dazu steht und inwieweit dies überhaupt rechtliche Relevanz hat.
Für die bei den GVB durchgeführten Kontrollen sind aber die GVB Auftraggeber und nicht der Verkehrsverbund.
So ist es. Auch bezüglich der Kulanz entscheiden hier die GVB und nicht Securitas. Alle Einsprüche etc. werden von der Securitas direkt an die GVB weitergeleitet. Es besteht also wirklich kein Grund für die Securitas, irgendwelche Daten der erwischten Personen zu speichern (abgesehen davon, dass es eben sowieso rechtlich fragwürdig ist).
Wobei man das ja auf alle Märkte ausweiten kann, die Kundenkarten anbieten.
Der Unterschied ist da (siehe auch StefanTirans Beitrag), dass du für eine Kundenkarte immer einen Vertrag unterschreiben musst, in dem explizit steht, dass deine Daten gespeichert und verarbeitet werden.
MfG, Christian