Tempolimits von Graz ausgehebelt
Ortstafel stand am falschen Fleck: Auf Grazer Straßen galt streng genommen nicht Tempo 30 oder 50, sondern 100. Der Magistrat rotiert. Man werde "einige Änderungen" vornehmen müssen.
Ein Temposünder muss keine Strafe zahlen, da Grazer Ortstafel nicht korrekt aufgestellt war
Kleiner Irrtum, großer Ärger: Weil eine Ortstafel in Graz nicht gesetzeskonform aufgestellt war, sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Einzugsgebiet Kärntner Straße hinfällig. Ein Temposünder, dessen Rechtsanwalt der Fehler aufgefallen war, muss keine Strafe zahlen. Ärgern werden sich jene, die, ohne Einspruch zu erheben, ihre Strafe berappt haben. Denn bereits seit 1998 steht das Ortsschild an der falschen Stelle. Der Magistrat hat diese Verordnung nun eilig repariert. Noch dazu hat man Dutzende Ortstafel-Standorte überprüft. Ergebnis: Man werde "einige Änderungen" vornehmen müssen.
Kein Einzelfall
Schon im Mai des Vorjahres ist ein Weststeirer in der Lagergasse mit 42 Stundenkilometern geblitzt worden - in der 30er-Zone. Die Strafe über 65 Euro zahlte der Lenker jedoch nicht: Er drängte auf eine Berufungsverhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Argument von Anwalt Christoph Rappold: An der Stadteinfahrt Kärntner Straße sind die Verkehrsschilder (Ortsanfang beziehungsweise Ortsende) nicht korrekt kundgemacht. Konkret: nicht "an der Kärntner Straße B 70, südliche Grundgrenze Liegenschaft 501", sondern 150 Meter weiter nördlich. Ein Ermittlungsverfahren bestätigte das. Somit ist selbst die Tempoübertretung - sechs Kilometer (!) von der Ortstafel entfernt - hinfällig. Das Verfahren wurde eingestellt. "Es hilft nichts. Wenn von Beginn an nicht richtig kundgemacht wurde, ist es auf der ganzen Strecke falsch", erläutert UVS-Leiter Gerhard Gödl.
Für Autofahrer, die über "die Kärntner Straße nach Graz kommen, gilt das Ortsgebiet und die Beschränkung von 30 beziehungsweise 50 km/h nicht. Vielmehr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h", sagt Anwalt Rappold. Und meint, dass dies kein Einzelfall sei.
Allerdings jetzt nicht mehr, in der Kärntnerstraße hat die Stadt die Verordnung angepasst.
THOMAS ROSSACHER
Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3080808/tempolimits-graz-ausgehebelt.story
Wieder mal völlig lächerlich. Man hat das Gefühl, dass es eine ganze Menge Leute gibt die sich zu gut sind, Verkehrsstrafen zu zahlen, und lieber den Anwalt anrufen, damit der irgendein (wenn auch noch so absurdes) Schlupfloch findet.
Es stimmt aber, dass die Ortstafeln teilweise komplett falsch aufgestellt sind. Wenn man die Standorte mit den tatsächlichen Gemeindegrenzen vergleicht, gibt es da an fast jeder Einfahrt Unterschiede.
Das ist doch eine Farce. - Graz ist Ortsgebiet und manche glauben eben, dass sie gleicher sind als andere. - Hoch leben die Anwälte- Rechtschutzversicherungen sei Dank.
Ausserdem sind ohnehin immer die anderen Schuld... :P
Das ist alles Unsinn:
Würde man sämtliche Ortstafeln an den jeweiligen Gemeindegrenzen aufstellen, dann gäbe es gar keine Überlandstraßen mehr. Bekanntlich gehört ja jeder einzelne Quadratzentimeter irgendeiner Gemeinde....
Mit ganz wenigen Ausnahmen stehen fast keine Ortstafeln an Gemeindegrenzen.
Im gegenständlichen Fall muss es sich um irgendeinen anderen Fehler handeln!
Im gegenständlichen Fall muss es sich um irgendeinen anderen Fehler handeln!
Was der Fehler war, steht eh im Zeitungsartikel:
An der Stadteinfahrt Kärntner Straße sind die Verkehrsschilder (Ortsanfang beziehungsweise Ortsende) nicht korrekt kundgemacht. Konkret: nicht "an der Kärntner Straße B 70, südliche Grundgrenze Liegenschaft 501", sondern 150 Meter weiter nördlich.
Ungenügend oder fehlerhaft kundgemachte Gesetze und Verordnungen gelten nicht, das ist eine der Grundregeln eines Rechtsstaates.
Da beißt die Maus keinen Faden ab. :hammer:
Und wegen eines solchen Fehlers konnte letztendlich eine Lösung im Kärntner Ortstafelstreit erreicht werden. Oder erinnern wir uns doch an die Beeinspruchung des IGL Hunderters. Und man wird doch noch von einer Behörde ein korrektes Aufstellen von Verkehrsschildern erwarten dürfen.
LG! Christian
Heute gesehen: hinter der Leonhardkirche in der Kurve Sparbersbachgasse/Schillerstraße wurde unlängst Tempo 30 verordnet, und jetzt noch zusätzlich Tempo 10 (!!!) bei Regen. Da wird sicher auch sofort geklagt, wenn sie wen erwischen. Weiß wer, warum das Tempolimit dort ist?
Heute gesehen: hinter der Leonhardkirche in der Kurve Sparbersbachgasse/Schillerstraße wurde unlängst Tempo 30 verordnet, und jetzt noch zusätzlich Tempo 10 (!!!) bei Regen. Da wird sicher auch sofort geklagt, wenn sie wen erwischen. Weiß wer, warum das Tempolimit dort ist?
So ich mich nicht irre, steht das auch auf einer Zusatztafel: Schleudergefahr wegen der Schienen.
Das das blöd ist, beweist einmal mehr, daß man den Menschen komplett das Nachdenken abnehmen muß. Vielleicht kommen wir soweit, daß vor den Autos wieder Menschen mit rotem Fahnderl gehen müssen, um die Anderen zu warnen. Ach ja, das sind ja dann die mündigen Bürger, die über den Euro oder das Bundesheer abstimmen sollen.
LG! Christian
PS: es ist natürlich die Herz Jesu Kirche
Heute gesehen: hinter der Leonhardkirche in der Kurve Sparbersbachgasse/Schillerstraße wurde unlängst Tempo 30 verordnet, und jetzt noch zusätzlich Tempo 10 (!!!) bei Regen. Da wird sicher auch sofort geklagt, wenn sie wen erwischen. Weiß wer, warum das Tempolimit dort ist?
Das ist ja wohl absolut bescheuert. 10km/h, da müssen ja dann schon für Jogger Radarkontrollen einführen.
Die Krezung der Moserhofgasse/Petergasse hat auch Gleise und ist sogar deutlich schlechter einsehbar als die der Sparbersbachgasse, und dort darf man auch bei Regen immer noch mit normalen 30 fahren. Da muss man sich schon fragen wie willkürlich solche Entscheidungen getroffen werden. Damit fordert man Klagen ja wirklich heraus.
Die Krezung der Moserhofgasse/Petergasse hat auch Gleise ...
... und den 30er wegen Schule/Kindergarten, der allerdings ganzjährig gilt.
LG! Christian
Heute gesehen: hinter der Leonhardkirche in der Kurve Sparbersbachgasse/Schillerstraße wurde unlängst Tempo 30 verordnet, und jetzt noch zusätzlich Tempo 10 (!!!) bei Regen. Da wird sicher auch sofort geklagt, wenn sie wen erwischen. Weiß wer, warum das Tempolimit dort ist?
So ich mich nicht irre, steht das auch auf einer Zusatztafel: Schleudergefahr wegen der Schienen.
Das das blöd ist, beweist einmal mehr, daß man den Menschen komplett das Nachdenken abnehmen muß. Vielleicht kommen wir soweit, daß vor den Autos wieder Menschen mit rotem Fahnderl gehen müssen, um die Anderen zu warnen. Ach ja, das sind ja dann die mündigen Bürger, die über den Euro oder das Bundesheer abstimmen sollen.
LG! Christian
PS: es ist natürlich die Herz Jesu Kirche
Dort gab es vor einiger Zeit ein paar schwere Unfälle, weil Autos auf den Schienen (bei normaler, angepasster Geschwindigkeit!!!) weggerutscht sind! Das gleiche Problem gibt/gab es auch in der Kurve bei der Strab-Haltestelle Lenaugasse.
Wird wohl eine andere Asphaltmischung sein ...
...ich finde es eigenartig, dass in der Mitterstrasse 50 km/h im Ortsgebiet von Graz bis Stadtgrenze, aber in Seiersberg nur mehr 30 km/h zugelassen sind.
Wohnen dort besonders lärmempfindliche Anrainer, oder ist man in Graz nicht in der Lage, dieses Tempolimit von Seiersberg zu übernehmen?
Meine Meinung: entweder 50 km/h oder 30 km/h im gesamten Strassenverlauf von "am Wagrain bis zur Feldkirchnerstrasse".
LG
Werner
Dort gab es vor einiger Zeit ein paar schwere Unfälle, weil Autos auf den Schienen (bei normaler, angepasster Geschwindigkeit!!!) weggerutscht sind! Das gleiche Problem gibt/gab es auch in der Kurve bei der Strab-Haltestelle Lenaugasse.
Wird wohl eine andere Asphaltmischung sein ...
Ja das könnte sein, aber deswegen ein Tempolimit von 10 km/h zu erlassen ist absolut lächerlich. Genau genommen gilt das Tempolimit ja auch für die Straßenbahn :P
Wenn die Asphaltmischung zu rutschig ist, gehört diese schnellstmöglich ersetzt. Wenn es dann auch kracht, liegt es ja wohl an der Blödheit mancher Autofahrer.
Diese Überregelmentierungen sind furchtbar. In Baierdorf gibt es ja auch den 30er bei Nässe. :(
Gibt es in der Leechgasse/Lenaugasse eigentlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
...ich finde es eigenartig, dass in der Mitterstrasse 50 km/h im Ortsgebiet von Graz bis Stadtgrenze, aber in Seiersberg nur mehr 30 km/h zugelassen sind.
Wohnen dort besonders lärmempfindliche Anrainer, oder ist man in Graz nicht in der Lage, dieses Tempolimit von Seiersberg zu übernehmen?
Meine Meinung: entweder 50 km/h oder 30 km/h im gesamten Strassenverlauf von "am Wagrain bis zur Feldkirchnerstrasse".
Das hängt mit dem Streit zwischen Graz und Seiersberg wegen der Shopping City zusammen.
Seiersberg möchte viele Kunden in der SCS sehen aber die sollen natürlich nicht durch den Ort fahren.
Die Feldkirchnerstraße wurde ja auch beruhigt. - Dazu ein alter Thread aus den tiefen unseres Forums: http://www.styria-mobile.at/home/forum/index.php?topic=1878.msg23165#msg23165
Ja das könnte sein, aber deswegen ein Tempolimit von 10 km/h zu erlassen ist absolut lächerlich. Genau genommen gilt das Tempolimit ja auch für die Straßenbahn
Naja, das ist im speziellen Fall ziemlich wurscht, weil ja eh genau dort eine Haltestelle ist, und die Straßenbahn daher sowieso nicht schnell durchfahren könnte.
In Richtung Schillerplatz schaut das so aus, stadteinwärts gibt es nur den 30er.
LG! Christian
Anfang Mai hatte man stadteinwärts den 30-er noch hinter den parkenden Autos "versteckt". Ist das noch immer so?
LG, E.
In Richtung Schillerplatz schaut das so aus, stadteinwärts gibt es nur den 30er.
LG! Christian
Da hat wohl jemand einen Unfall gehabt, geklagt und Recht bekommen (nicht gehabt >:( ).
Weil, wer würde schon denken, dass die Gleise bei Regen rutschig sind? Sieht man ja z.B. auch in der Leechgasse/Lenaugasse/Auersperggasse, da klebt fast jedes Monat ein PKW im Zaun bzw. der Hecke, und interessanter Weise scheint es fast ausschließlich nachts rutschig zu sein :hehe:
Wenn also jetzt bei jeder Kurve mit Gleistrasse eine 10er-Beschränkung kommt, dann bitte auch am Burg/Opernring, weil dort pickt´s die Leute auch dauernd hinaus.
Das 10 km/h Schild ist weg.
LG! Christian
Das 10 km/h Schild ist weg.
Das ist auch gut so, denn dieser "10er" wurde ja dahinter nirgends aufgehoben. Wenn also wirklich einmal Regen oder Schnee geherrscht hätten, dann hätte diese 10er-Beschränkung mangels Aufhebung noch eine lange (unbegrenzte?) Wegstrecke weiter gegolten. Ein findiger Jurist hätte allerdings auch behaupten können: "Die ganze 10er-Beschränkung wurde nicht richtig kundgemacht, da nur der Beginn, aber nicht das Ende beschildert war."
lg 200er
Tempolimits enden, sofern nicht anders gekennzeichnet, 1 km nach dem Schild (zumindest war das zu meinen Fahrschulzeiten so).
Außerdem enden sie, wenn die Straße endet - in dem Fall ein paar Meter weiter (man kann nur links oder rechts abbiegen).
Tempolimits enden, sofern nicht anders gekennzeichnet, 1 km nach dem Schild (zumindest war das zu meinen Fahrschulzeiten so).
Das ist ja wurscht, spannend ist, was jetzt gültig ist ;)
Siehe StVO §51 Abs. (1)
§ 51. Allgemeines über Vorschriftszeichen.
(1) Die Vorschriftszeichen sind vor der Stelle, für die sie gelten, anzubringen. Gilt die Vorschrift für eine längere Straßenstrecke, so ist das Ende der Strecke durch ein gleiches Zeichen, unter dem eine Zusatztafel mit der Aufschrift ,,ENDE" anzubringen ist, kenntlich zu machen, sofern sich aus den Bestimmungen des § 52 nichts anderes ergibt. Innerhalb dieser Strecke ist das Zeichen zu wiederholen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert.
Gilt ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Straßenstrecke von mehr als 1 km, so ist bei den betreffenden Vorschriftszeichen die Länge der Strecke mit einer Zusatztafel nach § 54 Abs. 5 lit. b anzugeben, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert; dies gilt für allfällige Wiederholungszeichen sinngemäß.
Übrigens steht jetzt (war das von Anfang an so?) in der Schillerstraße jenes weiße, schwarz durchgestrichene, ansonsten aber leere Verkehrszeichen, das alle vorangegangenen Beschränkungen aufhebt. Somit hätte es doch auch den 10er aufgehoben.
lg 200er